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Reisfelder Tageblatt

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Nr. 274 Montag, den 23. November 1925

Das Gesetz über die Verträge von Locarno.

Berlin. Der Entwurf eines Gesetzes Wer die Verträge von Locarno und den Eintritt Deutschlands in den Völker­bund ist dem Reichsrat z »gegangen. Der Entwurf umfaßt drei Artikel und hat folgenden Wortlaut:

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrates hiermit verkündet wird:

Artikel!: Den Verträgen, die dem am 16. Oktober 1925 in Locarno unterzeichneten Schlußprotokoll beigefügt sind und am 1. Dezember 1925 in London unterzeichnet werden sollen, nämlich. 1. dem Vertrag zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien, 2. dem Schieds- abkommen zwischen Deutschland und Belgien, 3. dem Schieds- abkommen zwischen Deutschland und Frankreich, 4. dem Schiedsvertrag zwischen Deutschland und Polen, 5. dem Schiedsvertrag zwischen Deutschland und der Tschecho­slowakei, wird zugestimmt. Das Schlußprotokoll und seine Anlagen werden nachstehend veröffentlicht.

Artikel II: Die Reichsregierung wird ermächtigt, die zum Eintritt Deutschlands in den Völkerbund erforder­lichen Schritte zu tun.

Artikel III: Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Ver­kündigung folgenden Tage in Kraft.

* .

Der Reichsrat hat in einer Vollsitzung, in welcher die Regierungsvorlage über den Locarno-Vertrag beraten wurde, diese Vorlage in erster und zweiter Lesung mit 46 gegen

4 Stimmen angenommen. Die Vertreter von Bayern, Würt­temberg und Hessen-Nassau enthielten sich der Stimme.

*

Der Aeltestenrat des Reichstages trat ebenfalls zusammen, um den Geschäftsplan des Reichstages für die Woche endgültig festzulegen. Der Zeitpunkt des Zu- sammentritts des Auswärtigen Ausschusses ist bisher noch

Am die Neubiwnng ösr Asichsregierung Wahrscheinlicher Rücktritt des Ernähr iings- u n d des F i n a n z m i n i st e r s.

Berlin. Die Frage der Neubildung der Reichsregie­rung hat in den Fraktionssitzungen zwar nur eine Nebenrolle gespielt und ist nur von den Demokraten offiziell behandelt worden. während sie bei den übrigen Fraktionen nicht auf der Tagesordnung stand. Jedoch ist diese Angelegenheit natur­gemäß der Gegenstand sehr lebhafter Erörterungen zwischen führenden Politikern gewesen. Die Meinungen über die Möglichkeiten einer Ergänzung des Rumpfkabinetts oder eines völligen Neuaufbaues der Regierung gehen noch ziem­lich weit auseinander. Vorübergehend war der Gedanke der Wiedererrichtung der Großen Koalition vorherrschend. Die Demokraten liegen zurzeit auch noch auf dieser Kombination fest, während in den anderen in Betracht kommenden Par­teien ein andererißlan in den Vordergrund gerückt ist. Es handelt sich dabei in erster Linie um eine sogenannte

Minderheitsregierung der Mitte,

die ihre parlamentarische Anlehnung nach links suchen würde. Die Erklärung des Kanzlers, der nach der Unterzeichnung der Verträge von Locarno die ©efamtbpmiffion des Kabinetts geben will, ist nach der in parlamentarischen Kreisen vor­herrschenden Auffassung von dem Wunsche beeinflußt ge= wesen, bis zur Erledigung der außenpolitischen Fragen inner- politisch Ruhe zu haben. Damit ist zweifellos zunächst ein gewisser Aufschub in der Regierungsfrage gewonnen, aber es bleibt um so ungewisser, in welcher Richtung nach der Er­ledigung der Locarno-Verträge dann die Neubildung der Regierung gesucht werden soll.

