Hersfelöer Tageblatt
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Nr. 200
Souuabenb, den 27. August
1921
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O Der Präliminarfrieöeusvertrag unterzeichnet.
Der Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reiche «nd den Bereinigten Staaten von Amerika ist Donnerstag nachmittag 5 Uhr von dem Rekchsminister des Aeußer«, Dr. Rosen, und dem amerikanischen Botschafter in Berlin, Dresel, Unterzeichnet worden.
Die Unterzeichnung des deutsch-amerikanischen Friedensvertrages erfolgte im Amtszimmer des Reichsministers des Auswärtigen, Dr. Rosen, in den einfachsten Formen, Amerikanischerseits waren zugegen der amerikanische Botschafter Dresel, der Botschafts- M Hugh R. Wilson und die BotschG 7 ' " 7 nöyer, Amory und Mr. Norris, deutscherseits außer dem Reichsminister und Staatssekretär v. Hantel Geheimrat Dr. Grunenwald, Generalkonsul Grunow und Geheimrat Dr. Gänse. Nach der Unterzeichnung sprach der Botschafter Dresel in kurzen SS orten die Ueberzeugung aus, daß sich die deutsch-amerikanischen Beziehungen erfreulich gestalten würden. Dr. Rosen erwiderte ebenfalls in kurzen Worten, daß Deutschland in dieser Stunde den Blick auf die Zukunft richte, um dann auch seinerseits der Hoffnung und Ueberzeugung Ausdruck zu geben, daß die wirtschaftlichen wie allgemeinen Beziehungen zwischen den beiden großen Völkern sich günstig und erfreulich entwickeln werden.
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Damit ist der Friede mit der letzten Macht, mit der wir uns im'Kriege befmrden habee, mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika, zustandegekommen. Zwar war nach langem Meinungsstreit zwischen den beiden großen amerikanischen Parteierr über die Frage, ob der Versailler Vertrag, den der frühere Präsident Wilson dem amerikanischen Volke aus Paris mitgebracht hatte, anerkannt oder ob ein Sollderfrieden mit Deutschland abgeschlossen werden sollte, durch die Eini- Krng des amerikanischen Kongresses auf die Kompro- mitzresolution Porter-Knox, die den Versailler Vertrag ablehnt, und die Annahme dieser Resolution der Kriegs- zustand zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland aufgehoben worden, aber dieser einseitige Beschluß hatte in Wirklichkeit nur formelle Bedentllng und war ohne praktischen Wert, solange nicht ein von beiden Seiten anerkannter Friedensvertrag geschaffen worden war, in dem die Grndlagen für die Beziehungen der beiden Staaten zueinander geregelt werden. Nach Verhandlungen in Berlin, die, ttNerüks?liM2N
den sind und von den
letzten Tagen, also kurz vor ihrem Abschluß, erfahren hat, ist nun dem bisherigen Zustande des Provisorinms durch einen vorläufigen Friedensvertrag ein Ende gemacht worden, auf Grund dessen die diplomatischen und konsularischen Beziehungen geregelt werderr können. Natürlich muß der Friedensvertrag noch von beiden Staaten ratifiziert werden, ehe er in Kraft tritt. In dem Vertrage ist eine Reihe von schweren Bedingungerr, die im Versailler Vertrage enthalten sind, nicht vorgesehen. Vor allem ist auch die Frage der Kriegsschuld nicht berührt worden. Dagegen werden aber die territorialen Veränderungen in Europa in dem Vertrage mit Amerika anerkannt, und ferner wahrt sich Amerika die Rechte, die ihm der Versailler Vertrag hinsichtlich der früheren deutschen überseeischeu Einflußsphären zuer- kennt. Bon besonderer Bedeutung für Deutschland werden aber die Hmidelsabmachngen sein, die nach der Ra- tifikatioii zwischen den beiden Müchterr getroffen werden sollen.
Aus dem Inhalt des Vertrages.
Der zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten abgescklosserle Friedensvertrag weist in der Präambel auf die Vereinbarung des Waffenstillstandes, auf die Unterzeichnung und das Inkrafttreten des von den Vereinigten Staaten nicht ratifizierten Vertrages, von Versailles hin und gibt Dann die Friedensresslu- tion Knox-Porter im Auszug wieder, nämlich die Sektionen II und V der Entschließung. Sodann heißt es, daß in dem Wmische, die freundschaftlichen Beziehuugerr wiederherznstellen, die vor Ausbruch des Krieges zwischen den beiden Nationen bestandeu haben die beiden Staatsoberhäupter ihre Bevollmächtigten bestellt haben, die ihrerseits folgendes vereinbart haben: Nun folgt der Vertrag selbst, der nur aus drei Artikeln besteht.
