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Hersselöer Tageblatt

Hersfelöer Kreisblatr

Amtlicher Anzeiger für den kreis Hersfelö

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Nr. 23

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Das WLchiLgste.

Die von ben Alliierten abgefaßte Zwischennote über »ieNichträumung Kölns weist in ziemlich troffen Worten vorläufig eine Erörterung über die Räumung Kölns zurück. Die Antwort der deutschen Regierung ist in Paris be- -eits überreicht worden, ihr Wortlaut liegt noch licht vor.

3n der Sitzung des Aufwertungsausschusses )es Reichstags haben mit dem'Reichsjustiz- und dem Reichs, iinanzminister Erörterungen über die Frage der Auf - »ertung stattgefunden.

In der französischen Kammerdebatte wurde vieder eine Hetzrede gegen Deutschland gehalten, die >ie schwersten Anwürfe gegen die deutsche Jugenderziehung mthält.

Pfantoriefaufweriung.

In weiten Kreisen der Oeffentlichkeit Herrscht immer noch große Unkenntnis über die Aufwertungsmöglichkeiten der Pfandbriefbanken und der landwirtschaftlichen Kreditinstitute, die sich durch ihre Statuten sehr stark von einander unter­scheiden. Das Bestreben der bisherigen Regierung ging dahin, diese Kreditinstitute gleichmäßig zu behandeln ohne Rücksicht auf die Rechte einzelner derselben auf sehr weit­gehende Garantien.

Die Pfandbriefbanken haben gewöhnlich die Form einer Aktiengesellschaft und unterstehen dem Hypothekenbankgesetz, Ihr Vermögen besteht aus Hypotheken, aus Grund deren die Pfandbriefe ausgegeben werden dürfen, und außerdem auch gewissen Rücklagen, Sicherheitsfonds und auch noch einer oder mehreren Rückversicherungen bei anderen Gesellschaften. Es ist klar, daß bei der Aufwertung von Pfand­briefen diese Vermögensanteile in gleichmäßiger Weise herangezogen werden müssen, u. a. auch die Rückversiche­rungen. Jedenfalls werden aber diese Pfandbriefe nur durch das Vermögen der Pfandbriefbaulen gedeckt und sind dem-

Wtsptechend aufzuwerten. Als Grund-Hafür sonnte man auch angeben, weil die Dermöngensanlagen der Pfandbrief- banken sich auch vielfach auf Miethäusern, die unter Zwangs­wirtschaft stehen, als Hypocheken befinden, und weil auch sonst die Bewertung der Hypotheken nach Ablauf eines mehr­jährigen Moratoriums höher möglich erscheint, als gerade jetzt. Ein besserer Weg wäre es, nach einem Aufsätze von G. Holtz vom Hypothekengläubiger- und Sparer-Schutzver- band für das Deutsche Reich, wenn der Wert der Vermögens­massen erst festgestellt wird, wenn der der Miethäuser ohne Zwangswirtschaft und anderen Pfandgrundücke auch wirt­schaftlich mehr gestundet wird wie heute, also nach Ablauf eines mehrjährigen Moratoriums. Inzwischen müssen die umlaufenden Pfandbriefe entsprechend ihrem Goldwerte am Ausgabetage zusammengelegt werden, und nach Ablauf des Moratoriums beginnt dann wieder die Auslosung planmäßig, aber zu einem Kurse, der den dann vorhandenen Vermögens- oerhältnissen der Pfandbriefbank entsprechend ihren Pfand­briefschulden ausgegebenen Pfandbriefe bevorrechtete Forde­rungen gegen diese Banken sind.

Die landwirtschaftlichen Kreditinstitute nehmen eine andere Stellung im Rechts- und Wirtschaftsleben ein. Meist haben sie die Qualität von Korporationen, oft von Behörden. Durchweg sind sie gegründet worden, um der Landwirtschaft eines Bezirkes billigen Realkredit dadurch zu verschaffen, daß auf Grund eingetragener erststelliger Hypo­theken und gemeinsamer Haftung Pfandbriefe ausgegeben und verkauft werden, und zwar mit mündelsicherer Qualität. Die entsprechenden Hypotheken können gewöhnlich nicht höher als 5060 Prozent des festgestellten Wertes des Pfandgrund­stückes auf diesem eingetragen werden. Die Hypotheken-haften stets solidarisch als Dermögensanteile des landwirtschaftlichen Kreditinstitutes für die Sicherheit der Pfandbriefe. Außer­dem sind oft noch weitergehende Garantien vorhanden, die je nach den Statuten verschieden sind und auch bei einer Auf­wertung verschieden bewertet werden müssen. 9lus Fonds kommen in Frage: Sicherheitsfonds, Tilgungsmasse, Förde- rangen an andere Schuldner und Reservefonds. Da die für die Sicherheiten der landschaftlichen Pfandbriefe geleisteten Garantien oft ein wesentlicher Vermögensbestandteil der Landschaften sind, so müssen diese bei der Bewertung der Pfandbriefe berücksichtigt werden, und zwar je nach den Be­stimmungen des Statuts der betreffenden Landschaft. Die Bewertung der Pfandbriefe wird also höher möglich sein, als die summarische Bewertung der Unterlagshypocheken durch Juanspruchnähme der statutenmäßigen Garantien.

