HersMerTageblatt
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Nr. 37
Montag, den 13. Februar
1932
Frankreichs Gsnua-Iloks.
F Vorschlag zur Anfschiebung der Konferenz.
, Havas veröffentlicht den Wortlaut der Note der französischen Regierung an die britische Regierung vom letzten Montag. Sie besagt u. a.: Die Einladung zur Konferenz von Genua ist im Namen der Mächte ergangen, die an der Konferenz von Cannes teilnahmen, darunter auch Frankreich. Die französische Regierung hat also eine derartige Einladung, die mit ihrem Namen ergangen ist, weder anzuneymen, noch abzulehnen. Indessen könnte sie von der Leiluahme an der Konferenz von Genua Abstand nehmen, wenn die Einladung unter Umständen angenommen werden soll, ö:c die französischen Rechte gefährden und die französischen Interessen bedrohen könnten. Wenn die Sowjetregierung oder irgend eine andere Regierung in ihrer Antwort oder durch die ossizielle Erklärung zu verstehen gehen würde, das; sie die Bedingungen vom 6. Januar nicht vollständig und von vornherein annehmen, könne die französische Regie- trung keine Delegation nach Genua entsenden. Es ist eine wesentliche Borbedingung für die Teilnahme der französischen Regierung an den Arbeiten von Genua, Satz ÄWtfdjen 2en alliierten Regierungen über die Auslegung der Artikel des Programms und über die Fra. gen, die angeschnitten werden dürfen oder nicht, sowie Stier die genauen Instruktionen, die die alliierten Re- !gerungen erhalten werden, um einen gegenteiligen Ver- uch zu beseitigen, ein vollständiges Einvernehmen zulande komme. Es ist unbedingt notwendig, daß auf der xrösfnnngssißung der Konferenz und bevor irgend eine Diskussion beginnt, festgestellt wird, datz die vertretenen Mächte bereit sind, durch ihre bloße Anwesenheit ihre vollständige Einigkeit über Sie grundlegende« Prinzi- vieu zu bestätigen. Die bestehenden Verträge, d. h. diejenigen, die das Ergebnis der Friedenskonferenz sind, bilden daMr das internationale Reckst in Eurooa. Ein Eingriff in diese müßte den Friesen Europas von Grund aus stören. Es würde insbesondere nicht zu gestatten sein, daß die Konferenz sich an Stelle des Völkerbundes bei dem Aufgaben, die ihm Verträge überweisen, setzt. Die französische Regierung kann nicht gestatten, Satz irgendeine der Bestimmungen dieser Vertrüge diskutiert werde.
Der erste Grundsatz, der sich in der Resolution von Cannes findet, ist der bezüglich der Achtung des inneren Souveränitätsrechtes der Staaten. Es ist unenr- behrlich. genau zu wissen, was man.bei der Aufstellung ----ULLA hatte fuge» uwkuu A ädern mit.» W die Bestimmung gefährlich für die Aufrechterhaltung des Friedens in Europa. Der zweite Grundsatz behandelt Die Achtung vor den privaten ausländische« Güter« und Intcressen. Es müßte erklärt werden, daß in diesem Falle hie Rechte und Interessen der Ausländer der m- Neren Gesetzgebung nicht unterstehen, sondern nach der Gesetzgebung des Geburtslandes des betreuenden Ausländers geregelt werden. Dies würde also bedeuten, daß man ein tatsächliches Regime der Kapitulationen ins Auge zu fassen hätte. Der dritte Grundsatz,bedürfe ebenfalls der Aufk lärung: Anerkennung der ofscullr- chen Schulden. Wicht der Rückgabe bezw. zu Schadenre- gelungen. Was die Rückgabe und den Schadenersatz betrifft, so ist es von Wichtigkeit, zu wissen, welche Behandlung die Forderungen erfahren werden, die die Russen ihrerseits in dieser Beziehung stellen werden. Nach einem weiteren Grundsatz müßten alle Nationen die Verpflichtung übernehmen, sich jeder Propaganda zu enthalte«. Sie geeignet ist. die Ordnung und das voll- tische System in anderen Ländern zu untergraben. Die praktische Durchführung dieser Bedingungen muffe darin bestehen, daß die Staaten auf ihren Gebieten eine geeignete Gesetzgebung einführen. Die praktische Einführung dieser Bedingung läßt sich nur so denken, da« die Staaten sich verpflichten, eine derartige Propaganda weder direkt noch indirekt zu betreiben und eine Gesetzgebung innerhalb ihrer Gebiete einzufuhren, die geeignet ist Privatpersonen, die eine solche Provaganda unternehmen. daran zu verhindern und sie zu bestrafen. Die letzte Bedingung der Erklärung von Cannes ist die Verpflichtung, sich irden Angriffs anf benachbarte Langer zu enthalte«. Diese Verpflichtung dürfe andererseits nicht den Alliierten das ihnen durch den VersgiNer Ver- traa gewährte Recht entziehen, im Laufe einer Nichterfüllung der Neparationsverpflichtmm durch Deurschland die Zwangsmaßnahmen zu ergreifen? die Deutschland nicht als seindic-ige Handlung anzusehen berechtigt fet. Die französische Note wendet sich hieraus wieder den einzelnen Punkten des Programme,,tw«r,s zu und ve- faat u a daß die Feit allerdings sehr kurz ist. um ein so umfassendes Programm, das alle^Menschen titter- lotwc'udia erscheinen den Aufschub der Unseren; in Genuas Auge zu fassen. Mindestens 3 Monate würden notwendig sein bevor ein Wmtentritt der Konferenz nützliche Erscheinungen seiHncn fonni ^ fall? würde die Gefahr bestehen, daß sie in Unordnung und Verwirrung ende.
