hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezuzsprevr viettELHrllch für HersfelL 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckern Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
für den Kreis Hersfeld
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hriangen wird AaLatr gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. j
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Nr. 72.
Lonnabend, den 25. März
1916
Amtlicher Teil.
Setanntma^ung
über die Einfuhr oon Käse.
- Bom ll. März 1916.
Auf Grund des § 6 Abf. 2 der Verordnung des Bundesrars über Käse vom 13. Januar 1916 iReichs- Geseybl. S. W wird olgendes bestimmt:
Kare, der nach dem IuLratrureten die: er Bestimmungen aus dem AuSland angerübrt wird dar? nur stürm die Zenrrai-EruLiur^e'Lll'chair m. 1 H. n ; Berlin oder mir ürer Genelimrgung und der n»n ihr nargeschrnestenenr 4 nnzermnung n- .^aSsanasSife'' -: ren IteSäir getinimt uettlem. Wer nun heem ;vrmut± Wlre tu# ien Ansianu unkWur. tau fm m HC senrrrn --Eumu: m;el fii muTr ,u xertnutru. irrn u icurri.
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vom 13. Januar 1916 iReichs-Gesetzbl. S. u> festgesetzter Höchstprei'en verkauft, hat ihn äußerlich erkennbar durch die Bezeichnung „Auslandskä^e" zu kennzeichnen. Die Landeszeurralbshörden erlagen Anordnungen zur Ausführung dreier Bestimmung. Sie können auch Vorschriften erlassen, um sicher zu stellen, daß im Großhandel inländischer Käse nicht als ausländischer Käse in den Verkehr gebracht wird. Sie bestimmen ferner, wer als höhere Verwaltungsbehörde und als zuständige Behörde im Sinne dieser Bestimmungen anzmehen ist
§ 12.
Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mix Geldstrafe bis zu mnizehtlhundert Mark wird Se-
Bongert und Herr Hauptmann Freiherr von Lepel- Freista-t -cwohl bei ruhenden wie bei arbeitenden Pierben des 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments durch- führten.
Auch Herr Dr. von Lochow-Petkus hat umlangreiche Fütterungsvers«he bei Pferden mit bestem Erfolg durchgeführr. Auf -eine guten Erfolge mit Srroh- frafharter bei der Schweinemast hat er bereits bei der letzten Hauptuersaurmlung der Teurichen Land- wirrichasts-Geiellschatt hingemiefen. Seitdem und Mast verbuche in verichtedene« Betrieben mit bestem Erstolge durchgeführt mordet. Das Reichs-Marineamt mt i oerfchtedene-r Stellen 'Lvnabr uite ’A unter
strafst, wer den Bastmutten im s ' r 2 Satz ns > | ; oder j n Sag E oder ren au* 9maä des | II st
genauer Ansicht SchWeini ' 7aitfutter machen .'anen, 5
Wer aus dem Ausland Ääk cinfiitirt, ist ver- psnchrer, der Zentraleinkamsgesellschaft unter Angabe von Menge. Art, Einkaufspreis und Bestimmungsort unverzüglich nach der im Ausland erfolgten Verladung Anzeige zu erstatten, auch alle sonst handelsüblichen Mitteilungen an die Zentraleinkaufsgesell- schast weiterzuleiten. Er hat den Eingang der Ware und deren Aufbewahrungsort der Zentraleinkaufsge- sellschaft unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeigen und Mitteilungen erfolgen telegraphisch und sind schriftlich ?.n bestätigen. Dabei ist, wenn möglich, ein von der
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Berlin, oen 11. März lAst
Der Dieüvertreter des Reichskanzlers.
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SttvhkriiUilüer.
Veröffentlichungen des Preußischen Landwrtzmafts- minifferiNMS.
Der während des Krieges fehlende Import von Futtermitteln zwingt dazu, mit den vorhandenen Beständen hauszuhalten und nach Möglichkeit neue Futterauellen zu erschließen.
Schon durch die 1900 von Geheimrar Zelluer- Möckern veröneutlichten Versuche war bekannt, daß die duri chemisch? Behandlung des Stroms gewonnene
Herg^stekst würd-
Der des« Masterfolx bei gemeinen mu» «Kielr, wenn nur etwa ^ bei normalen Kr«ftfurterrstiv» durch SrrobLrustfutter ersetz: wird.
