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Hersfelder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis visrLEätzÄich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bs- « » »^ zogen L60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei DElSInOSt Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Herrfeld. 5

Nr. 54* ,wrß« Dienstag, den 6 März

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, tm f amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- I holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag». -

1917

Kartoffeln sparen, weitere

Zuweisungen unmöglich!

AMtlsSer Teil.

HerSfeld, den 1. März 1917.

D«rch kriegministerielle Verfügung vom » Februar M. JS. ist die

Nachmusterung

der bisher als dienstunbrauchbar bezeichneten Wehrpflichtige«

«»geordnet worden.

Zur Abhaltung dieser Nachmusterung find folgende Termine bestimmt worden:

Dienstag, den 6. März ds. Is.

Mittwoch. 7.

Donnerstag. 8. und

AreitÄg. * 9»

««d zwar jedesmal Vormittags so» 8Vi Uhr ab.

Die Musterung findet in der neuen Turnhalle fAugnst-Gottliebstratze) hier statt.

Die Mannfchaften, die zur Musterung zu er- scheinen haben, erhalte« von dem Königlichen BezirkS- kommando hier besonderen Gestellx«gsb«fehl.

Diejenigen Mannschaften, die keinen GestellungS- beseht erhalten, aber bei der Nachmusterung im September und Oktober 1915 oder später die Ent­

scheidung:dauernd garntson- und arbeitSver- MmO^ MMDu hierdurch aufgefordert, sich innerhalb 8 Tagen bei ihrem zuständigen Bezirksfeldwebel schriftlich oder mündlich zur Nachprüfung ihrer MUilärpapier« zu melden. Die Mititärpapiere sind deshalb bei der

Meldung mitznbringen, Vezw. mit einznseude«.

Die Mannschaften, die ausgehoben sind, d. h. die die Entscheidung:k. v."d. g. n." oderb. a. p." erhalten haben und diejenigen Untauglichen, die in der Kriegsindustrie beschäftigt sind, find von der Meldung und der nochmaligen Musterung befreit.

Die Herren OrtSvorstänöe des Kreise» werden hiermit angewiesen, Vorstehende» alSbald und wieder­holt auf ortSSdliche Weise zur öffentlichen Kenntnis zu bringen und die in Betracht kommenden Mann­schaften anzuweisen, ihren Berpflichtigungen pünkt­

lich nachzukommen.

Die Gestellungspflichtigen haben ihre Militär- papiere zu den MusterungSterminen ebenfalls mit- zubringen.

DaS Erscheine« der Herren OrtSvorstände z« den Terminen ist nicht erforderlich.

J. M. No. 1582. Der Landrat.

I. B.:

v. Hedeman», Reg.-Affeffor.

HerSfeld, den 34. Februar 1917.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher er­innere ich daran, daß dem Herrn Ersten Staatsanwalt in Caffel bis zum 1. April d. J. gemäß meiner Ber- fügung vom 6. Januar 1914 KreiSblatt No. 4 Bericht über die in der Zeit vom 1. Januar 1916 bis 81. De­zember 1916 bestraften Personen zu erstatten ist. Fehlanzeige ist gegebenenfalls erforderlich. Tab. No. I. 2106. Der Landrat

I. «.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Asseffor.

HerSfeld, den 2. März 1917.

Die Vergütung-anerkenntnisse au» den Monaten August 1914 bis März 1916 über Forderungen für geleisteten Borspan« und Spanndienste, Hergabe von Grundstücken und Gebäuden, Naturalquartier, Stallung und Naturalverpflegung sind zur Zahlung angewiesen und können bet der Königliche» Krei»- kaffe hier eingelöst werde«.

J. M. No. 1496. Der Landrat.

/ J. B.:

». Hedemann, Reg.-Affeffor.

HerSfeld, den 26. Februar 1917.

SS ist bei mir zur Sprache gebracht worden, daß die Müller nicht überall die den Selbstversorgern für das zum mahlen aufgegebene Getreide ihnen Anstehende Mehl- nnd Kleiemenge liefern. Die Müller haben nnr Anspruch aus den festgesetzten Mahlloh» von 1,15 Mark pro Ztr. und dürfen weder Getreide, Mehl noch Kleie zurückbehalten. Die Selbstversorger ersuche ich, mir etwa vorkommende derartige Fälle mit genauer Angabe des SachverhaltS und insbesondere der fehlenden Mehl- oder Getreide- menge anzuzeige», damit sie strafrechtlich verfolgt werben könne«. Bei dieser Gelegenheit weife ich auch darauf hin, iah bei dem neuen AuSmahlver.

Hältnis von 94°/o die Verstaubung mit 4% berechnet wird, sodatz ein Abfall Kleie von 2% entsteht, auf den der Selbstversorger Anspruch hat.

Tgb. No. K. G. 452. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Asseffor.

Hersfeld, den 28. Februar 1917.

Als Annahmestellen, bet denen die behufs Ent- richtung der KriegSabgabe an Zahlungsstatt hinzu- gebrnden Schuldverschreibungen oder Schatzan­weisungen der Kriegsanlethen des Deutschen Reich» einzureichen sind, sind im Regierungsbezirk Caffel die Reichsbankstelle in Caffel und die Regierungs­hauptkasse in Caffel bestimmt.

