Amtlicher Anzeiger
r~—-------■—.«—.——----—— ------------- Bezugspreis sierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die.'PdftzLe- zogen 1.M Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckers Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in HersfeL.
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^ für den Kreis Hersfeld
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Nr. 22
»„.»z^^ Sonnabend, den 27. Januar
1917
Zum Geburtstage unsers Kaisers.
Siegesmutig, siegeßfrisch, stegeshart begeht unser Volk zum dritten Male Kaisersgeburtstag im Kriege. Ganz in der herrlichen Siegesstimmung, die der Feinde höhnende und heuchelnde Antwort auf das Friedensangebot hervorgerufen hat. Den erhebenden Erfolg hat diese Antwort gezeitigt, Alideutschlands Kampfes- und Siegeswillen zu verjüngen, zu stählerner Macht zu begeistern. Der Ausdruck solcher Stimmung und solch einigen Willens bildet das Geschenk, das das deutsche Volk seinem Kaiser zum Jahres- und Ehrentage darbringt. Aus allen Volksschichten, aus allen Gauen unsers Vaterlandes hat den Kaiser das Bekenntnis begrüßt : Wir halten fest zu unserm höchsten Kriegsherrn, in Einmut, voll Treue und Zuversicht. Aus zahllosen Kundgebungen hat der einhellige Volkswille zum Siege gesprochen, machtvoll und wuchtig.
Alle Kräfte, die unser Kaiser in seinem Erlaß vom 12. Januar angerufen hat, klingen als Widerhall im Volkögelöbnis zu Kaisers Geburtstag zusammen: Eherne Willenskraft, hellflammende Entrüstung, heiliger Zorn, herrlicher Freiheitsgeist. Das Bewußtsein dessen, was der Feinde tückische Machtgier und Vernichtungswut erstreben, hat des Kaisers Aufruf zu voller Klarheit geweckt. „Die Feinde haben die MaSke fallen lassen. Ihr Ziel ist die Niederwerfung Deutschlands, die Zerstückelung der mit uns verbündeten Mächte und die Knechtung der Freiheit Europas und der Meere." Angesichts solchen Zieles gibt es nur die Wahl: Siegen oder Sterben, Aufstieg oder Untergang. Siegte unser Volk nicht, so wäre es in alle Ewigkeit aus mit feiner Ehre und Freiheit, seiner Macht und Größe. Siegte es nicht, so hätte es keinen Beruf mehr, weder in Europa noch draußen in der Welt, so hätte alles Deutschtum keine Zukunft mehr. Siegte das deutsche Volk nicht, so versänke es in Schande und Knechtschaft, in ewige Nacht.
Auf oem Wege «es -xrreoenLMwouae uuiei Friedenskaiser sein Volk führe», eS voll die Segnungen des Friedens, die goldenen Früchte seiner ehrlichen Arbeit genießen lassen. Nun muß er es als Kriegsherr führen. Nun geht der Weg weiter durch Kampf und Not, durch Blut und Tod. Aber er führt empor zum Siege. Unser Kaiser steht uns voran. Als Siegeskaiser. In sieghaftem Vertrauen spricht er zu seinem Volk, und sein Volk grüßt ihn als seinen zweiten Siegeskaiser.