Da es sich um ein fast völlig eiweißarmes Furier- mittel handelt, dessen Wert erp bei der yuuurerur.g von Eiweiß zur vollen G. Irung summt, wird es seitens oer Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, die den Alleinverkauf in Händen hat, soweit wie möglich mit Heie oder hocheiweißreichen Futtermitteln gemilcht, durch die KvMmunakverbände in sen Verkehr gebracht. Nach Zusatz von 6 Eiweiß in Form von Trockenhefe z. B. ergibt sich ein Furtermittel, das im Stärke wert und Eiweitzgehalt gleichwertig mit Maisschrot ist.
In der heurigen ernsten Zeit ist es Pflicht jedes Landwirtes, nicht trat mit den übrigen Futtermitteln
Wer aus dem Ausland Käse einmhrt, hat die Ware bis zur Abnahme durch die Zentral-Einkauis- geseLichast mit der Sorgsal: eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln, in handelsüblicher Weise zu verstchern und aus Abruf nach den Anweisungen der Zenrral-Eivkanfsgesellschatt zu verladen. Er hm ihn aus Verlangen der Gesellschaft an einem von dieser zu bestimmenden Orre zur Benchtigung zu stellen.
§ 4-
Die a' eurrm-Einkaussgeix ist chmr he: stch unoer- züs ttü nach Emrüanx der Anzeigr von der Eanruhr, unt wenr eine Beffchrrgung Der genommer- wirst, nn-
hur Käst KhEmmmiEr Null.
£>■« unttt rs-Ern kntt^s-p.' sti au r heu . !ML- trunmear u^ «Mr -es omt uu jiigemrmureren S-rör mmgü-ttg reist
Lwlgr die Leitermntiiirg rühr Tenn' .I g, n nnr6 Sus Ltgeurusr auf änrrag der .stenstrust-Ernstm sge- e l maf: durch Luordnung der zustänorges Behörde auf die GefeLscharr oder die von ihr im Antrag bezeichnete Person übertragen. Die Anordnung ist an den zur lieberlanung Verpstichteren zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung ihm zugehst , o
Die Abnahme hat auf Verlangen des Verpflichteten spätestens binnen 14 Tagen von dem Tage ab zu erfolgen, an dem der Zentral-Einkaufsgesellschaft das Verlangen zugeht. Erfolgt die Abnahme innerhalb der Frist nicht, so geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung auf die Zentral-Einkaufsgesellschaft über, und der Kaufpreis ist von diesem Zeitpunkt ab mit 1 vom Hundert über den jeweiligen Reichsbankdiskontsatz zu verzinsen. Die Zahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Abnahme.
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Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Beteiligten über die Lieferung, Behandlung, Aufbewahrung, Versicherung und den Eigentumsübergang ergeben, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde endgültig.
Die Landeszentralbehörden bestimmen wer als höhere Verivaltungsbehördc im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist.
§ 8. ,
Ausgenommen von diesen Bestmnnungen sind geringfügige Mengen, die als Reisebedarf oder im Grenzverkehr aus dem Ausland eingesuhrt werden, sofern die Einfuhr nicht zu^Handelszwecken erfolgt.
Die Zentral-Einkaufsgesellschaft hat bei der Verteilung des von ihr erworbenen Käse die Bestimmungen des Reichskanzlers oder der von ihm bestimmtenStellc innezuhalten.
§ 10.
Der Erlaß von Borschrtsren über die Durchfuhr von Käse bleibt vorbehütten.
§ 1L
Wer Käse, der im Ausland hergestellt ist, zu höheren Preisen als den in der Verordnung über Käse
Profefsor Fingerling haben gezeigt, daß auch das Schwein in'der Lage ist, den Strobstost außerordentlich hoch zu verwerten. Daß der Strohstost zu Frieden s- zeiren nicht zur Beriülterung herangezogen wurde, lag außer an seinem Preise und an dem reichlichen Vorhandensein anderer Futtermittel darin, daß keine ! geeignete Form für die Verfütternr.g bekannt war. Nachdem es Herrn Dr. Oermann gelunaen -st, diese Schwiertgkeiten zu de«Wpe» und aus Srrvhstor ein Futtern ttel berzustellen. das irrige mner -chrrst- crrigtii Beschnffenheti nein Vieh sein gern genommen Lrrt, und ®b Lotterst st-, ung des Neches .ui.i des
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Strohes wird
Errstreu, Laub, Kraut, Reing oder auch Sand und ähnliches zu benutzen. Aber auch bei der Berfürrr- ruag von Srrob muß Maß gehalten werden, da sein Wert bei Bemürterung großer Masten immer geringer wird. Stellt der Landwirt ein Srroh durch die Be- zugevereinigung der deutschen Landwirte oder nn- mirtelbar der Eriatz -ut:erherstellung zur Verfügung, trägt er wesentlich zur BerwÄchtnux unserer Futter- destande bei, die er a auch oeinersests weder öurch den Komtnunc.! verbaut beliebet kann, wöbe er trotz der Hollen Transwont- ant WLSMcheirrmgskocher ht
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Dre mir Strohkrafrimrer i«: Muuarem au mi 'en- fchafrlrchen'Fa sir raren und n der Praxis durchgeführte« Versuche haben übereinstimmend gezeigt, daß wir es hier mit einem sehr hochwertigen, wenn auch eiweißarmen Futtermittel zu tun haben.
