Hersfelder Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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8 Jahre Festung für Hitler beantragt.
t Äahr« Festung für Ludendorff. — Die Straf- anträge des Staatsanwalts.
Jm Hitler-Prozetz beantragte am Freitag am Schlaffe ^er Plädoyers der beiden Staatsanwälte der Erste ktaatsanwalt gegen
Hitler8Jahre Festung wegen eines Verbrechens des Hochverrats, gegen Kriebel, Poehner und Dr. Weber in Mittäterschaft je 6 Jahre Festungshaft, gegen General Ludendorff wegen Beihilfe bei dem Verbrechen des Hochverrats 2 Jahre Festungshaft,
'öcnso 2 Jahre Festungshaft gegen Br. Frick und " h m wegen Beihilfe, gegen B r ü ck « e r und W a g - »er 1 Jahr 6 Monate Festungshaft wegen Beihilfe, und gegen Oberleutnant Pernet 1 Jahr 3 Monate Festungshaft wegen Beihilfe. Sämtlichen Angeklagten seien mildernde Umstände zuLubillige».
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Ueber den Verlauf der Freitagsoerhand- - u n g sei berichtet: Unter allgemeiner Spannung wurde mit ren Plaidoyers begonnen. Der Staatsanwalt schickt voraus, daß er sich jeder persönlichen Stellungnahme zu den politischen Parteifragen enthalte und erklärt dann: Bei den Ereignissen oom 8. und 9. November und der zu ihnen führenden Entwicklung treten uns vor allem zwei vom Standpunkt der vaterländischen Sache aus tief bedauerliche Erscheinungen entgegen: einmal die Zerrissenheit und die Zerklüftung der vaterländisch gesinnten Kreise. Die zweite schädliche Erscheinung sehe ich in der
heißen und brennenden Ungeduld,
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Sesehen davon, liegt die tiefe Wurzel der Geschehnisse in der !errüttung Der Staatsautorität. Die Weimarer Verfassung bildet die Grundlage des Reiches; die Legnerschaft gegen diese Verfassung darf niemals dazu führen, daß sie mit Gewalt lu ändern oder zu beseitigen versucht wird. Freilich war das, was im November 1918 geschehen ist, ein Verbrechen des Hochverrats. Allein damals ist die neue Regierung in kurzer Zeit im ganzen Reiche vollständig durchgedrungen, und damit ist der tatsächliche Zustand in einen rechtlichen umgewandelt worden. Die gleiche Strafbestim- mung, die bisher im monarchischen System angewandt worden ist, ist nunmehr in unverminderter Geltung auf die republikanische Staatsform übergegangen. Hitler hat Recht, wenn er ausgeführt hat, daß der Hochverrat das einzige Delikt ist, das nur dann bestraft wird, wenn es mißlingt.
Dieser Grundsatz mutz auch auf die Angeklagte« angewendet werden. Ihre Tat ist nicht gelungen und unterliegt daher der S traf- fälligkeit.
Der Staatsanwalt erörtert dann das Problem Kahr, Lossow und Seißer und sagt, die Frage, ob die drei Männer in strafbarer Weise sich an der Tat der Angeklagten beteiligt hätten, sei für die Schuldfrage belanglos. In dem Ermittlungsverfahren sei selbstverständlich die Frage einer strafbaren Beteiligung der drei Männer gewissenhaft verfolgt worden.
Ein Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage habe nicht bestanden. Auch dafür, daß sie etwa zuvor an der Vorbereitung sich beteiligt hätten, sei kein Beweis erbracht worden. Es sei also der T a t - bestand des Hochverrats nicht feststell
bar.