In Artikel 1 verpflichtet sich Dentschland, den Vereinigten Staaten alle Rechte, Privilegien, Entschädigungen, Reparationen oder Vorteile zu gewahren, die tn der Friedensresolution bezeichnet sind. .
Nach Artikel 2 besteht Einverständnis und Einlg- keit zwischen den vertragschließenden Teilen darüber, daß die soeben angeführten Rechte und Vorteile dteieni- gen sind, die in Abschnitt 1 des Teiles 4 und in den Teilen 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 14 und 15 aufgefuhrt sind. Teil 4 Abschnitt 1 bezieht sich auf die deutschen Kolonien, Teil 5 auf die Land-, See- und Luftstrettkratte Deutschlands, Teil 6 auf Kriegsgefangene und Grabstätten, Teil 8 auf Reparationen: Teil 9 enthält die n- nanziellen Bestimmungen, Teil 10 regelt die wirtschaftlichen Beziehungen, Teil 11 die Luftschiffahrt, Teil 12 die Häfen, Wasserstraßen und Eisenbahnen, Teil 14 die Sicherheiten für Die Ausführung, Teil 15 die Schlup- und Uebergangsvestimmungen. Nicht m den Vertrag ■ ausgenommen sind somit Teil 1 mit den: Völkerbund- , affe, die Teile 2 und 3 sowie Teil 4, Abschnitt 2-8 mit den territorialen Bestimmungen, Teil 7 mit Den Straf- bestimmunaen und Teil 8 mit den Bestimmungen über
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005 NrDMsreait. sosanu petpt es tn Artikel 2: Wenn die Bereinigten Staaten diese Rechte und Vorteile für sich in Anspruch nehmen, werden sie dies in einer Weife tun, die mit den Deutschland nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags zustehenden Rechten im Einklang steht. Weiter setzt Artikel 2 ausdrücklich fest, daß die Vereinigten Staaten an keine-Bestimmung der Völ- kerSundakte oder keine Maßnahme des Völkerbundes gebunden sein wollen, es sei denn, daß sie ausdrücklich ihre Zustimmung zu einer solchen Maßnahme geben, daß die Vereinigten Staaten keine Verpflichtungen aus den in diesen Vertrag nicht aufgenommenen Bestimmungen des Versailler Vertrags übernehmen, daß sie zwar berechtigt sind, an der Reparationskommission oder der anderen Kommissionen teilzunehmen, aber nicht verpflichtet, sich an irgendeiner Kommission zu beteiligen. '
Artikel 3 besagt, daß mäß den verfassungsrechtliche tragschließenden Teile ratifizi Austausch der Ratifikation^
der gegenwärtige Vertrag ge- lichen Formen der hohen ver- —----------feiert werde und sofort mit Austausch der Ratifikationsurkunden, der sobald als möglich in Berlin stattfinden wird, in Kraft treten soll.
te Hält man Den deutsch-amerikanischen Friedensvertrag neben den Versailler Frieden, so zeichnet sich der Vertrag mit Amerika zunächst durch feinen Ton aus, der nichts mehr vom Diktat an sich hat. Dies ist ein Fortschritt gegenüber Versailles, Denn Der Vertrag stellt wirklich eine Vereinbarung zwischen Gleichberechtigte« dar. Das ist für Deutschland und für seine künftige Stellung tn Der Welt durchaus nicht unwefentlich. In feinem Charakter als Präliminarfrieden liegt Der Umstand begründet, daß weitere Berhandlrucgen ausgenommen werden sollen, sobald Der deutsch-amerikanische Vertrag ratifiziert worden ist. Hierdurch sollen Unklarheiten beseitigt und einige Punkte erläutert werden. So sind eine ganze Reihe von Detaills bei den Besprechungen zwischen Den Bevollmächtigten des deutschen Reiches und den Der Vereinigten Staaten überhaupt nicht berührt worden. Zu ihnen gehört Die Frage Der Zurückziehung Der amerikanischen Truppen aus dem besetzten Rheingebiet. Was darüber bisher in Der Oeffent- lichkeit verbreitet wtrrde, beruht lediglich auf Kombiira- ttonen. Im allgemeinen baut sich das Abkommen auf der bekannten Friedensrefolurion Porter-Knox auf. Auf Diesen gemeinsamen Beschluß des amerikanischen Kongresses wird in Der Einle^-ung des dentsch-amerikani-
rücklicher Berufung auf diese Resolution an Dr. Rosen wegen des Eintritts in Berhanölnngen über einen Friedensvertrag gewandt. Es verdient hervor- gehobeir zu werden, Satz Dresel in jeder Weise bemüht war, Die Erörterungen in Der korrektesten und loyalsten Art durchzuführen. Die große Entfernung von Washington und das Fehlen einer deutschen Vertretung in Den Vereinigten Staaten ergab manche Schwierigkeiten nnd Weiterungen, aber Herr Dresel war immer bemüht, diese an Überdrücken.
