Hersselder Tageblatt
Hersselder Kreisblatt
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; Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, j für Den Xrets Hersfeld Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Nr. 19. Mittwoch, deu^^ Jannar IMS
Amtlicher Teil.
Dersfeld, den 15. Januar 191$. bs mehren sick die fälle, in denen die Belassung überschüssiger fleischmengen aus der ßausschlacht- ung beantragt wird. Jeh mache darauf aufmerksam, da^ diesen Hnträgen, da sie dem Gesetz zuwiderlaufen, nicht entsprochen werden kann. Die sticht- Ablieferung hat die Beschlagnahme und evtl. Enteignung zur folge. Hu^erdern liegt eine strafbare Handlung vor, die nach der Verordnung vom 2. Oktober mit Geldstrafe bis zu 10 000 JVIark und mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit einer dieser Strafen bestraft wird, ferner wird im falle der Pfichtablieferung der geforderten, nach den Bestimmungen überschüssigen fletschmenge, im nächsten Jahre die Dausschlachtungsgenehmigung ganz oder zum Ceil versagt werden.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. f. Fr. 42. J. V.
v. ßedemann, Reg.-JIssessor.
Hersfeld, den 21. Januar 1918.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen weise iTlJSTi^l^^
Zeitung vom 15. Januar 1918. No. 12 enthaltene Annonce, in der ein Kriegsbeschädigter als „Kreis- beamter" gesucht wird, nichts mit Sem Landratsamt oder der Kreisverwaltung zu tun hat.
Tgb. Nr. 1. 742. Der Landrat.
J. V.
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
Hersfeld, den 18. Januar 1918.
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Ich ersuche für die rechtzeitige Aufstellung des Voranschlags für das Rechnungsjahr 1918 zu sorgen und mir denselben bis spätestens Ende Januar zur Prüfung vorzulegen. Die Vorlage hat in doppelter Ausfertigung mit dem Gemeindebeschluß über die Umlageerhebung zu erfolgen.
Der Vorsitzende des Kreisartsschnffes.
I. A. Nr. 387. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
Hersfeld, den 21. Januar 1918.
Dem Kreise ist eine Anzahl Ersatzsohlen zur Verteilung an die Kreisbevölkerung zur Verfügung gestellt worden. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden ersucht, umgehend festzustellen, wer in der Gemeinde (Gutsbezirk) unbedingten Bedarf an Ersatzsohlen hat. Das Ergebnis dieser Feststellungen ist dem Leiter der Kreissammelstelle, Herrn Randerath in Hersfeld, Breitenstraße 15, dem die Verteilung der Sohlen übertragen ist, schriftlich anzuzeigen. Es können vorläufig 6 Paar Sohlen, in ganz besonders dringlichen Fällen einige Paar mehr an jede Gemeinde abgegeben werde«. Der Preis der Sohlen bewegt sich zwischen 1—2 Mark pro Paar. Die Sohlen werden nach der Bestellung gegen Nachnahme an die Gemeinde abgesandt werden. Sie bestehen aus Leder und Holz.
Tgb. No. 1. 779. Der Land rat.
I. V. :
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 16. Januar 1918.
Durch Bundesratsverordnung vom 18. Dezember ist den Kommunalverbänden die Befugnis gegeben worden, für den Verkauf von Kaffee-Ersatzmitteln die sich bei Inkrafttreten der Verordnung bereits im Handel befinden, Ausnahmen von den festgesetzten Preisen bis zum 15. März 1918 zuzulassen. Anträge auf Gestattung von Ausnahmen sind an das Land- ratsamt zu richten. In den Anträgen sind die vorhandenen Mengen, für welche eine Ausnahme beantragt wird, die bisherigen Verkaufspreise anzu- geben und Belege dafür zu erbringen, zu welchen Preisen die Waren eingekauft sind.
Tab. No 1. 112. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
Hersfeld, den 16. Januar 1918.
Die unter dem y. Oktober 1917 für den Amts-
gerichtsbezirk Schlitz angeordnete Hundesperre ist wieder aufgehoben worden.
Tgb. No. I. 402. Der Landrat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor.
(Fortsetzung auf der 4. Seite).
Hus der Heimat.
* (Das Wachstum der Spareinlagen.) Auf den Kopf der Bevölkerung gerechnet, betrugen die Einlagen vor dem Kriege in Deutschland 202 Mark. Im Kriege haben sich die Einnahmen der deutschen Sparkassen bedeutend vermehrt. Im amtlichen „Fachblatt des Deutschen Sparkassenverbandes" wird ausgeführt, daß im Jahre 1915 die Sparkassen einen Ueberschuß von 2,5 Milliarden über die Rückzahlungen ergaben,' dazu kommen noch etwa 700 Millionen Zinsen der Spareinlagen. So war der Kapitalzuwachs im Jahre 1915 rund 8,2 Milliarden. Im Jahre 1916 wird sich ein noch größerer Zuwachs ergeben, da die Einzahlungen in den ersten neun Monaten des Jahtes bereits fast neunhundert Millionen Mark mehr betragen, als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres. Die Zunahme der Spareinlagen beträgt also für die Zeit vom 1. Januar 1915 bis 31. Oktober 1917 rund 9,5 Milliarden Mark. Damit dürfte der Spareinlagebestand des deutschen Volkes, der bis Ende des Jahres 1914 rund 20,5 Milliarden Mark betrug, auf mindestens 30 Milliarden angewachsen sein ohne die Abbuchungen auf die Kriegsanleihe.