Der Borsitzende der Einkommenstener- Beranlagungs-Kommission.

No. 859. J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Asseffor.

HerSfeld, den 27. Februar 1917.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des KreiseS ersuche ich, die Betriebsstener-Rollen bis zum 12. März 68. JS. bestimmt einzureichen.

Der Vorsitzende deS Gteueransschuffes ber Gewerbesteuerklaffen 8 und 4.

Nr. 557. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Affeffor.

Verordnung über Bier.

Vom 20. Februar 1917.

Auf Grund der Verordnung über KriegSmatz- nahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 lReichS-Gesetzdl. S. 401) wird für das Gebiet der Norddeutschen Brausteuergemeinschaft verordnet:

§ 1.

Untergäriges Bier, dessen Stammwürze weniger als sechs vom Hundert a» Extraktstoffe» enthält, darf nicht herseftellt werden.

M'in'M^^

bestimmten Stellen können die Herstellung von unter­gärigem Etnfachbtcre, dessen Stammwürze fünf vom Hundert ober weniger an Extraktstoffe« enthält, zu- grlasse«.

3 2.

Beim Verkäufe durch den Hersteller darf der Preis für untergäriges Bier in Fässern einunddreißig Mark und für untergäriges Etnfachbier (§ 1 Abs 2.) in Fässern zwanzig Mark für hundert Liter nicht über­steigen. Der Höchstpreis schließt die Kosten der Be­förderung bis zur Ausschankstätte, sofern diese am Orte der Herstellung belegen ist, nnd bei Versendung mit Bahn oder Schiff bi» zur Verladestelle des Ver­sandort» ein.

Fortsetzung auf ber 4. Seite.

Bus der Heimat«

8 HerSfeld, 8. März. Zu der Bekanntmachung Nr. W. M. 57/4. 16. K. R. A. vom 81. Mai 1916, be­treffend BestandSerhebung von tierischen und pflanzliche« Spinnstoffe« lWolle, Baumwolle, Flach», Ramie, Haas, Jute, Seide) und daraus her­gestellten Garnen unb Leitfäden, ist am 1. März 1917 eine kurze Nachtragsbekanntmachung erschienen. Durch diese werde« die einzelne« Bestimmungen der Bekanntmachung vom 81. Mai 1916 mit den An­ordnungen verschiedener in der Zwischenzeit er­schienener neuerer Bekanntmachungen über Spinn­stoffe in Einklang gebracht. Der Wortlaut deS Nachtrages ist im LandratSamt einzusehen.

):( HerSfeld, 8 März. Mit dem 1. März 1917 tritt eine kurze Nachtragsbekanntmachung zu der Be­kanntmachung W. 11 1800 2. 16. KRA. betreffend Höchstpreise für Baumwollspinustoste unb Baum- wollgesptuste in Kraft. Durch sie werben die Höchst­preise für rohe und einfache Baumwollgarne auf KopS, die nach dem System der Dreizylivder- Spinnerei hergestellt sind, erhöht, sofern sie auf Grund von SpinnerlaubniSscheixen gefponnen sind, die nach dem 24. Januar 1917 ausgestellt sind. Der Wortlaut der NachtragSbekanutmachung ist im LandratSamt eiuzusehen.

):( HerSfeld, S. März. (Die sechste ReichS- kriegSanleihe.) Wie wir von zuständiger Seite erfahre«, steht die Veröffentlichung der Bekannt­machung, mit ber daS deutsche Volk zur Beteiligung a« deS Reiches sechster KriegSanleihe aufgefordert wird, nahe bevor. Die Annahme der Zeichnungsan- meldunge» wird sich auf einen Zeitraum von unge­fähr vier Wochen erstrecken, dessen Anfang auf den 15. März und beffen Ablauf auf den 18. April festge- setzt ist. Besonders hervorzuheben ist, daß die Pflicht- etnzahlungStermtne sich bis zur Mitte des Monats Juli erstrecken, sodah alle die, die im zweiten Viertel

