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Herssel-er Tageblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 115. B$ydW Sonnabend, den 19. Mai

1917

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung

der Reichsbekleidungsstelle über die Versorgung der in der Kriegswirtschaft tätigen bürgerlichen Personen sowie -er Hilfsdienstpflichtigen mit Web-, Wirk-, Strick- nud Schuhwaren.

Vom 27. März 1917.

(Schluß.)

§ 7.

Der Antragsteller hat zunächst zu versuchen, die in dem Bezugsschein bewilligten Gegenstände im freien Handel zu erwerben. Für die Ungültig- machung und Weiterbehandlung dieser Bezugsscheine gelten die Vorschriften des § 13 der Bundesratsver- ordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk., Stritt. undGch»l)w°«n (Reichs gesetzbl. S. 1420.)

Gelingt es dem Antragsteller nicht, sich die Gegen­stände auf diesem Wege zu verschaffen, so hat er den Bezugsschein an die Reichsbekleidungsstelle Abteilung H, mit dem Anträge auf Lieferung der betreffenden Stoffe einzureichen, worauf von dieser die Lieferung gegen vorherige Barzahlung, soweit die Stoffe bei ihr vorhanden sind oder beschafft werden können, in die Wege geleitet wird.

Bezüglich der aus Papiergewebe herzustellenden Waren bleibt besondere Bekanntgabe der Bezugs­quellen vorbehalten.

§ 8.

Die besondere Berufsbekleidung darf nur inner­halb des Betriebes getragen werden.

Die von der Reichsbekleidnngsstelle bezogenen Gegenstände sind auf deren Erfordern von den Be­trieben zu verwalten.

umgegangen wird, und darauf zu achten, daß für den Betrieb nicht mehr brauchbare Gegenstände, soweit sie aus Faserstoffen bestehen, nicht beseitigt oder ver­nichtet, sondern an die Annahmestellen des zu­ständigen Kommunalverbandes für getragene Kleidungs- und Wäschestücke oder, soweit es sich um nicht wiederherstellbare Kleidungsstücke handelt, an die vom Kriegsamt (Kriegsrohstoff-Abteilung) be­auftragten Lumpensortterungsbetriebe abgeliefert werden.

§ 9.

Die Landeszentralbehörden werden diejenigen Stellen bestimmen, die die Anträge der Betriebs­unternehmer (siehe § 6) zu begutachten und die Auf­sicht über die besondere Berufskleidung, sowie über die Maffenquartiere in Bezug auf die Instandhaltung des Unterkunftbedarfs auszuüben haben.

Die Reichsbekleidungsstelle behält sich außerdem vor, die Befolgung der Vorschriften des § 8, durch eigene Beauftragte zu überwachen.

2. Versorgung der Hilfsdienstpflichtigen.

§ 10.

Auf diejenigen Hilfsdienstpflichtigen, die in der Kriegswirtschaft beschäftigt sind, finden die §§ 19 dieser Bekanntmachung Anwendung.

§ 11.

Die Reichsbekleidungsstelle versorgt die in den besetzten Gebieten bei Truppenteilen und militärischen Behörden beschäftigten Hilfsdienstpflichtigen mit dem nötigen Bedarf an Kleidungsstücken, soweit solche aus Web-, Wirk- und Strickwareu bestehen, und an Schuh­waren, dagegen nicht mit dem Unterkunftsbedarf.

Auf das Verfahren findet der Erlaß des Kriegs- ministeriumS vom 2. November 1916 W. M. Nr. 114. 9. 16 K. R. A.-Armee-Verordnungsblatt Seite 478= Anwendung, mit der Abänderung, daß die Not­wendigkeit der Anschaffung von derjenigen Dienststelle bescheinigt wird, bei der der Hilfsdienstpflichtige be­schäftigt wird, und daß diese Dienststellen die Bezugs­scheine gesammelt zum 1. und 15. eines jeden Monats der Etappeninspektion zur weiteren Erledigung im Einvernehmen mit der Reichsbekleidungsstelle zu leiten.

