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Hersfel-er Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Melier

für den Kreis Hersfeld

Äreisölatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im f amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder- | holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag». ,

Nr. 191." "TSV* Freitag, den 17. August

1917

Amtlicher Teil.

Dachtrag

zu der Bekanntmachung Nr. W. III. 300019. 1k K. R A. vom 10. November 1916, betreffend Beschlagnahme, Ver­wendung und Veräußerung von Flachs­und Hanfstroh, Bastfasern (Jute, Flachs, Ramie europäischer und außereuro­päischer Hanf) und von Erzeugnissen aus Bastfasern.

Nr. W. III. 3900/6. 17. K. R A.

Vom 4. August 1917.

Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung gegen die Beschlagnahmevorschriften nach § 6 der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (Reichs-Gefetzbl. S. 376)*) bestraft, wird. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gefetzbl. S. 603) untersagt werden.

Artikel I.

§ 4c und § 5 der Bekanntmachung Nr. W. ni. 3000/9. 16. K. R. A., betreffend Beschlagnahme, Verwendung iWliiiM

europäischer Hanf) und von Erzeugnissen aus Bast­fasern, vom 10. November 1916 werden aufgehoben.

* Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen ver­wirkt sind, bestraft:

2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft oder ein anderes Ver- äußernngs- oder Erwerbsgeschäft über ihn ab- schließt,-

3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu be­handeln, zuwiderhandelt;

4. wer den nach § 5 erlassenen Ausführungsbe­stimmungen zuwiderhandelt.

Küchengiste.

Bon Dr. Philipp Solinus.

Beinahe in jedem Sommer treten Vergiftungsfälle auf, die sich rmr schwer erklären lassen. In leichten Fällen gibt es schwere Verdauungsstörungen, Brechen und Durchfälle, in schweren Fällen tritt der Tod ein. Sie werden durch die sogenannten Küchengiste herbet-

Umgebung zeigen ..,- .-, , , daß die Zersetzung begonnen hat.

geführt.

Zu Zeiten der Lebenswittelknappheit ist ihre Ge­fahr am größten, da man da schon leichter eine nutzt ganz einwandfreie Speise verwendet und der Körper an sich nicht so wiederstandsfähig ist. Be^nnen wir mit Sem Leichengift. Der Arzt tennt ine Gefahr, dre ihn bedroht. Muß er an Leichen arbeiten, so untersucht er seine Hände aufs genaueste, reibt sie mit Oel oder sonstigen deckenden Stoffen ein, bedeckt das klernste Hautrißchen mit Pflaster und hütet sich vor jeder Ver­letzung.

Wie macht die Köchin oder HaEau es aber bei der Behandlung von Trerleichen. Welche Vorsichts- maßregeln ergreift sie? Meist am: lerne. Und.doch

an sich noch ^ ihren Geruch an, dall amehmtsl begonnen hat. Hier kann schon 8ei- chenaist vorhanden sein! Ebenso kann das feste Fleisch eines Seefisches noch frisch erscheinen, während der Schleim bereits rn Zcrsitzungubergelsi.^ immer Vergiftungsgefahr vorhanden, durch yaut- risse und Verletzungen noch verstärkt wird. Beamnt nach einer solchen Arbeit eine kleine Wunde G lucken zu brennen oder zu schwellen, sozreMmaniowrtoen Arzt zu. Beim Sirberten selbst hüte Wn sich vor leder Verletzung und fette die Hände ^it Hammeltalg eru.

Auffälliger wirken die Küchenarfte,die Massener^ krankungen hervorrufen. Sie sind zum groven Leu noch sehr wenig erforscht u^M man bei den ätzten Fallen nach, wie sehr die Ansichten der eruen nerMe mth cnnvrrTia-n Alta»tTrrmhw amaen. um oeruiltueiua

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und genauer

Artikel II.

8 8 der Bekanntmachung Nr. W. in. 8000/9. 16. K. R. A., vom 10. November 1916 wird, wie folgt, geändert:

Beräußerungserlaubnis für Bastfasererzeugniffe.

Trotz der Beschlagnahme ist gestattet:

a) die Veräußerung der Bastfaserhalberzeugnisse an die Leinengarn-Abrechnungsstelle A.-G., Berlin W. 56, Schinkelpatz 14, sowie die Lieferung der Bastfaserhalberzeugnisse an die Leinengarn-Abrechnungsstelle A.-G. oder an die von ihr bestimmten Empfänger;

b) die Veräußerung und Lieferung der Bast­faserhalberzeugnisse durch die Leinengarn-Ab­rechnungsstelle A.-G.;

c) die Lieferung der seit dem 27. Dezember 1915 gemäß § 6 Ziffer 2 der Bekanntmachung Nr. W. III. 3000/9. 16. K. R. A. hergestellten Er­zeugnisse zur Erfüllung eines Auftrages auf Kriegslieferungen gegen Belegschein.

