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Hersfelöer Tageblatt hersfel-er Kreisblatt" Amtlicher Mnzeiger für -en Kreis yersfelö

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Nr. 183 Freitag, den 7. August 1925

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Das Wichtigste.

Frankreich fürchtet die Ueberlegen- Heit deutscher Qualitätsarbeit und ist deswegen mit den deut s ch en Sa ch l ie ferungen, die die fran­zösische Industrie schädigen, nicht mehr zu­frieden. Es will an Stelle der Sachlieferun- gen deuts che Arbeiter, deren Arbeitskraftun- erhört ausgenü'tzt werden soll.

. Die polnische Regierung ist für schnellste Aus­weisung der Optanten und hat dementsprechend« Maßnahmen getroffen.

. Briand beabsichtigt, Deutschland vor einen fertigen englisch-französischen Garantiepakt zu stellen, um uns auch den letzten Rest jeglicher F r e i h e i t zu nehmen, und um uns als Gegner vollkommen aus dem Felde geräumt zu haben.

Die neue RetchswehrversorMg.

Der Reichstag hat am 25. d. M. ein neues Wehr- machtversorgungsgefetz verabschiedet. Dieses Ge­setz war notwendig; wenn die Neuregelung der Reichswehr- versorgung noch länger hinausgezögert worden wäre, hätte daraus eine Gefahr für den Reichswehrersatz entstehen können. Nach dem Versailler Vertrag ist uns ein Berufs­heer von 100 000 Mann mit zwölfjähriger Dienstzeit auf­gezwungen. Der Eintritt erfolgt freiwillig. Wenn aber der Reichswehrsoldat nicht nach seiner zwölfjährigen Dienstzeit die Möglichkeit hat, ein Unterkoimnen zu finden, wird es sehr schwer sein, den Ersatz an Mannschafts­material für die Reichswehr zu beschaffen. In bereits fortgeschrittenem Lebensalter von 30 bis 32 Jahren hat man eben nicht ohne weiteres sofort einen Le­bensberuf.

Das neue Gesetz enthält eine Neuregelung der Ueber- gangsgebührnisse, insbesondere aber Vorschriften, die den

EM JteöWlW >«ch der ?Men^ lungsmöglichkeiten bieten. Da bisher die Gemeinden vielfach den Versuch gemacht hatten, sich um die Anstellung von Militäranwärtern zu drücken, ist insbesondere deren Unter­bringung dort neu geregelt. Inhaber des Zivildienstscheines

. haben Anwartschaft auf Anstellung in Beamtenstellen bei -den Reich-, Landes- und Kommunalbehörden und den sonstigen öffentlichen Körperschaften, ferner bei den im Wege des Privatdienstvertrages zu besetzenden Stellen, soweit diese nicht von vornherein nur einem vorübergehenden Bedarf dienen, und zwar bei staatlichen Behörden und Körper­schaften, aber auch bei den Betrieben des Reiches, der Länder und Gemeinden. Weiter wurde bestimmt, daß auch bei den Betrieben, deren Erträge überwiegenddem Reich und den Ländern und den Gemeinden zufließen, Inhaber des Zivildienstscheines angcstellt werden sollen. Die An», gestelltenstellen sollen jedoch nur bis zu höchstens 50 Prozent für Versorgungsanwärter in Anspruch genommen werden. Die Krankenkassen sind von dieser Bestimmung ausgenom­men, da sie sich freiwillig yir Einstellung bereit erklärt haben. Es ist ausdrücklich vorgesehen, daß durch diese Bestimmungen bereits vorhandene Angestellte nicht entlassen werden können. Ferner sollen durch das Gesetz Soldaten, die sich zur ländlichen Siedlung eignen, unterstützt werden resp, durch R e i ch s b ü r g s ch a f t kleinere bäuerliche Wirt­schaften sich erwerben können. Der verabschiedete Gesetzent- wurf wird hoffentlich dazu beitragen, daß in absehbarer Zeit die 10 000 bis 12 000 versorgungsberechtigten Militär- anwärter, die heute noch nicht in Deutschland untergebracht werden konnten, ihre Tätigkeit finben.

