Hersfelöer Tageblatt
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Nr. 141
Das Wichtigste.
— Reichskanzler Dr. Luther hielt anläßlich bei Iahrtausendfeier in Düsseldorf eine Rede Wer En t waffnungsnote und den Sicherheitspakt.
— InTr ier gab der Vorsitzende der Arbeit, geberverbände seiner Befürchtung Ausdruck, daß d i< .deutsche Wirtschaft vor einer neuen Seist stehe.
— Der Reichspräsident von Hindenburg w i r k demnächst die Organisationen der AufwertungS verbände empfangen.
DeuWsnds ReparationsWuligen.
Vor uns liegt der Bericht der Reparationskommission, der die Berichte aller mit der Ausführung des Sachver- ständigen-Gutachtens in Deutschland geschaffenen ausländischen Organisationen über die ersten 8 Monate ihrer Tätigkeit vorlegt. Damit wird zum ersten Male ein klares Bild über die Lasten des Dawesplanes und die Tätigkeit der mit seiner Durchführung beauftragten Stellen gegeben.
Das erste Kapitel behandelt die Uebergangsperiode vom 1. September bis 31. Oktober 1924. Es ist die Zeit, in der der damalige Generalagent, Omen D. Poung, seines Amtes waltete, das mit der Empfangnahme der ersten 20 Millionen Goldmark von Deutschland am 1. September begann. Bis zum Eingang der auswärtigen Anleihe sind die übrigen Beträge regelmäßig eingelaufen. Später wurden diese Zahlungen aus dem Erlös der Anleihe zurückerstattet. Alle erforderlichen Maßnahmen wurden deutscherseits fristgemäß ausgeführt, wobei in erster Linie die Schuldverschreibung der Reichsbahngesellschaft im Betrage von 10 Milliarden und 5 Milliarden Goldmark Industrie-Obligationen berücksichtigt sind. Am 13. Oktober konnte die Reparations- kommission feststellen, daß Deutschland die Bedingungen für
31. Oktober beginnt die Tätigkeit des ständigen Generalagenten für Reparationszahlungen, S. ParkerGilbert. Ihm ist durch festumgrenzte Haushaltgrundlagen und besondere Ueberwachungsmaßnahmen eine Ueberschreitung der veranlagten Kosten unmöglich gemacht.
In Kapitel II ist die Durchführung der deutschen Ausländsanleihe von 1924 geschildert. Alle einzelnen Abschnitte der Anleihe wurden voll bezeichnet und die Erträge auf ein auf den Namen des Reichs lautendes Konto unter Kontrolle des Generalagenten bei der Neichsbank eingezahlt. Daraufhin gab die Reichsbank die Devisen frei, und der Gegenwert wurde dem Reparationskonto gutgeschrieben.
Von besonderer Wichtigkeit ist ein Abschnitt im Kapitel III, der vorsieht, daß die Annuitätsleistungen die gesamten und ausschließlichen Verpflichtungen Deutschlands enthalte. Daraus ist zum ersten Male mit Klarheit die finanzielle Verpflichtung Deutschlands zu ersehen und die Möglichkeit einer systematischen Verteilung unter den Gläubigerländern geschaffen. Daran schließt sich eine Liste über die Verteilung der deutschen Zahlungen unter den Gläubigerstaaten und eine Uebersicht über den Zweck der Zahlungen während der ersten 8 Monate.
Die bisher geleisteten Zahlungen sind mit Ausnahme der ausländischen Anleihe fast gänzlich in Deutschland geleistet worden. 277 Millionen entfallen auf Sachlieferungen, wie Kohlen, Koks und Beförderungskosten. Unter den Hauptempfangsländern steht Frankreich an erster Stelle, ihm folgen Italien und Belgien. Die Zahlung an die Besatzung erreichte die ungeheure Summe von 149 Millionen Goldmark. Auf Grund der in der Anfangszeit sich bemerkbar machenden Schwierigkeiten bei der Einteilung der monatlichen Lieferungs- und Zahlungs- programme war es unvermeidlich, daß die Sachlieferungs- programme eingeschränkt wurden.
