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Reisfelder Tageblatt yersfelöer Kreisblatt" Mmtlichee feiger für den kreis Hersfelö

Nr. 216 Dienstag, den 1S. September 1925

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Das Wichtigste. "

Reichspräsident von Hindenburg ist von seinem Besuch in Schwerin wieder in Berlin eingetroffen.

Reichskanzler Dr. Luther hat die Minister zu einem Kabinettsrat in Berlin am 21. Septem­ber berufen, um über die Richtlinien für die Sicherheits­konferenz zu beraten.

Italien hat nach Paris mitgeteilt, daß es ander Ministerkonferenz teilnehmen werde.

Akt MMÄt im AufwlltiMgsgOtz.

Bon Syndikus Dr. iur. Hermann.

Das AufweriNngsgesetz bringt in seinen Bestim­mungen eine solche Fülle nicht allgemein verständlicher Begriffe, dass es angebracht erscheint, einzelne heraus- zugreifen und ihre Kenntnis zum Gemeingut des Vol-

kes zu umchen. Das am 16.

Das am 16. Juli 1925 erhangene Gesetz unterschei­det zwei Hauptarten der Aufwertung: a) die Aufwer­tung im Regelfälle, 6) die nachträgliche Aufwertung.

Im § 4 sagt das Gesetz, daß grundsätzlich die Hy­potheken und die ihnen zugrunde liegenden persönlichen Forderungen mit 25 Prozent ihres Goldbetrages aufzu- werten sind. Soweit nicht überbau»! der Nennbetrag selbst als Goldmarkbetrag gilt das ist bei vor dem 1. Januar 1918 erworbenen Ansprüchen der Fall wird der Goldmarkbetrag unter Zugundelegung des für den Tag des Erwerbes aelteuden Wertverhältnisses be­rechnet <88 8. 5).

Die Bedeutung der imdnitmii&eu Aufwertung wird gekennzeichnet durch die weit über bett Rühmen der drit­ten Stenernotverordnung hinausgehende Bestimmung, dass nach 8 14 des neuen Gesetzes nur ein bei Auszah­lung der Hypothek bezüglich der persönlichen Forde­rung gemachter Vorbehalt die Wirkung der Rechtsver- Haltung für Hypotheken und gleichgestellte Rechte er­zeugt. Bei der nachträglichen Aufwertung handelt es sich mithin nicht nur um die Aufwertung der Hypothek als solcher, sondern auch um die Aufwcrinng der durch sie gesicherten persönliche« Forderung. Da das Gesetz 4t,4jy.V J*-<44 ~-«44<&£^ i^^^tt

und insoweit bet Annahme des in der Zeit der Geldver- schleKternna ZüAÄgezablteu ein Vorbehalt hinsichtlich späterer Aufwertung gemacht wurde, so gilt folgendes:

1. Hat der Gläubiger den Vorbehalt nur hinsichtlich der Hypothek ausgesprochen so findet überhaupt keine Auswertung statt; die Hypothek teilt also insoweit das Schicksal der persönlichen Forderung.

2. Liegt ein Vorbehalt bei Annahme der Leistung für die persönliche Forderung vor, so wird neben die­ser auch die Hypothek aufgewertet. Hinsichtlich der Hy­pothek trifft dies jedoch nicht zu, wenn der Gläubiger sich seiner Rechte auf Aufwertung der Hypothek aus­drücklich begeben hat.

3. Ist der Vorbehalt hinsichtlich der Hypothek und der persönlichen Forderung erklärt worden, so werden beide aufgewertet.

Nach dem Gesetz muß der Vorbehalt bei Annahme der Zahlung gemacht worden sein. Daraus geht her­vor, baß einem vorher erklärten Vorbehalt keine Be­deutung zugemessen werden kann, daß andererseits ein nach Bewilligung der Löschung abgegebener Vorbehalt ebenfalls bedeutungslos ist.