Im besonderen ist zu Dem Vertrag zu bemerken, daß eine gause Steiße drückender Bedingungen des Bersail- ler Vertrages, den Amerika bekanntlich nicht anerkannt hat, in Dem deutsch-amerikanischen Vertrag keine Auf- irahme gesunden habe. Darunter befinden sich Die Bestimmungen über den Völkerbund, gegen Den sich die Amerikaner in Artikel 2, Ziffer 2 des deutsch-amerikanischen Abkommens noch ganz besonders verwahren. Ferner sind die Vorschriften über die Gebietsveränöe- rungen in Europa und über Deutschlands Rechte und Interessen in China. Siam, Liberia, Marokko, Regopten, Der Türkei, in Bulgarien und Schantung von den Amerikanern nicht berücksichtigt worden. Wohl aber haben sie sich Die Bestimmungen des Versailler Friedens über Die deutschen Kolonien zu eigen gemacht.
Französische Zufriedenheit.
w Genf. Der „Temps" meldet: Der deutsch-amerikanische Friedensvertrag befriedigt die französische Re- giernng. Der Friedensvertrag spricht eine Znrückwei- smig aller rveiigehenden deutschen Absichien aus, Die daraus hinauszielten, durch ein Souderabkommen mit Ame- rika einen Keil zwischen Die Alliierten und Amerika zu treibe». Die Zurückhaltung der deutschen Guthaben in Amerika beweise, daß Amerika Die Grundzüge des Ver- fatKer Vertrages nicht verlassen wolle.
»* Ge«f. Havas bestätigt Die Meldnng, daß Der Text des deutsch-amerikanischen Friedensvertrages vor seiner Unterzeichnung den Regierungen Der Läuder, Die Den Versailler Vertrag mit unterzeichnet haben, mitgeteilt worden ist. Weiter wird von Havas gemeldet, daß von der französischen Regierung kein Einspruch gegen den Vertrag erhoben worden ist.
Enges Zusammenarbeiten Amerikas mit den Alliierten.
Genf. Der „Herold" meldet aus Neuyork: Nach einer Erklärung des Siaatsdep-zriemettts an Die Vertreter Der Presse wurden Dem deutsch-amerikanischen Frie- deusvertrage die wichtigsten Bestimmungen des Versailler Vertrages zugrunde gelegt. Staatssekretär Poldi erklärte weiter, daß es Wunsch und Wille des Präsidenten der Bereinigten Staaten fei, alle europäischen Fragen nur in engster Uebereinstimmung mit den alliierten Mächten zur Lösung zu bringen.
Die Freigabe des detttschen Eigentums.
« Genf. Der „Herald" meldet aus Neuyork: Die Freigabe der beschlaguahniteu deutschen Vermögen tu i Den Vereinigten Staaten sei in Dem deutsch-amcrikam ; scheu Friedensverirage nur mit Vorbebalt ausaekurochen.
Die Freigabe der deutschen Vermögen sei der gesetzliche»; Regelung überlassen.
** Genf.' Der „Matin" meldet aus Washington: Nach? einer Information aus dem Weißen Hause hat dasi Staatsdepartement für den deutsch-amerikanischen Friedensvertrag in fast allen wichtigen Punkten den Versailler Vertrag zur Grundlage genommen, soweit sie? keine Einbeziehung Amerikas in die europäischen Auge- legenheite» aussprechen.
** Washington. (B. T.) Gegenwärtig wird in Washington die Frage erörtert, was mit dem beschlagnahmten deutschen und österreichischen Eigentum zu geschehen habe. Der Sequestor ist nicht in der Lage, gegenwärtig eine Antwort zu erteilen. Er hat die Erklärung abgegeben, daß der Abschluß des Friedens zwischen; Deutschland und den Vereinigten Staaten diese Frage: regeln würde. Sobald die Rattfikation durch die beiden Länder vollzogen ist. müsse vom Kongreß ein besonderes Gesetz angenommen werden, und zwar derart, daß das' deutsche Eigentum, das sich in den Vereinigten Staaten befindet, zurückgegeben werden könne. Es sei aber auch möglich, daß die Rückgabe »richt erfolge, i>emt die 400 Millionen Dollar, die gegenwärtig noch in den Vereinigten Staaten beschlagnahmt sind, sollen zum Teil zur Bezahlung der von amerikanischen Bürgern und von der amerikanischen Regierung erlittenen Schäden dienen. Die Ansprüche, die man gegen Deutschland zu erheben hat, betrügen zweifellos mehr als 400 Millionen Dollar.