Die Tätigkeit der Kommissionäre und Treuhänder wird in Abschnitt V behandelt. Die Einnahmen aus den Reichsbahnen entsprechen, wie der Eisenbahnkommissar ausdrücklich bemerkt, in den ersten 6 Monaten ungefähr den Schätzungen, trotz beträchtlicher Ermäßigung der Gütertarife und den Voranschlag überschreitender Ausgaben. Besonders hervor- zuheben ist aus dem Bericht über die öffentlichen Schulden des Reiches, daß bei den kommenden A u f w e r - tungsverpflichtungen die Reichslasten in jedem Falle hinter den R e p a r a t i o n s v e r - pflichtungen zurückzutreten hätten.
Der Generalagent faßt am Schluß fein Urteil dahin zu- fammen, daß viel erreicht sei, aber auch noch viel zu tun übrig bleibe, der Reichshaushalt fei im Gleichgewicht geblieben und habe sogar einen Ueberschuß gebracht, die Aufrecht- erhaltung der stabilen Währung sei gelungen. Vom Stand, Punkt der Reparation, so sagt der Generalagent, ermöglicht diese Entwicklung nicht nur den Wiederaufbau Deutschlands, sondern auch Europas überhaupt. Schwierige Probleme der deutschen Wirtschaft müßten allerdings noch gelöst werben Der Agent hebt besonders hervor, daß bei seinen Ausfüh. rungen die Alliierten unb die deutsche Regierung in den Geiste freundschaftlichen Entgegenkommens gearbeitet hatten und wünscht, daß der weitere Fortschritt von Treu unk Glauben auf beiden Seiten begleitet sei.
Freitag, den 10. Juni
Deutschlands Sicherheitsangebot vom 9. Februar.
Bei Erwägung der verschiedenen Möglichkeiten, die sich gegenwärtig für eine Regelung der Sicherheitsfrage bieten, könnet man von einem ähnlichen Gedanken ausgehen, wie er dem im Dezember 1922 von dem damaligen" deutschen Reichskanzler Euno gemachten Vorschläge zugrunde lag. Deutschland könnte sich z. B. mit einem Pakte einverstanden erklären, wodurch sich die am Rhein interessierten Mächte, vor allem England, Frankreich, Italien und Deutschland, feierlich für eine näher zu vereinbarende längere Periode zu treuen Händen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten, keinen Krieg gegeneinander zu führen. Mit einem solchen Pakte könnte ein weitgehender Schieds- vertrag zwischen Deutschland und Frankreich verbunden werden, wie er in den letzten Jahren zwischen verschiedenen europäischen Mächten abgeschlossen worden ist. Zum Abschluß derartiger Schiedsverträge, die eine friedliche Austragung rechtlicher und politischer Konflikte sicherstellen, ist Deutschland auch gegenüber allen anderen Staaten bereit.
Für Deutschland wäre außerdem auch ein Pakt annehmbar, der ausdrücklich den gegenwärtigen Besitzstand am Rhein garantiert. Ein solcher Pakt könnte etwa dahin lauten, daß die am Rhein interessierten Staaten sich gegenseitig verpflichten, die Unversehrtheit des gegenwärtigen Gebietsstandes am Rhein unverbrüchlich zu achten, daß sie ferner, und zwar sowohl gemeinsam als auch jeder Staat für sich, die Erfüllung dieser Verpflichtung garantieren, und daß sie endlich jede Handlung, die der Verpflichtung zuwiderläuft, als eine gemeinsame und eigene Angelegenheit ansehen werden. Im gleichen Sinne könnten die Vertragsstaaten in diesem Pakte die Erfüllung der Verpflichtung zur Entmili- tarisierung des Rheinlandes garantieren, die Deutschland in den Artikeln 42 und 43 des Vertrags von Versailles übernommen hat. Auch mit einem derartigen Pakt könnten Schiedsabreden der oben bezeichneten Art zwischen Deutschland und allen denjenigen Staaten verbunden werden, die ihrerseits zu solchen Abreden bereit sind.
Den vorstehend angeführten Beispielen werden sich noch andere Lösungsmöglichkeiten anreihen lassen. Auch könnten die diesen Beispielen zugrunde liegenden Gedanken in der wirb zu erwägen feht/ob es nicht ratsam ist, ven SlchlV- heitspakt so zu gestalten, daß er eine alle Staaten um- fastende Weltkonvention nach Art des vom Völkerbund ausgestellten „Protocole pour le regiement pacifique des dif- ierends internationaux" vorbereitet, und daß er im Falle des Zustandekommens einer solchen Weltkonvention von ihr absorbiert oder in sie hineingearbeitet wird.