Das Gesetz hat über die Frage, wann ein Vorbe­halt als vorliegend anzusehen ist, keine Aufklärung ge­geben. Da aber dem Vorbehalt der Charakter einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung innewohnt. diese jedoch in den verschiedensten Formen abgegeben werden kann, so wird die Frage, ob ein Vorbehalt jeweils vor- liegt, nicht immer leicht zn entscheiden sein. Sicher ist, ba& die bloße Aeußerung der Unzufriedenheit über den unzureichenden Wert der in verschlechtertem Gelde er­folgten Rückzahlung als gesetzlicher Vorbehalt nicht in Betracht kommen kann. Ein Vorbehalt kann auch nicht aus der Tatsache konstruiert werden, daß der Gläubiger sich vom Schuldner auf Erteilung der Löschungsbewilli- gung verklagen ließ und zur Löschung verurteilt wurde. Wie man nun allerdings nicht erwarten kann, daß die große Zahl der Gläubiger bei Annahme der Zahlung ihren Vorbehalt in die Worte kleidete, daß für den Fall gesetzlicher Regelung der Hovothekenfrage der Gläubi­ger sich seine Rechte Vorbehalte, sosind auch die Gerichte in der Auslegung des Begriffes keineswegs engherzig verfahren. Meist hat ihnen eine Erklärung des Gläu­bigers genügt, aus der zu ersehen war. daß er die Rück- zahlung nicht als genügende Erfüllung der Schuld an­gesehen habe. Das Reichsgerich hat das Vorliegen ei­nes Vorbehaltes sogar dann bejaht, wenn der Gläubi­ger in der Löschungsguittung hervorgehoben hatte, daß die Zahlung zum Nennbeträge in Papienuark" gela­stet sei (Entscheidung vom 13. Mai 1925, A. Z. B. B. 17/25). Zusammenfassend nürd man sagen können, daß die Form des gemachten Vorbehalts erkennen lassen muß, daß der Gläubiger den zuAckgezahlten Betrag Mit als Tilgung seiner gesamten Forderung angesehen ür das inbiger

Politisches Komplott.

Paris. Nach Meldungen aus Moskau wurde ein Kom­plott aufgedeckt, demzufolge der japanische Botschafter in Moskau, Tanaky, ermordet werden sollte, und zwar aus nationalistischen. Gründen. P

Michspräsiösni v. HmöL^burg in MeckLenbun?.

Schwerin. Reichspräsident vonHindenburg stattete am Sonntag in Begleitung seines Sohnes, des Majors von Hindenburg, und des Staatssekretärs Dr. Meißner der Mecklenburg - Schweriner Regierung einen offiziellen Besuch ab und wurde vom Ministerpräsidenten von Branden st ein und dem Standortältesten General von Hagen begrüßt. Am Rathaus in Schwerin, das mit den Reichs-, Landes- und Stadtfarben geschmückt war, wurde der Präsident vom Oberbürgermeister begrüßt.

In einer Ansprache dankte der Ministerpräsident dem Reichspräsidenten für die Ehre seines Besuches. Der Reichs­präsident habe sich nicht gescheut, das schwere und verant­wortungsvolle Amt des Führers der Nation zu übernehmen. Er habe damit ein Beispiel höchster Hingabe für den Staat gegeben, das bei jedem Volksgenossen Nachahmung finden müsse, wenn das Vaterland aus der Tiefe des Niedergangs in langer, mühseliger Friedensarbeit wieder emporgeführt werden solle. Gelinge dies, dann werde der Name Hinden­burg in der Geschichte hell leuchten auch als der des großen Führers im Wiederaufbau Deutschlands. Der Minister­präsident wies dann auf die Nöte der Landwirtschaft hin, für die der Reichspräsident volles Verständnis habe. Aus Mecklenburg töne ebenso wie aus Bayern dem Reichspräsi­denten der Wunsch entgegen, daß dem berechtigten Eigenleben der deutschen Volksstämme volle Bedeutung und Bewertung zuteil werde im Interesse der vollen Auswertung der Volks­kraft. Der Minister schloß: Mögen die Grüße der Mecklen­burger, die aus dankbaren und vertrauensvollen Herzen kommen, Ihnen, Herr Reichspräsident, ein klarer Beweis dafür sein, daß auch hier in Mecklenburg Ihre Arbeit für das deutsche Vaterland hoch bewertet wird. Ihr Beispiel soll uns alle Zeit ein Ansporn zur Nacheiferung fein."