Die bürgerlichen Bezugsschein - Ausfertigungs­stellen haben hiernach für die unter Absatz 1 ge­nannten Hilfsdienstpflichtigen Bezugsscheine für den daselbst angegebenen Bedarf nicht mehr auszustellen.

3. Bon der Reichsbekleidnngsstelle nicht zu Versorgende.

§ 12.

Die nicht unter §§ 10 und 11 fallenden Hilfs­dienstpflichtigen unterliegen den Bestimmungen, die für die sonstige bürgerliche Bevölkerung gelten.

Dasselbe gilt von den in der Kriegswirtschaft tätigen Hilfsdienstpflichtigen, soweit es sich nicht um die Versorgung mit der zur Ausübung ihres Berufs

Berlin, den 27. März 1917.

Reichsbekleidungsstelle

Geheimer Rat Dr. Beut!er Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.

Fortsetzung auf der 4. Seite.

Spart Kohlen und Fett durch KriegskSche, Kochkiste und Bitt.

Bus der Heimat.

):( Hersfeld, 18. Mai. Die Eisenbahnen müssen zur Zeit mehr denn je in erster Linie der Beförderung der für Kriegsführung und Volksernährung notwen­digen Güter dienen. Es wird wiederholt Unterlassung aller nicht dringend notwendigen Reisen empfohlen und besonders darauf hingewiesen, daß die Eisenbahn­verwaltung zu Pfingsten nicht in der Lage sein wird, mehr Züge (Sonöerzüge), als planmäßig vorgesehen, zu fahren.

):( Hersfeld, 18. Mai. Trotz der steigenden Er- uährungsschwierigkeiten in der Heimat werden immer noch Lebensmittel, insbesondere Fleischwaren, Butter und Speisefette, an zahlreiche Heeresangehörige ins Feld gesandt. Ein Bedürfnis für derartige Liebes- gabensendungen neben der durchaus auskömmlichen Feldverpflegung kann nicht anerkannt werden. Schon vielfach müssen die Daheimgebliebenen darben, damit dem Feldheer die erforderlichen Berpflegungsmengen überhaupt zugeführt werden können. Was darüber hinaus im Jnlande verfügbar gemacht werden kann, muß dort verbleibeu und den großen Städten und Industriezentren zu Gute kommen.

§ Hersfeld, 16. Mai. Beschlagnahme, Be­standserhebung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Aluminium. Am 10. Mai 1917 ist ein Nachtrag zur Bekanntmachung Nr. Me. 500 2. 17. K. R. A. vom 1. März 1917, betreffend Beschlagnahme, Bestandser- Hebung und Enteignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Aluminium in Kraft getreten. Der Nachtrag bringt eine Abänderung des 8 7 insofern, als die Enteignung der beschlagnahmten Gegenstände nicht nur durch besondere an den Besitzer gerichtete Anordnung, sondern auch durch öffentliche Bekanntmachungen ausgesprochen werden kann. Ferner werden die Uebernahmepreise (§ 9) gegenüber der ursprünglichen Festsetzung erhöht ist. Es ist Ber- -sorge getroffen, daß Abtroferern,. einte auf Grund der alten Fassung des § 9 der Bekanntmachung Mc o00 2. 17. KRA. die geringere Vergütung erhalten haben, der Unterschied zwischen den neuen und den bereits ge­zahlten Uebernahmepreisen nachgezahlt wird. Schließ­lich werden noch im § 11 Bestimmungen über Abliefe­rung von nicht beschlagnahmten Gegenständen aus Aluminium und die dafür zu zahlenden Uebernahme­preise festgesetzt. Alle Einzelheiten ergeben sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung, deren Veröffent­lichung in der üblichen Weise durch Anschlag und durch Abdruck in den Tageszeitungen erfolgt. Außerdem ist der Wortlaut der Bekanntmachung beim Landratsamt und der Polizei-Verwaltung einzusehen.