Diegefährlichen" Geschütze.

In diesen Tagen wurden die beiden Geschütze, die in G o t h a neben dem Kriegerdenkmal von 1870/71 stehen, von der Stadtverwaltung entfernt. Den Anlaß zu dieser Maß­nahme hat ein Besuch der Interalliierten Militärkontroll- tommiffion im Dezember v. I. gegeben, die zufällig die beiden unbrauchbaren Kanonen bemerkte und darauf chre Zerstörung unter ganz genau vorgeschriebenen Bedingungen in einer be­sonderen Note verlangte.

Mittwoch, den 28. Januar

Der Wortlaut -er Kölner Zwischennote.

Sie deutsche Antwort überreicht. "

Die von den alliierten Vertretern am Montag mittag dem Reichskanzler übergebene neue Kollektivnote in der Räu- mungsfrage hat folgenden Wortlaut:

Die Alliierten Regierungen haben von der von Herrn Stresemann am 6. Januar an die alliierten Vertreter in Berlin gerichteten Note Kenntnis genommen, womit die frühere Note der Alliierten Regierungen beantwortet wurde, die sich auf die Durchführung der Bestimmungen des Ar­tikels 429 des Friedensvertrages über die Besetzung des als Kölner Zone" bezeichneten Teiles der von alliierten Truppen besetzten rheinischen Gebiete bezog.

Die Alliierte« Regierungen haben im gegen­wärtigen Augenblick «icht die Absicht, mit der Deutschen Regierimg in eine Erörterung dieser Ange­legenheit einzutreten oder sich auf Behaup­tungen einzulaffen, die sie in keiner Weise an­erkennen können. Wie sie der Deutschen Regierung bereits in ihrer Kollektivnote vom 5. Januar mitgeteilt haben, werden sie ihr später eine neue Mitteilung zukommen lassen, die festsetzt, welche Maßnahmen sie von Deutschland noch erwarten, damit seine Verpflichtungen im Sinne des Ar­tikels 429 des Vertrags von Versailles als getreulich erfüllt angesehen werden können. Die Alliierten Regierungen haben die Absicht, diese Mitteilung zu einem möglichst nahen Zeit- Punkte zu machen.

Schon jetzt müssen sie indes die Deutsche Regierung dar­auf Hinweisen, daß diese die Tragweite der Artikel 428 und 429 des Vertrages von Versailles zu verkennen scheint. Diese Artikel haben die Dauer der Besetzung der rheinischen Ge- biete aus 15 Ikhre festgesetzt und haben eine Abkürzung dieser Frist nur für den Fall vorgesehen, daß Deutschland die Be­dingungen des Vertrages von Versailles getreulich erfüllt

Da gewisse Bedingungen dieses Vertrages nicht getreu­lich erfüllt worden sind, können die Alliierten Regierungen

Deutschlands, durch Erfüllung seiner Verpflichtungen die Alliierten Regierungen instanozusetzen, in dem Besetzungs- regime die im Artikel 429 vorgesehene Milderung eintreten zu lassen. Die Alliierten Regierungen haben ihrerseits die Absicht, die Bestimmungen dieses Artikels aufs genaueste zu erfüllen."

Der Wortlaut der deutschen Antwortnote.