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w-Ser „Petit Parisien" teilt mit, daß die französische Genua-Note den Regierungen sämtlicher an der Konferenz von Sseuna beleil'gten Pfaden nbermtttest werden soll. Sie soll in den nächsten Tagen auch in Berlin Überreicht werden.
Die Schwierigkeiten für Gcnna.
W Rom. lB. T.f In politischen Kreisen Roms betrachtet man angesichts der Haltung 'Frankreichs inin- desteus eine kurze Verschiebung der Konferenz von Ge- «ua als unvermeidlich.
*-» London, (ty. G. A.) Aus gut unterrichteten Kreisen wird mitaetcilt, daß die englische Regierung einer Vertagung der internationalen Wirtschaftskonferenz von Genua nur dann zustimmen wird, wenn die italienische Regierung diesen Wunsch äußern sollte.
Der französische Botschafter bei Lloyd George.
** Rotterdam. (S. C.) Die „Morningpost" meldet, daß der englische Premierminister nach seiner großen Rede im Unterhause den französischen Botschafter empfangen hnt. Die Unterredung dauerte über eine Stunde und war sehr eingehend. Aus der Erklärung des englischen Ministerrpäsidenten wird bekannt, daß der französische Botschafter die Bedingungen seiner Regierung für die Teilnahme Frankreichs an der internationalen Wirtschaftskonferenz von Genua bekanntgegeben hat mit der gleichzeitigen Erklärung, daß der von Lloyd George in seiner Rede im Unterhause angegebene Termin des 8. März zur Eröffnung der Wirifchaflskonftrenz von Genua für die französische Regierung unannehmbar sei.
Amerika.
»*S)er Korrespondent der „Times" in Washington bestätigt, daß Amerika voraussichtlich nickt offiziell an der Konferenz von Genua teilnehmen wird.
Die Antwort Hardings in Rom.
^ Washington. lL. A > Die Antwort des Präsidenten Harding auf die Einladung der Vereinigten Staaten nach Genua ist in Rom eingetroffen.
@ine Parallelkonserenz.
»•* Der Internationale Gewerkschaftsbund hat in seines in Amsterdam abgehaltenen Sitzung nach dem „Vorwärts" folgenden Beschluß bezüglich der Konferenz von Genua gefaßt: In Anbetracht dessen, daß die internatio- nal organisierte Arbeiterklasse die Pflicht hat, ihre Stimme zurzeit der Konferenz in Genua Gehör zu ver- schaffen, wird eine befondere Konferenz durch den Internationalen Gewerkschaftsbund nach dem gleichen Ort und zur gleichen Zeit, wo die offizielle Konferenz statt- finden wird, einbernsen werden. An dieser Konferenz werden teilnehmen das Exekutivkomitee des Internationalen Gewerkschaftsbundes, d. h. außer dem Büro le ein Delegierter für jede der zehn Gruppen, ans denen die der Gewerkschaftsinternationale angehörende Zentrale zusammengesetzt ist, ie ein Delegierter für den Gewerkschaftsbund eines jeden Landes, ferner Die Se- kretre der wichtigsten internationalen Fachverbünde.
Die deMschen Zahlungen»
über die Bcantcoortung der deutschen Note be^m Wieder- gutmachuugsausschutz fort. Das Blatt glaubt als wahr- scheinlich bezeichnen zu können, daß die Verbündeten den Wicdergutmachnuasausschuß mit der EntWeiSiing über die deutschen Zahlungen für das Jahr 1922 betrauen werden und den verbündeten Regierungen nur die Verteilung der von Deutschland gezahlten Summe Vorbehalten bleibt. Eine Macht bestünde aber darauf, daß im Wiedergutmackunasausschntz die Verteilungs- frage auf Grund des Beschlusses von Cannes geregelt werde. Es han-delt sich dabei bekanntlsih in erster Linie um die Ansprüche, die Belgien kraft seines Prioritätsrechts erwartet.