* (Nur noch „Einfachbier" für die Zivilbevölkerung.) Während für das Heeresbier ein Stammwürzegehalt von 6 Prozent vorgeschrieben ist, wird für die Zivilbevölkerung „Bier" I mit einem srammwk-rzeyecm^ MW^MWWWWWM ! gestellt. Einzelne Brauereien geben aber auch das 6prozentige Bier an ihre Kundschaft ab. Jetzt so» eine Bundesratsverordnung erlassen werden, nach der es verboten ist, Bier mit mehr als 3 Prozent Stammwürzegehalt an die Privatkundschaft zu liefern. Die Veranlassung dazu geben die schlechten Aussichten für die weitere Gerstebeliefernng der Brauereien.
*(VerteuerungdesGüterverkehrsum 23 Prozent.) Dem preußischen Abgeordnetenhause ist ein Gesetzentwurf über die Erhebung von Kriegszuschlägen im Güter- und Tierverkehr der Staatseisenbahnen vom 1. April ab zugegangen. Es heißt in der Borlage: „Die Zuschläge sollen allgemein zu den Frachtsätzen erhoben werden, gleichgültig, ob es sich um solche des Normaltarifs oder von Ausnahmetarifen handelt. Die Nebengebühren, die inzwischen bereits erhöht sind, sollen von den Zuschlägen frei bleiben. Der Frachtzuschlag soll 15 vom Hundert betragen. Durch die am 1. August 1917 eingeführte Verkehrssteuer und den Frachtzuschlag zusammen wird eine Verteuerung der Frachtsätze um 23,05 von» Hundert herbeigesührt." Der Zuschlag soll mit Ablauf des zweiten Wirtschaftsjahres, das dem Abschluß des Friedens mit der letzten mit Deutschland im Kriege stehenden europäische» Großmacht folgt, außer Kraft trete«.
* tBezugs scheine sind sofort zu entwerten.) Es bestanden Zweifel darüber, ob die Gewerbetreibenden nach den Bestimmungen der Bundesratsverordnung verpflichtet sind, die empfangenen Bezugsscheine durch Vermerk sofort nach Empfang zu entwerten, oder ob sie erst die Scheine zu sammeln und sie vor der Ablieferung an die zuständige Behörde ungültig zu machen haben. Die Reichsbekleidungsstelle weist darauf hin, daß die Bezugsscheine sofort nach Empfang zu entwerten sind. Aus dem Zweck der Bestimmung gehe klar hervor, daß jeder Mißbrauch mit den Bezugsscheinen vermieden werden soll, und das könne nur geschehen, wenn die Bezugsscheine sofort von den Gewerbetreibenden ungültig gemacht werden. Wer dieser Anordnung nicht nachkommt, macht sich strafbar.
* (Gegen ein Getreidemonopol.) In einer an den Reichstag gerichteten Eingabe weist der Deutsche Handelstag auf die erheblichen Bedenken hin, welche der Einführung eines Getreidemonopols nach dem Kriege entgegenstehen. Besonders gewürdigt «erden die zahlreichen ungünstigen Rückwirkungen des Getreidemonopols auf die landwirtschaftliche Erzeugung, den Getreidehandel, die Müllerei und andere Gewerbezweige. Mit Nachdruck fordert der Handelstag, daß die Fragen der Preisgestaltung von Mehl und Brot nicht zum Gegenstand politischer Machtkämpfe und die »«erfreulichen Gegensätze zwischen Stadt und Land nach dem Kriege nicht noch verschärft werten.
* (Keine Kapitalabfindung für unbebaute Grundstücke.) Das Kapitaladfindungs- gesetz soll den Kriegsbeschädigten und Kriegerwitwen die Möglichkeit geben, sich mit Hilfe eines Kapitals durch Erwerb eines Grundstücks auf eigener Scholle ansässig z« machen oder vorhandenes Besitztum, auf
dem sie ansässig sind, zu erhalten und zu stärken- Nach einem amtlichen Bescheid würde der Erwerb eines unbebauten, nicht zur Ansiedlung bestimmten Grundstücks damit in Widerspruch stehen. Vor dem »Erwerb eines unbebauten Grundstücks zur Errichtung eines Wohnhauses muß deshalb nach einem amtlichen Bescheid besonders auch festgestellt werden, ob die Errichtung eines Wohnhauses zu angemessenen Bedingungen gesichert ist, die den wirklichen Verhältnissen des Antragstellers entsprechen. Auch muß sie innerhalb einer voraussehbaren Frist möglich sein. Wegen der Bauverbote und der sonstigen Schwierigkeiten aber ist eine Bauausführung gegenwärtig nicht möglich. Es kann deshalb bis auf weiteres die Kapitalabfindung für den Erwerb unbebauter Grundstücke nicht bewilligt werden.