Derli«, Den 28. Januar. Dir Antwort der Reichsregierunz auf dir Kollektivnote in der SRäumungsfroge ist den alliierten Ver­tretern überleben worden. Sie lautet:

Herr Botschaft«:

In der dem Herrn ReichskanKter am 26. Januar überreich­ten Not« erklären d« imitiertes ^Regierungen,. daß sie einstweilen nicht die Absicht haben, die Frag« der Räumung der nördlichen Ziheinlandzone mit der Deutschen SRegierung zu erörtern oder auf die Sarleguitgeu der deutschen Note vom 6. Januar einzugehey. Sie verschieben hte bereit» in ihrer ersten Note angekündigte Mitteilung derjenigen Bunte, von deren Erledigung sie die Rau- mung jener Zone abhängig machen wollen, erneut auf eine spätere Zeit, wobei ye, ebenso wie früher, möglichst« Beschleunigung die­ser 9)litteilung in Aussicht stellen Iw übrigen beschränken sie sich darauf, Der Deutschen Regierung eine Berten nuug der Trag­weite der Artikel 428 und 429 den «erfüllter Vertrages entgegen- zuhalten und die Behauptung zu wiederholen, daß Deutschland die in diesen Artikeln vorgesehen« Boranssetzung für die fristgemäße Räumung der nördlichen Iiheinlondzvtte nicht erfüllt habe.

Die Deutsche Regierung muß zu ihrem Bedauern feststellen, dass die Ausführungen der deutschen State vom 6. Januar den Alliierten Regierungen lediglich zu einer formalen Erwiderung Anlass gegeben haben, die diese für Deutschland und für die europäische Verständi­gung so bedeutungsvolle Angelegenheit in keiner Weise fördert. Die Alliierten Regierungen halten die Deutsche Regierung wie auch die Oeffentlichkeit noch immer in Unkenntnis des Tatiachenmaterials, mit dem sie den von ihnen bereits vor mehrere» Wochen gefaßten Beschluss begründe» »vollen. Das deutsche Volk wird wiederum der Nichterfüllung des Vertrages beschuldigt, ohne dass ihm die Möglichkeit gegeben würde. sich gegen d'ese Be­schuldigung zu verteidigen. Die Alliierten Regierungen ziehen aus einer einseitigen Beurteilung des Tachver- Haltes die schwerwiegendsten Folgerungen, und lehnen es in ihrer neuen Rate sogar bis auf werteres ausdrüll lich ab, mit der Deutschen Regierr-ng in eine Erörterung der Angelegenheit einzutreten.

Die Deutsche Regierung vermag nicht zu verstehen, inwiefern ihr eine Verkenming der Tragweite der Artikel 428 und 429 vor- geworfen werden könnte, Sie hat nicht bestritten und bestreitei nicht, daß dies« Artikel die Räumung der nördlichen Rheinland- zone am 10. Januar 1925 von gewissen Voraussetzungen «MVinctc machen. Ihre Behauptung geht vielmehr dahin, daß diese Vor aussetzungen erfüllt sind. Sie Tal lache der völligen Eutwastnunc Deutschlands ist zu offenkundig, als daß die alliierten Regierungen die Nichtinnehaltung des vertrngsmnßigen W«m»^zsterm.i>rs mit dem gegenwärtigen Stande der deutschen Abrüstung begründen könnten. Die Alliierten Regierungen, scheinen, in ihre: Note einer Unterschied zwischen der Tragweite des Artikel 428 und des Ar­tikel 429 in dem Sinne machen zu wollen, daß die im Artikel 42t vorgesehene etappenweise Räumung eine von ihrer Entscheidurw abhängig« Vergünstigung für Deutschland darstelle. Dies würd, dem klaren Wortlaut des Vertrages widersprechen, der seiner Zweifel darüber läßt, daß die Bestuumungen des Artikel 429 »ich! weniger bindendes Vertrngsrechi sind als Diejenigen des Artikel 428 ____DaS gemeinsame Interesse an einer frndjbtaren po-

1925

mtju)en ^u;ammenarocit gestattet es nicht, den gegen- wärtigen Instand, der das Schicksal eines grossen deut­schen Gebiets und seiner Bevölkerung im Ungewissen lässt, auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Die Teutsche Diegicrong erwartet deshalb, dass die Alliierten Regie­rungen die Mitteilung des »»gekündigte» Materials nunmehr alsbald folgen lassen, und so die Voraussetzung für eine Verständigung über bie Beilegung des ent­stehenden Konflikts schnfsca.

®enel;migen Sie. usw. . . "

Der Stand der deutsch-französischen Wirtschafts­verhandlungen.

Die französische Delegation für die deutsch-französische« Wirtschaftsverhandlungen hat der deutschen Delegation ein umfangreiches Schriftstück überreicht, das die Antwort auf die Rückfrage« enthält, die die deutsche Delegation am 23.

