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Hersfelder Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Der Derngspreis deträgt monatlich 1. Goldmart. / / Aareigenpreis für die einspaltige Detltzeile ober deren Raum 19 Df« für amtliche und auswärtige Anzeigen 15 Mg , Reklamezeile 50 Vfg. / / Druck u. Derlag von Ludwig Funks Buchdruckerei in Hersfeld,

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Nr. 14

Sonnabend den 2. Februar

1924

Durch Veränderungen der dritten Steuernotverordnung wird die Finanzhoheit der Länder z. T. wiederhergestellt.

Laut Kabinettsbeschluß werden Post und Bahn völlige Selbständigkeit erhalten.

Der Reichskanzler hat hannoverschen Abgeordneten baldige Festsetzung des Abstimmungstermins über die hannoversche Frage zugesichert.

Wochenrückblick.

Neben bem Kampf um die Grundsteuer steht die dritte Steuernotverordnung im Vordergrund des Interesses. Sie ist vom Reichskabinett bereits dem Fünfzehnerausschuß des Reichstages übermittelt worden und muß schleunigst er­ledigt werden, um das Bild der deutschen Finanzen für . die Sachverständigen zu vervollständigen. Mit dieser Ver­ordnung werden die letzten Spuren der Erzbergerschen Fi­nanzpolitik ausgetilgt, und für die auf sie eingeschworenen Parteien ist der Tag von Damaskus gekommen. Das gilt vor allem für die Wiederherstellung der Finanz- hoheit der einzelnen Länder. 600 Millionen Gold- niart neuer Einnahmen müssen zu diesem Zweck aufgebracht werden, um die Länder finanziell selbständig zu machen. Das soll geschehen auf Grund einer neuen Mietzins - st e u e r in Verbindung mit der Aufwertung der Hypotheken in Höhe von zehn Prozent. Weitere Bestimmungen regeln die Aufwertung von Obligationen, Pfandbriefen und Spar- kasienguthaben. Me Besteuerung der nach der Aufwertung "och verbleibenden Entwertungsgewinne ist dem Reich über- iafsen, während den Ländern die Besteuerung des Inflations- zewinns aus Holzverkäufen von Staatsforsten und aus Aus- Zinsen und Kapitalrückzahlung von öffentlichen Anleihen bis |um Abschluß aller Reparationsleistungen vorgesehen, sowie Die Einräumung der Priorität für neue Reichs, Länder- und Gemeindeanleihen vor allen übrigen. Schließlich sind auch die Förderung des Wohnungsbaues mitels verschiedener Steu­ern und ein Finanzausgleich zwischen Reich und Ländern ms Auge gefaßt. Diese Reformen sollen vor dem Erlöschen Des Ermächtigungsgesetzes unter Dach und Fach gebracht wer­den; im Wege der ordentlichen Gesetzgebung hätte dies nie in so kurzer Zeit ins Werk gesetzt werden können, aber die Praxis vird lehren, ob das durch die Verordnung Geschaffene sich bewährt und durchführbar ist.