Artikel III. Uebergaugsvorschriften.

Die Verarbeitung derjenigen Rohstoffe und Halb­erzeugnisse, welche auf Grund der durch diesen Nachtrag aufgehobenen Vorschriften des § 5 der Be­kanntmachung Nr. W. III. 3000/9. 16. K. R. A. vom 10. November 1916 begonnen worden ist, darf vollendet werden. Für die aus ihnen angefertigten Halb- und Fertigerzeugnisse bleiben die bisher geltenden Be­stimmungen in Kraft.

Artikel IV.

Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt am 4. August 1917 in Kraft.

Caffel, den 4. August 1917.

Der Stellvertretende kommandierende General

von Köhler, Generalleutnant.

HersfelS, den 16. August 1917.

Die Fleisch- und Wurstabgabe in den Metzgereien des Kreises erfolgt in dieser Woche am Freitag und Sonnabend mit 200 gr. auf die Karte; Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte.

Der Vorsitzende des KreiSausschusses.

I. F. No. 1848. I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 11. August 1917.

Diejenigen Herren Fleischbeschauer, welche die Fleischbeschaubücher an den Kreistierarzt in Homberg noch nicht eingesandt haben, werden an die sofortige Erledigung erinnert. Die Bücher werden vom Herrn Kreistierarzt alsbald zurückgesandt werden. Die in

Dieser Bazillus soll an sich nicht gfftig sein, wohl aber durch seine Stoffwechselprodukte giftig wirken. Oder einfacher gesagt, dieser Bazillus erzeugt Gift oder schei­det Gift aus. (Bekanntlich führen angesehene For­scher auf den Milzbrandpilz auf giftige Zersetzungs­produkte, der an sich harmlosen Heupilze zurück, doch sirrd die Ansichten darüber sehr verschieden.) Der Wurst- giftbazillus wächst im im Innern von Würsten, Schin­ken und Fleischkonserven und bildet hier ein spezifisches Gift, welches sich absondern läßt. Wird es Kaninchen

oder Meerschweinchen eingeimpft, so zeigen sich die charakteristischen Eigenschaften der Wurstvergiftung. Be­sonders in dickeren Fleischstücken scheint der Bazillus einen guten Nährboden zu finden. Es läßt sich dies durch den Umstand erklären, daß diese dickeren Stücke sowohl dem Eindringen der Gewürze als auch den Ein­wirkungen des kocherrden Wassers und des Räucherns größeren Widerstand entgegensetzen, bezw. schwerer zu durchdringen sind. Von dienn dickeren Fleischstücken geht das Gift dann weiter bis die ganze Wurst,, die ganze Konserve durchseucht ist. Da de nicht giftig, so schreitet das Gift nur lc z. B. bei einer Wurst, der Pilz m der

ram fort. Hat

o ..v»,., .- -----:tte einen gu­

ten Nährboden gefunden und schreitet von hier aus nach den Enden fort, so kann die Wurst in der Mitte schwer vergiftet sein, während die Enden ohne Schaden genos­sen werden. Was die Gefährlichkeit des Wurstgiftes aber ganz bedeutend erhöht, ist der Umstand, daß es auch durch das Kochen der betreffenden Fleischspeise nicht zerstört wird. Es wirkt selbst dann noch, wenn settl Erzeuger, der Bazillus, durch die Hitze getötet wurde.

Die ersten Zeichen der Wurstvergiftung stellen sich manchmal in einigen Stunden, manchmal auch erst nach einigen Tagen ein. Sie beginnen mit Uebelkeit. Dann stellen sich bohrende Schmerzen, Kratzen im Halse, und Sehstörungen ein. Die Tarmtatigkeit stockt, die Spei­chelabsonderung wird schwach, der Puls klein und un­regelmäßig, und in schweren Fallen tritt der Tod nach 36 Tagen ein. Genesende leiden oft noch lange an bösen Zufällen. Bei der Behandlung, die stets durch Slerzte zu leiten ist sucht man das Gift auf bekannten Wegen zu entfernen. Auch hat man Versuche mit einem von schwachgetuwften Tieren gewonnenen Serum ge­macht, doch sind die Erfahrungen noch gering. Die Ber- Wiedenbeit, womit die einzelnen tralle verlaufen, läßt

der Zwischenzeit etwa vorkommenden Eintragungen sind zu vermerken und nach Wiedereingang der Bücher nachzutragen. Ueber die erfolgte Einsendung der Bücher der noch rückständigen Fleischbeschauer er­warte ich alsbald Mitteilung.

Tgb. No. I. 9797. Der Landrat.

I. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 16. August 1917.