Die Hof in Irankrelch.

in Frank- it uur die

Der Mangel an Lebensmitteln macht sich reich in steigendem Maße bemerkbar. Nich Einführung der Zucker- und Brotkarte rvird drückend empfunden, sondern es prägt sich in vielen Briefen, wel­che die Gefangenen von ihren Angehörigen erhalten, auch die Angst vor der drohenden Hungersnot aus. Alle Preise sind auf schwindelnde Höhe gestiegen, und das meiste kann man selbst um Geld nicht mehr haben. Da die Einführung der Karten zu spät erfolgte, wird der Inhaber einer solchen oft zurückgewiesen, weil seine Vorräte mehr da sind. Aus Troyes schreibt eine Frau ihrem Manne:Man findet kein Gebäck und keine Kartoffeln mehr, diese sind alle erfroren. Dazu die fürchterlich hohen Preise. Wenn das so fortgeht, stirbt man Hungers." Aus Dun les Plaes wird geschrieben: Kein Briefpapier mehr, ich mußte deshalb ein Notiz­buch zerschneiden. Kein Petroleum, fein Essig, keine Konserven, keine Seife und schon lange kein Zucker

Konserven, keine Seife und schon lange kein Zucker mehr! Ich glaube, jetzt wird bald das große Elend da fein. Aus Mangel an Kohlen stehen die Fabriken still, oder arbeiten nur an gewissen Tagen und Stunden. Tageszeitungen erscheinen auf einem einzigen Blatt und nur zweimal in der Woche. Die Mißstimmung geht so weit, daß eine Revolution befürchtet wird." Em anderer Briefschreiber aus La Reineuse drückt sich fol- gendermaßen aus:Lieber Lucien, ich will Dir sagen, daß in Rußland die Revolution ausgebrochen ist, und sie wird auch in Frankreich nicht lange auf sich warten lassen." Die Frau eines französischen Offiziers schreibt ihrem Manne:Ich habe heute in den Zeitungen ge­lesen, daß der Zar abgedankt hat. Die Revolution ist dort also in vollern Gange. Ich wollte, sie brache heute abend tu PariS aus! Die tun dort, als ob sein Krieg wäre. Wenn aber ihre Mägen einmal vor Hungersnot schreien, wird die Freude ein Ende haben!

Griechenlands Leidensweg.

Neuerdings gehen Andeutungen durch die Entente- presse. wonach neue Maßregeln gegen Griechenland, von bem es in letzter Zeit verhältnismäßig ruhig geworden war, in erwarten seien. Unter anderem wirb immer drohender die Absetzung des Königs Konstantin wegen ,Widersetzlichkeit gegen die Entente" gefordeA. Der

wirkliche Grund dürfte darin zu suchen sein, daß mit dem Sturz der Romanosss der griechische Herrscher die letzte dynastische Stütze verloren hat, die er noch immer im Lager der Entente besaß. Mit dieser Stütze ist dann auch die letzte Scheu verschwunden, sich in die Verhält­nisse des neutralen griechischen Staates mit einer Rück­sichtslosigkeit einzumischen, auf die man sich jetzt offen­bar vorbereitet und zunächst einmal die anderen neu­tralen Staaten vorbereiten möchte. In Griechenland ha­ben die Ententestaaten mannigsache Interessen. Sarrail ist nach wie vor ohne die erforderliche Bewegungsfrei- he.it. Saloniki wäre ein erwünschter Balkanstützpunkt für England, Epirus eine begehrte Balkankolonie für Ita­lien. In die griechischer! Inseln und kleinasiatischen Ge­biete könnte man sich teilen. Hinzu kommt die ohnmäch­tige Wut über den heldenhaften Widerstand, mit dem das griechische Volk den Leiden begegnete, die ihm die Vergewaltigung durch die Entente als Strafe für seine Neutralität eingetragen hat.