Englischer Druck auf Frankreich.
d^-Nach dem „Oeuvre" soll die englische Regierung entschlossen sein, wegen der französischen Regelung der deutschen Zahlungen für das Jahr 1922 Frankreich ihren Unmut dadurch fühlen zn lasten, daß sie nunmehr jede Revif on des Finanzabkommens ablehnt, wodurch Frankreich im laufenden Jahre keinerlei Anteil an den Barzahlungen Deutschlands erhalten würde. Die englische Regierung hatie bereits den Wunsch nach einer persönlichen Aussprache inS Auge gefaßt.
Berpfäudnng des Goldbestandes.
»-^ Rotterdam. (S. C.) Die „Times" melden, daß von der deutschen Reichsbank im Slnftrage der deutschen Re- giernng 155 Millieve« Goldmark zum Zwecke der Lombardierung der Bank von England überwiesen worden sind.
Französische Auffassung über die Zwangsanleihe.
»-»Genf. (S. C.). Wie der „Temvs" meldet, hat der französiscke Finanzminister in der Kammer erklärt, daß er persönl ck die vom deutschen Reichstag angenommene Zwangsankeibe für nicht genügend erachte, um die deutschen Reparationszahlungen für 1922 und 1923 sicherzustellen, wenigstens nicht solange, als Deutschland in dem schnellen Tempo der BeamtenaebaltSerhöhungen fort- fahre. Es müßten noch weitere Zahlungen von Deutschland verlangt werden. Ein nochmaliges Nachgeben Frankre'chs sei mit Rücksicht auf die eigenen Verpflich- | trmgen unmöglich.
Meinungsstreit in der EntschSdiarmaskraae.
»?»Paris. iL. 90 Aus London wird gemeldet: Die - britische Regierung hat jetzt vorgeschlagen, die Behandlung der deutsck en Vorsckläae in der Reparationsfrage den alliierten Finanzministern zu tibergeben. Die französische stiegierung steht jedoch auf Dem Standpunkt, daß dies nur h-nsiMlick^der Verteilung der deutschen Repa- rativnszahlvttgen möglich sei, nicht über hinsichtlich der Festsetzung Dieser Summe. Dies dürfe nur DuM die N eparat ionskomm i ssion erfolgen.
ReW§ Jesseln für DeMchlEd?
»-t-Ans Paris wird gemeldet: Von französischer Seite ; wird die in Berlin verbreitete Meldung, daß die Bm- sWlfterkonferenz Die Aufhebung der Kontrolle über etc deutsche Militär-Luftschiffahrt beschlösse« habe, Deinen» tiert. Die Botschafterkonferenz habe keinerlei Beschlüsse dieser Art gefaßt. Es sei lediglich ins Auge gefaßt mor
sen, das gegenwärtige Kontrollsystem avzuvauen m» dafür ein, wenn auch weniger scharfes, dafür aber per* manentes Kontrollsyftem einzurichten. Da der Vertrags von Versailles eine solche Dauerroutrolle nicht vornehp, findet gegenwärtig ein Meinungsaustausch zwischen Den alliierten Kabinetten statt, und es sei nicht ausgeschlossen daß als Gegenleistung dafür Sie Räumuvg der drei StäSte. Düsseldorf, Ruhrort und Duisburg von den 811» liierten ins Auge gefaßt würbe.
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Die vorstehende Meldung sieht sich im ersten Ausblick etwas harmloser an, als sie in Wirklichkeit ist Deutschland soll zwar Sie scharfe Kontrolle über fei» Militär-Luftfahrwesen abgenommen werden, dafür fo6 aber eine Dauerkontrolle eingerichtet werden, sodaß Deutschland auf unabsehbare Zeiten hin jede selbständige freie Entfchlietzurlg über sein Luftfahrwesen genomme» würde. Zu welcher, Unzuträgltchkeiten die militärische Kontrolle in den letzten Jahren geführt hat, ist allgemein bekannt. Die fortwährenden neuen ForSerunge« der Kontrollkommissionen lassen es alles anders als erwünscht erscheinen. Saß diese ZustärrSe verewigt werden. Wenn als Zugeständnis für Diese neue Knebelung die Aufhebung Der militärischen Besatzung Der rechtsrheinischen Städte Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort in Aussicht gestellt wird, so muß darauf hingewiefen wer- den, daß diese im April vorigen Jahres gegen Deutschland verhängte Zwangsmaßnahme eine rechtliche oder moralische Grundlage nicht mehr hat und Seshaw ihre Anfhebnng, Die aus rechtlichen Gründen schon längst hätte erfolgen müssen, nicht von neuen Kompensationen abhängig gemacht werden kann.