Januar zur Ergänzung der französischen Vorschläge vom 16. und 17. Januar gestellt hatte. Die deutsche Delegation ist so­fort zum Studium der französischen Antwort zusammen­getreten.

Der Pariser Temps bespricht das Gerücht, die französische Delegation hätte jüngst der deutschen Delegation eine U n - terbrechung der H a n d elsv e rtragsverhan d . lungen um zwei oder drei Monate vorgeschlagen, um dem französischen Parlament Gelegenheit zu geben, den Zolltarif zu verabschieden. Das Blatt behauptet, diese An­regung sei zum ersten Male von deutscher Seite ausgegangen, obzwar es zugeben muß, daß die französischen Unterhändler sie nicht abgelehnt hätten. Wir erfahren hierzu von auto­risierter Seite, im jetzigen Derhand lungsstadium habe der französische Handelsminister Raynaldy als erster in der Sitzung vom 17. Januar den Gedanken einer Unterbrechung in die Debatte geworfen. Richtig ist jedoch, daß der Gedanke, die Verhandlungen zu vertagen, falls sich eine geeignete Lösung nicht finden lassen sollte, deutscherseits bereits vorher erörtert worden ist, und zwar im Zusammenhang mit der beabsichtigten Erhöhung des französischen Zolltarifes.

Die von der Befatzungsbehörde feit dem 15. Januar d. I. wegen des bereits gemeldeten Mordes des früheren Bürger- Meisters über Münchweiler verhängten Sanktionen, gegen die der Gemeinderat bei allen Instanzen der Rheinlandkommis­sion Beschwerde geführt hat, wurden wieder aufgehoben. Die französische Strafbesetzung ist wieder abgerückt.

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Die belgische Besatzung in Stärke einer Kompagnie hat den Ort Dorsten geräumt. Nur auf dem Bahnhof ist noch eine Wache zurückgeblieben.

Eine Anmaßung der Botschafterkonferenz.

Aus London wird gemeldet, die Botschafterkonferenz habe Deutschland mitgeteilt, daß unverzüglich Sanktionen ergrif- fen würden, wen» die Firma Krupp »icht sofort ei» der ar- geiltinischen Regierung unterbreitetes Angebot in Dampf­kesseln für Torpedobootszerstörer zurückziehe. Die Botschaf- terkonferenz erblicke in dem Anerbieten eine Verletzung des Versailler Vertrages, nach dem Deutschland ohne Msdrück- liche Genehmigung der Verbündeten kein Recht znr Her- stellunq von Kriegsmaterial besitze. Wetter besagt die Mel­dung, daß die argentinische Regierung das Angebot der Firma Krupp schon angenommen habe.

Das Kabinett Luther und die Aufwertung.

Die Anwesenheit des Justiz - und des Finanz­ministers in der Dienstagsitzung des Aufwertungsaus- fdjiuffes im Reichstage zeigt die Bedeutung die man der ersten Tagung nach der Neubildung der Regierung beimißt. Man geht wohl in der Annahme nicht fehl, daß beide Minister die Erklärungen des Kanzlers vor dem Reichstage ergänzen wer­den. Allgemein wird damit gerechnet, daß der Standpunkt der neuen Regierung im Hinblick auf die Aufwertungsfrage nicht nur ein positiver fein wird, sondern daß das Kabi­nett Luther die schwebenden Angelegen­heiten fördernd beeinflussen wird.

Im Hinblick auf die Aufwertung von Grundstücken kann gesagt werden, daß der spekutative Grundstückswechfel, be­sonders der in der Inflationszeit, durch stärkere Inanspruch­nahme vermutlich nicht die Gewinne bringen wird, die Aus­länder und Neureiche durch Ausnutzung der Not des deutschen Volkes zu erzielen hoffen. Von deutschnationaler Seite wird hervorgehoben, daß die Ha-uszinssteuer, die bekanntlich bis zum 31. 3. 26 gesetzlich festgelegt ist und unter bet. Vermieter und Mieter gleichmäßig leiden, zu diesem Termin in Fortfall kommen muß, um durch eine besser ausgearbeitete und ver­feinerte Aufwertungs- und Jnflationssteuer ersetzt zu werden.

Preußischer Llntersuchungsausfthuß für die Barmat-Kutisker.Vffäre.

Der Ausschuß des Preußischen Landtages zur Untersuchung der Geschäfte der Preußischen Staatsbank (Sechanbiung) setzte seine Verhandlungen fort.

Ein Vertreter des Snuenminifteriums erklärt auf Betrauern