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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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1 zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : N Z, . z amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. -

; Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. für den Z^rers Hersfeld Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 33 Freitag, den 8. Februar 1918

Amtlicher Teil.

Hersfeld, der» 7. Februar 1918.

Lkbknsmitteloerteilung.

In meiner Verfügung vom 4. Februar K. G. 345 Kreisblatt No. 32 über die Lebensmittelver­teilung ist insofern ein Dryckfehler unterlaufen, als iu den Jndustriegemeinden nicht 300 sondern 200 gr- Graupen zur Verteilung kommen.

Tgb. Nr. K. G. 345. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 7. Februar 1918.

Die Fleisch- und Wurstabgabe in den Metzgereien des Ecklochtbezirks Hersfeld erfolgt in dieser Woche am Freitag uvd Sonnabend und beträgt 200gr.FIeisch und 50 gr Wurst auf die Karte' Kinder unter 6Jahren erhalten die Hälfte In den übrigen Schlachtbezirken des Kreises setzen die zuständigen Gendarmeriewacht- meister die Kopfmenge fest.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. F. Nr. 207. I. V.

v. H e deman n, Reg.-Assefsor.

Nachtragsbelanatmachuvg

Nr. W. II. 2700/12. 17. K. R. A.

6~ >fc wS^ ""^DMMMUWGW K. R A. vom 1. April 1917, betreffend Be­schlagnahme baumwollener Spinnstoffe u. Garne (Spinn- u. Webverbot).

Vom 1. Februar 1918.

Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß jede Zuwiderhandlung nach § 6 der Bekannt- = machung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (Reichs-Gesetzblatt S. 376)*) bestraft wird, soweit nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.

Artikel 1.

Die Ziffer 1 des 8 3 der Bekanntmachung Nr. w. II. 27002. 17. K. R. A., betreffend Beschlagnahme baumwollener Spinnstoffe und Garne (Spinn- und Webverbot), vom 1. April 1917, wonach Auslands­spinnstoffe und Auslandsgarne von der Beschlag­nahme ausgenommen sind, wird aufgehoben.

Artikel 2.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 1918 in Kraft.

Cassel, den 1. Februar 1918.

Der Stellvertretende kommandierende General des 11. Armeekorps.

von Kehlen, Generalleutnant.

*) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft:

1............;

2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft oder ein anderes Ber- äutzerungs- oder Erwerbsgeschäft über ihn ab- schließt:

3. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu be­handeln zuwiderhandelt:

4. wer den erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt.

Bekanntmachung betreffend Saatkrähen für die Bolkseruährung.

MetzgermeisterFrteörichHelftenbein Alsfelö,Unter­gasse 13 hat eine Sammelstelle für frischgeschoffene Krähen, Dohlen und Elstern, die als Nahrungsmittel benutzt werden sollen, errichtet. Er zahlt für Krähen

75 Pfg., für Dohlen und Elstern 50 Pfg. Abnahme erfolgt jederzeit.

Wir fordern zur Ablieferung an Sie genannte Stelle auf.

Alsfelö, den 2. Januar 1918.

Großherzogliches Kreisamt Alsfelö.

J. V.: Blamers.

Bus der Heimat

§ Hersfeld, 5. Februar. Am 15. Januar 1918 ist eine Bekanntmachung Nr. Bst 392'12. 17. K. R. A. in Kraft getreten, durch die alles abaeerntete, sogenannte unechte Seegras in unyetr.ocknetem, getrocknetem, offenem, gesponnenem und gepreßtem Zustande beschlagnahmt wird. Gestattet ist nach wie vor das Seegras zu bearbeiten, insbesondere zu spinnen. Eine Veräußerung und Lieferung ist nur noch an die Zentralbeschaffungsstelle für Stroherkatzmittel, bei der Intendantur der militärischen Institute zu Berlin W 30, Luitpoldstr. 25, sowie an die Garnisonver- waltung Ausburg zulässig. Wer mindestens 5 Ztr. besitzt, hat seine am 15. J nuar 1918 vorhandenen Bestände an die oben erwäf/te Intendantur bis zum 31. Januar 1918 und von da ab laufend am 1. April, 1. Juli, 1. Oktober und Dezember zu melden. Anfragen über Meldungen ind an die GarniGvver- waltuug in Augsburg zu ric ten. Ausnahmen können von der oben genannten Jut^ dantur bewilligt werden. Der genaue Wortlaut der Bkanutmachung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizei­behörden einzusehen.