Neue Fi«anzko«fereuz der Entente.
>* Paris. lL. SO Im Anschluß an Die alliierten Besprechungen über Die Aufteilung Der deutschen Zahlungen wird eine neue Finanzkonferenz Der Entenkestaate^ stattfinden.
Franzsiösche MiSrarSenanleihe für Pole«.
»^-Basel. lS. C.) Die „Basler Nachrichten" melde« aus Paris, daß Der Abschluß einer Milliardenanlerhe Frankreichs an Polen in Der Pariser Presse für Den Termin Der Ueberqabe Oberschlesiens an Polen auge- kündigt wird.
MWiSAeNsaNirSge im Ne?Lstage.
»^» Berlin. <B. T.) Das Mis-trauensvotum der Dentschnationsleu ist soeben im Büro des Reichstages Autorität aiHt gewahr! habe und daß sie Saher ««fähig sei, die Geschäfte weiter zu führe«. Die Denischnatio- strten haben mit Der Deutschen Bslkspartei Bcrlmnd- : lungcu geflogen, nur sie zu ver^nlaste«, sich diesem Miß- traucnsvstLur anznlmlicßen. Das haben Die deutsche« Volksparteiler abgelehnt. Sie habe« beschl asten, ei» eigenes Mißtrauensvotum ci«z«brinqeu. Das Mitz- traneusvotum der Deutsche« Bolkspart-i ist SaSurch be- [enDerg charakterrstifch. daß eS sich ausschlietzlich qe«u den Reimskauzler richtet nuS «iSt gegen das Gesamt- kabmett.
Um das NeichsfÄ^tzmimstsrinm.
^ Berlin. <T. It.) Im Haushaltsausschuß des Reichstages wurden die Anträge der Deutschvationalen und Deutschen Volkspartei abgelehnt, Die eine Auflösung des ReichsschatzministertumS am 1. Oktober d. Is. bezw. am 1, April 1923 forderten. Angenommen wurde ein Antrag des Zentrums, worin zunächst eine Denkschrift der Reichsregierung über das ReichSfKatzminiAekdrm verlaugt wird.
Itrsch ösr Kakastrophs.
Der durch Den Aktionsausschuß der Reichsgewerkschaft deutscher Eisenbahner heraufüeschworene Streik, der zu einer fast vollständigen Abick-n-cung des Eisenbahnverkehrs im größten Teile des Reiches während 8 Tage führte, hat mehr wirischafilicken Schaden als ir- gend eine Katastrophe durch NaMrüewaltxu, die wir je erlebt haben, verursacht. Im einzelnen werden sich Die Schäden nie genau fest stellen lassem Jemand hat aus- gereckmet, daß an jeden. Tage der Seuticken Wirtschaft 1 Milliarde Mark Schaden entstö ren ist. Allein die streifenden Eisenbahner werden schätzungsweise rund 500 Millionen Mark Lohnverlust zu ertragen haben, und das alles, obwohl der gesunde Menschenverstand den Mißerfolg des Streikes vorausseben mußte. Es ist ein altes Geiverkschaftsgesetz, daß der Streik das letzte, nur im alleräußersten Falle anzuwendende Kampfmittel ist. Darüber haben sich Die Männer der Reichsge- werkschaft in dem Bewußtsein ihrer Macht, die Hand an die Gurgel des Staates drücken zu können, glatt hin- weggesetzt Sie haben auch den anderen acw-erkschastli- cken Erfahrungssatz mißachtet, daß der Erfolg eines Streikes erheblich von Der Sympathie, die die Streikenden in der Bevölkerung genießen, aobänat. Dieser Streik war aber vorn ersten Augenblick an in den A« gen der Mehrheit Der Bevölkerung gerichtet, weil sie keiner Berufsgruppe das Reckt '«gesteht. ' sich zur Durchsetzung eigener Forderungen über das Wohl und Wehe des ganzen Volkes hinwegzusetzen.
Sonderbar mittet es einem an, daß sich Die Eisen bahnbeamten von der Reicksgeurerkschaft im Defekten Gebiet Dem Gebot der ansländucken Mochsimber ohne Widerstand gefügt haben. Hier sind d e Eisenbainrer t v den Besatznngsmächten ein lack militärisch requirier worden. Unbegreiflich und beweinend aber hört es 0 an, daß dort die Streikhetzer ausdrücklich dazu aufgefor dort haben sollen, in der Besatzungszone in a'igewob-