Die Sachverständigenausschüsse sind sofort in die Arbeit gegangen, und der zweite Ausschuß unter dem Vorsitz von MacKenna ist vom Reichskanzler Marx empfangen vorden, nachdem schon vorher eine Sitzung stattgefunden toste, an der Staatssekretär Bergmann und Direktor Wassermann (Deutsche Bank) teilgenommen hatten. Auch )at der Reichsbankpräsident Dr. Schacht schon ein umfang­reiches Referat erstattet und damit einen günstigen Eindruck erzielt. Es verlautet, die Sachverständigen seien der Ansicht, die Einnahmen aus den deutschen Rhein- und Ruhreisen- bahnen müßten unbedingt wieder dem Reichshaushalt zukom­men. Doch scheint nach einer privaten Aeußerung eines Kom- missionsmitgliedes eine BereisungdesRuhrgebiets nicht geplant zu sein, da genügend statistische Angaben oorlügen. Dabei wurde auch die Schmälerung Der ökonomischen Basis durch die Ruhrbesetzung gestreift. Bliebe sie bestelln, so würde die deutsche Finanzkalamität ins Maßlose gesteigert. Die Reichsregierung hat erklärt, sie sähe-keine Möglichkeit, wie demnächst die Mittel zur Kosten- bestreitung aufgebracht werden könnten, d. h. die Ruhrbevölke- rung müsse aus Eigenem dafür auf kommen. Die Folgen dieser von Frankreich und Belgien erzwungenen Finanz- politik sind zweierlei Art: einerseits werden die Einkünfte aus dem Ruhrgebiet für die beiden Raubstaaten vernichtet, andererseits können nun nicht wie früher Einnahmen in den Reichshaushalt eingestellt werden., Das ist ein unhalt- barer Zustand, und wenn die Franzosen etwa meinen, mit der Ausgabe der Richrbesetzung ein Kompensationsobjekt gegenüber englischen Wünschen in der Hand zu haben, werden sie sich täuschen. Die Beschlagnahme der Ruhr war ungesetz- lich, das ist in England offiziell erklärt worden, und man wird dort schwerlich geneigt sein, gestohlenes ®ut für kompen- sationsfähig anzusehen. Dessen Wiedererstattung ist erst die Vorbedingung für weitere Verhandlungen, bei denen freilich offen bleibt, ob nicht die Franzosen ihren englischenFreun- den" auf Deutschlands Kosten anderweitige Konzessionen machen. Vor Optimismus sind die Leute zu warnen, denen seit der Konstituierung der SachverständHenausschüsse der Himmel voller Geigen hängt.

Die Annäherung Jugoslawiens an Ita - li en ist bedeutungsvoll genug, um ihr mch einige Worte zu

widmen. Die Politiker in Belgrad h

grame

opferten, staatsmännischen Blick bewiesen. Das Kriegsbeil, sooft von den Anrainern der Adria drohend geschwungen, ist plötzlich begraben, die Gegensätze zwischen Italienern und Slawen und Kroaten, die jahrzehntelang die Wiener Hofburg in Atem hielten, sind verschwunden, und mit der Veröffent­lichung von acht diplomatischen Schriftstücken, die zwischen Rom und Belgrad gewechselt wurden, ist ein dauerversprechen- der Friede geschlossen worden. Er basiert auf einem herzliche Zusammenarbeit vorsehenden Freundschaftsvertrag, auf einem Zusatzprotokoll, das die Offenlsgung aller die mitteleuropäi- sche Politik berührenden Verträge festsetzt, auf dem Abkommen über Fiume, worin Jugoslawien die Souveränität über den Hafen von Baros und das Delta gewährleistet wird. Weitere Zusatzkonventionen regeln wirtschaftliche Fragen. Die übrigen Bestimmungen betreffen Ab- machungen über kirchliche und Währungsfragen im juli- schen Venetien. Damit hat Mussolini es verstanden, Iuigo- slawien eine Zufahrtsstraße zur See zu öffnen, ohne bei den Faschisten Anstoß zu erregen, und ein Friedenswerk voll- bracht, das seine Position bei den Neuwahlen zur italieni- schen Kammer stärkt.

MacDonald ist vom Glück begünstigt. Ohne fein Zutun reift ihm das von andern gesäte Korn im südeuropäi- schen Osten. Gerade hatte Frankreich das Bündnis mit der Tschechoslowakei auf der Gewinnseite buchen können, als ihm die Freude vergällt wurde durch die Störung der französisch- russischen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, die sich an- zubahnen schienen, während das englische Kabinett unter dem Druck der Labour Party die Anerkennug der Räteregierung ernstlich ventiliert. Sodann legt die überraschend schnell voll­zogene Regelung der italienisch-serbischen Adriaftage, das Bündnis Italiens mit Jugoslawien, die französische Balkan­politik lahm, ohne daß England dazu einen Finger zu rühren brauchte, und um das Unglück voll zu machen, verzichtete zu derselben Zeit Rumänien au^.das^D»paereeschenk einer fron- '",mW ............. liwwnMMM leihebetrag in italienischen Live zu erhalten und seine für Wiederherstellungszwecke in Frankreich stationierte Cinkaufs- kommission ab zuberufen. Da Italien mit England Hand in Hand geht, ist der Traum einer unter französischen: Einfluß errichteten Barriere von der Ostsee bis zur Adria in nichts zerflossen, ein erstes Zeichen dafür, daß sich Europa gegen die vom Quai d Orsay usurpierte Hegemonie aufbäumt.nd.