»Von der Kaiserin wurden im Jahre 1917 an 13 Hebammen der Provinz Hessen-Nassau nach 40jähriger Tätigkeit in ihrem Berufe goldene Broschen, an 9 weibliche Dienstboten für 30jährige Dienstzeit in derselben Familie bronzene Denkmünzen, und an 8 weibliche Dienstboten für 40jährige Dienstzeit in derselben Familie goldene Dienstbotenkreuze nebst Diplomen verliehen.
*(Die Sa»?rkrautpreise.) Die Gesellschaft für Sauerkraut gibt die höchstzulässigen Absatzpreise für Sauerste tt der Ernte 1917 bekannt. Die Preise betragen für den Absatz durch den Hersteller 16 Mk., für den Absatz durch die behördlichen Berteilungsstellen an den Kleinhandel 19,50 Mk. je Zentner und für den Absatz durch den Kleinhandel an die ' Verbraucher 0,25 Mk. je Pfund. Die behördlichen Verteilungen von Sauerkraut werden demnächst beginnen.
§ Hersfeld, 22. Januar. Es ist eine Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Be- 69W N--i eiSetiAt: s-ouNrn 'S' Art und Drainageröhre« aus Ton erschienen, die am 25. Januar 1918 in Kraft tritt. Nach dieser Bekanntmachung werden sämtliche vorhandenen und neuerzeugten Mengen von gebrannten und anderen künstlichen Mauersteinen und Dachziegeln aller Art (insbesondere gebrannte Tonsteine, Kalksandsteine, Schwemmsteine, Schlackensteine, Zementsteine), welche als Bor- oder Hintermauersteine, Hartbranösteine, Klinker, Verblender, poröse Steine, Decken- und Lochsteine, Formsteine, Dachziegel Verwendung finden können, sowie Drainageröhren aus Ton beschlagnahmt, sofern sie sich im Besitz von Personen oder Betrieben befinden, die derartige Gegenstände erzeugen oder mit ihnen handeln. Nach der Beschlagnahme sind Verfügungen über die Gegenstände nur noch zulässig, sofern sie durch einen Freigabeschein mit dem Stempel des Kriegsamtes, Bautenprüf- stelle, gestattet sind, oder eine ordnungsmäßige Aus- führungsbewilligung des Neichskommiffars für Aus- und Einführungsbewilligung vorliegt. Ohne besondere Genehmigung bleibt jedoch trotz der Beschlagnahme der Verkauf und Verbrauch von Mauersteinbruch sowie von Formsteinen bis zu 500 Stück, von Dachziegeln bis zu 1000 Stück, von Drainageröhren bis zu 500 Stück und von den übrigen Gegenständen bis zu 5 000 Stück in eine« Kalendermonat ffür eine Baustelle gestattet. Der Vorrat iy den obenbezeichneten, Gegenständen ist außerdem von den Personen oder Betrieben, die sie erzeugen oder mit ihnen handeln, alle 2 Monate an die Kriegsamtstelle zu melden, in deren Bereich die Gegenstände sich befinden. Die erste Meldung ist über den bei Beginn des 1. Februar 1918 vorhandenen Bestand bis zum 10. Februar 1918 zu erstatten. Vorgedruckte Meldebogen sind von der zuständigen Kriegsamtstelle anzufordern. Auch eine Lagerbuchführung ist über die zu meldenden Gegenstände vorgeschrieben. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats-Aemtern, Bürgermeister-Aemtern und Polizei-Behörden ein- zusehen.
WidderShanse« a. d. Werra, 18. Januar. Die anhaltenden Regen- und Schneefälle der letzten Tage haben eine derartige Anschwellung der Werra hervorgerufen, daß sie über ihre Ufer getreten ist und den ganzen Werragrund überschwemmte. Die Aerrawiesen zwischen Heringen, Dankmarshausen und Berka bilden einen großen See. Die Berhindungsstraße zwischen Heringen-Bahnhof und dem Orte steht unter Wasser. Die Werra ist noch im Steigen begriffen.
Rotenbvrg a. d. Fulda, 20. Januar. Ein schreckliches Vorkommnis hat sich in der heutigen Sonntagnacht in dem benachbarten Dorfe Lispenhausen zugetragen. Der Zimmermeister Georg Kühn stürzte aus dem Fenster des im oberen Stockwerk gelegenen Schlafzimmers hinab auf die Straße und erlitt dabei solch schwere Verletzungen des Kopfes und des Rückgrates, »aß er alsbald starb. , f&WiroM^^