Die Angst vor der LleberSegenheii deutscher Qualitätsarbeit.

- Paris, 6. August. Der Arbeitsminister Laval hat die zuständigen Stellen beauftragt, einrationelles Sach- lieferungsprogramm" ausz »arbeiten. Der Arbeitsminister ist zu der Ueberzeugung gekommen, daß aus nationalwirtschaft­lichen Gründen allein die Heranziehung deutscher Arbeits­kräfte zu empfehlen sei, von der Einfuhr deutscher Waren und Güter auf Grund des Sachlieferungsprogramms dagegen möglichst abgesehen werden müsse. Besonders bei der Be­stellung von Eisenbahnwagen habe sich herausgestellt, daß die nationale französische Industrie zu sehr benachteiligt werde. Nur die Einfuhr von Teer und Pflastersteinen sei günstig für Frankreich. Die Direktion für Wege- und Brückenbau habe deshalb eine große Bestellung von Teer und Pflaster­steinen angefordert. Im übrigen sei die Ausführung folgen- der Arbeiten durch deutsche Arbeitskräfte vorgesehen: 1. die Trockenlegung eines Zugangskanals bei Le Havre, 2. die Ab­lenkung des Aisne-Kanals bei Bethun«. 3. die Instandsetzung

des Rhein-Rhone- und Elsässischen Kanals. Der Handels­minister werde ebenfalls eine Liste der Arbeiten aufstellen lassen, für die sich die Heranziehung deutscher Arbeitskräfte empfehle.

Seutschlandsollvsreinemferigenengisch- srsnzöWenGarantlePallsestelliwerden?

London, 6. August. Wie derDaily Telegraph" be­richtet, legt Briand jetzt einem Paktentwurf größere Bedeu­tung bei als der Antwort auf die deutsche Note. Der Quai d'Orsay habe einen Entwurf fertiggestellt, der etwas mehr als ein Vertragsskelett sei. Briand bemühe sich, die Zustim­mung Chamberlains zu diesem Entwurf zu erhalten, bevor die Verhandlungen mit Berlin ausgenommen würden. In London sei man indessen sehr mißtrauisch gegen ein derartiges Verfahren und auch in Berlin hege man die Befürchtung, daß Deutschland möglicherweise einem fertigen englisch-französi­schen Vertrage gegenübergestellt werde, an dessen Abfassung es keinen Anteil gehabt habe, dessen Unterzeichnung durch Deutschland aber doch von England und Frankreich verlangt werde.

K anzösisch-Hergische Annäherung?

£ Paris, 6. August. DerTemps" stellt fest, daß zwischen England, Frankreich und Belgien in wesentlichen Punkten der Sicherheitsfrage eine Uebereinstimmung erzielt worden sei. Besonders habe sich der belgische Standpunkt der französischen Auffassung genähert. Die belgische Regierung stimme mit der französischen darin übereilt, daß der Versailler Vertrag und die Besetzung der Rheinlande nicht in Frage gestellt werden dürfe. Deutschland dürfe keine Sonderbehandlung im Völker­bund erhalten, sein Aufnahme erfolge zu den allgemeinen Äsonr-gungen. V-nnaünne..-'*»«,',.....»«>,.«*> '«ii^ w». einer allgemeinen Abrüstung abhängig gemacht werden. Die von Deutschland vorgeschlagenen Schiedsgerichtsverträge seien annehmbar, mußten sich jedoch auch auf politische Fragen, nicht nur auf juristische Streitfälle beziehen. Eine Konferenz über die Sicherheitsfrage komme vorläufig nicht in Frage, da erst ein grundsätzliches Einverständnis zwischen den alliierten Mächten erzielt sein müsse. Sie käme auch erst im Herbst nach der Völkerbundsitzung in Frage. In offiziellen Kreisen der Pariser und Brüsseler Politik glaubt man, daß Deutsch­land noch keinen Antrag auf Aufnahme in den Völkerbund zur diesjährigen Tagung stellen werde.