Vor allem ist die Frage noch völlig offen, wer an der Spitze einer solchen neuen Regierung stehen würde. Man hält es in manchen Kreisen des Parlaments nicht für aus­geschlossen, daß Dr. Luther auch der Kanzler einer solchen nach links orientierten Regierung sein würde. In anderen Kreisen wiederum wird behauptet, daß die Sozialdemokraten auf eine

Kanzlerschaft Marx hinstreben und nur dann, wenn ihnen dieser Wunsch erfüllt wird, die für das Bestehen einer solchen Minderheitsregie­rung notwendige Neutralität bewahren würden. Die Neu­besetzung von Ministerposten würde sich voraussichtlich auf eine große Anzahl von Portefeuilles erstrebten. Zunächst muß £r das I n n e n minister! u m, dieFinanzen und die t r t s ch a f t ein n e u e r M i n i st e r ernannt werden. Der , voraussichtliche Rücktritt des Ministers F r e n k c n macht eine ! Neubesetzung der Justiz und der besetzten Gebiete notwendig. Ferner glaubt man auch auf der Linken, daß die Stellung b e s N e t ch g m e h r m t n i st e r s erschüttert sei, und in denselben Kreisen bezweifelt man, ob der Ernäh­rn n g s m i n i st e r Graf Kanitz in einer linksorientier- ten Regierung seinen Posten behalten will. Als sicher gilt vorläufig nur, daß der Reichsaußenminister Dr. Stresemann sein Ressort weiterführen wird.

Locarno nur der Anfang.

London. Auf einem Essen, das im Savoy-Hotel in London dem englichen Außenminister Lhamberlain zu Ehren gegeben wurde, sagte dieser, er sei ein wenig besorgt, da er glaube, daß die Welt, die sich durch den Abschluß des Locarnovertrages so plötzlich von einer großen Gefahr befreit sah, gelegentlich in ein Gefühl von Enttäuschung und Arg­wohn zurückfallen würde. Man müsse sich daran erinnern, daß Locarno zwar ein großer Erfolg, aber nur der An­fang einer neuen Entwicklung sei.

Die Kneblung desAheiniandesAeibi

Die neuen Verordnungenf

Nach einer Meldung aus Koblenz hat die Hohe Inter­alliierte Rheinlandkommission jetzt ihre Verheißungen in die Form einer Verordnung gegossen. Das

Absetzungsrecht für deutsche Beamte

wegen Ungehorsams gegen die Verordnungen" wird voll weiter beansprucht.Die Rheinlandkommission ergreift nach Kenntnisnahme der vorgebrachten Beschuldigung jede ihr zu Gebote stehende Maßnahme."

Kapitel 2 regelt die Strafen, die wegen Zuwiderhand­lung gegen die Verordnungen der Rheinlandkommission ver­hängt werden, und setzt dafür fest Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldsttafen bis zu 2000 Mark.

Der

Paßzwang

für die Bewohner der besetzten Gebiete, für« die Einreise und Ausreise ins besetzte Gebiet und umgekehrt ist unter den bisherigen Gesichtspunkten bestehen geblieben. Reichs­wehrangehörige können nur mit einer besonderen Genehmi­gung einreifen und müssen sich innerhalb 24 Stunden der nächsten Militärbehörde vorstellen. Uniform dürfen sie nicht tragen.

Die Anmeldung politischer Versammlungen und sammlungen können verboten werden, wenn die Militär­behörden (!) der Ansicht sind, daß durch sie die Sicherheit der Besatzung oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden können.

Die Presseunfreiheit

wird voll aufrechterhalten.Alle Zeitungen, Abhandlungen oder Veröffentlichungen, alle Drucksachen, alle Vervielfälti­gungen, alle Schriften, Bilder mit oder ohne Erklärungen, Musikalien mit Text oder Kommentar, alle Lichtspielbild­streifen, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu ge­fährden oder die S i ch e r h e i t bzw. das Ansehen (!) der Besetzungsbehörden und -truppen zu beeinträchtigen, sind verboten und können b e s ch la g n a h m t werden."

Zeitungen können auf einen Monat, im Rückfall für einen längeren Zeitraum und für unbestimmte Zeit verboten werden. Außerdeni kann der Presse des unbesetzten Gebietes nach wie vor, zunächst auf einen Monat und dann auf un­bestimmte Zeit, der Eingang ins besetzte Gebiet verwehrt werden. Darüber hinaus ist die Presse des besetzten Gebietes gehalten, jede amtliche Mitteilung aufzunehmen.

