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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be-

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei| vIOtt Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, hn MITOIuII amtlichen Telle 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ( holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 182.

*, b$'^ Dienstag, den 7. August

1917

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 4. August 1917.

Lebensmittelverteilung.

Auf Abschnitt I und K 6er ländlichen Lebens­mittelkarten für Selbsterzeuger werden je 50 gr Haferfabrikate und 50 gr Graupen und auf Abschnitt M und N der ländlichen Lebensmittelkarten für Verbraucher je 100 gr Haferfabrikate und 100 gr Graupen verabfolgt. Der Preis beträgt für 100 gr Graupen 6 Pfennig, für 100 gr Haferfabrikate 9 Pfennig. Die Verkaufsstellen werden auf ortsübliche Weise bekannt gegeben) der Verkauf hat alsbald zu er­folgen und sind die Kartenabschnitte innerhalb 8 Tagen der Firma G. W. Schimmelpfeng einzureichen.

Ich mache noch besonders darauf aufmerksam, daß nur auf die oben bezeichneten Abschnitte Hafer­fabrikate und Graupen verkauft werden dürfen, andernfalls den zuwiderhandelnden Händlern der Ver- kauf von Lebensmitteln entzogen werden muß. TMHG7 2259. Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 3. August 1917.

An die Herren Bürgermeister des Kreises.

Nach den Bestimmungen der Reichsgetreideord­nung für die Ernte 1917 darf an Versorgungsbe- rechtigte, die selbst backen, kein Getreide mehr verabfolgt werden. Es foll anstelle von Getreide an diese Personen Mehl ausgegeben werden. Da die

Mehlver- teilungsstellen noch nicht zum Abschluß gekommen sind, kann den Bersorgungsberechtigten, die bisher an Stelle von Brotkarten Brotgetreide erhalten haben, ausnahmsweise aber nur für die Zeit vom 15. August bis 15. September eine Mahlkarte verabfolgt werden und zwar über 7 kg pro Kopf. Nach diesem Zeit­punkte darf dann nur Mehl gegen Mehlkarte an Versorgungsberechtigte, die selbst backen wollen abge­geben werden. Die Formulare für die Mehlkarten gehen den Herren Bürgermeistern demnächst zu.

Der Lanörat.

J. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 3. August 1917.

Soweit mir die Herren Bürgermeister über den etwa eingetretenen Wechsel in der Person des Waisen- rats gemäß meiner Verfügung vom 15. September 1911, im Kreisblatt No. 139, noch nicht berichtet haben, erinnere ich hieran mit Frist bis zum 15. ds. Mts. Geht bis dahin kein Bericht ein, so nehme ich an, daß ein Wechsel nicht eingetreten ist. Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 7741. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 6. August 1917.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher weise ich nochmals darauf hin, daß die Abgabe von Karten aller Art an Urlauber und Paflante» noch bis zum 16. d. M. bei den örtlichen Ausgabestellen erfolgt, erst von diesem Zeitpunkt ab tritt die Neu­regelung in Kraft.

Der Landrat.

J. V.:

».Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, beh 1. August 1917.

Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat im hiesigen Kreise folgende Personen mit der Leitung einer Sammelstelle für Gemüse und Obst beauftragt

1. Händler Georg Ehm in «chenklengsfeld für die Gemeinden Schenklengsfel», Friedewald, Lauten- Hausen und HillartShansen sowie die Gemeinden im Landecker-Amt, im Haune- und Fuldatal nördlich Hersfeld.

2. Händler Adam Maikran- in Ransbach für die Gemeinden Ransbach, AuSbach, »ethsemane, Unterneurobe und die Gemeinden im Werratal.

3. Händler Adam Bieber in Niederaula für die Gemeinden Holzheim, Kruspts, Starklos und Hattenbach.

4. Händler Jakob Völker in Kirchheim für die Ge­meinden des Aulatales und die anschließenden Täler sowie für den Geisgrund.

