Hersfelöer Tageblatt «3ä'/,v'r^»^ I ßctöfcßct Kreisblatt* Dadtfafc. + Für die Schrlftleltung Deranfwortllcb ♦ ^ ’
Nr. 200 Donnerstag, den 27. August 1025
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Die französische Antwort.
Indem die französische Regierung von der deutschen Note oom 20. Juli 1925 Kenntnis nimmt, stellt sie gern die Ueber- nnstimmung der Anschauungen zwischen den beiden Regierungen fest, die in gleicher Weise bestrebt sind, den Frieden Europas auf eine Verständigung gestützt zu sehen, die den Völkern ergänzende Sicherheitsgarantien verschafft. Die französische Regierung sieht mit Genugtuung, daß die deutsche Regierung nach aufmerksamer Prüfung der französischen Note vom 16. Juni ihrer Ueberzeugung Ausdruck gibt, daß eine Einigung möglich ist.
In dem Wunsche, die Stunde der Einigung nicht hinaus- zuschieben, wird sich die ftanzösische Regierung auf die Darlegung derjenigen Bemerkungen beschränken, zu denen sie in Uebereinstimmung mit ihren Alliierten durch die Prüfung der drei wesentlichen Punkte der deutschen Note veranlaßt wird. Da diese Note sich zu gewissen in der französischen Antwort vom 16. Juni aufgeworfenen Fragen nicht äußert, will sie anscheinend zu erkennen geben, daß die deutsche Regierung insoweit keine grundsätzlichen Bedenken hegt, und sich nur die Erörterung von Einzelpunkten vorbehält.
I.
Mit Befriedigung hat die französische Regierung festgestellt, daß die deutsche Regierung nicht beabsichtigt, den Abschluß eines Sicherheitspaktes von einer Aenderung der Bestimmungen des Friedensvertrages abhängig zu machen.
Jedoch lenkt die deutsche Regierung zweimal die Auf- merksamkeit darauf, daß die Möglichkeit gegeben sei, die bestehenden Verträge auf dem Wege der Vereinbarung neuen Verhältnissen anzupassen, wobei sie auch auf gewisse Bestimmungen der Völkerbund-satzung hinweist. Ebenso bringt sie den Gedanken einer Aenderung des Okkupationsregimes in den Rheinlanden in Anregung.
Frankreich ist sich bei seiner Achtung vor den internationalen Verpflichtungen der Vertragsbestimmungen, auf welche die deutsche Note anspielt, durchaus bewacht und hat nicht die Absicht, sich irgendeiner Bestimmung der Völkerbund- satzung zu entziehen. 6s erinnert aber -m an dass^dieke^ den Verträge» beruht, die die Grundlage des öffentlichen Rechts Europas bilden, und daß sie für den Eintritt eines Staates in den Völkerbund die aufrichtige Absicht der
Innehaltung seiner internationalen Verpflichtungen
zur ersten Bedingung macht.
In Uebereinstimmung mit ihren Alliierten ist die ftanzösische Regierung der Ansicht, daß weder der Friedensvertrag noch die Rechte, die nach diesem Vertrage Deutschland und den Alliierten zustehen, beeinträchtigt werden dürfen. Ebensowenig wie der Vertrag dürfen auch die Garantien für seine Durchfiihrung oder die Bestimmungen, welche die Anwendung dieser Garantien regeln und in gewissen Fällen ihre Erleichterung vorsehen, durch die in Aussicht genommenen Abmachungen geändert werden.
Wenn die Note vom 16. Juni hervorgchoben hat, daß der Sicherheitspakt «weder die Bestimmungen des Vertrages über die Besetzung des linken Rheinusers noch die Erfüllung der in dieser Hinsicht im Rheinlandabkommen festgesetzten Bedingungen berühren barf", so besagt das, daß Frankeich, so sehr es auch bereit ist, die schwebenden Verhandlungen in liberalem Geiste und mit friedlichen Absichten fortzusetzen, nicht auf seine Rechte verzichten kann. Im übrigen wieder- holt Frankreich zu seinem Teile die bereits von den Alliierten abgegebene Erklärung, daß sie die Absicht haben, sich gewissenhaft an ihre Verpflichtungen zu halten.
II.