Im übrigen werde die n e u e r l i ch e Prüfung der Strafbarkeit der drei Männer mit aller - Gewissenhaftigkeit verfolgt. Die drei Männer hätten dte wichtigsten Machtmittel unter sich gehabt, tue Staatsgewalt aber habe nach wie vor beim Landtag unb dem von ihm bestellten Hesamtministerium gelegen. Der Kampfbund habe sich unter Führung Hitlers von Anfang an eine unabhängige Machtstellung zu verschaffen gelucht. Dem ici nicht mit der nötigen Entsch iedenheit entgegengetreten worden. Der Kampfbund sei infolge der Aktionslust seiner Mitglieder den Führern entglitten. Bei dem Verhalten der Herren Kahr, Lossow und Seißer dürfe nicht vergessen werden, daß diese sich dabei
in einer furchtbaren Zwangslage
befanden und daß sie r ü ck s i ch t s l os i n den G e w a ! t - streich hineingezogen wurden Die Männer, Die Das taten, hätten eine schwere Schuld auf sich geladen. Das Verhalten Hitlers und seiner Leute bewene, daß sie zum äußersten entschlossen waren. Die drei Männer hätten im Nebenzimmer ihre Erklärungen nur zum Schen abgegeben, nicht aus persönlichen Gründen sondern zur Ret tung des durch den Putsch aufs schwerste gefährdeten Staates Die Verantwortung für das Geschehene und für die Folge, ruhe auf denen, die die Aktion unternommen unb die Zwangs
läge geschaffen haben. Die drei Herren erstrebten nach ihrer Darstellung auf Anregung norddeutscher Politiker die Errichtung eines nationalen Reichsdirektoriums auf dem Wege der Reichsverfassung. Es stehe aber schon jetzt fest, daß seit Sevtember 1923 der lautgewordene Ruf „auf nach Berlin" ohne Zutun der drei zu einem Kampfruf geworden war. Aus dieser Einstellung heraus seien alle Maßnahmen der drei als Vorbereitung des Marsches nach Berlin gedeutet worden. Sicher aber sei, daß die Führer des Kampfbundes spätestens Ende Oktober erkannten, daß die drei
ein anderes Ziel
verfolgten und für den Marsch nach Berlin nicht zu haben waren. Ein Direktorium mit den Namen Hitler-Luden dorff war zwischen den Angeklagten und den drei vereinbart war- den. Man brauchte aber Kahrs Namen wegen seines Ansehens in der vaterländischen Presse und insbesondere in Norddeutschland; deshalb wurde ihm auch Poehner als Ministerpräsident mit diktatorischen Vollmachten beigegeben, damit sollte Kahp kaltge stellt sein. In einer oom Verteidiger Hitlers veröffentlichten Erklärung vom 10. Dezember sei erklärt, daß Hitler Anfang November und im 6. November die Ueberzeugung gewonnen habe, daß die Herren nicht mehr zur Tat entschlossen seien. In der Be- prechung am 6. November hätten die drei »nzweid eutig angekündigt, daß sie fest ntschlossen seien, jeder gewaltsamen Um- »älzung mit Waffengewalt zu begegnen, zitier habe am 8. November schon vor erlangter Zustimmung er drei die nationale Revolution im Saale verkündet. Der ceie Wille der drei spielte eine recht untergeordnete Rolle. Es ergab sich der Schluß, daß die Urheber der Aktion sogar ntschlossen waren, nötigenfalls auch bei einer Weigerung »er orei das Unternehmen durchzuführen. Dagegen räume r ein, daß die Angeklagten die Zustimmungserklärung der Zerren für ernst hielten. Das aber entlastet die eingeweihten Personen nicht von der Verantwortung, zu denen er H i t l e r, poehner, Kriebel und Weber rechne.
Ueber Hitler persönlich sagte der Staatsanwalt: Er hat ich als Diktator au f g e s n U l t Aemter verteilt und ich die Leitung der Reichspolint an gemäss! Er hat Gei - ein fest genommen, Kasernen besetzt und Selber beschlagnahmt. Hitler hat sich des Hochver- ats schuldig gemacht und schwere politische Folgen herauf- »eschworen. Verluste an Menschenleben sind ent- landen. Hitler ist hochbegabt und gibt sich seiner Idee bis zur Selbstaufopferung hin. Ich glaube, daß Eigennutz ihm fern ag. Auch bei der Tat gab echte Begeisterung den Ausschlag, »lls Menschen können wir Hitler unsere Hochachtung nicht »erfagen. Nun zu
General Ludendorff.
