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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^I^ für den Kreis Hersfeld WWer Mirblutt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für Ge Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. ä.............................. - .......

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Nr. 108.

Dienstag, den 9. Mai

1916

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung

über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln.

Vom 18. April 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge- fetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1.

Der Reichskanzler ist ermächtigt, den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Wasch­mitteln zu regeln) er kann insbesondere Vorratser­hebungen anordnen.

Er kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen gegen die auf Grund vorstehender Ermächtigung erlassenen Bestimmungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark be­straft werden, sowie daß Vorräte, die bei der Vorrats­erhebung verschwiegen werden, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden.

§2.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.

Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 18. April 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

D e l b r ü ck.

* * *

Hersfeld, den 25. 4. 1916.

Wird veröffentlicht.

1. 4956. Der Landrat.

V.:

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Bekanntmachung,

betreffend Ausführungsbestimmnngen znr Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver nnd ande­ren fetthaltigen Waschmittel«.

Vom 18. April 1916.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulver und anderen fett­haltigen Waschmitteln vom 18. April 1916 (Reichs-Ge- setzbl. S. 807) wird bis auf weiteres folgendes be­stimmt :

§1.

Die Abgabe von Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln an Selbstverbraucher darf nur nach folgenden Grundsätzen erfolgen:

l. Die an eine Person in einem Monat abgegebene Menge darf hundert Gramm Feinseife (Toilettesetfe und Rasierseife) sowie fünfhundert Gramm andere Seife oder Seifenpulver oder andere fetthaltige Wasch­mittel nicht übersteigen. Bet Feinseifen, die vom Her­steller in Umhüllungen in den Verkehr gebracht werden, ist das unter Ginschluß der Umhüllung festgestellte Gewicht maßgebend. Als Ueberschreiten der Höchst- menge ist es nicht anzusehen, wenn ein einzelnes Stück Feinseife abgegeben wird, dessen Gewicht bis zu hundertzwanzig Gramm beträgt. Bleibt der Bezug einer Person in einem Monat unter der zugelassenen Höchstmenge, so wächst der Minderbetrag der Höchst- menge des nächsten Monats nicht zu.

II. Die Abgabe darf nur gegen Vorlegung der für die vierte volle Monatswoche bestimmten Brotkarte erfolgen. Die Abgabe ist vom Veräußerer auf dem Stamme der Brotkarte unter Bezeichnung der Art und Menge (Gewicht) mit Tinte zu vermerken.

Soweit an einzelnen Orten zur Aufnahme des nach 8 1 ii. vorgeschriebenen Vermerkes geeignete Brotkarten nicht im Gebrauch oder solche Karten für einzelne Personen nicht erteilt sind, regelt die zu­ständige Behörde die Zuteilung von Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln nach Maßgahe der Grundsätze des § 1.

3.

Die zuständige Behörde ist befugt, Aerzten, Zahn­ärzten, Tierärzten, Zahntechnikern, Hebammen und Krankenpflegern auf Antrag einen Ausweis zuerteilen, demzufolge an den Inhaber in einem Monat über die auf Grund der §§ 1 oder 2 erhältlichen Waichnnttel hinaus Feinseife bis zum doppelten Betrage der im 8 1 vorgesehenen Menge abgegeben werden darf. Die Abgabe darf nur gegen Vorlegung des Ausweises er­folgen ; sie ist in der im 8 1 vorgeschriebenen Weise zu vermerken. , . _ ..

Aerzten, Zahnärzten, Tierärzten Zahntechnikern, Hebammen und Krankenpflegern ist die Ueberlaßung des Ausweises an andere Personen zum Bezüge von Seife verboten.

8 4.

An Wiederverkäufer dürfen Seife, Seifenpulver und andere fetthaltige Waschmittel, nur insoweit ab­gegeben werden, als bereit- vorher eine dauernde

Geschäftsverbindung zwischen den Vertragsteilen be­standen hat. Die in einem Kalendervierteljahre ab­gegebene Menge darf dreißig vom" Hundert die im gleichen Kalendervierteljahre des Jahres 1915 an den­selben Wiederverkäufer abgegebenen Menge nicht über­steigen.

Abweichungen von diesen Bestimmungen sind nur mit Zustimmung des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin zulässig.

Die Versorgung der Barbiere mit der zur Auf­rechterhaltung ihres Gewerbes erforderlichen Rasier- feife erfolgt nach näherer Weisung des Kriegsaus­schusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin durch Vermittlung des Bundes deutscher Barbier-, Friseur- und Perückenmacher- Junungen.

§6.