Das Programm der Besprechungen in London.

^ Paris, 6. August. Das Foreign Office ist offiziell benachrichtigt worden, daß Briand am kommenden Montag in London eintrifft. Die erste Begegnung mit Chamberlain ist für Dienstag, eine zweite für Mittwoch vorgesehen. Briand wird wahrscheinlich am Mittwoch, spätestens aber am Donnerstag die Rückreise antreten. Gegenstand der 2lus= spräche werde sowohl der französische Antwortentwurf auf die deutsche Note vom 20. Juni wie ein französischer Garantiepaktentwurf bilden. Die Londoner Vertreter der Pariser Blätter weisen darauf hin, daß auch von englischer Seite ein Garantiepaktentwurf vorliege. Aufgabe der beiden Außenminister werde es daher sein, die beiden Schriftstücke zu einem einzigen Vertragsentwurf umzuarbeiten, der den Verhandlungen mit Deutschland zugrundegelegt werden kann. Der'französische Entwurf soll in vier Abschnitte ein­geteilt sein. An erster Stelle stehe der eigentliche Rheinpakt, der Frankreich die Unterstützung Englands für den Fall eines deutschen Angriffs zusichere. Diese Anordnung des fran­zösischen Entwurfes habe den Vorzug, daß die französisch« Sicherung stark hervortrete, unb die schädliche Auslegung, als schaffe der Pakt eine Garantie für Deutschland und nicht für Frankreich, hinfällig mache. Selbstverständlich werde Deutsch­land Austauschgarantien erhalten, und zwar in der Form eines deutsch-französischen Schiedsgerichtsvertrages, der durch Schiedsgerichtsverträge Deutschlands mit Polen und mit der Tschechoslowakei vervollständigt werden müsse. Der Ent­wurf sehe weiter vor, daß die vier Verträge an demselben Tage von sämtlichen interessierten Staaten eingenommen und unterzeichnet werden.

Briand und Chamberlain würden weiter die Frage einer Zusammenkunft mit dem deutschen Außenminister erörtern. Es frage sich nur, ob Dr. Stresemann im Herbst man nennt den September nach Genf komme oder ob die Ver­bündeten eine Konferenz einberufen und der deutschen Re­gierung eine offizielle Einladung zugehen lassen sollten. Die Vermutung französischer Blätter, daß Briand auch die politische Seite des internationalen Schuldenproblems zur Sprache bringen wolle, scheint unbegründet zu sein.

Es ist möglich, daß auch der belgische Außenminister Vandervelde Anfang nächster Woche nach London reisen wird, um an den Besprechungen Briands mit Chamberlain teils nahmen.

Die pomische Regierung für schnellste Ausweisung der Optanten.

+ Warschau, 6. August. Ein Kabinettsrat unter Vorsitz des Ministerpräsidenten befaßte sich mit der Optantenfrage wobei ein Bericht des zuständigen Referenten über den Gang der Ausweisungen entgegengenommen wurde. Es würd« beschlossen, die Ausweisungen ununterbrochen und im schnell­sten Tempo durchzuführen und sich von keinen Gefühlen be­einflussen zu lassen. Die Wiener Bestimmungen müßten genau durchgeführt werden.

Die Betreuung ausgewiesener Beamten.

ch Berlin, 6. August. Es ist ein Runderlaß des Preußi­schen Innemniuisters, zugleich im Namen des Ministerpräsi­denten und sämtlicher Staatsminister, ergangen la. II. 942), der den ausgewiesenen Beamten, die im unbesetzten Gebiet nach ihrer Ausweisung versetzt worden sind, bis zur Erlan- gung einer Wohnung oder einer Unterkunft mit Kochgelegen­heit, längstens aber auf die Dauer von 6 Monaten nach der

Da

Versetzung, noch die Ausgewiesenenvergütung gewährt.

es den versetzten Beamten mit Familie in der Regel möglich sein wird, in möblierten Zimmern unterzukommen, wo chnen die Gelegenheit gegeben ist, sich wenigstens eine Hauptmahl­zeit selbst herzustellen, sind nur die halben Tagegeldfätze ent­sprechend dem Runderlaß vom 22. Februar v. I. zu gewähren.