Die betreffenden Händler sind befugt, Obst und Gemüse im weitesten Umfange freihändig zu kaufen und für die die Reichsstelle an die von dieser mit- geteilten Händler abzuführen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher der betreffenden Ortschaften ersuche, ich auf vorstehende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise hinzuweisen. Die genannten Händler sind auch dazu berufen, die von der Gemeinde bezw. Gutsbezirk zur Ver­fügung gestellten 5O°/o der Gemeinde-Obsternte zu übernehmen und an die in Betracht kommenden Großhändler abzuführen. Diejenigen Herren Bürger­meister, die noch nicht auf meine Verfügung vom 24. Juli 1917 I. 9054 berichtet und auch münd­lich in der Bürgermeisterversammlung sich mit dem betreffenden Vorschlag noch nicht einverstanden erklärt haben, ersuche hiermit scheunigst noch um entsprechen­den Bericht.

Tgb. No. I. 9226. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, am 1. August 1917.

Im Monat Juli d. Js. sind von mir den nachbe­nannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:

A. Jahresjagdscheine:

a. entgeltliche:

am 2.7. dem Gutsbesitzer Johannes Hauck zu Hof Hählgans)

2./7. Gymnasiasten Hans Hauck zu Hof Hähl- gans;

3.-7. Lehrer Erwin Göring in Eisenach ;

3./7. Jagdaufseher Oswald Anders in Heringen;

4./7. Königlichen Hegemeister a. D. Küch in Eitra)

6.7. Fabrik-Direktor Ferdinand Altenburg in Hersfeld)

10.7. Landwirt Karl Reinhard in Unter­weisenborn:

" 10.7 " Ober-Postasiisteuten Fart Stelzner in Hersfeld,-

19.7. Landwirt Wilhelm Eschtruth zu WilhelmShof;

19.7. Domänenpächter Karl Eschtruth zu Wilhelmshof;

20.7. Gastwirt Justus Göbel in Wüstfeld;

23.7. Werkmeister Martin Engel in Hersfeld;

,, 24.7. Arzt Dr. med. Prüß z. Zt. in Hersfeld ;

27.7. Königlichen Oberlandmeffer Dr. Overbeck in Hersfeld)

27./7. Rittergutspächter C. Reinecke zu Hof Heisenstein bei Holzheim;

30-7. Pfarrer Karl Kaiser in Obergeis)

30/7. Gerichts-Assessor Dr. Zeh in Hersfeld)

31/7. Landwirt Wilhelm Wenzel in Rotter- terode;

b. unentgeltliche:

am 11.7. dem Jäger Adolf Klotz zu Forsthaus Stückig bei Ransbach.

19.7. Königlichen Förster Hilsenitz in Wtppers- hain;

B. Tagesjagdscheiue:

Keine; Der Lanörat.

I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Verordnung

zur Durchführung der Verordnung über Gerste vom 6. Juli 1916 (Reichs-«es«tzbl. S. 800).

Vom 21. Juli 1917.

* Artikel 1

Auf Grund des 8 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vorn 22. Mai 1916 (Retchs-Gesetzbl. S. 402) wird in teilweiser Abänderung der Bekanntmachung vom 13. September 1916 (Retchs-Gesetzbl. S. 1043) als die nach § 7 Abs. 1 a der Verordnung über Gerste aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Retchs-Gesetzbl. S. 800) zuständigen Stelle, soweit es sich um den weiteren freihändigen Erwerb von Gerste alter Ernte handelt, die Reichs­getreidestelle bestimmt. Im übrigen bleibt die Retchs- gerstengesellschast m. i.^^bie zuständige Stelle.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.

Berlin, den 21. Juli 1917.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts.

von Braun.

Verordnung

über den Wegfall der Zusatzfleischkarte«.

«,M 22. Juli 1917.

Auf Grund der §$ 5, 6 und 15 der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs vom 91. August 1916 (Reichs-Vesetzbl. k. 941) wird bestimmt:

$ i

Die Bekanntmachung über Zusatzfleischkarten vom 15. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 355) wird mit der Maßgabe aufgehoben, daß die Kommunalverbäuöe mit Ablauf der letzten, der Fleischzuteilung zugrunde gelegten Woche vor dem 16. August 1917, spätestens aber mit Ende der 17. Woche seit Eintritt der Fleisch- verbilligung, neben der Reichsfleischkarle Zufatzflersch- karten nicht mehr ausgeben dürfen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver- kündung in Kraft.

Berlin, den 22. Juli 1917.