Die Voraussetzung für eine Kreditgewährung.
0^ Genf. Havas meldet aus Neuyork: Morgan er»' klärte einem Pressevertreter, er halte auch nach dem Ab-^ schluß eines Friedensvertrages zwischen Deutschland und Amrika'eine Kreditgewährung an Deutschland für untnnlich, solange nicht der deutsche Notendruck eingestellt oder die internationale Finanzkontrolle über Deutschland ausgesprochen worden sei.
Berliner Pressestimmen.
•* Das „Berl. Tagebl." hebt hervor, daß der Frie- öensvertrag mit Amerika nicht als Diktat auferlegt wurde, und begrüßt, daß nach 4%jä5riger Unterbrechung neue Fäden mit den Vereinigten Staaten angesponnen werden. — Die „Volkszeitung", der „Vorwärts" und die „Germania" schreiben in dem gleichen Sinne. — Im Gegensatz hierzu spricht die „Deutsche Tageszeitung" von einem amerikanischen Diktat und bezeichnet
Vorteil und Gewinn eng verbunden. -— Der „Tag" und die „Kreuzzeitzmg" halten sich in der Beurteilung des Dokuments noch zurück und meinen, daß der Reicystag das Für und Wider noch gründlich prüfen müsse. — Die „Börsenzeitung" ist der Auffassung, daß der Vertrag uns und der Kulturwert manches schuldig bleibe. — Die „Voss. Ztg." schreibt, daß wir in diesem Vertrage naturgemäß noch ganz die Besiegten sind, baß jedoch der Gewinn des Vertrages nicht in dem liegt, was er vor- schreibt, sondern in dem, was er ermöglicht. — Die „Deutsche Ztg." appelliert an das ausgesprochene Ehrgefühl der Amerikaner, das dahin wirken muß, den Freundschaftsvertrag mit Amerika selbst wie auch den Versailler Bertrag insoweit abzuändern, daß er den 14 Punkten Wilsous entspricht. — Die „Rote Fahne" tut den Vertrag u. a. mit den Worten ab, daß die Unter- zeichnung bedeute, daß Amerika nun daran gehen wird, sich in die europäische Politik wieder einzumischen.
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Das Programm für Wiesbaden.
m- Genf. Nach einer Meldung des „Matin" hat Lou- cheur vor feiner Abreise nach Wiesbaden den Vertretern der Presse seine Grnndzüge für die Besprechungen mit dem deutschen Wiederaufbanmintster in Wiesbaden dargelegt. Der französische Wiederausbauminister geht zu keinen neuen Vereinbarungen nach Wiesbaden, sondern nur zu Besprechungen über die von den deutschen Sachverständigen in Paris nicht angenommenen fran- zösischen Vorschläge in der Angelegenheit der deutschen Sachleistungen.
Kei« englischer Kredit für Deutschland.
m Rotterdam. Der „Rotterdamsche Courant" meldet aus London, daß dort die Verhandlungen über die Aufnahme einer Kreditanleihe an Deutschland nls gescheitert betrachtet werden. Der Widerstand geht gleichmäßig von Börsen- und Jndustriekreisen aus.
Oberfchlesien.
Vertraue« zu Jshii.
In Berliner politischen Kreisen sieht man die neueste Wendung der Dinge bezüglich Oberschlesiens für Deutschland nickt ungünstig an. Man hat m dem Vorsitzenden des Völkerbundsrats, Bicomte Fibii, das Vertrauen, daß er eine gerechte Entscheidung in dieser für Deutschland lebenswichtigen Frage fällen wird. Im Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß Ishii den bisherigen japanischen Vertreter in Berlin, Debucki, zu wichtiger beratender Mission bei den Völkerbundsver- Handlungen nach Genf berufen hat.
Das Erwachen her Polen.
>m unter der polnischen Bevölkerung in dem Kreise Rosenberg ist in letzter Zeit ein bemerlenswerter llm- fdwimc eingetreten. Bei der Unterschriftensammlung für ein Prvtestschreiben gegen die Abtretung des Kreises Rosenberg an Polen wurden die Unterschriften nur bei der deutschgesinnten Bevölkerung gesammelt. Nach Schluß der Sammlmlg erschienen jedoch die polnischen Mitglieder der Gemeinde und baten, das Protest schreiben mit unterschreiben au Dürfen. — Auch in dem Breite.