Die Wohlfahrtsvereine in Schneidemühl.

ch Schneidemühl, 6. August. Der Provinzialverband für innere Mission, der Charitas-Berband und das Grenz- märkische Rote Kreuz gaben nachfolgende Erklärungen schrift- lich ab: Die unterzeichneten Verbände haben im Optanten­lager Schneidemühl an einer vom Oberpräsidenten einberufe- neu Sitzung teilgenommen. Sie haben die Ueberzeugung gewonnen, daß die Schneidemühle! Stellen mit den ihnen i<»W^M^

testgehendes Verständnis gefunden. Eine Wohlfahrtsstelle wird sofort eingerichtet. Geschultes Pflege- und Fürsorge- personal wird die innere Fürsorge im Lager im Verein mit der Oberleitung durchführen. Die beschlossenen Maßnahmen bieten nach unserer Ueberzeugung die Gewähr, daß das schwere Los der Lagerinsassen nach besten Kräften erleichtert wird.

Französische Verhaftung in Düsseldorf.

ch Düsseldorf, 6. August. Die französische Besatzung hat zwanzig junge Leute wegen angeblicher Zugehörigkeit zum Wickingbund verhaften lassen. Weitere 40 sind in das un- besetzte Gebiet entkommen. Diese jungen Leute werden außerdem beschuldigt, militärischen Formationen im un­besetzten Gebiet angehört zu haben. Die Verhandlungen gegen die Angeklagten sollen am 17. August vor dem Kriegs- gericht in Düsseldorf beginnen.

Vom französischen Militärgericht verurteilt.

ch Mainz, 6. August. Das französische Mitürpolizei- gericht verurteilte den Kaufmann W. S ch m i t t aus Hochheim Sei Worms, weil er in einem Cafä eine Mauserpistole den Gästen vordezeigt habe mit dem Bemerken, er wolle sie iceiter« verkaufen, zu vier Monaten Gefängnis und 200 Atark Geld­strafe.

Weiter beschäftigte sich das Militärpolizeigericht mit einem ganz außergewöhnlichen Fall. Ein Schlosser aus Rheindürkheim nahm in der Absicht, feinem Leben ein Ende zu machen, seinem Freunde, einem Mechaniker, einen gelade­nen Revolver weg und brächte sich durch einen Schuß eine schwere Kopfverletzung bei. Die Verletzung war jedoch nicht tödlich, und so kam er ins Krankenhaus nach Worms, wo er wieder geheilt wurde. Das französische Militärpolizeigericht verurteilte den gegenwärtigen Besitzer des Revolvers und den Lebensmüden und erkannte gegen den ersteren auf 2 Monate Gefängnis und 100 Mark Geldstrafe, gegen den letzteren auf eine Geldstrafe von 100 Mark.

Weisung für die Räumung des SanktionSgebieteS.

-£ Paris, 6. August. Die Botschafterkonferenz hat be- schloffen, die Interalliierte Militärkommission zu ersuchen, den Kommandostellen der Besatzungsarmee Weisungen für die Räumung des Sanktioirsgebietes zu erteilen.

Um die französisch-spanischen Friedensbedingungen.

4- Paris, 6. August. Zur peinlichen Ueberraschung des Quai d'Orsay veröffentlichte derWattn" die französisch, spanischen Friedensbedingungen für Abd el Krim. Da man allgemein an die Echtheit des Dokuments glaubte, abgesehen von einigen unwesentlichen Punkten, war man sehr erstaunt, als ein Kommunique des Außenministers und des Mnistxx- Präsidenten erschien, in dem es heißt; .<