Der Präsident »es Kriegsernährungsamts.

J. B.: von Braun.

Bus der Heimat«

§ Hersfeld. 6. August. (Sammelt Akazien- keine!) Es werden immer neue Rohstoffe entdeckt. Der Kriegausschuß für Fette und Oele hat sich an alle Obstkernsammelstellen gewandt und gebeten, es möchten auch die Samen der Akazien gesammelt »erden. Der Akazienbaum/welcher aus Nordamerika stammt, jetzt aber überall angepflanzt ist, dürfte wohl allgemein bekannt sein. Dieser Baum bekommt erst verhältnismäßig spät im Jahr seine gefiederten Blätter und erfreut uns dann durch die weißen Blütentrauben, die einen angenehmen Duft aus­hauchen. Gewöhnlich setzt die Akazie, die diesen Namen zu unrecht trägt und richtiger Robinie genannt wird, zahlreiche Früchte an, die der Herbstwind in großer Zahl zu Boden weht. Bei buschformigen Akazien kann man die reifen Hülsen abpflücken. Die Samen werden aus den Hülsen ansgestreift; für 1 kg Samen bezahlen die Obstkernsammelstellen den Betrag von 70 Pfg. Gerade wie die Obstkerne, gibt man die Samen ^en Schulkindern mit, welche das Sammelgut

Herrn Konditor Otto Karl Boehme, Caffel Hohenzollernstraße 52. Ueber die Verwendung der Akaziensamen teilt der Kriegsausschuß für Oele und Fette mit, daß man aus dem Samen Oel gewinnt und die Restbestände zur Herstellung eines Genuß- mittelS (Kaffee-Ersatz) verwendet. Hoffentlich hat auch diese Sammlung ein günstiges Ergebnis. Wenn eS gelingt, die Samen aller Akazienfruchtstände zu er­saßen, wird eine beträchtliche Menge herauskommen. In den Landkreisen sind die Akaziensamen den Kreissammelstellen zuzuführen.

1. Bedeutung der Pilze als Volksnahrungsmittel.

Neben der großen Bedeutung, welche die Pilze im Haushalt der Natur einnehmen, erlangen sie jetzt auch immer mehr von Jahr zu Jahr steigend große Be­deutung als Volksnahrungsmittel.

Man preist sie alsdas Fleisch im Walde" und stellt sie den Hülsen flüchten und Getreidesorten im Range gleich. Das zarte, schmackhafte Fleisch guter Schwämme hat von jeher »arme Verehrer gefunden. Trotzdem hat man die Pilznahrung lange Jahre hin­durch nur als Leckerei bezeichnet. Erst der Neuzeit war es vorbehalten, uns wirklich genauen Aufschluß über den großen Nährwert der Pilze zu geben, sodaß sie sich mehr uud mehr in unserer Küche einbürgern.

Wenn es auch zum mindesten übertrieben er­scheint, nach den im Magensafte wirklich löslichen Ei- »eißstoffen zu urteilen, die Pilze betr. ihres Nähr­werts mit den Körner- und Hülsenfrüchte in eine Reihe zu stellen, so können sie doch, infolge ihrer lös­lichen Eiweißstickstoffe als gutes Nahrungsmittel be­zeichnet werden. Die Ausnutzung »es Eiweißgehaltes kann durch sehr feines Zerhacken der Pilze (Pilzsuppen) .sehr gesteigert werden. Dergleichen ist zu beachten, daß junge Pilze am nahrhaftesten sind. Auch ist der Hut stets wertvoller als der Stiel. Die Nährsalze der Pilze sind für eine leicht normale Verdauung höchst wichtig) sie sieben im Durchschnitt denen des Fleisches an Gehalt nicht allzuviel nach. Ersetzen Sie Gpeiseschwämme auch nicht das Fleisch, so sind sie bei geeigneter Zubereitung immerhin ein billiges, wohl­schmeckendes Gemüse und eine besonders nahrhafte Würze.

(Mitgeteilt vom Obst- und Gartenbau-Verein.)

Pflückt Wetten.

5 Pfd. Zucker für 1 Ztr. Maldbeeren.

3 Pfd. Zucker für 1 Ztr. Girtenodst. Sammelstelle bei Sophie Rehn.