Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ^Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Nr. 54.
Herssel-n
für den Kreis Hersfeld
8MW
Sonnabend, den 4. März
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- gelungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, t
1916
Amtlicher Teil.
/ Hersfeld, den 26. Februar 1916.
Der Kreisausschuß hat am 25. Februar 1916 beschlossen, kleineren Landwirten und Tierhaltern im Kreise Beihilfen zur Beschaffung von Ferkeln im Höchstbetrage von 20,00 Mark für ein Ferkel zu gewähren, falls sich der betreffende Landwirt verpflichtet, das Schwein nach erfolgter Mast im Mindestgewicht von 100 kg dem Kreise zum Zwecke der Verwertung innerhalb des Kreises zur Verfügung zu stellen. Der Kreis verpflichtet sich demgegenüber, dem Landwirt den am Tage der Abnahme geltenden Höchstpreis zukommen zu lassen.
Die Beihilfe wird auch in solchen Fällen gewährt, in denen Landwirte, die sich bereits nach dem 1. Februar 1916 Ferkel beschafft haben, sich bereit erklären, obige Verpflichtung einzugehen. Anträge wegen Gewährung der Beihilfen sind an das Landratsamt zu richten.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. A' No. 2280. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
AurMrimsrhrftimmungen
zur Verordnung, betreffend die Einfuhr von Kartoffeln.
Auf Grund der Vorschriften in § 3 der Verordnung, betreffend die Einfuhr von Kartoffeln, vom 7. Februar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 85) bestimme ich:
§1.
Wer Kartoffeln aus dem Ausland einführt, ist verpflichtet, ihren Eingang unter Angabe der Arten, der Mengen und des bezahlten Einkaufspreises der Reichskartoffelstelle (Berwaltungsabteilung) in Berlin, Bellevuestraße 6 a, unverzüglich anzuzeigen. Diese
Als Einführender im Sinne dieser Bestimmungen gilt, wer nach Eingang der Kartogeln im Inland zur Verfügung über sie für eigene oder fremde Rechnung berechtigt ist. Befindet sich der Verfügungsberechtigte nicht im Inland, so tritt an seine Stelle der Empfänger.
Der Einführende hat die Kartoffeln nach der Vorschrift in § 1 der Verordnung vom 7. Februar 1916 an die Reichskartoffelstelle zu liefern. Er hat sie bis zur Abnahme durch die Reichskartoffelstelle aufzube- wahren, pfleglich zu behandeln und in handelsüblicher Weise zu versichern. Er hat auf Erfordern Auskunft zu geben, Proben gegen Erstattung der Portokosten einzusenden, die Besichtigung zu gestatten und auf Abruf zu verladen.
Die Reichskartoffelstelle hat binnen drei Tagen nach Empfang der Anzeige von der Einfuhr, und wenn eine Besichtigung vorgenommen wird, nach der Besichtigung zu erklären, ob sie die Kartoffeln übernehmen will. Das Eigentum geht mit dem Zeitpunkt auf die Reichskartoffelstelle über, in dem die Uebernahmeerklärung dem Veräußerer zugeht. Lehnt sie die Uebernahme ab, oder gibt sie binnen der Frist eine Erklärung nicht ab, so erlöschen die im Abs. 1 bezeichneten Verpflichtungen.
§3.
Die Reichskartoffelstelle setzt den Uebernahmepreis endgültig fest.
§ 4.
Für leihweise Ueberlassung der Säcke darf eine Sackleihgebühr bis zu 1 Mark für die Tonne gezahlt werden. Werden die Säcke nicht binnen einem Monat nach der Lieferung zurückgegeben, so darf die Leihgebühr um 25 Pfennig für die Woche bis zum Höchstbe- trag von 2 Mark erhöht werden. Werden die Säcke mitverkauft, so darf der Preis für Säcke, die 75 kg oder mehr enthalten, nicht mehr als 1,20 Mark, im übrigen nicht mehr als 80 Pfennig betragen.