Die Mwalzung im Steuerwesen. Weitere einschneidende Abänderungen der dritten Steuernotverordnung. Das Ende der Erzbergerschen Reform. Die Mieten als Steuerquelle.

Das Reichskabinetthat nunmehr endgültig auch die Veränderungen der dritten Steuer Not­verordnung noch einmal durchberaten, die am ver-. gangenen Dienstag vorgenommen wurden. Der letzte Ent­wurf ist in einigen Punkten so wesentlich verändert, daß noch einmal umfassende Mitteilungen über den Inhalt dieser Ver- ordnung gemacht werden müssen.

Die -ritte Steuernotverordnung wird die ge- famte Steuerreform Erzbergers über den Haufen werfen, sie greift sehr tief in das Miet- und Wohnungswesen unter Auf­hebung des Reichsmietengesetzes ein, regelt den Finanzausgleich zwischen Reich »nd Landern, gibt den Schlußstein für den Ausgleich des Budgets des Reiches und der Länder und ver- sucht, alle aus der Inflation entstände- nen juristischen, finanziellen und Wirt- schaftlichen Probleme, soweit die Interessen der Allgemeinheit in Bettacht kommen, zu regeln.

Da der Reichsetat unter der Voraussetzung der neuen Verfügung über alle Einnahmen aus dem besetzten ^Gebiete und der aus

Bersten Beschränkung der Ausgaben sowie des t aller Ausgaben aus dem Vertrag von Versailles

Wegfalls fast . - v .

nur dann gerade in Gold balanciert, wenn den L mdern und Gemeinden nicht ein Pfennig Zuschuß mehr geleistet wrrd, mußten zunächst für

600 Millionen Mark neue Einnahmen gesucht werden, die Länder und Gemeinden notwendig brauchen. Diese Frage ist so in den letzten Sagen in den Mittelpunkt der Beratungen über die dritte Steuernotver- ordnung getreten, daß jetzt die B e s ch a f f u n g d e r Mittel für die Länder das Kernstück der Verordnung bildet. Die Länder erhalten am 1. Fe­bruar noch 50 Prozent Zuschuß, am 1. März noch -5 Prozent, und am I. April hört der Zuschuß auf.

Zum Ausgleich ist den Ländern die gesamte msv terielle und sinanzeille Regelung aller mit dort be­bauten Grundstücken zusammenhängenden ^tr, r> und Verwaltungsfragen wieder endgültig i^ertantn worden.

Die Länder können daneben das Miet- und Wohnungs- recht selbständig regeln, mit der einen Einschränkung, daß sie bei Abweichungen vom Bürgerlichen Gesetzbuch der Zustim­mung der Reichsregierung bedürfen. Sie können auch die Höhe der Mieten und die aus den Entwertungs« gewinnen des hypothekarisch belasteten Haus­besitzes zu erwerbenden Steuern von sich aus festsetzen. Zur Vermeidung von Weitläufigkeiten werden die Länder wahrscheinlich sich, zunächst an eine Ausdehnung der Gemeindesteuern halten. Grundlage dieser neuen Mietzins- steuer ist die Aufwertung der Hypotheken sowie aller ding­lichen Lasten und die Auswertung langfristiger Kreditverträge in Höhe von zehn Prozent. Neu an den im allgemeinen be­reits bekannten Bestimmungen über die Aufwertung ist, daß bei Zessionen nur der Zeitpunkt der Zessionen als Grundlage dient. Weiter kann für Forderungen, die bereits ohne Vorbehalt zurückgezahlt worden sind, eine Aufwertung nicht mehr gefordert werden, eine .Anfechtung wegen Unkenntnis der Rechtslage gilt nicht.

Die Zahlungen aus der Aufwertung können allgemein bis zum 1. Januar 1929 ge­stundet werden, wobei für 1924 ei« Prozent, für 1925 zwei Prozent usw. bis fünf Prozent z« zahle« sind.

