Einzelbild herunterladen
 

HersWer Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^M^ für den Kreis Hersfeld Mte fireisMett

Bszugsprei» viertelWckich ftr HersfsD IM Mark, durch dir Post be­zogen 1.80 Mark. Druck und Brrlag von Ludwig Funk« Buchdruckers Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in HersieL.

Der Anzeigenpreis benagt für die einspaltige Zeile 18 Pfennig, an amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- holungen wird Rabatt gewährt. Erfcheint jeden Werktag nachmittag«.

Nr. 24. *"'W* Dienstag, den 30. Januar

1917

Amtlicher Teil.

Zufolge der Bekanntmachung deS stell». ReichS- kanzlerS vom 1. Dezember 1916 und -er durch die Provinzialkartoffelstelle in Caffel unter dem r. Januar d. J. mitgeteilten Anordnung der ReichS- kartoffelftelle Kreisblatt No. 287 vom 7. Dezember 1916 dezw. No. 12 vom 16. Januar 1917 wird zu -er Anordnung -es KreiSausschusses vom 8. September v. J. KreiSblatt No. 217 folgender Nachtrag erlassen:

l.

Der Bedarf der Provinzialkartoffelstelle und -er Verbraucher im Kreise Hersfeld wird, soweit er­forderlich, auS den, infolge der eingangs erwähnten Bekanntmachung deS Reichskanzlers (§ 1) bezw. der Anordnung der Reich-kartoffelstelle bei den Erzeugern und Verbrauchern freiwerdenden Kartoffelmengen gedeckt.

Die Bürgermeister und Gutsvorsteher deS Kreises haben namentliche Listen anzulegen, aus denen hervorgeht, wieviel Kartoffeln von den Er­zeugern, und wo dies in Frage kommt, auch von den Verbrauchern demnach noch resp, wieder abzu- liefern sind. Die infolge der Anordnung vom 8. September 1916 zu liefernden sowie die durch die militärischen RevisionSkommandoS festgestellten und abzuliefernden, aber noch nicht abgenommenen Mengen, bleiben hierbei außer Betracht.

Die Bürgermeister können sich bei Anstellung der erforderlichen Ermittelungen der Hilfe der OrtS- kommissionen bedienen.

II.

Die freihändige Abgabe von Kartoffeln (§ 4 und 5 der Anordnung vom 8. September 1916) sowohl innerhalb als auch außerhalb deS Kreises wird untersagt.

Sämtliche Verkäufe haben durch Vermittlung MWMMMWWW^W^WI

Wer den vorstehenden Anordnungen zuwider handelt, wird gemäß § 10 der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1916 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Neben -er Strafe können die Borräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, entzogen werden.

IV.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung in Kraft.

HerSfeld, den 15. Januar 1917.

Der «reisausschutz.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Verordnung

z»r Ae«-er»«g -er Berordnung über die Bereitung von Backware in -er Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1916 fReichs.Gesetzbl. S. 413.)

vom 18. Januar 1917.

Der BundeSrat hat auf Grund des § S des Ge. setzeS über die Ermächtigung -es BundeSratS zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (ReichS-Gesetzdl. S. 827) folgende Berordnung erlasse*:

Artikel 1.

I« -er Berordnung über die Bereitung von Back, wäre in -er Fassung vom 26. Mai 1916 lReichS-Ge» setzblatt 6. 4131 werden nachstehende Aenderungen vorgenommen:

1. Dem Abs. 5 bei § 5 wird folgende» zugefügt:

Der Reichskanzler oder die von ihm be. stimmten Stellen können die Verwendung anderer als -er genannten Stoffe statt Kartoffel zulasse» und da» Mengenverhältnis, in dem sie zu ver. wenden sind, festsetzen. Der Reichskanzler ist be­fugt, die Brotstreckung mit Kartoffeln und Kar- toffelerzeugntsse« zu verbieten. Er kau« im Be- -ürfnisfaüe die Verwendung eine» andere« Etreckungsmtttel» vorschreiben. Die gleiche Be­fugnis habe« die vom Reichskanzler bestimmten Stellen."

2. Im 5 18 wird in Nr. 1 hinter den Worte«:auf Grund der $$ 1,* eingefllgt:5/; in Nr. 2 da­selbst wird hinter den Worten:auf Grund der eingefügt:»,".

8. Hinter § 20 wir- folgender § 20 a eingefügt: Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Berordnung zulassen."

Artikel

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kän-ung in Kraft.

Berlin, be* 18. Ja»»ar 1917.

Der Stellvertreter bei Reichskanzler». Dr. Helffertch.

* * Her»feld, am 24. Januar 1917. Wirt veröffentlicht.

I. 1009. Der Landrat.

A ».; ».Hebe»««», Reg..»ssessor.

Bekanntmachung über Stickstoff.

Bom 18. Januar 1917.