§ Hersfeld, 7. Februar. iS a a tk o rnsicherungs. Die Haler- und zum Teil m * die Gerstenernte ist in vielen Teilen des Deutscher Reichs infolge der an-

ausgefallen. Aus vielen Gegenden kommt die Klage, daß besonders Hafer so leicht geblieben sei, daß er zur Saat nicht zu verwenden wäre. Es muß bei dem allgemeinen Mangel an zur Saat geeignetem Hafer und Gerste darauf hingewiesen werden, daß jeder Landwirt bestrebt sein muß, aus seiner Gesamternte durch tüchtiges Bearbeiten mit der Windfege möglichst selbst sein Saatkorn zu gewinnen. Bei der allgemeinen knappen Haserernte wird es im Hinblick auf die An­forderungen des Heeres auch nickt immer möglich sein, Landwirten, welche für den eigenen Bedarf nicht ge­nügend Hafer zur Fütterung ihrer Pferde und zur Aussaat geerntet haben, Saathafer zuzuweisen. Die Reichsgetreidestelle wird, soweit als irgend möglich, zur Saat geeignete Posten Hafer und Gerste einlagern und, falls diese Mengen vom Heere nicht gebraucht werden, besonders dürftigen Gegenden zur Aussaat zur Verfügung stellen. Wieviel das sein wird, ist zurzeit nicht abzuseben, es ist daher trotzdem dringend geboten, daß jeder Landwirt zur Vorsicht aus feinen eigenen Beständen, wie oben angeführt, durch tüchtiges Bearbeiten mit der Windkege sich erst einmal selbst den notwendigen Bedarf an Saatgut sichert.

):( Hersfeld, 7. Februar. Es dürfte für die Deutsche Handelswelt von Interesse sein, zu erfahren, daß die zweite große Niederländische Handelsmesse in der Zeit vom 25. Februar bis 9. März 1918 i n Utrecht stattfindet. Die Messe wird ausschließlich Erzeugnisse und Produkte der Niederlande und seiner Kolonien bringen. Für später anzuknüpfende Geschäftsverbindungen dürfte der Besuch dieser Messe für die Deutsche Handelswelt von größter Wichtigkeit sein. Das Königlich Nieder- ländische Konsulat in Cassel ist gern bereit, an Interessenten schriftlich oder mündlich Einzelheiten über die Handelsmesse weiter zu geben.

):( Hersfeld, 7. Februar (Knochen lamm lung.) Es wird mitgeteilt, daß der Sammellohn für das Kilo Knochen 8 Pfennige, nickt 11 Pfennige wie irr­tümlich angegeben, beträgt. Da der Reinertrag für Kriegswohlfahrtszwecke bestimmt ist, ist die unent­geltliche Ablieferung sehr erwünscht. Die Knochen werden von heute an jeden Donnerstag Nachmittag in den Haushaltungen abgeholt.

§ Hersfeld, 5. Februar. Im § 3 Ziffer 1 der Bekanntmachung Nr. W. H. 2700'2. 17. K. R A., be­treffend Beschlagnahme baumwollener Spinnstoffe und Garne (Spinn- und Webverbot), vom 1. April 1917 ist bestimmt, daß Auslandsspinnstoffe und Aus- landsgarne von der Beschlagnahme ausgenommen sind. Diese Ausnahme wird durch die Nachtragsbe­kanntmachung Nr. W. H. 2700'12. 17. K. R A. vom 1. Februar 1918 aufgehoben. Der Wortlaut der Nachtragsbekanntmachung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.

):( Hersfeld, 6. Februar. Kanonier Felix N u ß - baum bei dem Lichtmeß - Trupp 12 wurde mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet. Hiermit hat nun auch der 3. Sohn öes Herrn Meter Nußbaum diese Auszeichnung erhalten.

av Heringen (Werra), 4. Februar. Gestern Abend fand hier im bis auf den letzten Platz gefüllten