§ 5.
Erfolgt die Ueberlassung nicht freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag der Reichskartoffelstelle durch Anordnung der zuständigen Behörde auf die Reichskartoffelstelle oder die von ihr in dem Antrag bezeichnete Person übertragen. Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem Bester zugeht.
Alle Streitigkeiten zwischen den Beteiligten über die Lieferung, die Aufbewahrung und den Eigen- tumsübergang entscheidet endgültig ein Ausschuß. Dieser besteht aus einem Vorsitzenden und 4 Mitgliedern sowie deren Stellvertretern, die sämtlich vom Reichskanzler ernannt werden. „ ,
Der Ausschuß bestimmt wer die baren Auslagen des Verfabrens zu tragen hat.
8 7.
Die Landeszentralbehörden bestimmen, wer als zuständige Behörde und als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne dieser Bestimmungen anzusehen ist.
§ 8.
Die Vorschriften der Verordnung finden keine Anwendung
1) aus geringfügige Mengen, die im Grenzverkehr aus dem Ausland eingeführt werden, sofern die Einfuhr nicht zu Handelszwecken erfolgt,
2) auf die unmittelbare Durchfuhr durch Deutschland, sofern die Frachtbriefe auf das Reichsausland lauten und die Durchfuhr ohne absichtlich hervorgerufene Verzögerung oder Unterbrechung erfolgt.
§9.
Wer den Vorschriften in § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mk. bestraft.
Neben der Strafe können bei Zuwiderhandlungen gegen die Anzeige- und Lieferungspflicht die Kartoffeln, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
§ 10.
Die Bekanntmachung tritt am 18. Februar 1916 in Kraft.
Berlin, den 15. Februar 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. D e l b r ü ck.
* * * Hersseld, den 25. Februar 1916. Wird veröffentlicht.
i. 2226. Der Landrat.
V.:
Funke, Kreissekretär.
Fortsetzung auf der 4. Seite.
Abgeordnetenhaus.
Das Abgeordnetenhaus nahm am Donnerstag zunächst die Abstimmung über das Gesetz zur Förderung der Ansiedlung vor, die am Mittwoch infolge Beschlutzunfähigkeit nicht stattfinden konnte.
■M» CBWI -rv^ne- angenommen, der Antrag der Polen, daß Bedenken aus der Abstammung, Religion usw. gegen Renten- gutsnehmer nicht hergeleitet werden dürfen, abgelehnt, der Antrag Fuhrmann zurückgezogen. Darauf wurde die Beratung des Staatshaushaltsplanes fortgesetzt. Eine Reihe kleinerer Titel wurde ohne wesentliche Erörterung genehmigt. Beim Titel Herrenhaus und Abgeordnetenhaus kam es zu einer längeren Aussprache. Der Ausschuß harte beschlossen, die Regierung zu ersuchen, den Abgeordneten freie Eisenbahnfahrt innerhalb Preußens zu gewähren. Abg. Dr. Schmedding (Ztr., trat für den Antrag ein und verwahrte sich gegen den Vorwurf des „Berliner Tageblatts", das dem Hause vorwarf, durch lange Tagungen große Geldausgaben hervorzurufen, denn jede Sitzung koste dem Staate 6600 Mk. Abg. Kopsch Ifortschr.) meinte, daß das Blatt selbst für feine Aus- lassung verantwortlich sei, und stimmte dem Aus- schußantrage zu. Abg. Graf v. d. Groeben (Ions.) lehnte die freie Fahrt ab. Der jetzige Augenblick sei geeignet, Selbstbeschränkung zu üben, denn die Frage sei zu kompliziert. Abg. Dr. Friedberg (nl.) bedauerte die Abwesenheit des Ministers, der Agitationsreisen im Lande für sich nicht von der Hand weisen wollte. Das Haus sollte einmal von seinen Machtmitteln Gebrauch machen. Nach weiterer Aussprache wurde der Ausschutzantrag gegen die Stimmen der Konservativen angenommen. Der Haushalt der Zen- tralgenossenschaftskasse wurde genehmigt. Beim Haushalt der Bauverwaltung stellte Abg. Gerlach (Ztr.) fest, daß beim Kanalbau trotz des Krieges Bedeutendes geleistet worden sei und der Verkehr der Binnenwasserstraßen sich weiterentwickelt habe. Weiterhin bemängelte Redner, daß beim Wiederaufbau Ostpreußens nicht genügend Techniker zugezogen seien. Minister v. Breitenbach erwiderte, daß Techniker ausreichend beschäftigt seien. Im übrigen seien für die Kartoffeltransporte auf den Wasserstraßen besondere Einrichtungen getroffen worden. In der weiteren Erörterung dankte Abg. Frhr. v. Maltzahn (fonf.) dem Minister für die Lösung vieler Aufgaben der Verwaltung. Schließlich wurde der Haushalt bewilligt. Nachdem noch Abg. v. d. Hagen (Ztr.) über die Justizverwaltung berichtet hatte, vertagte sich das Haus auf Freitag.