Frankreichs Antwort auf den deutschen Sicherheits- vsrschlag.
Berlin, 19. Juni. Wie die französische Regierung die deutsche Regierung durch ihre Note vom 20. Februar d. I. wissen ließ, hat sie gemeinsam mit ihren Alliierten die Anregungen des Memorandums geprüft, das ihr am 9. Februar durch S. Exzellenz Herrn von Hoefch überreicht worden ist.
In dem Wunsche, allen beteiligten Staaten im Rahmen des Vertrages von Versailles ergänzende ^-icherheitsbiirg- schaften zu geben, haben sie die deutschen Vorschläge mit aller ihnen gebührenden Aufmerksamkeit geprüft. Indes hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, vor Eintritt in die fachliche Prüfnug der deutschen Note die Fragen in volles Licht zu setzen, die die Note aufwirft oder aufwerfen kann. Es ist wichtig, die Ansicht der deutschen Regierung über diese Fragen kennen zu lernen, da ein vorheriges Einvernehmen hierüber als Grundlage für jede weitere Verhandlung erforderlich erscheint.
1. Das Memorandum erwähnt den Völkerbund nur beiläufig.
Nun sind aber die alliierten Staaten Mitglieder des Völkerbundes und durch die Völkerbundssatzung gebunden, die für sie genau bestimmte Rechte und Pflichten zum Zwecke der Erhaltung des Weltfriedens enthält.
Die deutschen Vorschläge sind zweifellos auf das gleiche Ideal gerichtet; aber ein Abkommen ließe sich nicht verwirklichen, ohne daß Deutschland seinerseits die Verpflichtungen übernimmt, und die Reche genießt, die in der Völkerbunds- satzung vorgesehen sind.
Dieses Abkommen ist also nur denkbar, wenn Deutschland selbst dem Völkerbünde unter den in dem Schreiben des Völkerbundsrats vom 13. März 1925 angegebenen Bedingungen beitritt.
2. Das Streben, die Sicherheitsbürgschaften zu schaffen, welche die Welt verlangt, darf keine Aenderung der Friedensverträge mit sich bringen. Die zu schließenden Abkommen dürften also weder eine Revision dieser Verträge in sich schließen noch faktisch zu einer Abänderung der besonderen Bedingungen für die Anwendung gewisser Vertragsbestimmungen führen.
So könnten dir Alliierten unter keinen Umständen auf das Recht verzichten, sich jeder Nichterfüllung der Bestimmun- -wn dieser Verträge zu widersetzen, auch wenn diese Bestimmungen sie nid) unmittelbar angehen.
3 Das Memorandum vom 9. Februar faßt zunächst den Abschluß eines Paktes zwischen den „am Rhein interessierten Mächten" ins Auge, der von folgenden Grundsätzen ausgehen könnte:
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1. Ablehnung jedes Gedankens an einen Krieg zwischen den vertragschließenden Staaten,
2. Strenge Achtung des gegenwärtigen Besitzstandes, in den rheinischen Gebieten mit gemeinsamer und gesonderter Garantie der vertragschließenden Staaten.
3. Garantie der vertragschließenden Staaten für die Erfüllung der Verpflichtungen zur Entmilitarisierung der rheinischen Gebiete, die sich für Deutschland aus den Artikeln 42 und 43 des Vertrages von Versailles ergeben.
Die französische Regierung verkennt nicht, welchen Wert die feierliche Ablehnung jedes Gedankens an einen Krieg zwischen den vertragschließenden Staaten (eine Verpflichtung, die übrigens zeitlich nicht beschränkt sein dürfte), neben der erneuerten Bestätigung der in den Vertrag aufgenommenen Grundsätze, für die Sache des Friedens haben würde.
Zu den vertragschließenden Staaten muß offenbar Belgien gehören, das in dem deutschen Memorandum nicht ausdrücklich erwähnt wird. Ebenso versteht es sich von selbst, daß der auf diesen Grundlagen zu schließende Pakt weder die Bestimmungen des Vertrages über die Besetzung der rheinischen Gebiete noch die Erfüllung der in dieser Hinsicht int Rheinlandabkommen festgesetzten Bedingungen berühren darf.