Ueber diese bewundernswerte Haltung des Volkes wie seines Königs wird demAlgemeen Handelsblad" von griechischer Seite folgendes geschrieben: Die schwie­rigen Verhältnisse in Griechenland sind nur durch die Blockade der Entente, die seit vier Monaten anhält und dem Volke große Entbehrungen auferlegt, verursacht worben. Die Brotration belauft sich, falls das Brot überhaupt nicht gänzlich sehlt, seit Monaten nur aus 50 bis 75 Gramm für die Person. Kartoffeln und andere stärkemehlhaltige Nahrungsmittel mangeln gänzlich. Ebenso Steinkohlen, Gas und Elektrizität. Tausende von Arbeitern sind in das tiefste Elend gesunken. Die Fa­briken haben geschlossen, Küslenfährt und Fischerei ist verboten. Die Zahl derer, die an Hunger sterben, ist groß.

Diese Pressalien, die allein auf der Uebermacht be­ruhen, sind aber vergeblich gewesen, um das Volk ge­gen den König aufzuhetzen oder es zum Verlassen der Neutralität zu zwingen. Das hat sich bei bem National- fest, das in letzter Zeit gefeiert worden ist, auf die ent­schiedenste Weise gezeigt. Auf den Straßen von Athen jauchzte eine dichte Menge dem König auf seinem Wege zur Kathedrale vor dem Tedeum leidenschaftlich zu. In der Kirche selbst waren die Ovationen des Volkes so mächtig, daß der Gottesdienst erst nach einer Viertel­stunde beginnen konnte. Auf die gleiche Weise zeigte sich das Volk beim Verlassen der Kirche. Auf dem Piräus wurde das Nattonalfest mit denselben Bezeugungen der

Vaterlandsliebe und Königstreue gefeiert. Von neuem bewies die Bevölkerung in Tausenden von Telegram­men von allen Seiten, daß sie sich nicht von.ihrem König trennen will, sondern im Gegenteil, daß durch die Not die Verbindung zwischen Fürst und Volk nur noch enger geworden ist.

Das der Krieg verschlingt.

Aus einer Broschüre von ParvusDie soziale Bi­lanz des Krieges", die im Verlag für Sozialwissemchaft erschienen ist, seien einige Zahlen mitgeteilt. Wenn die ersten drei Kriegsjahre vollendet sind, werden sich die Kosten de Krieges folgendermaßen gestaltet haben:

Kriegsauleihen 350 Milliarden Mark

Tote und Verwundete 21000 000 Männer

Tote allein 7 000 000

Invaliden 5 000 000

Verluste durch Geburtenrückgang 9 000 000

Die Goldgewinnung der Welt seit fünfhundert Fah­ren beziffert sich auf etwa 62 Milliarden Mark, also nicht einmal ein Fünftel der Kriegsanleihen. Wollte man die 350 Milliarden Kriegskosten in Zwanzig-Mart- stucken auszahlen, so könnte man davon einen neunfa­chen Gürtel um ben Aequator legen. Die genannte Staatsschuld Europirs betrug vor dem Kriege 104 Mil­liarden Mark. Nach drei Kriegsjahreu wird sie auf 450 Milliarden Mark gestiegen sein. Wollte man die 7 000 000 Getötete zu einem Leicheuzuge formen,, würde er von Paris bis Wladiwostok reichen. Die geiarme englische Handelsflotte vor dem Kriege hatte einen Wer! von höchstens 3 Milliarden Mark, also weniger als die Zinsen der Kriegsauleihen, die England W schon zu zählen hat. Die gesamte deutsche Warenanafuör nach den englischen Kolonien betrug rund 450 Millionen Mark jährlich. Gelänge es England wirklich, sie rest­los zu vernichten, brauchte es 200 Fahre, um damit den Betrag seiner Kriegskosten zu erreichen. Frankreich hat schon jetzt über die doppelte Anzahl Männer verloren, als die gesamte männliche Bevölkerung Elsaß-Lothrin- genS beträgt. Rußland halte sich für die Kriegskosten ein Eisenbahnnetz dichter als Belgien bauen können. Die Schäden, die dieser Krieg der Menschheit NMsWt hat, sind so ungeheuer, daß niemand in um lünemge gangen wäre, wenn er seinen Verlauf gekannt hätte.