Reichspräsident von Hindenburg erwiderte mit folgenden Worten:Herr Ministerpräsident! Nehmen Sie meinen herz- lichen Dank für die freundlichen Worte der Begrüßung, die Sie namens der MeSlenburg-Schwerinschrn Regierung an

sichtigung militärischer Uebungen, hie rin ich -wt Ihr schönes Land geführt hat, benutzt, Ihnen, Herr Ministerpräsident und der Mecklenburg-Schwerinschen Regierung meinen Besuch ab- zustatten. Ich weiß, Herr Ministerpräsident, mit welcher Treue und Ausdauer die Mecklenburger stets am Reich und am Gedanken der deutschen Einheit gehangen haben, und mit Genugtuung vernehme ich aus Ihrem Wunde das Gelöbnis, diese Treue auch dem jetzigen Deutschland zu halten. Ich be­trachte es als ein gutes Zeichen, daß, wie unlängst im Bayern- lande, auch nun im Norden des Reiches das Bekenntnis zur Einigkeit und Schicksalszusammemsehörigkeit aller Deutschen und zur Mtarbeit für unser gemeinsames Vaterland erneuert wird. Das Wohl des Reiches ist das Ziel unserer Arbeit. Die Liebe zur Heimat und die vielgestaltige Eigenart der deutschen Stämme sind die tiefen Wurzeln der Kraft, die wir zu dieser Arbeit brauchen. Saturn kann ich auch Ihnen die Versicherung geben, daß ich dem berechtigten Eigenleben des mecklenburgischen Landes mit seinen reichen wirtschaftlichen Kräften stets Verständnis und sorgsame Beachtung entgegen­bringen werde. Meine Damen und Herren! Schwere Arbeit liegt vor uns. Sie ist nur zu bewältigen, wenn uns alle über Meinungsverschiedenheiten hinweg das Gefühl der Zusam­mengehörigkeit und das gegenseitige Vertrauen beseelt."

Der Reichspräsident ist am Sonntag abend von seiner Mecklenburger Reise wieder in Berlin eingetroffen.

Berliner Ministerrat

über die Gicherheiisfrage.

Berlin. Reichskanzler Dr. Luther hat sämtliche Reichsminister zu einem Ministerrat auf Montag, den 21. d. Ast, nach Berlin eingeladen, nachdem er in Ge­genwart des Staatssekretärs Dr. von Schubert den Be- richt des Ministerialdirektors Dr. Gaus über die Londoner Juristenbefprechung entgegengenommen hat. Dr. Gans ist vom Reichskanzler im Einverständnis mit Reichsaußen- minister Dr. Stresemann beauftragt worden, als Grundlage für die Entschließungen des Ministerrats einen ausführlichen schriftlichen Bericht auszuarbeiten.

Höchstwahrscheinlich wird die Einladung zur Sicherheits­konferenz an diesem Dienstag, dein 15. d. M., durch den französischen Botschafter in Berlin, s e Margerie, über­reicht werden. In Anbetracht dessen, daß im September eine Konferenz über den Sicherheitspakt kaum nod) möglich ist, wird damit gerechnet, daß die Konferenz nunmehr in der zweiten O k t o b e r w o ch e stattfinden wird. Dabei bleibt weiter unzweifelhaft, daß Lausanne der Ta­gungsort fein wird, das für das große Heer von Diplo- maten und Pressevertretern günstige Arbeitsgelegenheiten bietet. Wie sich die deutsche Delegation zusammen- setzen wird, steht bis heute noch nicht fest. Es hängt ganz davon ab, ob die Konferenz in Lausanne den Charakter einer Vorbesprechung haben soll oder ob es eine Konferenz fein wird, die bereits definitive Beschlüsse faßt. Sollte die Lau- sanner Konferenz nur als Vorbesprechung anzusehen sein, so würde es genügen, wenn der RZchsaußenminister Dr.

Stresemann in Begleitung einiger Staatssekretäre und des Ministerialdirektors Dr. Gaus nach Lausanne ginoe. Er­wartet man jedoch in Lausanne endgültige Beschlüsse, so würde in diesem Falle der Reichskanzler Dr. Luther die Delegation begleiten.

Italien nimmt an der Mmrster- konssrenz teil.

Mussolinis Forderung: Garantierung der österreichisch-italienischen Grenzen.

Paris. Die noch ausstehende Entscheidung der talie- nischen Regierung über ihre Teilnahme an der Minister- konferenz in Lausaune ist nunmehr auch in Paris ringe- troffen. Italien hat dem französischen Außenminister Briand erklärt, daß es an der Einladung an Deutschland zur Sicher­heitskonferenz als einladende Macht terlnimmt. Der Genfer Vertreter desNew York Herold" erfährt, daß Mussolini auf der kommenden Konferenz der Außenminister die Garantie- rung der italienisch-österreichischen Grenzen durch Groß­britannien verlangen wird.

