Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger ^H^ für den Kreis Hersfeld
Melier KmMt
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Nr. 74.
Dienstag, den 28. März
1916
Amtlicher Teil.
Kriegslo»trolloersamml«ng!
Die diesjährigen Frühjahrskontrollversammlungen finden wie folgt, statt:
Zu Oberhaun
(bei Gastwirt Schacht)
Freitag, den 14. April 1916,
8 Uhr vormittags
für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilperhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
Zu Hersseld I (Stadt)
(platz hinter dem Bezirkskommando, bei Regenwetter in der Kriegsschule)
Freitag, den 14. April 1916, 11 Uhr vormittags für sämtliche Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und Hof Wehneberg.
Zu Hersseld II (Land)
(platz hinter dem Bezirkskommando, bei Regen - wetter in der Kriegsschule)
Freitag, den 14. April 1916, 1,45 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg mit Kühnbach, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga mit Sölzerhöfe, Gutsbezirk Bingartes mit Johannesberg, Meisebach, Kalkobes, Gutsbezirk Eichhof, Etchmühle, Heenes, Hermannshof und Kohlhausen.
Zu Kirchheim
BBBI■^^^^^^^^rt!äW^i^>^RS^lÄJ^ Sonnabend, den 15. April 1916,
9 Uhr vormittags
für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode mit Hof Siebenmorgen, Heddersdorf, Kemmeroöe, Kirchheim mit Weich- und Etchmühle, Kleba, Reckerode, Reimbolshausen, Rotterterode mit Hof Betersgraben und Willingshain mit Hof Löscher.
Zu Niederaula
(Kirchplatz)
Sonnabend, den 15 April 1916.
1,30 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Beiershausen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Gutsbezirk Engelbach mit Hof Sternberg, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa und Holzheim.
Zu Heringen
(auf dem platz beim Botel „Glückauf"
Montag, den 17. April 1916.
10,30 Uhr vormittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengen- dorf, Heringen mit Hof Füllerode, Leimbach, Lengers, Widdershausen und Wölfershausen. Die Mannschaften aus Kleinensee erscheinen in Hönebach am 29. April 1916 11,15 vormittags in der Nähe vom Bahnhof, Dorfstraße. Zu Heimboldshausen
(Gastwirtschaft Bock) Montag, den 17. April 1916.
1 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Heimboldshausen, Ausbach, Harnrvde, Gethsemane, Philippsthal, Röhrigshof mit Nippe und Unterneurode.
Zu Friedewald
(auf dem Schloßplatz) Dienstag, den 18. April 1916,
10,15 Uhr vormittags
für die Mannschaften aus den Gemeinden Friedewald mit Hof Weißenborn, Herfa, Lautenhausen mit Hof Oberneurode und Hillartshausen.
Zu Schenklengsfeld
(bei Gastwirt Geheb)
Dienstag, den 18 April 1916,
8 Uhr nachmittags
für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmcs, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterwetsenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
Zu Friedlos
(bei Gastwirt Grebe) Mittwoch, den 19. April 1916,
10 Uhr vormittags
für die Mannschaften aus den Gemeinden Friedlos, Retlos, Mecklar, Meckbach mit Kneipmühle, Gerterode, Rohrbach und Tann.
Zu Obergeis
(bei Gastwirt Grnft) Mittwoch, den 19. April 1916, 3 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmers- Hausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Untergeis und Obergeis.
Zur strengen Beaditung für die Beteiligten fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu :
Es sind gestellungspflichtig:
1. Sämtliche Mannschaften des Beurlaubtenstandes des Heeres und der Marine, alle ausgebildeten Mannschaften des Landsturms 1L Aufgebots, alle Rekruten und Ansgehobenen, unausgebildeten Landsturmpflichtigen einschl. der Jahresklasse 1897, von dieser jedoch nur die als; „kriegsverwendungs- fähig" befundenen.
Alle bei der Musterung der dauernd „Untauglichen" ausgehobenen, unausgebildeten und alle als tauglich bezeichneten ausgebildeten Mannschaften i. Aufgebots. Ferner die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften und sämtliche Rentenempfänger, welche noch in einem Militärverhältnis stehen, auch wenn sie „zeitig garnison- und arbeitsverwendungsunfähig" sind. Mannschaften, welche als „unbrauchbar" oder „untauglich" von den Truppenteilen entlassen und noch nicht durch das Bezirkskommando oder die Ersatzkommission wieder untersucht sind, haben mit zu. erscheinen. Die noch in der Heimat, sowie auf Urlaub befindlichen Offiziere, Sanitätsoffiziere, Beterinäroffiziere und oberen Militärbeamten haben sich beim Bezirkskommando schriftlich zu melden.
Das zurückgestellte oder als unabkömmlich anerkannte Eisenbahnpersonal ist von der Teilnahme befreit.
Es wird daraus hingewiesen, daß diejenigen Mannschaften des ausgebildeten Landsturms, welche nach dem riufrnr oea raiioititnMHHMHMMM überschritten haben, noch gestellungspflichtig find, da ein Ausscheiden aus dem bisherigen Verhältnis während des Krieges nicht stattfindet.
Die Mannschaften, außer Etsenbahnpersonal, die als „unabkömmlich" anerkannt oder „zurückgestellt" sind, sind gestellungspflichtig.
Außerdem haben zu erscheinen sämtliche Militärpersonen, welche bereits dem aktiven Heere angehören und sich auf Urlaub befinden, sei es wegen Krankheit oder zur Erholung — sofern marschfähig — oder aus anderen Gründen.
2. Die Einberufung zu den Kontrollversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämtlichen Ortschaften statt. Die Nichtbefolgung der Berufnug zu den Koutroll- verfammlungen hat strenge Strafe zur Folge.