Sm 8. November haben wir Ludendorff vernoinnren, und ich äffe meinen Eindruck so zusammen: Ludendorff l)at sich auch M, wo er gegen das Gesetz verstieß, als ein ganzer deut- cher Mann erwiesen. Sein Feldherrnruhm »leibt unberührt. Er stellte sich an die Spitze des tuges, um sich den Kugeln zuerst auszusetzen. Aber das besetz hat auch er verletzt. Don der Absicht des Putsches will Ludendorff nichts gewußt haben, und das kann hm nicht widerlegt werden. Aber Ludendorff hatte vorher deutlich zu erkennen gegeben, daß er eine völkische Erhebung mitmache, und er wußte, daß es sich um eine Gewalttat hcm° Zelte. Er stellte sich sofort auf Hitlers Seite und redete Kahr, Lossow und Seißer zu und übernahm das Amt als Führer der nationalen Armee. Ludendorff wußte um die Festnahme der Minister. Bei der Infanterieschule wurde offenbar mit Ludendorffs Name Mißbrauch getrieben, aber er hat die Offizier« dann doch verwandt. Er gab Be- fehl zur Besetzung be Wehrkreiskommandos.
Ausschlaggebend ist seine Willensrichtung.
Er trat nicht in die neue Regierung ein, sondern er wollte nur die Armee befehligen. Er hat sich also der Beihilfe schuldig gemacht Dem oeoenüber steht die Reinheit seines Wollens und die Dankesschuld des Vaterlandes gegen den großen Feldherrn.
Herauf fuhr Staatsanwalt Ehard fort: Kriebels Einstellung ist durch sein Rundschreiben klar. Er hat am entschiedensten auf eine gewaltsame Losung der deutschen Frage gedrängt. Er ist der M i t ta t e r- schaft des Hochverrats schuldig. Seine VerantworiliMkett ist besonders groß. In feiner Person sind strafmildernde Umstände gegeben. Er war ein tüchtiger Of sr z' e r in- Felde; seine Teilnahme am Unternehmen war aus ehr- licher Begeisterung, und er gibt alles zu.
Pöhner
war der Posten eines Ministerpräsidenten angeboten. & überrumpelte Kahr, Lossow und Seißer, redete dann in Jemen Sinne auf sie ein. Er hat sich somit des Hochverr a t schuldig gemacht. Pöhner glaubte ehrlich an den Sieg de völkischen Sache. Er hat sich im Krieg und im Frieden Ix währt. Zu seinen Gunsten spricht, daß er die Plünderung^ zu verhindern suchte. , . .
Nun zu Frick. Da er eine Alarunerung der Polizei um Reichswehr unterlassen hat, hat er sich der BeWise zum Hoch verrat schuldig gemacht, zumal er als Jurist wissen mußte daß ein legaler Putsch nicht möglich sei. Eigennützige Beweg
gründe werden ihm nicht vorgeworßrn, doch hat er geuriN ils Beamter seine Staatspflicht verletzt.
Frick habe sich besonders schwer versündigt,
da er als Beamter zur Treue gegen die Verfassung der Freistaates Bayern sich verpflichtet hätte. Der Angeklagte Dr. Weber war der erste Vorstand des Bundes „Oberland", der zum Kampfbund gehörte. Weber beteiligte sich im Bür- zerbräukeller an dem Einreden auf Kahr, auch an der Ba- schlußfassung über den unglückseligen Zug durch die Stadt. Weber sei sich klar darüber gewesen, daß die Verfassungen »er Reiches und Bayerns gewaltsam geändert werden sollten. St sei mitschuldig des Verbrechens der Mittäterschaft am Hochverrat. Sein Verschulden sei «m so größer, als er Staatsbeamter fei. Anerkannt wird, daß er aus Begeisterung für die deutsche Sache gehandelt hat.