Zu strahlend festlicher Feuersglut flammt zum 27. Januar 1917 des deutschen Volkes Stegeswille auf. Wohin das Auge blickt, leuchtet wie Festes- und Jubelglanz das eine Wort, das alles sagt, alles verheißt, das Wort: Sieg! Inniger als jemals hat sich zu diesem Kaisersgeburtstage die Wesens-, WillenS- und Wirkens-Gemeinschaft von deutschem Kaisertum und Volkstum gestaltet. Wie nie zuvor ist unser Kaiser das aller Welt sichtbare Zeichen, daß in ihm sich Volk und Vaterland, Reich und Staat, Landesfürstentum und Bolksstamm eins fühlen und wissen, eins in unbeugsamer Siegesgewißheit. Mag noch allerschwerstes bevorstehen; mögen härteste Schicksals- prodeu noch zu erdulden sein: Im voraus ist und bleibt das Eine sicher und gewiß, vom Ersten bis zum Letzten, das Eine, daß wir siegen. Sieg! So heißt unser aller Wahl- und Wahrspruch zum Kaisertage. Sieg und Segen! So lautet die Huldigung des deutschen Volkes in Nord und Süd, in Ost und West, in der Heimat und draußen auf den Schlachtfeldern, zu Lande und zu Wgsser. Der eherne Stegeswille von Millionen steigt für unsern Kaiser zum Himmel hinauf. Gott erhalte, Gott behüte, Gott segne unsern Siegeskaiser!
Amtlicher Teil.
Nachtragsbelanntmachung
Nr. W. IV 1900/11. 16. K. R. A. zu der Bekanntmachung betreffend Beschlag» nähme und Bestandserhebung von Lumpen
und neuen Stoffabfällen aller Art
(Nr. W. IV. 900/4. 16. K. R. A.).
Vom 25. Januar 1917.
Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen deS Königlichen KriegsministeriumS hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung gegen die Beschlagnahmevorschriften nach § 6 der Bekanntmachungen über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs-Gcsetzvl. S. 857) in Verbindung mit den Ergänzung-bekanntmachungen vorn 9. Oktober 1915 und vom 25. November 1815 (ReichS- Gesetzbl. S. 645 und 778s und vom 14. September 1916 (Retchs-Gesetzbl. S. 1019) und jede Zuwiderhandlung gegen die Meldepflicht nach § 5 der Bekanntmachungen über Vorratserhebungen vom 3. Februar 1915, in
Verbindung mit den Ergäuzungsbekanntmachungen vom 3. September 1915 und 21. Oktober 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 54, 549 und 684 bestraft wird Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Retchs-Gesetzbl. S. 608) untersagt werden.
Artikel 1.
§ 1 der Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lumpen und neuen Stoff- abfällen aller Art vom 16. Mai 1916 erhält folgende Fassung:
§ 1.
Von der Bekanntmachnng betroffene Gegenstände.
Bon dieser Bekanntmachung werden betroffen sämtliche vorhandenen und noch weiter anfallenden Lumpen aller Art tauch karbonisierte, einschließlich Alpakka-, Beiderwand-, Warp-, • Zanella- usw. Lumpens und neue Stoffabfälle, die aus tierischen oder pflanzlichen Spinnstoffen oder deren Mischungen bestehen.
Artikel 2.
Die Absätze a und c des § 5 der Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lumpen und neuen Stoffabfällen aller Art vom 16. Mai 1916 werden aufgehoben.
Artikel 8.
Im § 7 Abs. 1 der Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lumpen und und neuen Stoffabfällen aller Art vom 16. Mai 1916 treten an Stelle der Worte „mindestens 3 000 kg beträgt" die Worte „mindestens 1000 kg beträgt."
Artikel 4.
Diese Nachtragsbekanntmachung tritt mit aem 25.
Januar 1817 in Kraft.
Eaffel, den 25. Januar 1917.
Der SteHo. Kommandierende General des 11. Armeekorps aez. v. H»<uiwHz wenerar oe. jurameut. , ^
Hersfeld, den 24. Januar 1916.
Betrifft: Hindenburgspende.
Diejenigen Personen, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe von Speck aus Hausschlachtungen bisher nicht nachgekommen sind, werden erneut zur Abgabe der vorgeschriebenen Mengen alsbald nach erfolgtet Räucherung aufgefordert. Ich weise auch daraufhin, daß aus den Schlachtungen nach dem 1. Oktober v. I. bei deren Genehmigung eine Speckavgabc nicht zur Bedingung gemacht worden ist, noch nachträglich die vorgeschriebenen Mengen abzuliefern sind. Die Speckabgabe beträgt bei einem Schlachtgewicht bis zu 100 Pfund 2 Pfund von 100—150 „ . 8 „ von 150—200 „ 4 von 200—250 „ und darüber 5 „ Tgb. No. K. G. 144. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 22. Januar 1917.