Die ersten Schwierigkeiten bei der Räumung Kölns.

Paris. In Paris wird erklärt, daß bie Räumung Kölns, die am 1. Dezember beginnen soll, nicht vor En de Februar beendet sein wird. Man nimmt an, daß in der Tat mindestens zwei Monate für die eigentliche Räumung notwendig sein werden. Die englische Truppen­stärke in der Kölner Zone beträgt 8000 Mann. Sobald die Engländer sich in Wiesbaden eingerichtet haben werden, werden die Effektivbestcmbe in der Kölner Zone auf 5000 Mann beschränkt werden.

Durch die beschleunigte Räumung Kölns werden mehrere hundert Familien französischer Offiziere und Unteroffiziere obdachlos, da die französischen Quartiere in Wiesbaden für die englische Besatzung freigemacht werden müssen. Das fran­zösische Kriegsministerium hat bisher noch keinerlei Maß­nahmen zur Unterbringung dieser Familien ergriffen, ob­wohl sie bereits in den allernächsten Tagen den Befehl zur Rückkehr nach Frankreich erhalten werden. Es handelt sich um die Familien der Offiziere und Unteroffiziere, die nach Marokko und Syrien berufen worden sind und ihre Ange­hörigen im Rheinlande zurückgelassen haben.

Die Rheinlandgendarmerie bleibt.

Koblenz. Wie bekannt wird, wird die der französischen Armee unterstellte Gendarmerie auch weiter bestehen bleiben. Obgleich die Gendarmerie in der Hauptsache Vollzugsorgan der Delegierten gewesen ist, wird sie mit der Aushebung der Bezirks- und Kreisdelegationen nicht aus dem Rheinland entfernt, sondern ihre Tätigkeit als Armeegendarmerie bei­behalten. %

Deutscher Reichstag.

Die Reichstagssitzung vom Sonnabend wurde vom Präsiden­ten Lobe in Gegenwart des Reichsaußenministers Dr, Stresemann eröffnet. Präsident Lobe teilte mit, daß der Reichsminister des

Innern die Verhaftung der kommunistischen Reichslagsabgeord- neten Heckert, Hörnle, Scenen, Remmele und 6 t ö et i r wegen Hochverats beantragt habe. Auf den Bänken der Kommunisten herrscht lebhafte Entrüstung. Der Antrag wird dem Geschäftsordnungsausschuß überwiesen.

Bei der

Fortsetzung der ersten Beratung des Handels- und Schiffahrtsvertrages mit Italien

nimmt der Reichsaußenminister Dr. Stresemann das Wort.

Er erklärt: Wie ich aus den Berichten der Presse ersehen habe, sind bei der Beratung des deutsch-italienischen Handels- Vertrages scharfe und beleidigende Angriffe gegen die italienische Regierung und den italienischen Ministerpräsidenten erhoben wor­den. Ich bedauere, daß die Gelegenheit der Beratung über eine Frage wirtschaftlicher Verständigung zwischen beiden Ländern dazu benutzt worden ist. um Fragen aufzuwerfen, die in dem Gegensatz der Welt- und Staatsanschauung ihre Begründung finden. Es ist meine selbstverständliche Pflicht, gegen diese An­griffe, namentlich gegen die Form, in der sie erfolgt sind, hier Einspruch zu erheben.

Der Vertrag, den Sie hier beraten, ist zustande gekommen in einem vertrauensvollen Zusammenwirken der Unterhändler beider Länder, und ich würde bitten, die Zusammenarbeit nicht durch Er­örterung innerpolitischer italienischer Verhältnisse von unserer Seite aus störend zu beeinflussen.

Der völkische Abgeordnete Graf Reventlow, der nunmehr das Wort erhält, wünscht gute Beziehungen zwischen Italien und Deutschland.

Abg. Stöcker (Komm.) verurteilt die italienische Politik gegen den Deutschen Südtirols. Er spricht sich schroff gegen den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund aus. Den Handels- vertag mit Italien lehnte der Redner ab. Der Vertrag mit Italien wird daraufhin dem Auswärtigen Ausschuß überwiesen.