4. Die deutsche Regierung erklärt sich ferner geneigt, mit Frankreich sowie mit den übrigen am Rheinpakt beteiligten Staaten Schiedsverträge abzuschließen, die „eine friedliche Austragung rechtlicher und politischer Konflikte sicherstellen".
Frankreich ist der Ansicht, daß ein Schiedsvertrag der Art, wie Deutschland ihn vorschlägt, die natürliche Ergänzung des Rheinpaktes bilden würde. Es muß dabei aber als selbstverständlich gelten, daß ein solcher Vertrag zwischen Frankreich und Deutschland auf alle Konflikte Anwendung finden müßte und nur dann Raum für ein zwangsweises Vorgehen lassen dürfte, wenn ein solches Vorgehen gemäß den Bestimmungen der zwischen den Parteien bestehenden Verträge oder des Rheinpakets auf Grund der Garantie erfolgen würde, die von den Parteien oder einer von ihnen für einen Schiedsvertrag geleistet wird. Ein Schiedsvertrag gleicher Art zwischen Belgien und Deutschland wäre nicht minder erforderlich. müßte' ihre*Inne^ltun^sichergestell?
meinfame und besondere Garantie derjenigen Mächte, die andererseits an der in den Rheinpakt aufgenommenen Gebietsgarantie teilnehmen, dergestalt, daß diese Garantie unmittelbar zur Wirkung kommt, wenn eine der Parteien, die es ablehnt, einen Streitfall dem Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen oder einen Schiedsspruch auszuführen, zu feindlichen Handlungen schreitet.
Falls einer der Vertragschließenden, ohne zu feindlichen Handlungen zu schreiten, seinen Verpflichtungen nicht nach- kommt, soll der Völkerbundrat die Maßnahmen vorschlagen, die zu ergreifen sind, um dem Vertrage Wirksamkeit zu verleihen.'
5. Die alliierten Staaten haben aus der Völkerbundssatzung und den Friedensverträgen Rechte, auf die sie nicht verzichten, und Verpflichtungen, von denen sie sich nicht frei- machen können.
Diese so abgefaßten Schiedsverträge würden die gleiche Tragweite haben wie die in Abschnitt IV vorgesehenen. Jede Macht, die den Vertrag von Versailles sowie den geplanten Rheinpakt unterzeichnet hat, würde, wenn sie es wünscht, die Befugnis haben, sich zu ihrem Garanten zu machen.
6. Nichts in den in dieser Note ins Auge gefaßten Verträgen darf die Rechte und Verpflichtungen berühren, die den Mitgliedern des Völkerbundes aus der Völkerbundssatzung erwachsen.
7. Die für die Erhaltung des Friedens unerläßliche allgemeine Garantie der Sicherheit wäre nur dann vollständig, wenn alle in dieser Note ins Auge gefaßten Abkommen gleichzeitig in Kraft treten.
Diese Abkommen müßten, der Satzung entsprechend, vom Völkerbund eingetragen und unter dessen Obhut gestellt werden. Es versteht sich endlich von selbst, daß Frankreich, wenn die Vereinigten Staaten dem so verwirklichten Abkommen beitreten zu können glauben, die Beteiligung des großen amerikanischen Volkes an diesem Werke des allgemeinen Friedens und der Sicherheit nur begrüßen könnte.
Das sind die Hauptpunkte, hinsichtlich deren es notwendig schien, die Ansicht der deutschen Regierung genau kennen zu lernen.
Die französische Regierung würde es begrüßen, hierauf eine Antwort zu erhalten, die es gestattet, in eine Verhandlung einzutreten, deren Ziel der Abschluß von Abkommen ist, die eine neue wirksame Friedensgarantie bilden.
Riesiger Fehlbetrag im Reichshaushalt.
4- Berlin, 19. Juni. Im Aufwertungsausschuß des Reichstages gab Reichsfinanzminister von Schlieben eine Uebersicht über den Reichshaushalt 1925 nach dem Stande vom 17. Juni. Danach ergab sich unter Einrechnung der vom Reichstag bereits beschlossenen oder noch in Aussicht stehenden Mehrausgaben ein vorläufiger Fehlbetrag von 446 Millionen Goldmark. Die Finanzlage des Reiches sei also sehr ernst, und man müsse sich darüber klar sein, daß außerordentliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.