An technische Betriebe, insbesondere Waschanstalten, dürfen Seife, Seifenpulver und fetthaltige Waschmittel nur mit Zustimmung des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin abgegeben werden.

Für Wäschereien, die weniger als zehn Arbeiter beschäftigen, kann die zuständige Behörde auf Antrag einen Ausweis ausstellen, gegen dessen Vorlegung die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderliche Menge an Waschmitteln abgegeben werden darf. Der Ausweis muß die zulässige Höchstmenge angeben. Der Veräußerer hat die Abgabe auf dem Ausweis in der im 8 1 vorgeschriebenen Weise zu vermerken.

Den Inhabern der Wäschereien ist die Ueber- lassung des Ausweises an andere Personen zum Be­züge von Waschmitteln verboten.

§ 7.

Welche Behörden als zuständige Behörden im Sinne der 88 2, 3 und 6 an stieben find, bestimmt die äiiMÄijjjjjijgä^

falls nähere Bestimmungen noer ore nach § ersoroer- liche Regelung der Seifenzuteilung sowie die nach §§ 3 und 6 auszustellenden Ausweise.

8 8.

Die Bestimmungen dieser Verordnung finden keine Anwendung gegenüber den Heeresverwaltungen, der Marineverwaltung und denjenigen Personen, die von diesen Verwaltungen mit Waschmittel» versorgt werden. Die Verwaltungen treffen besondere An­ordnungen über die Versorgung.

8 9.

Wer den Bestimmungen der §§ 1, 3, 4, 5, 6 zu­widerhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.

8 io.

Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 18. April 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. D e l b r ii ck.

Hersfeld, den 25. April 1916.

Wird veröffentlicht.

I. 4956. Der Landrat.

J. V. :

Funke, Kreissekretär.

Bus der Heimat.

* <Schweinearmut in der Provinz H e s s e n - N a s s a u.) Die Provinz Hessen-Nassau ist keine der viehreichsten Provinzen im preußischen Staatsgebiet. Es entfallen auf 1000 Personen im Regierungsbezirk Wiesbaden nur 198 Stück Schweine, im Bezirk Cassel 391 Stück, während in viehreicheren Provinzen auf 1000 Personen über 1500 Stück kommen. Vieharm ist vor allem der Bezirk Wiesbaden. Hier hätte besonders für die Schweinehaltung schon längst mehr getan werden müssen. Diese notorische Vieharmut im Wiesbadener Bezirk ist auch dadurch anerkannt worden, daß er nunmehr von Heereslieferungen be­freit worden ist. Die Schweinehaltung bedarf aber fortgesetzt der Förderung durch die Landwirtschaft selbst. Aus maßgebenden landwirtschaftlichen Kreisen wird nun den Landwirten warm empfohlen, Grün­futter, jungen Klee, der reichlich vorhanden, den er­wachsenen Schweinen, Läufer und Mutterschweinen zu reichen und die Schweine auf die Weide zu treiben!

* D a s V e r f ü t t e r n v on g r ü n e m R o g g e n und Weizen wird mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. geahndet.

):( Hersfeld, 8. Mai. Herr Gerichtsvollzieher Becker dahier hatte das Weidmannsheil im Bezirk Obergeis einen kapitalen A » er Hahn znr Strecke zu bringen.

Bebra, 8. Mai. (Abend- nach nenne.) Unser Bürgermeister bedroht Eltern, die ihre unerwachsenen Sprößlinge nach 9 Uhr abends auf der Straße blicken lassen, mit schweren Strafen. Infolgedessen verlegen die Kinder ihre abendlichen Spielplätze auf die Hofe.

Melsunge«, 6. Mai. Wie aus Eiterhagea ge­meldet wird, wurde Mittwoch nachmittag der 19jährige Sohn des Landwirts Valentin Bauer, der am offenen Fenster stehend das Gewitter beobachtete, vom Blitz getroffen und sofort getötet.

Cassel, 6. Mai. Eine Sitzung der Preisprüfungs­stelle hat gestern abend stattgefunden, die sich mit der brennenden Frage der Fleischversorgung befaßte. Zu­gegen waren Oberbürgermeister Koch, Regierungsrat Löwenstein, Polizeipräsident Freiherr von Dalwigk und die Mitglieder des Ausschusses. Als Vertreter des Regierungspräsidenten nahm Oberregierungsrat Lewald an der bedeutsamen Sitzung teil. Es wurde beschlossen, die Versorgung in einer anderen Ver­teilungsform als bisher vorzunehmen. Die An­wesenden waren sich von vornherein dessen bewußt, daß die Frage damit nicht gelöst ist. Es soll eben ein Versuch gemacht werden, von dem man sich Erfolg ver­sprechen darf.