Die Alliierten sind nach wie vor überzeugt, daß die Zugehörigkeit zum Völkerbünde für Deutschland, nachdem es seinen Eintritt vollzogen hat, das sicherste Mittel sein würde, um seine Wünsche zur Geltung zu bringen, wie dies andere Staaten ihrerseits getan haben. Der
Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ist die einzige dauerhafte Grundlage eitler gegenseitigen Garantie und eines europäischen Abkommens. In der Tat kann ein Staat Vorbehalte nicht von außen her wirksam zum Ausdruck bringen, da sie dadurch den Charakter von Be- dingungen annehmen würden. Erst innerhalb des Bundes kann er seine Wünsche dem Rate unterbreiten, indem er von »inem Rechte Gebrauch macht, das allen dem Bunde a»ge- härenden Staaten zusteht. Aus diesem Grunde haben wir mit Bedauern die Vorbehalte der deutschen Note gelesen, wonach die Frage des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund noch der Klärung bedürfte, da das Schreiben des Völ- kerb«ndrates vom 13. März 1925 wach Ansicht der deutschen Regbruna ihre Bedenken nicht ausgeräumt hat.
^ie französische Regierung ist nicht berechtigt, im Namen des Silferbunbs zu sprechen. Der Rat, der mit den von Deutschnnd vorgebrachten Vorbehalten befaßt worden ist, hat der deutschen Regierung seine Entscheidung mitgeteilt, die sich äff den Grundsatz der Gleichheit der Nationen stützt, einen Grundsatz, der für keine von ihnen eine Ares nähme oder ein Vorrecht zuläßt.
Die Liierten Regierungen können sich, was sie airgeht, nur auf ihr- früheren Erklärungen beziehen und wir wiederholen, bö; nach ihrer Auffassung der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund nach Maßgabe des allgemeinen Rechtes di« Crundlaae für iebe Verständigung _ über die
Sicherheit bleibt. Es ist gerade das Fehlen tiefer Sicherheit, das bis jetzt die allgemeine Abrüstung verhindert hat, die in der Völkerbundsatzung vorgesehen ist, und auf die die deutsche Note anspielt.
III.
Die deutsche Regierung hat hinsichtlich der Art und der Tragweite der
Schiedsverträge,
die zwischen Deutschland einerseits und Frankeich und Belgien als Signatarmächten des Rheinpaktes sowie den anderen Deutschland benachbarten Signatarmächten des Ver- sailler Vertrages andererseits abzuschließen sein würden, Vorbehalte gemacht, die den obligatorischen Charakter dieser Schiedsverträge nach dem Muster der von Deutschland bereits mit einigen seiner Nachbarn abgeschlossenen Schieds- verträge einschränken würden. Diese letzteren Verträge sehen in allen Fällen die Anrufung einer ständigen Vergleichs- kommisfion vor; aber die schiedsgerichtliche Regelung im eigentlichen Sinne erstreckt sich, wenn sie auch auf die meisten Fälle Anwendung findet, nicht auf die wichtigsten Fälle, nämlich die politischen Fälle, also gerade diejenigen, die zum Kriege führen könnten.
Dadurch würden die im ersten deutschen Memorandum vom 9. Februar 1925 ins Auge gefaßten Bestimmungen, die den Abschluß von Schiedsverträgen zur Sicherstellung einer ftiedlichen Lösung der politischen sowie der rechtlichen Konflikte ins Auge faßten, in bedenklicher Weise eingeschränkt werden. Nach Ansicht der Alliierten wäre ein auf diese Weise eingeschränkter Schiedsvertrag, der sich nicht auf alle Streitigkeiten zwischen den einander benachbarten Ländern erstreckt, als Friedensgarantie ohne hinreichenden Wert, da er für Kriegsgefahren Raum lassen würde. War wir vor allem wollen, ist das, daß unter den in der Note vom 16. Juni angegebenen Voraussetzungen jede neue Anwendung von Gewalt durch eine für alle Fälle obligatorische friedliche Regelung unmöglich gemacht wird. Der Grundsatz eines derartigen Schiedsgerichtsobligatoriums ist nach unserer Ansicht die unerläßliche Bedingung für einen Pakt, wie ihn
Die von der deutschen Regierung hinsichtlich der Garan- tierung eines Schiedsvertrages hervorgehobenen Befürchtungen können einer objektiven Prüfung nicht standhalten. Nach dem in Aussicht genommenen System entscheidet der Garant nicht frei und einseitig darüber, wer der Angreifers ist. Der Angreifer bezeichnet sich selbst durch die bloße Tatsache, daß er, anstatt sich auf eine friedliche Lösung riuzu- laffen, zu den Waffen greift oder eine Verletzung der Grenzen oder, am Rhein, der demilitarisierten Zone begeht. Es liegt auf der Hand, daß der Garant, der das größte Interene daran hat, derartige Verletzungen von der einen wie der anderen Seite zu verhindern, beim ersten Anzeichen einer Gefahr nicht unterlassen wird, zu diesem Zwecke keinen ganzen Einfluß geltend zu machen. Im übrigen wird e= nur von den einander benachbarten Rationen selbst abhängen, daß dieses Garantiesystem, das zu ihrem gegenseitigen Schutze geschaffen wird, nicht zu ihrem Nachteil in Funktion tritt. Was das System der Garantierung eines Schiedsvertrages anlangt, so geht es unmittelbar von einem Gedanken aus, der von der Völkerbundversammlung auf ihrer letzten Tagung in Genf als mit dem Geiste der Satzung übereinstimmend anerkannt worden ist.