Nach § 46 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 hat eine Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreter der Steuerausschitffe der Gcwerbestener- klaffen 3 und 4 im Beranlagungsbezirk Hersfeld für die nächsten 3 Jahre stattzufinden.
Zur Vornahme der Wahl ist Termin im Sitzungssaale des Landratsamtsgebäudes hier anberaumt worden:
für die Klasse 3 auf Freitag, den 2. Februar
Vormittags 11 Uhr, für die Klaffe 4 auf Freitag den 2. Februar
Vormittags ll12 Uhr.
Zu wählen sind je 5 Abgeordnete und eine gleiche Anzahl Stellvertreter.
Die Wahlen erfolgen nach relativer Stimmenmehrheit.
Wählbarsind männliche Mitglieder derbetreffenden Gewerbesteuerklasse die das fünfundzwanzigste Lebensjahre vollendet haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.
Von mehreren Inhabern eines Geschäfts ist nur einer wählbar und wahlberechtigt.
Aktien- und ähnliche Gesellschaften üben die Wahl befugnis durch einen von dem geschäftsführenden Vorstände zu bezeichnenden Beauftragte« aus: wählbar ist von den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes nur eins. Minderjährige und Frauen können die WahlbefugniS durch Bevollmächtigte auS- üben, wählbar sind sie jedoch nicht.
Die Wahlberechtigten, d. s. sämtliche zur Zeit der Wahl zur Gewerbesteuer veranlagten Gewerbetreibenden des Veranlaguugsbezirks in ihrer Klasse, werden zu ottigen Terminen hierdurch eingeladen.
Ich weise darauf hin, daß falls die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter von der Steuergesellschaft verweigert oder nicht ordnungsmäßig bewirkt wird, oder die Gewählten die ordnungsmäßige Mitwirkung verweigern, die dem Stenerausschuff« zu
stehenden Befugnisse für das betreffende Steuerlast auf den Vorsitzenden übergehen.
Der Vorsitzende des Steuerausschuffes der Gewerbestcuerllaffeu III und IV.
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
Bus der Heimat«
* (Militärische Hilfe bei der Entladung von Eisenbahnwagen.) Um eine schnelle Entladung der Eisenbahnwagen zu ermöglichen, hat das stellv. Generalkommando 11. A.-K. ausnahmsweise für die Zeit vom 22.—30. Januar 1917 die Garnisonkommandos er- mächtigt, den Anträgen auf Hilfsgestellung von Mannschaften, Pferden und Fahrzeugen in weitestem Umfange zu entsprechen. Die Empfänger von Eisenbahnwagenladungen, die nicht in der Lage sind, mit ihren eigenen Mitteln eine schnelle Entladung der Wage» durchzuführen, können sich daher in dieser Zeit unmittelbar mit der Bitte um Aushilfe an die Garni- sonkomandoS «enden.
):( Hersfeld, 26. Januar. (P0stdie«st an Kaisers Geburtstag) Am 27., dem Geburtstag« S. M. des Kaisers, sind die Postschalter geöffnet wie Sonntags. Es finden 2 Ortsbriefbestellungen morgen» und um 3 Uhr nachmittags, jedoch nur eine Paket- und Geldbestellung, sowie eine Landbestellung nach sämtlichen Landorten statt.