Bus der Heimat,
* (Kartoffeln in der Schale.) Neben dem Brot bilden Kartoffeln unsere Hauptnahrung. Immer wieder rufe man sich ins Gedächtnis: daß bei geschälten Kartoffeln 20 bis 25 Prozent Nährstoffe mit der Schale und durch Auslaugung verloren gehen. Außerdem läßt sich eine gut gekochte Pellkartoffel gar nicht mit einer geschälten vergleichen, was den Wohlgeschmack anbetrifft, aber man gebe sich auch die Mühe sie richtig zu kochen. — Die gutgewaschenen Kartoffeln werden mit kaltem Wasser aufgesetzt, nachdem sie einige Minuten gekocht haben, wird das Wasser abgegossen, nochmals kochendes Wasser aufgefüllt und Salz daran gegeben. Nachdem sie fast gar sind, werden sie ganz
trocken abgegossen, zwei bis drei Minuten unter beständigem Schütteln offen abgedämpft, dann fest zugedeckt. Auf ganz kleiner Flamme noch fünf Minuten ziehen lassen, wobei man fiemehrmals schüttelt. Möglichst sofort gebe man sie auf den Tisch. Werden die Kartoffeln im späten Frühjahr beim Kochen blau, so tut man einen Eßlöffel Essig ins Wasser, ebenso kann man gekochte heiße Kartoffeln stundenlang gut erhalten' wenn man sie mit einem halben Teelöffel Zucker kocht' Sehr mehlreiche große Kartoffeln zerfallen leicht von außen und bleiben in der Mitte hart. Diesem Uebelstand kann man leicht abhelfen, wenn man sie vor dem Kochen mit einer Spicknadel einige Male durchsticht, worauf sie ganz gleichmäßig kochen.
):( Hersfeld, 3. März. Wir machen darauf aufmerksam, daß auch die Königl. Regierungs-Haupt, Zoll- und Kreiskassen Zeichnungen auf die 4. Kriegs an leihe entgegennehmen.