Der BundeSrat hat auf Grund bei § 3 des Ge. setzeS über die Ermächtigung bei BundeSratS zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (ReichS-Gesetzbl. S. 327) folgende Berordnung erlassen:

Der Reichskanzler ernennt einen ReichSkommissar für Sticknoffwirtschaft.

Der Reichskommissar für Stickstoffwirtschaft unter- steht dem Kriegsamt.

§ 2.

Der ReichSkommissar für Stickstoffwirtschaft kann Anordnungen über die Herstellung und den Verbrauch von Stickstoff sowie über den Verkehr mit Stickstoff treffen. Er kann Auskünfte über die Vorräte, die Erzeugung und den Verbrauch vom Sticknoff fordern.

Die Befugnis bei Reichskommissars für Stickstoff erstreckt sich nicht auf den Verkehr und den Verbrauch von Stickstoffhaltigen Düngemitteln. Hierüber kann das KriegSernährungSamt Bestimmungen treffen.

§ 8.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld- strafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1. wer den auf Grund deS. $ 2 getroffenen Anord- nunze« oder Bestimmungen zuwiderhandelt.

2. wer die gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 erforderten Aus­künfte nicht rechtzeitig teilt oder wissentlich un- richtige oder unvollständige Angaben macht.

Neben der Strafe können die ©egenftänbe, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören »der "nicht.

Diese Berordnung tritt mit dem Tage der Ber- verkündung in Kraft. Der R ichskanzlec bestimmt den Zeitpunkt bei Außer! ,-1 eten«.

«uwui, oen 18. yanuat iäi7.

Der Stellvertreter -es Reichskanzler». ^Dr. Helfferich.*

HerSfeld, am 22. Januar 1917. Wird veröffentlicht.

I. 898. Der Landrat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

An der Kaigl. Lehranstalt für Wein-, M- n. Gartenban zu Geifenh eim a.RH. finden im Jahre 1917 folgende Unterrichtskurse statt: 1. Oeffentlicher Reblauskursus am l2. und 13. Februar. 2. Obstbaukursus vom 12. bis 24. Februar.

3. Baumwärterkursus vom 12. bis 24. Februar.

4. KriegSlehrgang über Gemüsebau vom 19. bis 21. März.

5. KriegSlehrgang über die Verwertung'der Früh- gemüse im Haushalte vom 14. bis 16. Mai.

6. PflanzenschutzkurfuS vom 19. bis 31. Mut.

7. Krtegslehrgang über die Verwertung deS.'Früh­obstes und der Gemüse t« Haushalte vom 18. bis 20. Juni.

8. KriegSlehrgang über die Herstellung der Obst- und Beerenweine sowie der alkoholfreien Wein^ und Obstsäfte im Haushalte vom 12. bis 14. Juli.

9. Wtederhol««gSkursuS für Obstbaulehrer vom 23/ bis 26. Juli.

10. ObstbaunachkursuS vom 23. bis 28. Juli.

11. Baumwärternachkurius vom 23. bis 28. Juli.

12. ObstverwertungSkursus für Männer vom 80. Juli bis 9. August.

18. ObstoerwertungSkursn» für Frauen vom 20. biS 25. August.

14. 1. KriegSlehrgang über bal Gammeln und Der- werten von Pilzen vom 30. August bis 1. Sep­tember.

15. 2. KriegSlehrgang über das Sammeln und Ber. werte« von Pilzen vom 6. bis 8. September.

16. KriegSlehrgang über Winter-Gemüsedau vom 8. bil 10. Oktober.

Während bet Dauer bei Lehrgänge» wem 8. biS 10. Oktober findet eine Ausstellung von frischem Obst *nb Gemüse sowie von Obst- und Gemüsc-Dauerwareu Satt. Außerdem Beteiligung der wissenschaftliche« ersuchsstatione» durch Vorführung der Schädlinge des Obst» und Gemüsebaues usw.

17. KriegSlehrgang über Obstbau für Gartenhefitzer vom 12. bis 17. November.

18. KriegSlehrgang über Beerenobstbau vom 10. bil 12. Dezember.

DaS UnterrichtShonorar beträgt:

Für den KursuS 1: Nichts.

Für den KursuS 2 und 10: Preußen 20 Mk., Nichtpreußen fauch Lehrer) 30 Mk. Preußische Lehrer sind frei. Persone«, die nur am NachkursuS (Nr. 10) teilnehmen, zahlen 8 Mk., Nichtpreußen 12 Mk.

Für den KursuS 8 und 11: wird ein Honorar von 10 Mk. erhoben. Personen, die n*r am NachkursuS Wr, 11) tetluehmeu, haben S Mk. zu zahlen.

Für die Kriegslehrgänge 4, 5, 7, 8, 14 bis ein­schließlich 18: Nichts.

Für den KursuS 6: Preußen und Richtpreisen 10 Mk.

Für den KursuS 9: Nicht».