Es erscheint nicht unmöglich, Bestimmungen zu formulieren, die das Funktionieren der Garantie (gleichviel, wer der Garant ist, und gleichviel, ob sich die Garantie auf die Grenze oder auf die Schiedssprechung bezieht) der Art der Verletzung, den Umständen des Falles und dem durch die unmittelbare Anwendung der Garantie erforderten Grade der Schnelligkeit anpassen. In diesem Sinne könnte man untersuchen, ob es nicht möglich wäre, Mittel und Wege in Aussicht zu nehmen, um die Unparteilichkeit der Entfchlie- ßungen sicherzustellen, ohne der Unmittelbarkeit und Wirk- samkeit der Garantie zu schaden.
Zusammenfassend kann die französische Regierung gegenüber den drei wesentlichen Punkten der deutschen Note vom 20. Juli 1925, in Uebereinstimmung mit ihren Alliierten, und ohne sich der rechtmäßigen Anwendung irgendeiner Bestimmung der Völkerbundsatzung entziehen zu wollen, nur ihre vorstehenden Bemerkungen über die Notwendigkeit einer gewissenhaften Achtung vor den Verträgen bestätigen. Sie ist nicht berechtigt zur Erörterung dr Fragen, die sich auf die Zulassung Deutschlands zum Völkerbund beziehen, und über die sich der Völkerbundrat ausgesprochen hat. Endlich gibt sie sich der Hoffnung hin, daß die in Aussicht genommenen Garantien in Formeln gebracht werden können, die gerecht und vernünftig sind und zugleich r '^bräuchliche und ungerechtfertigte Auslegungen und Anwendungen ausschließen.
Die französische Regierung ist sich, in Uebereinstimmung mit ihren Alliierten, der Schwierigkeit und der Verzögerungen bewußt, die k'e Fortsetzung einer Verhandlung über so delikate Fragen auf dem Wege des Notenwechsels mit sich bringt. Aus diesem Grunde beschränkt sie sich unter Hinweis auf ihre Note vom 16. Juni auf diese allgemeinen Bemerkungen, ohne auf weitere Einzelheiten einzugehen.
Nach diesen in Aufrichtigkeit dargelegten vorbereitenden
Ausführungen, die zur Vermeidung jeden Mißverstand! s bestimmt sind, ladet die französische Regierung, in Uebereinstimmung mit ihren Alliierten, die deutsche Regierung ein, auf diesen Grundlagen in eine
Verhandlung eiuzutreten, mit dem Willen, zu einem Vertrag« zu gelangen, dessen Abschluß Frankreich zu seinem Teile lebhaft wünscht.
Der Kampf gegen die Teuerung.
Die Maßnahmen der Reichsregiernug. Zunächst Vor- gsheu gegen die Kartellauswüchse.
»^Das Reichskabinett beriet in seiner Sitzung am Dienstag die ihm von den zuständigen Ressorts unterbreiteten Borschläge zur Prüfung der Sartellgrundla- geu. Weitere Beratungen über eine Preisregeluna aus dem Lebensmittelmarkt sollen folgen. Die Reichsregie- rnng ist der Ansicht, daß schon ein bloßer Appell an alle Verbände nnd Berufsstände, die irgendwelche Wütet den Verbrauchern vermitteln, aus die Preise einwirken wird. Sollte das nicht der Fall sein, so wird die Reichs- regierung, wie wir aus znverläifigcr Quelle erfahren 6des Mittel anwenden, nm im Interesse des gesamte« olkes zu erträglichen Preisen zu gelangen.