Sparkassenguthaben, die einen höheren Wert durch die Aufwertung der Hypotheken in Höhe von zehn Pro­zent erhalten, wenn sich die Sparkassen in solchen gesichert haben, werden in der Form von der Aufwertung betroffen, dass die mündelsicheren Anlagen in den Spar­kassen bis zu zehn Prozent befriedigt werden müssen und der Rest in einen Wohltätigkeitsfonds unter Ver- waltung der Ländemfällt. Bei Lebensversicherungen ist noch keine endgültige Bestimmung getroffen. Doch ist vorgesehen, daß, wenn überhaupt aus der Aufwertung des Hypothekenbesitzes der Lebensversicherung ein Gewinn entsteht, dieser an die Besitzer alter Policen zunächst verteilt werden soll, sonst aber das Aufwertungskapital auch für die nach der Aufwertung noch verbleiben, vollzieht sich nun bei Obligationen in der Form, daß der Steuerertrag nicht den Ländern" sondern dem Reich zufällt, und zwar müssen für Obligationen, wenn sie zurückgezahlt sind, vom Schuldner aus dem Entwertungsgewinn zwölf Prozent gezahlt werden. Wenn sie noch nicht zurückgezahlt sind, sind zwei Prozent f o fort fällig, und zwar bis 1. März 1924.

Weiter steht den Ländern noch die Steuer aus dem In - flationsgewinn bei der Ausgabe von Not­geld zu, und zwar wird hier der tatsächliche Goldgewinn ohne Ueberschreitunq der ursprünglichen Festsetzungen in Höhe von 80 Prozent erfaßt.

Ueber die öffentlichen Anleihen enthält die dritte Steuernotverordnung nicht nur die Bestim- mung, daß ein Moratorium für Zinsen und Kapital­zahlung bis zum Abschluß aller Reparationsleistungen ein- tritt, sondern auch die sehr wichtige Bestimmung, daß neue Anleihen des Reiches, der Länder und der Gemeinden die Priorität vor allen übrigen Anleihen haben, womit wohl auch praktisch der Werta Her bisherigen Anleihen endgültig ausgeschaltet ist.

Um die Aufhebung des Ausnahmezustandes.

Ein Berliner Mittagsblatt verbreitete die Nachricht, daß der Ausnahmezustand unbedingt noch vor dem 15. Februar aufgehoben werden solle, weil sich die Regierung anderenfalls in die Gefahr begeben würde, einem Beschluß des Reichstages auf Aufhebung des Belagerungszustandes gegenüberzustehen. Diese Meldung entbehrt nach unseren Informationen des tatsächlichen Hintergrundes. Es scheint sich- um einen Fühler aus linksstehenden politischen Kreisen zu handeln, wo man bekanntlich seit langem auf die Beseitigung des Ausnahmezustandes hinstrebt. Zur Sach­lage selbst kann nur wiederholt werden, roas wir bereits vor längerer Seit berichteten, daß nämlich die Aufhebung des Ausnahmezustandes vor den Neuwahlen zum Reichs­tage beabsichtigt ist. Darüber ist seinerzeit in einer Be­sprechung zwischen der Regierung und den Parteiführern Uebereinstimmung erzielt worden. Neue Besprechungen über diesen Gegenstand haben überhaupt nicht stattgefunden.

Post und Bahn sewstanS^.

Die neuesten Kabinetts -Beschlüsse.

Halbamtlich wird mitgeteilt:

Das Reichskavinett genchnrig« in seiner letzten Sitzung den Entwurf einer Verordnung, durch die unter der BezeichnungDeutsche R c i ch s b a h n" ein s e l b- ständiges, eine juristische Person dar­stellendes wirtschaftliches Unternehmen geschaffen werden soll» durch das das Deutsche Reich die in seinem Eigentum stehenden Eisenbahnen betreibt und verwaltet. Auch der Entwurf des Postfinanzgesetzes fand die Billigung des KaSiEtS. Durch diesen Gesetz­entwurf soll der Reichspost- und Telegraphenbetrieb als