Für den KursuS 12: Preuße« 10 Mk. Nichtpreußen 15 Mk.

Für den KursuS 13: Preußen 6 Mk. Nichtpreuße« 9 Mk.

Anmeldunge« sind unter Angabe der Staatsange­hörigkeit zu richten:

bezügl. der Kurie 2 bil einschl. 8 und 10 bis ei«schl. 18 an die Direktion der Königl. Lehranstalt, Geise»» heim a. RH.; bezügl. deS Kursus 9 an den Herr» Ober- präsidenten.

Wegen Zulassung zum ReblauskursuS (Nr. 1) wollen sich Personen aus der Provinz Hessen-Nassau an den Herrn Oberpräsidente« in Cassel, Nichtpreußen an die Landesregierung wenden.

Weitere Auskunft ergeben die von der Lehran­stalt kostenlos zu beziehenden Satzungen.

3ym Schlüsse wird noch bemerkt, daß die unter 2, 3, 10 und 11 aufgeführten Kurse Veranstaltungen der Landwirtschaftskammer t* WieSbaden sind.

Der Direktor:

Wortmann.

Bus der Heimat.

):( Hersfeld, 29. Januar. (Verkauf von 40 Schwyzer- und 10 Simmentaler-Köhen.) Die Landwirtschaftskammer für ben Regierungsbe­zirk Caffel wird am Donnerstag, den 1. Februar -S. Js. vormittags 9 Uhr in Kirchhain auf dem Viehmarktplatze 40 Schwyzer- und 10 Simmentaler- Kühe an Landwirte bei Regierungsbezirkes Caffel versteigern. Näheres ist aus dem Anzeigenteil zu . et\e§en. ....... . ____ . .

Caffel, 26. Januar. Ein Ladengeschäft vollkommen auSgeplündert wurde von einer Spitzbubengefellschaft am Graben. Die Diebe müssen anscheinend auf ber Lauer gelegen und den rechten Zeitpunkt dazu be­nutzt haben, um den Laden auszuplündern. Es fielen ihnen eine Menge Waren, Gemüse, Brot usw. in bie Hände. Der Wert a» gestohlene« Ware« wird auf 800 Mark geschätzt.

Caffel, 26. Januar. Ein breiter Diebstahl würd« gestern am hellen Tage im Hause des PferdeschlächterS Ebert in der Hohe«torstraße verübt. DaS Geschäft war geschlossen, da auSverkauft war. Ebert selbst be­fand sich nicht im. Laden, in be* Diebe eindrangen, das Pult im nebenanstoßenden Aibeitszimmer er­brachen und hier 15 650 Mk. stahlen. 15 000 Mk. da- von waren in Tausendmarkschetae«, die sich der Schlächtermeister vorher erst von der Kasse geholt hatte, um eine Hypothek zu bezahlen. Von dem Dieb- stahl, der im Zeitraum von 12 bis 15 Minuten auS- geführt sein muß, fehlt jede Spur, da der oder bie Täter nicht mit Brecheisen gearbeitet haben.

Treysa, 27. Januar. Die Leitung der Anstalten Hephata bei Teysa beabsichtigt demnächst ein Heim für sittlich gefährdete Kriege, Linder (b. h. Knaben im Alter von 814 Jahren) einzurichten. In diesem Heim sollen solche Söhne von Kriegsteilnehmern aus­genommen werden, die infolge bei Fehlen» ber väterlichen Zucht und Ermahnung ber Mutter be- sondere Schwierigkeiten bereiten oder auS anderen Gründen nicht ohne Gefährdung für ihre innere Weiterentwickelung ferner daheim bleiben können. Nun fehlen aber der Anstalt noch sehr viele Ein­richtungsgegenstände für dieses Heim Sie wurde darum ganz außerordentlich dankbar sein, wen» ihr dazu freundliche Hilfe zuteil würde.

Howderg, 27. Jan. Der Verkauf bei städtische« Obstes au» der letzten Ernte erbrachte den außer­ordentlichen hohen Betrag von 21400 Mark.

Betzdorf, 29. Januar. Eine Eisenbahner-Diebes­bande wurde hier rndeckt, die monatelang nacht» Güterwagen beraubt hatte. Die Haussuchungen förderten große Mengen Leder, Speck, Tabak, Seist und Wolle zutage. Zwanzig Erjenbahnarbeiter wurden verhaftet.

Berzeichnis

der bei L. Pfeiffer Depositen lasse Hersfeld zu HerSfel- erner eingegangenen Spenden für bteRationat- tiftung für die Hinterbliebenen ber im Kriege Ge- allenen", worüber wie nachstehend dankend quittiert

wird: von Herrn Th. R. _ vom geringer D»rleh«»kaffen-Beret«, geringe*.

20-

211

Mk.

wr

bisheriger Bestand 1.V54.7S

Heutiger Bestand^lk. 1.285.7»