Haun.-Münden, 6. Mai. Die Schmalzstullenkarte hat jetzt hier umfassende Herrschaft angetreten. Die Ladengeschäfte dürfen Schmalz nur noch mit Tinten- vermerk auf der Brotkarte verkaufen. Zum ersten Male wurde heute früh gegen Karten von mehreren Schlächtern und im Schlachthause Fleisch aus Not­schlachtungen an Minderbemittelte abgegeben.

Marburg, 5. Mai. Der berühmte Forscher Ex­zellenz Dr. v. Behring, Direktor des Instituts für Hygiene und experimentelle Therapie in Marburg, ist wegen seines körperlichen Leidens um seine Versetz­ung in den Ruhestand eingekommen.

Marburg, 8. Mai. Heute wurde hier die städtische Schwimm- und Badeanstalt mit Luft- und Sonnenbad eröffuet. Die Zahl der Neuimmatrikulterten hie­siger Universität beträgt 340.

Marburg, 8. Mai. 80006 Berliner Schulkinder in Oberheffen üntergechraW weMir7 WaßrscheMsch wird die Dauer des Aufenthaltes über die Ferienzeit hinausgeschoben.

Borken, 3. Mai. Die landwirtschaftliche Be­völkerung will sich mit der neuen Zeit nicht be­freunden. Die Arbeitgeber der Kriegsgefangenen haben die Arbeitszeit derselbe» um eine Stunde ver­schoben. Auch möchte man das Mittag- und Abend­geläute um eine Stunde später verlegen.

Homberg, 6. Mai. Die hiesige Kinder-Speiseanstalt ist jetzt nach fünfmonatigem, segensreichem Wirken ge­schlossen worden. An die Kinder der Aermsten wurden in dieser Zeit mehr als 4500 Mittagessen verabfolgt.

Göttingeu, 7. Mai. Gestern nachmittag fand hier unter großem Geleit die Beisetzung des verstorbenen Generaloberarztes Professor Dr. v. Linstow statt. 82er feuerten die Ehrensalve über das Grab. Der Ver­storbene war eine Größe ans dem Gebiete der Wurm­kunde. Um den Aufkauf von Waren durch Aus­wärtige zu verhindern, werden in den von der Stadt eingerichteten Verkaufsständen alle Waren nur noch gegen Vorzeigung der Brotkarte abgegeben.

Heiligenstadt, 8. Mai. Die hiesigen Schlächter sind angewiesen frischgeschlachtetes Fleisch nur in Mengen bis zu anderthalb Pfund und zwar nur an Kunden aus Stadt und Umgebung abzugeben.

Ans dem Kahlgrund, 4. Mai. Vor drei Jahren starb in Edelbach eine alte Pfarrersköchin, Fräulein Magdalena Geßner. Dieser Tage waren die Erben (nur 40 an der Zahl!) vor daS Nachlatzgericht in Schöll- krippen geladen. Hier ward ihnen die freudige Mit­teilung, daß 12 000 Mk. an barem Gelde zu verteilen seien, außerdem noch ein Wohnhaus mit Mobiliar zur Versteigerung käme.

Fiirstenhagen, 6. Mai. Am Freitag mittag äscherte ein Schadenfener das Anwesen deS Stellmachers Roulcke mit reichen Stroh und Heuvorräten ein. Der vierjährige Sohn des Besitzers hatte in Abwesen­heit der Erwachsenen einen am Küchenfeuer entzündeten Holzspan in das Stroh geworfen.

Dnderstadt, 5. Mai. Sieben fleischlose Tage in der Woche hat jetzt unsere Einwohnerschaft, da infolge der Heereslieferungen der Kreis für die nächsten Wochen keine Aussicht hat, Vieh zu erhalten.

Hüufeld, & Mai. Der Landrat des Kreises Hün- feld teilt mit: Es sind darüber Klagen geführt worden, daß Händler im hiesigen Kreise Rinder amehnetben, welche ein Lebendgewicht von nur fünf Zentnern haben und vielleicht im Herbst d. F. erst schlachtreif werden. Ich nehme deshalb wiederholt Veranlagung darauf hinzuweisen, daß es gar keinen Zweck hat, Rinder unter 7 - Zentnern Lebendgewicht amznkuufen, da sie der Vertrauensmann für die Heeresverwaltung doch nicht gebrauchen kann.

Wetteraussichten für Dienstag den 9. Mai.

Wechselnd bewölkt, strichweise Niederichläge, kubier.