Geheimrat Zuntz-Berlin hat eingehende Versuche im Resptrations-Apparat durchgeführt, die einen überraschend hohen Nährwert des Strohkraftfutters ntr Pferde ergaben; er kommt in seinem Berichte zu dem Endergebnis:
„Man wird unbedenklich 5 kg Hafer durch 4 kg Strohkraftfutter und 120 Gramm Eiweiß ersetzen können."
Geheimrat Ellenberger, Rektor der Tierärztlichen Hochschule in Dresden hat fast vier Monate hindurch Versuche mit der Berfütterung von Strohstoff an einigen 20 schwer arbeitenden Pferden gemacht und kommt zu folgendem Ergebnis:
„Nach meiner Ansicht kann man z. B. bei stark arbeitenden Pferden 4—5 kg Körner durch 4—5 kg Stroh- kraftfutter ersetzen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Es dürfte sich aber empfehlen, dabei noch eine gewisse Menge (1—2 fg) Hafer zu geben wegen dessen günstiger Einwirkung auf die chemischen und mechanischen Berdauungsvorgänge und sonstigen damit zusammenhängenden Lebensprozesse. Bringt man aber eine so erhebliche Menge Körnerfrucht in Wegfall, dann empfiehlt es sich, dem Futter Eiweiß «Protein) in Form kleiner Gaben von Robos, Hefe, leimartigen Stoffen und dergleichen zuzufügen.
Das Schlußergebnis unserer Versuche ist dahin zusammenzusasien, daß bei der Fütterung der Pferde ein erheblicher Teil der üblichen Hafer- bezw. Körnerration durch das Oetzmanmannschc Strohfutter bei sachgemäßiger Anwendung und unter Beachtung der vorstehend von mir gemachten Ausführungen ersetzt werden kann, ohne daß gesundheitliche Nachteile und eine Minderung der Leistungsfähigkeit und Körperschaft der Tiere zu befürchten sind.
Sehnlich günstige Erfolge wurden bei Versuchen erzielt, die Herr Lber-Staatsveterinär Proie^or Dr.
wächMa atrSasDifc.r~''i^ M<WDM»erttjrr°err weLle» Suuen ue lern B u a^en ite nurwai-m HarSeL-- oder StruteaiTUtten «arstrrLcherk.
Sntii exten# 3er muounrrutza Srruh in genügen der Menge zur Berntgung geitzll.". allen die Srrohkra""urrerfn briken en orechend vermehr: werden, und steht zu erwarten, daß dann: auch rar FrtedenS- zeiten eine dauernde gute Verwertung des Strohes ge- üdien wird. Ein Fünfrel einer normalen Strohernre. das durch vorsichtiges Wirtschaften sich, ohne an anderer Stelle Schaden zu stiften, hierfür würde erübrigen lassen, ergäbe nach der Verarbeitung eine Futrermenge, die dem Import der letzten Friedens- jayre an Kohlehydraten entsprechen würde.
Bus der Heimat
):( Hersfeld, 24. März. Durch Beschluß des KreiS- ausschusses ist dem Betriebsleiter der Hersfelder Kreisbahn Herrn Hille, z. Zt. Feldwebel-Leutnant im Landsturm-Bataillon Hersfeld in Belgien, der Titel Betriebsdirektor beigelegt worden.
Lerzeichuir
der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersfeld zu Hersfeld ferner eingegangenen Spenden für das Rote Kreuz, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:
1. Februar-Rate der Hersfelder Volks-
spende Mk. 247.20
Zahlung von Chr. B. „ 10.50
2. Februar-Rate der Hersfelder Volks-
spende „ 818^
2. Februar-Schluß-Rare der Hersfelder
Bolksspende „ 139.85
Zahlung von Herrn H. Gilbert, Unter
hau n , 5.—
Zahlung von Ungenannt, Motzfeld „ 10—
„ „ Gemeinde Eitra & Sieg los „______25.—
1
1.253.80
bisheriger Bestand
66.96
Äk.
132ÜM
davon weiter veravsgabt
850—
öliger Bestand
W
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