Zunächst soll, wie bereits gemeldet, die Grundlage der Kartelle und Syndikate nachgeprüft werden. Gs sollen für unzulässig gehaltene Vertragsbestimmungen und Vorabreden ausgehoben werden. Ferner soll durch Kartellgerichte die Nichtigkeit bestimmter Kartellbe- «e und ihre Unwirksamkeit gegenüber den einzelnen ndsmitgliedern festgestellt werden. Im Reichs- Wirtschaftsministerium sind bereits Anzeigen gegen rund 40 Kartelle eingelaufen, die in unzulässiger Werke ant tote Mitglieder einwirken nnd so znr Verteuern«« der Waren beitragen sollen.
Schwieriger liegt die Ursache der verteuernd^ Faktoren am Lebensmittelmarkt. Hier sind ferne Kartelle vorhanden. Die örtlichen Verbände haben dem sur das Ernährnnqsgebiet zuständigen Ministerrum ^versichert, daß sie keinerlei a^L-«« wHifflr' _______ , na liste- rtum fest»_____lassen, daß sich auch ans dem Lebensmittelmarkt Kartellpreisblldnngen heranskristallistert haben. Ganz besonders schlimm liegen die Drnge in der Illeischversorgnng. Die Regierang habe festgestellt, daß hier die Gewinnspanne außerordentlich groß sei. Während sich in der Vorkriegszeit der Kleinschlackt-r mit 25 Prozent Gewinn begnügte, nimmt er Hente 4-, Prozen« für sich in Anspruch. Die Regierung kündigt an daß sie «ötiqenfalls durch größere Einfuhr von Gefrier- getto preissenkend eingreifen werde.
Eine Pakikonferenz in Lausanne?
^ London. (Telegramm.) Der Pariser Korrespondent des Manchester Guardian" ist i*r Meinung, daß Bit Pattoerhaudlungeu absichtlich in die Länge gezogen wir- dem Der Grund sei nicht zu erraten. Niemand scheine iv blondere Eile zu sein. Vor mehreren Wochen noch hebe der Quai B’öqav beabsichtigt, "eine fähigsten Leute nach Gen- zu estisenben. ‘ Heute habe sich alles geändert, und an du toermenden Debatten in Genf nehme man äußerst wenig In- Kresse. PatirlevHs Besuch werde nur sehr kurz fein und sedigßch dem Zweck der Eröffnun^rede am 17. Sepftutber deerwn. Aber man misse heute schon, daß er nur sehr wenig pt sagen habe. In der Tat scheine sich das ganze Interesse auf Bit Paktkonferenz mit Deutschland, die der Genfer Da- «l»g folgen und wahrscheinlich Lade September ober Anfang Oktober statt finde« würde, zu kouzenkiere«. Man er- wartet natürlich, daß BrLand, Chamberlain un6 Dr. Benesch in Genf jene vielerörterte gemeinsame Front bilden merben, welche nach französtscher Auffassung eine not- wendige Vorbedingung für jede Konferenz, wo man Deutschen gvgenüberpiänbe, sei.
Die Pariser Mätter veröffentlichen übereinstimmende Berliner Telegramme, Wonach die französische Antroortnote in offiziellen deuffchen Kreisen einen günstigen Eindruck ge- macht haben soll. Der französische Boffchaster de Margeri« soll in ferner Unterredung mit Skesemann angeregt haben, Die Verhandlungen im Rahmen einer Konferenz fortzuführen. Auch von Deutscher Seite sei diese Anregung begrüßt und die Einbernfung einer Konferenz nach Lausanue Ende September oder Anfang Oktober für möglich gehalten worden sein. Zu- nächst würde jedoch Der deutsche juristische Sachverständige, SOHniftermEbireftor Gaus, sich nach London begeben, um mit den englischen und französischeil Juristen germsse rechtliche Fragen zu klären, worauf die eigentliche Konferenz zusam- mentreten würde.
Die Befreiung der Gankiionsstädie.
4- Duisburg. (Drcchtbericht.) Der Abzug der Befatzungs- truppen hat sich programmäßig und ohne Zwffchenfall vollzogen. Duisburg ist, abgesehen von der alliierten Schiff' fahrtskommisfion 'in Duisburg-Ruhrort, vollkommen von den Besatzungstruppen frei.
Zur Räumung von Duisburg und Düsseldorf schreibt die „Kölnische Zeitung": Die Sonktioirsstädte sind frei. Die Bevölkerung der freigeworbenen Städte weiß den historischen Tag zu würdigen. Wie sehr sich die Räumung der Sanktionsstädte in allen Zweigen des öffentlichen Lebens bemerkbar macht, werden schon die nächsten Tage lehren, und