3. Die Mannschaften aus den einzelnen hier nicht genannten Höfen und Mühlen etc. gehören zu den Ortschaften, zu deren Gemeinden sie zählen.
4. Die Mannschaften haben ihre Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrollversammlung sind rechtzeitig bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel anzubringen. Wer vor der Kontrollversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu stellen.
Bei Einreichung von Gesuchen ist genau anzu- gebeu, in welchem Militärverhältnis der Betreffende steht, — Jahresklasse, Waffengattung usw. — damit Rückfragen vermieden werden.
6. Etwaige plötzliche Krankheit oder sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrollplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.
In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit an- zugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontroll- versammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrollversammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militär- fahrkarte feiten der betreffenden Eisenbahn-Station haben.
8. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrollversammlungen berufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Kriegsgesetzen unterworfen.
9. Das Mitbringen von Stöcken usw. sowie Hunden ist verboten.
H e r s f e l d, den 22. März 1916.
Königliche; Bezirkslommando.
HerSfeld, den 25. März 1916.
Die Ortsvorstände des Kreises werden angewiesen, die nachstehende Bekanntmachung alsbald auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen.
Der Herr Gendarmeriewachtmeister, zu dessen Bezirk der Kontrollort gehört, hat zwecks Anfrechthaltung
der Ruhe und Ordnung bei den Kontrollversamm- lungen zugegen zu sein.
I. M. No. 2078. Der Landrat.
J. V.:
Funk e, Kreissekretär.
»elmntmachmg über die gewerbliche Verarbeitung von Rohharz.
Vom 9. März 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) beschlossen:
§ 1
Die gewerbliche Verarbeitung von Kiefernrohharz darf nur durch den Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette G. m. b. H. in Berlin erfolgen.
Der Reichskanzler kann nähere Bestimmungen erlassen und Ausnahmen zulassen.
§ 2
Der Kriegsausschuß hat für die alsbaldige Verarbeitung des ihm gelieferten Kiefernrohharzes zu sorgen und die gewonnen Erzeugnisse nach den Weisungen des Reichskanzlers abzugeben.
§ 3
Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft:
1) wer der Vorschrift des § 1 oder den von dem Reichskanzler erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt,
2) wer wissentlich Erzeugnisse, die der Vorschrift des §il zuwider hergestellt sind, verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr bringt.
§ 4
Diese Verordnug tritt mit Tage der Verkündung MMMMW^^
Berlin, den 9. März 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
D e l b r ü ck.
* * * Hersfeld, den 17. März 1916.
Wird veröffentlicht.
J. I. No. 3282. Der Landrat.
B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hus der Heimat.
* (Viehmärkte im April.) Es findet statt: in Fulda am 15. April Viehmarkt; Gersfeld 26. April Schweinemarkt; Großenlüder 5. April Schweinemarkt; Hanau 5. und 27. April Viehmarkt; Hersfeld 11. April Kram- und Viehmarkt; Kirchhain 4. April Viehmarkt; Marburg 13. April Schweinemarkt; Rinteln 3. und 17. April Viehmarkt; Rotenburg a. F. 5. April Schweinemarkt ; Schmalkalden 12. April Biehmarkt; Volkmarsen 12. April Kram- und Biehmarkt; Biedenkopf 13. April Rindviehmarkt; Marburg (W.) 4. April Markt für alle Vieharten. Verändert können diese Daten nur durch Seuchengefahr werden.
Schenklengsfeld, 23. März. Die hiesige nur 26 Schüler zählende israelitische Volksschule zeichnete zur 4. Kriegsanleihe den Betrag von 1200 Mark.
Widdershansen, 23. März. Für die 4. Kriegsanleihe sind beim hiesigen Spar- und Darlehnskassen- verein 50800 M. gezeichnet, während bei der 3. Kriegsanleihe bei derselben Stelle nur 24000 M. gezeichnet wurden. Nach zuverlässiger Schätzung darf behauptet werden, daß im hiesigen Orte für die 4. Kriegsanleihe ein höheres Ergebnis erzielt wurde, als für die drei ersten Kriegsanleihen zusammen. Die Schüler zeichneten 3200 Mark.
Wölfershausen, 23. März. Von den Kindern der hiesigen Schule wurden über 3000 Mark auf die 4. Kriegsanleihe gezeichnet.
Heringen, 23. März. In dem Kirchspiel Heringen wurden zur 4. Kriegsanleihe bei der hiesigen Post 6100 Mark, bei der Darlehnskasse 86200 Mark, und bei der Gewerkschaft Wintershall auch noch ein namhafter Betrag gezeichnet.
Witzenhausen, 25. März. Sechs Söhne, zwei Schwiegersöhne und vier Enkelsöhne des hiesigen Fuhrwerksbesitzers Brill stehn vor dem Feind: ein feldgraues Dutzend.
Oberaula, 24. März. Ein Einbruchsdiebstahl wurde heute nacht in der Wirtschaft und Metzgerei von Heinrich Orth hierselbst verübt. Größere Mengen Wurst und Fett wurden entwendet. Als Täter wurde heute morgen durch den Wachtmeister Ruckert der Bettfedern- reiniger Brand von hier ermittelt, der die gestohlenen Fleischwaren in seinem Hause verborgen hatte.
Marburg, 24. März. Die Stadt hat gestern einen Versuch mit dem Verkauf von aus Oesterreich bezöge- nen Eiern gemacht. In wenigen Stunden waren, trotzdem nur bis zu 15 Stück an einzelne Haushalte abgegeben wurden, 28800 Eier zum Preise von 18 Pfg. umgesetzt.