Kochschen Saale ein Vaterländischer Abend statt zur Aufklärung der Landbevölkerung über unsere wirtschaftliche Lage im Innern. Nach einigen Worten der Begrüßung durch öen Darlehnskassenvorsteher Herrn Lehrer Wehnes wurde der Abend durch einen Lichtbildervortrag des Rechtsanwalt Dr. Rümann über die Eroberung Rumäniens, unserer neuen wichtigenKornkammer", eingeleitet. Sodann sprach Herr J. Baumann, Domäne Eichhof, über die kriegs- wirtschaftl. Maßnahmen unserer Regierung während des Krieges. Im Anschluß daran wies Herr Prof. Ehringhaus, vom Kriegsernährungsamt in Berlin, in zu Herzen gehenden Worten die Landwirte auf ihre vaterländische Pflicht hin, unseren Rüstungs­arbeitern in den Städten, deren schwere Arbeit und Nöte er anschaulich zu schildern wußte, alle nur irgendwie entbehrlichen Nahrungsmittel zuzuführen durch Ablieferung an die Sammelstellen. Die Aus­führungen des Redners, der bis vor kurzem in Bochum gewohnt hat und Selbsterlebtes schilderte, machten tiefen Eindruck. Mit dem warmen Appell an die Zuhörer, die Worte des Redners in die Tat um- zusetzen, und mit einem Hoch auf den Kaiser schloß Herr Pmrre- Trüb ^ein die Versammlung. Schon in W i| Ta^en b nnen die Sammlungen für die neueV -erla. zpr de", hoffentlich mitgutem Er­folg.

Ersstz-LMMetterba«.

Von derBera: rngsstelle für Gebäude­blitzschutz" in Caffe-. Sie errichtet wurde, um den Erfatz-Blitzableiterba' mläßlich der Enteignung -er kupfernen Blitzablei;moen in richtige Bahnen zu lenken, insbesondere dafür zu ssrgen, daß an Stell« I der'alten MitzaMitn gen solche treten, die den neu» schrieben:

Es war vorauszusehen, daß die Arbeit des Ab- montterens der kupfernen Ableitungen viel längere Zeit in Anspruch nehmen würde, als Anfangs ange­nommen ward. Die Enteignung ist darum auch noch hinausgeschoben. Das sollte aber die Hausbesitzer nicht abhalten, ohne Verzug,, sobald das Wetter es erlaubt, diese Arbeit vornehmen zu lassen, weil nicht damit gerechnet werden darf, daß etwa die Kupferbe­stände nicht mehr gebraucht werden. Die Industrie bedarf großer Kupfermengen erst recht nach dem Kriege; und daher können die ungefähr *6 Millionen Kilogramm aus den Blitzableitungen garnicht ent­behrt werden.

Allen Interessenten ist zu raten, sich nicht mit der einfachen Auswechselung gegen eiserne zufrieden zu geben, sondern darauf zu dringen, - bei der Ersatzaylage nach den Anleitungen des maßgebenden Verbandes deutscher Elektrotechniker verfahren wird.

Auf Veranlassung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums ist dafür gesorgt worden, daß in allen Regierungsbezirken tüchtige und einsichtige Installateure mit der neuzeitlichen Technik vertraut gemacht wurden, um so zu erzielen, daß die Hausbe­sitzer nicht überteuert werden und daß endlich an -er Stelle alter wenig ausreichender Schutzvorrichtungen solche treten, die allen Anforderungen entsprechen, -ie auch nicht eine zwecklose sogenannte Prüfung nötig haben, durch welche den Gebändebesitzern jahre­lang hohe Kosten und viel Aergerlichkeiten erwachsen sind. Richtig verlegte Blitzableitungen, möglichst so, daß sie wenig zu sehen sind und ein Gebäude nicht verunzieren, bedürfen nur eines Nachsehens alle 35 Jahre, was jeder tüchtige Bauhanöwerker ausführen kann.

Leistungsfähige Firmen für neuzeitlichen Blitzab­leiterbau werden allen Interessenten auch im Kreise Hersfeld auf Wunsch nachgewtesen.

A Herricht, Großherzogl. Telegr.-Jngenieur a. D.

Cassel.

9T Man lese *M

die

amtlichen Bekanntmachungen.

Nicht nur an den Tagen, an denen mau etwas wichtiges unter ihnen vermutet, sondern »T täglich -WE

Unter den amtlichen Bekanntmachungen werden fast Tag für Tag Bestimmungen wirtschaftlichen Inhalts verzeichnet, die man in dieser ernsten Zeit wissen und befolgen muh. Einmal im Interesse des allgemeinen Wohles und dann auch um sich vor Strafe zu schützen.