Dem Kreise HerSfeldsinS von der Heeresverwaltung

zwei Lastkraftwagen

zur Verfügung gestellt worden, Sie den Landwirten beim Abtransport von landwirtschaftlichen Produkten usw. behilflich sein sollen. Auch können die Lastkraft­wagen für andere, insbesondere auch industrielle Zwecke verwandt werden, sofern sie in der Landwirt- schaft nicht voll ausgenutzt werden können. Die Wagen sind vorerst in Hersfeld stationiert. Interessenten werden ersucht, hierher mitzuteilen sofern sie von den Lastkraftwagen Gebrauch machen wollen. Dabei ist auch die Zeitdauer, für welche die Wagen »erlangt werden, anzugeben. Als Entschädigung für die Be­nutzung werden gefordert für jedes Nutztonnen­kilometer 40 Pf. und ein noch näher festzusetzender Teil der Berpflegungskosten des Personals. Leer­fahrten (also auch die Fahrt zum Beschäftigungsort und die Rückfahrt in den Etationsort) brauchen nicht bezahlt zu werden.

Tgb. No. I. 10140. Der Landrat.

J. B.:

». Hedemann, Reg.-Assessor.

(Fortsetzung auf der 4. Seite).

Bus der MmA ^

):( Hersfeld, 16. August. Laut Bekanntmachung des Reichseisenbahnamtes vom 23. Juli 1917 ist in die Eisenbahn-Berkehrsordnung mit Wirkung vom 15. August 1917 folgende neue Bestimmung ausgenommen worden:Jedes Gepäckstück muß die genaue und dauerhaft befestigte Adresse des Reisenden (Name, Wohnort, Wohnung) sowie den Namen der Aufgabe- und Bestimmungsstation tragen." Die Gepäckschalter geben geeignet« Anhänger zum Selbkostenpreis an die Reisenden ab.

):( Hersfeld, 16. August. Die Hersfelder Spar- und Darlehnskasse e G. m. b.H.zu Hersfeld hat daS dem Herrn Heinrich Bätz, Breitenstraße 10 hierselbst, ge­hörige Wohnhaus zum Preise von Mk. 23500, er­worben und beabsichtigt die unteren Räume zumKassen- lokal und Lager für künstliche Dünger für eigne Zwecke einzurichten.

| übrigens auch noch auf verschiedene Krankheitserreger schließen. Anderseits ist aber auch zu beachten, daß das Gift je nach der Körperbeschaffenheit eines Menschen anders wirken kann.

Bei Jischgisten muß man drei Gruppen unterschei­den, wovon jedoch nur die letzte hierhin gehört. Es gibt Fische, die an sich giftig sind (in tropischen Meeren). Das Ftschfleisch kann giftig werden, durch Anwendung von giftigen Betäubungsmitteln beim Fange, und end­lich kann sich auch bei guten Fischen, besonders wenn sie länger liegen, ein besonderes Fischgist ausbilden. Dieses Fischgift wird sich eher an faulenden als an frischen Fischen bilden, doch kann ein Fisch verderben, und in Fäulnis Übergehen, ohne daß sich Fischgist bildet

Das Fischgift ist seiner Natur- und Struktur nach noch weniger bkannt, als das Wurstgift und stehen un-' sere Aerzte seinen Erscheinungen und Wirkungen noch ziemlich ratlos gegenüber und ein sehr überwiegender Prozentsatz der Fischvergiftungen endet mit dem Tode. Auch die Ansichten über seine Entstehung sind noch recht verschieden.

Hat man begründeten Verdacht, an Fischvergiftung erkrankt zu sein, so wende man bis zur Ankunft des Arztes Brechmittel an, um den Rest des Giftes aus dem Stoßen zu entfernen. Zitronensaft soll lindernd und als Gegenmittel wirken. Zur Hebung der schnell sinken­den Kräfte nehme man etwas guten Kognak. Hautaus- schlag, Lähmung, Durchfall, Schwindel. Blindheit sind charakteristische Begleiterscheinungen, die Hilfe bedin­gen. In schweren Fällen folgt der Tod in kurzer Zeit.

Weniger bekannt dürste es sein, daß sich auch im Käse, sowie selbst in stickigem Mehle todbringende Gifte bilden können, die sowohl in ihrer Entwicklung als auch in ihrer Wirkung der vorhergehenden ähnlich und Sal­bei verdorbenen Konserven das gleiche eintteten' kann, haben Vergiftungsfälle bewiesen.

Würde man nun alle Sachen meiden, die in dieser Weise vergiftet sein könnten, so dürfte man bald gar nichts mehr essen, aber Vorsicht ist doch am Platze. Ueberreife Käse, Wild mit Haut-gout sind ja doch nur Leckerbissen für frantoasten Geschmack. Sie bieten aber dieselbe Gefahr wie verdächtige Wurst und riechende Fische.

Frische Fische und frisches Fleisch enthalten diese unbmmlichen Gifte nie.