Das vorläufige Zollabkommen mit der Schweiz und das Uebereinkommen mit Oesterreich zur Regelung ein­zelner Zollfragen wurde ohne Aussprache auf Antrag des Abg. Lejeune-Jung (Dn.) dem Auswärtigen und dem Handelspolitischen Ausschuß überwiesen.

Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfes über die weitere

- SansyaTTS t«r 1923.

Danach wird der Notetat bis zur gesetzlichen Feststellung des Haushaltsplanes verlängert. Abgeordneter Stöcker (Komm.) protestiert gegen die Notgesetzgebung. .

Abg. Koch-Weser (Dem.) nennt die Vorlage einen schlechten Witz, weil der Reichstag sein Budgetrecht nicht preisgebe. Der Redner beantragt eine Befristung der Vorlage bis zum 31. De­zember 1925. In der zweiten Lesung schließt sich der Abg. Dr. Hertz (Soz.) diesem Antrag an.

Der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium erklärt, die Regierung beabsichtige nicht, die Rechte des Hauses zu beschränken. Die Regierung habe sich bemüht, die Beratung des Haushalts zu Ende zu bringen; das fei aber nicht möglich gewesen aus Grün­den, für die die Regierung nichts könne. Die unbestimmte Frist fei vorgeschlagen, um möglichst das Haus zur Verabschiedung des Etats zu veranlassen. Wenn eine Befristung notwendig sei, so sollte man den 31. Januar 1926 nehmen. Es wird in zweiter Lesung der 3 1. Dezember a l s Endtermin festgesetzt. Die dritte Lesung findet später statt.

Das Haus vertagte sich auf Montag: Erste Lesung des Ver­trages von Locarno.

Es ist noch nicht bekannt, ob im Reichstage eine Zweidrittel­mehrheit zur Annahme der mit den Locarno-Verhandlungen in Verbindung stehenden Verträge erforderlich sein wird. Anschei­nend liegt diesmal kein von der Reichsregierung ausgearbeitetes Gutachten vor, wie beim Dawes-Abkommen, wo ein solches aus- gearbeitet worden war. Durch den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund würde der Souveränitätsbegriff des Deutschen Rei­ches eingeschränkt. Der deutsche Reichstag würde vor allem das Recht aufgeben, über Krieg und Frieden zu entscheiden. Nicht nur in rechtsstehenden Kreisen des Reichstages, sondern vor allem auch in Bayern ist man der Ansicht, daß eine Zweidrittelmehrheit zur Annahme der Verträge nötig sein wird.

Der krar-rößsÄr Senat für Beschleunigung der deutsch-k-avzösischen Wrrtschaftsverhandlnngen.

^ Paris. Im Pariser Senat kam es aus Anlaß einer Interpellation über die Einfuhr französischer Weintrauben nach Deutschland zu einer längeren Debatte, in der von den Interpellanten gesagt wurde, daß eine Verständigung mit Deutschland über die Einfuhr sämtlicher französischer Agrar- irodukte dringend geboten sei. Frankreich vürfe nicht schlechter whandelt werden als Italien oder Spanien. Eine Einigung ei angesichts des Vertrages von Locarno leicht herbeizu- ühren, um so mehr, da Deutschland nicht die Früchte produ- ziere, die einen wichtigen Teil des französischen Handels bar» stellten. Der Senator M. Sarraut sagte, daß eine schwere Wirtschaftskrise bevorstehe, wenn es nicht gelänge, einen

modus vivendi mit Deutschland herbeizuführen. Der Redner wies darauf hin, daß die Aus- er der landwirtschaftlichen Produkte Frankreichs auch nach

: anderen Ländern sehr nachgelassen habe.

In seiner Erwiderung erklärte der Wirtschaftsminister, daß die deutsche Regierung durch die empfindliche Erhöhung bet Einfuhrtarife sich offenbar ein Tauschobjekt für die künftigen Wirtsäiaitsoerbandlunaen verschaffen wollte. Die