).( Hersfeld, 26. Januar. Am 25. Januar sind 8 neue Bekanntmachungen erschienen, die sich mit Lumpen (Hadern) und neuen Stoffabfällen aller Art beschäftigen. Zu der Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Lumpen und neuen Stoffabfälle» aller Art, (Nr. W. IV. 900'4. 16. KRA.) treten NachtragSbestimmungen in Kraft, durch die der § 1 der Bekanntmachung- «ine neue Fassung , erhält, und burth die insbesondere die Meldepflicht, die bisher nur ver ernem Borra roo« Mtnveneu» svuo kg. bestand, auf alle Bestände von 1000 kg. an, ausgedehnt wird. Eine wettere Nachtragsbekanntmachung ist zu der Bekantmachung betreffend Höchstpreise für Lumpen und neue Stoffabfälle aller Art (W. IV. 950 4. 16. KRA.) erschienen, durch die eine Anzahl neuer Bestimmungen in den Preistafeln der alten Bekanntmachungen getroffen werden. Ferner ist die Bekanntmachung betreffend Arbeitszeit in Lumpen- reissereien (W. M. 78 1. 16. KRA) vom 15. Januar 1916 aufgehoben und durch eine neue Bekanntmachung betreffend daS Reißen von Lumpen (Hadern) Nr. W. IV. 3078 11. 16. KRA. ersetzt worden. Nach den neuen Anordnungen ist die Verarbeitung von Lumpen (Hadern) oder neuen Stoffabfällen, die der Beschlagnahme unterliegen, auf Reißmaschinen (Reißwölfen) Droussiermaschinen, Drousetten oder ähnlichen Maschine» nur noch gestattet, sofern sie für HeereS- oder Marinezwecke mit Erlaubnis der KriegS-Rohstoff. Abteilung des Kriegsamtes deS Königlich Preußischen KriegsministeriumS oder der Kriegswollbedarfs Aktiengesellschaft bder KriegS-Hadern Aktiengesellschaft erfolgt. Jür andere Zwecke (Erfüllung von Zivilauf- tragen) darf die Verarbeitung von Lumpen auf Reiß. Maschinen nicht mehr erfolgen. Der Wortlaut der Bekanntmachung, der für die beteiligten Kreise von Wichtigkeit ist, ist bei den Polizeibehörden und dem LandratSamt einzusehen.
):( Hersfeld, 26. Januar. (Spende für Deutsch« Eo) daten- und Marinehcime.) In vielen Garnisonstädten Deutschlands flnd während deS KriegeS Soldaten- und Marineheime gegründet worden, in denen der Soldat nach den gewaltigen Anstrengungen eine Stätte der Erholung und der Ruhe finden soll. Noch mehr aber ist dies der Fall in den zahlreichen Heimen, die unmittelbar hinter der Front zum Teil im Feindesland weit von der Heimat errichtet worden sind, und die einen wertvollen Ersatz für die teure Heimat bieten. So finden sich deusche Heime in Flandern und Nordfrankreich, in den Vogesen, in der Nähe von Verdun, in Kur- land und Polen, in Wolhynieu und Galizien, in Montenegro und Serbien, in Rumänien und in der Türkei. Wiedrholt ist von unserer Obersten Heeresleitung auf den großen Segen und den Wert dieser Erholungsheime Hinzewiesen. Sie zu unterstützen, dazu soll ein« Spende dienen, zu der Jedermann ge- wiß gern sein Scherflei» betragen wird. Hat doch unser Generalfeldmarschall von Hindenburg selbst hierzu a«geregt Die Sammlung soll am Tage deS Geburtstages seiner Majestät unseres Kaisers er- folgen. Die Kriegsjugendwehr HerSfeld hat sich gern zur Sammlung im Kreise Hersfeld bereit erklärt, und werden ihre Jungmannen, sowie eine größere Anzahl Gymnasiasten, die sich «vcnfallS t« den Dienst der gute» Sache gestellt habe«, am nächsten Sonuabend die einzelnen Gemeinden deS Kreises auf« suchen, um Beiträge entgegenzunehmen. Möchten die Gabe» im Hinblick auf die gerade für unsere Feldgrauen so überaus Wertvolle Einrichtung reichlich fließen.