):( Hersfeld, 3. März. Die am vergangenen Sonntag vom Ziegen- und Kaninchenzuchtverein im Kaiserhof veranstaltete öffentliche Versammlung war gut besucht. Außer den Züchtern waren viele Gäste, so Vertreter des Kreisausschusses, Landwirtschaftlichen Kreisvereins, Staatseisenbahnvereins und Postunterbeamtenvereins erschienen. Nach Begrüßung durch den Leiter, Herru Pi lgram,verbreitete sichHerr Winterschuldirektor Fürst über den Wert der Ziegenzucht, Stallbau, Pflege der Tiere, Bockhaltung und Nährwert der Milch. Er wies nach, daß bei hell und luftiger Stallanlage und richtiger Pflege der Nutzen einer Ziege im Verhältnis größer sei als bei einer Kuh. Durch die hier geregelte Bockhaltung welche dem Herrn Lanörat von Grunelius als besonderer Förderer der Kleintierzucht zu verdanken sei, habe die Ziegenzucht seit den letzten Jahren gute Fortschritte gemacht, aber immer noch nicht genug, um der jetzigen Milchnot begegnen zu können. Wo es irgend angängig sei, solle man Ziegen anschaffen zur Ge- winnung der gesunden Milch, da diese im Gegensatz für die Kinderernährung besonders zu bevorzugen sei. Die Kaninchenzucht ist der Ziegenzucht gleich zu stellen. Dies bewies Herr Bürkle als Verbands- vorsitzender des Kaninchenzüchterverbandes für den Reg.-Bez. Cassel in seinen Ausführungen. Auch hier sind helle und luftige Ställe für ein Gedeihen der Tiere notwendig: Er verurteilte die leider auch heute noch vorkommende Haltung in dunklen Ställen und dumpfen Löchern. Da wo Ziegen sind, können auch Kaninchen gehalten werden und so den Haushalt mit Milch und frischem Fleisch versehen. Aber da wo wegen Platzmangel oder sonstiger Verhältnisse keine Ziegen gehalten werden können, wären immer noch einige Kistenställe zur Aufnahme von Kaninchen auf- zustellen. Mit Lust und Liebe zur Sache könnten hier noch viele Abfälle aus den Haushaltungen und Gärten leicht in wohlschmeckendes Fleisch verwandelt werden. Aber auch denen, welchen eine Tierhaltung nicht möglich ist, könnten durch Sammeln und Abgabe der Abfälle der Kleintierzucht und somit auch dem Vaterland in der jetzigen Zeit einen großen Dienst erweisen. Es sei doch sehr zu beklagen, daß bei dem jetzigen Futtermangel derartige Abfälle der Bequemlichkeit halber einfach dem Feuer überantwortet würden, wie es von Kleintierzüchtern leider gesehen werden mußte. In Hannover habe sich die Kriegsfürsorge des Sammelns der Abfälle angenommen und hiermit recht gute Einnahmen erzielt. Der Fellverwertung ist durch Beteiligung der Züchter an der Kriegsfürsorge durch Hergabe von Fellen in letzter Zeit besonderer Beachtung zuteil geworden, so- daß die Züchter auch bessere Einnahmen wie bisher erzielen können. Zur Hebung der Kleintierzucht könnten auch Behörden durch Hergabe von Land und sonstigen Nutzungsflächen, sei es pachtweise oder unentgeltlich viel beitragen. Beiden Ausführungen wurde mit Aufmerksamkeit gefolgt und von allen Anwesenden mit Beifall ausgenommen. In der allgemeinen Besprechung bedauerte Herr Stadtverordneter Wolff, daß der Kleintierzucht immer noch viel zu wenig Beachtung geschenkt werde. Wenn es auch im Innern der Stadt jetzt schwierig sei, Vieh zu halten, sollten doch die Außenbewohner sich wieder mehr der Viehzucht widmen und bei Neubauten solle man hinfort auch wieder an den Bau von Ställen denken. Im Schlußwort ermähnte auch der Leiter der Versammlung jeder, welcher dazu irgend in der Lage sei, zur Hebung der Ziegen- und Kaninchenzucht beizutragen. Denn da wo Ziegen und Kaninchen gehalten werden, sind Milch- und Fleischnot unbekannt. Beide Vereine, besonders deren Stallschauen, seien bei Einrichtungen und Anschaffungen zu Unterstützungen mit Rat und Tat gern bereit.
1. Wer Brotgetreide verfüttert versündigt sich am Vaterlands!
2. Wer über das gesetzlich zulässige Maß hinaus Hafer, Mengkorn. Mischfrucht, worin sich Hafer befindet, oder Gerste verfüttert, versündigt fich am Vaterlaude!