Der diplomatische Korrespondent desDaily Tele­graph" schreibt, daß die Entscheidung Italiens, sich an der kommenden Konferenz der Außenminister zu beteiligen, mit großer Befriedigung in England und Frankreich begrüßt worden sei! Sofern Mussolini nicht selbst an der Konferenz teilnehme, dürfte man die Anwesenheit eines italienischen Beobachters" nicht als Zusicherung der Unterstützung Italiens betrachten. Es fei wahrscheinlich, daß die Frage der Schiedsverträge, die zwischen Deutsch­land und den östlichen Nachbarn abgeschlossen werden sollen, sowie auch die Frage der individuellen oder kollektiven Garantie dieser Verträge gesondert , von dem Rheinlandpakt verhandelt werden solle. Der diplomatische Korrespondent erwartet in der Frage der östlichen Schieds­verträge Schwierigkeiten; der deutsche und der französische Standpunkt würden sich schwer vereinbaren lassen.

Auf die Frage eines Pressevertreters, ob Italien an der geben könne, indessen wäre die Tatsache, daß Italien sich mit den übrigen Alliierten an der Einladung an Deutschland zu der Konferenz beteiligt hätte, ein sehr wertoller Fingerzeig.

Auch Polen und die Tschechei auf der SicherheitS» konferenz.

- $- Warschau. Das polnische Außenministerium erhielt die Mitteilung aus Genf, daß die Teilnahme Beneschs und Skrzynskis an der Sicherheitskonferenz der Alliierten mit Stresemann gesichert sei.

Der englische Ministerpräsident in Paris.

^ Paris. Der englische Ministerpräsident B a I d w i n ist in Paris eingetroffen, wo er sich 24 Stunden aufzu- halten gedenkt. Voraussichtlich wird er eine längere Unter­redung mit Briand haben. Im Außenministerium wird allerdings erklärt, daß über die Begegnung Baldwins mit Briand ^noch keine Vereinbarung getroffen worden sei.

Wiederbeginn der Handelsvertragsverhandlungen.

- £ Berlin. Sie mit der Wiederaufnahme der deutfch- pOlnischen Handelsvertragsverhandlungen beauftragte pol­nische Delegation traf unter Führung Prondzynskis in Berlin ein. Die Verhandlungen haben bereits begonnen. Gleichfalls traten die Delegationen für die deuffch-ftanzösi- fdjen Haiirdelsvertvagsverhandlnngen wieder in Fühlung. Staatssekretär v. Trendelenburg ist bereits in Paris.

Der Kampf um die deutsche Schule in Polen.

£ Bromberg. Das Kuratorium in Posen hat am Deutschen Privatgymnasium zu Bronrberg dem Direktor und fünf Lehrern, davon zwei eoangelifd)en Geistlichen, sowie am Dreguschen Lyzeum dem Direktor und vier Lehrkräften die Erlaubnis zur Unterrichtserteilung entzogen. Der deuffche Sejmabgcordnete Klinke hatte für die Elternschaft beim Schul- kuratorium gegen diesen Erlaß Einspruch erhoben; der P ro - teft blieb jedoch erfolglos. Die Angabe von Grün d e n für die Entziehung der Erlaubnis zur Unter- richtserteilung wurde verweigert. Da andere Lehr­kräfte bisher noch nicht vorhanden sind, mußten beide "An­stalten einstweilen schließen. An anderen deutfchen Anstalten Pommerellens sind ähnliche Maßnahmen getroffen.

Polnischer Wirtschaftsterror gegen Danzig.

Warschau. Ein Warschauer Blatt veröffentlicht einen scharfen Artikel gegen den Sandiger Senat. Das Blatt behauptet, daß auch der neue Senat gegen Polen orientiert sei, und sieht in der wirtschaftlichen Schädigrurg Danzigs das wirkfansste Gegenuiittcl. Es empfiehlt zunächst einen Boy - kott des Seebades Zoppott und kündigt an, daß, es, da es im Besitz der vollständigen Kurlifte der Zoppoter Badeverwaltung für die Hauptfaisonmvuate Juli und August fei, die Namen der polnischen Kurgäste öffentlich be- kantgeben werde.