des Jahres und zu Beginn deS dritten Gelder ver' einnahmen, über diese schon jetzt zu Gunste« ber KriegSanlethe verfügen können. Es ist aber auch da­für gesorgt worden, daß die Ende März oder Anfang April frei werdenden Gelder sofort nach Eingang verzinslich angelegt werden können, denn obwohl die Zeichnungsanmeldungen bis zum 16. April zulässig sind, ist eS statthaft, Voll- oder Teilzahlungen vom 81. März ab zu leisten. Die sechste Kriegsanleihe wird in erster Reihe wieder in fünsprozentige« Reichsschuldverschreibungen bestehen, die zum Preise von 98 vom Hundert (Schuldbuchzeichnungen mit Sperre bis zum 15. April 1918 zum Preise von 97,80 Mark) gezeichnet werden könne«. Die Unkündbarkeit von Seiten des Reiches, die die Verfügung der An­leiheinhaber über ihren Besitz in keiner Weise be­schränkt oder erschwert, ist, rote bei den früher be- gebenen fünfprozentigen Schuldverschreibungen bis zum Jahre 1924 festgesetzt, sodatz die Anleiheerwerber mindestens bis zu diesem Zeitpunkte im Genufle der hohen Verzinsung bleiben. Sollte daS Reich nach diesem Zeitpunkte eine Ermäßigung beS Zinsfußes beabsichtigen, so muß eS bet dieser ebenso wie bei »en früheren Kriegsanleihen die Schuldverschreibungen kündigen nnd den Inhabern die Rückzahlung zum vollen Nennwerte anbieten. Neben den sünfpro- zentigen Schuldverschreibungen werden gleichfalls zum Preise von 98 vom Hundert vtereinhalb- prozentige ausloSbare Reichsschatzanweisungen auS- gegebe«, die sich von den früher begebenen Schatzan- Weisungen deS Reiches sehr wesentlich unterscheiden. Das Nähere über die neue Art Schatzanweisungen werden wir unsern Lesern binnen kurzem mitteilen können. Diese Mitteilung wird auch für die Eigen­tümer früherer KriegSanleihen Interesse haben, da ihnen unter gewiffen Voraussetzungen Umtaxschrecht« eingeräumt sind, die ihnen die Möglichkeit bieten, neue Schatzanweisungen an Stelle ihrer alten An­leihen zu erwerben, ohne daß sie genötigt wären, die MiMm ., weiblichen Jugend.) In dieser Zeit der An­passung aller Volkskräfte ist es dringend notwendig, daß unsere weibliche Jugend, die in das Berufsleben eintrit, eine besondere Berufswahl trifft, der die Be- gabung, der Neigung und den Lebensoerhältniffe« entspricht. Jeder Mensch kann nur aus dem Gebiete das Bestmöglichste leisten, für das er diese nötigen Vorbedingungen besitzt. Die Berufswahl der Töchter darf nicht dem Zufall überlassen werden, sie muß eben­so wie die der Söhne wohl überlegt sein. Auch die Töchter bedürfen einer genügenden Lehr- und Au». bildungSzeit, wenn sie sich tüchtig im Leben erweisen wollen. ES gilt daher, unseren Töchtern in alle» Be­rufen, die wir sie ergreifen lassen, diese Lehr- und Ausbildungszeit zu bieten und sich nicht durch falsche Lockungen irremachen zu lassen, wie es leider auf den verschiedensten Arbeitsgebieten durch große Werbe­anzeigen für kurzfristige Kurse geschieht. Diesen Lockungen folgen sehr viele Mädchen aus kleinen Städten und Dörfern. Die Eltern schicken ihre Töchter in dem guten Glauben in die Stadt, daß sie dort wirklich für das Leben wertvolle Kenntnisse er­werben können. Sie werben leider häufig enttäuscht, wenn sie nicht genug darauf hingewiesen werden, daß die Eltern, die ihre Töchter in die Großstadt zur Ausbildung geben wollen, sich erst in der Berufsbe- ratungsstelle jCassel-RathauS Zimmer No 9) AuS- kunfi holen welchen Bildungsweg ihre Töchter zu machen haben, um wirklich Vollwertige» für ihren Beruf zu erlernen, sodatz er ihnen in Zukunft auch beu vollen Lebensunterhalt bieten kann. Die Auskunft wir» kostenlos und auf Wunsch auch schrift­lich gegen Rückerstattung des Portos erteilt. Erwähnt fei noch, daS für den kaufmännischen Beruf, für den ein Massenandrangnamentlich aus der Provinz zu ver­zeichnen ist, eine mehrjährige Lehrzeit verbunden mit dem Besuch der städtischen Pflichtfortbilöungsschule, ober dem Besuch einer vollwertigen Handelsschule, wie z. H. die deS Frauendtldungsoereins in Caffel, Gieß- vergstr. 11, durchaus notwendig ist, um die nötige Grundlage für das Aufwärissteigen im Beruf zu ge­winnen.

):( Hersfeld, 3. März.Russennot und Gotteshttfe" über dieses Th ma wird am Dienstag, den 6 b. M., in einer um 8 Uhr abends in unserer Stadtkirche stattfindenden Kriegsbetstunde Pfarrer LoSzereit aus Neukirch in Ostpreußen sprechen. Herr Pfarrer LoSzereit hat die ganze Zeit hindurch, in der die Russen seine Gemeinde besetzt hielten, mit den Russen vielfach verhandelt, um Schonung des Orte» gebeten, hat zweimal den Brand des OrteS abge- wendet, aber leider nicht verhüten können, daß in nächster Nähe Gehöfte abgebrandt und Menschen er­mordet wurden. Bei der Befreiung von den Russen hat er mit seiner Gemeinde unsere Truppen verpflegt, ihnen als Führer gedient und ist dabei im feindliche« Schnellfeuer durch Gottes Gnade bewahrt geblieben. Pfarrer LoSzereit kennt auch im übrigen bie Verhält- nisfe in Ostpreußen, vor allem die große Not in den geplünderten Gebieten und wird über Mittel unb Wege zur Abstellung berichten. Der Besuch biefei Gottesdienstes wird allen angelegentlichst empföhle».