Der Angeklagte Röhm, der als Führer der „Reichskriegsflagge" beteiligt war, hat namentlich durch sein De». halten zur Verteidigung des Wehrkreiskommandos sich a* «eschickt, der verfassungsmäßigen staatlichen Macht mit Waffengewalt offenen Widerstand entgegen}* setzen. Auch ihm könne zugebilligt werden, daß er von h* rigennützigen Beweggründen geleitet war.
Der Angeklagte B r ü ck n e r habe sich der Beihilfe schuldig gemacht. Auch er habe nicht aus unehrlichen Beweggründen gehandelt, aber durch seine Beteiligung an dem Unternehmen eine schwere Schuld auf sich geladen.
Der Angeklagte Wagner habe am 8. November wesentlich zur Irreführung der Jnfanterieschule beigetragen. E» sei anzunehmen, daß Wagner in seiner Mitwirkung über die Hilfeleistung nicht hinausgegangen sei und sonach gegen ihn der Tatbestand eines Verbrechens der Beihilfe zum Hochverrat bestehe. Erschwerend komme gegen ihn in Frage, daß rr als Offizier der bayerischen und der Reichsregierung z« besonderer Treue verpflichtet war. — Der Angeklagk Ober« leutn. Pernet hatte von dem Unternehmen Kenntnis und $ »eschuldigt der Beihilfe zum Hochverrat.
Erster Staatsanwalt Dr. Stenglein fährt dann fort: aUln -sMBWi ^ wubüi ist pn »as Gebiet Bayern bis auf weiteres eingestellt. Den Polizeibehörden ist jede Mitwirkung zum Vollzug dieses Gesetze* untersagt. Diese Verordnung hat heute noch Geltung. Dieser Umstand hindert mich, einen Antrag nach § 9 dieses Gesetze» m stellen. Dagegen wird das Gericht von Amts wegen die Anwendbarkeit der Bestimmungen baa ge- tannten § 9 zu prüfen haben.
Der Antrag des Staatsanwalts hatte nx Zuhörerrau« keine Bewegung ausgelöst. Nur als der Strafantrag •fc Ludendorff ausgesprochen wirb, geht ein kurze» er« tauntes Murmeln durch die Reihen der Zuhörerbänke.
Hierauf wird die Verhandlung auf Nachmittag 4 Uhr »ertagt. Die Nachmittagsverhandlung wird ausoefüllt sein von der Verteidigungsrede des Rechtsanwalts Roder Dr HMer. ...,.__...
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Da -ohen
Die neuen Beamiengehätter.
- neues Beamten gehakter ab L April habe« fochMs«
Gru»dg«hälter.
I Schaffner .....
n Postbote.....
III Schaffner.....
IV Lokomotivheizer . . .
V Zugführer.....
VI Lokomotivführer . . .
VII Obersetretär . . . , ym Inspektor .....
IX Oberinspektor . . .
X Regierungsrat . . .
XI Regierungsrat . ♦ •
XII Oberregierungsrat . .
XIII Ministerialrat....
B 1 Reichsgerichtsrat 6000 M 8 3 Ministerialdirektor 7590 M.; 85 Staatssekretär 10 200 M.; 87 Reichskanzler 17100 M.
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. . 2550 3390
. . 2940 3930
, . 3480 4620
. . 4200 5610
;.; B 2 Präsident 6600 M.;
B 4 Botschafter 7950 R.;
B 6 Minister 15 300 M.;
Ortszuschlag (Ortsklasse A):
LarisNasse
1. April 84%
yn bis 810 M. Grundgehalt
. . 252
200
VI , 1092 ,
. . 390
/ 312
V , 1734 ,
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IV , 2850 ,
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HI , 4620 .
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I über 6600 ,
. . 1560
1248
Die Kinderzuschläge betragen bis zum 8. Leben» fahr 13 M., bis zum 14. Lebensjahr 15 M. und bis zu» 21. Lebensjahr 17 M. Der Frauenz u, ch la g ist ow 8 M. monatlich festgesetzt worden. Der örtliche Sonderz» schlag für Berlin beträgt 6 Prozent vom Grundgehalt, den Ortszuschlag und den Kinderzulagen. Die Erhöhungen Gesamteinkommens liegen zwischen 20 und 25 Pr»z»n