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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

eieilMiiaeitaeiBsaeeeaMeeiMeeeeiiiMeaaaeeeieeeiweMHMewieiaieMealiaaeeeseniee»*» s Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- g | zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : 5 Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, |

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

eneceaäeagt2a««a«ee*Mea»»efl««»«»aeae*ieaaBaie ieeBeÄS»eeMe«es*ieseieeee»e«i»aiee i Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im g ! amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Femsprecher Nr. 8.

Nr. 78

Donnerstag, den 4. April

1918

Amtlicher Zeit

Hersfeld, den 25. März 1918.

Die diesjährige Frühjahrsgesellenprüfung im Schneiöerhandwerk für Stadt und Kreis Hersfeld

Freitag, den 26. April d. I. nachmittags 3 Uhr

Hersfeld, Neumarkt 29 statt.

Anmeldungen hierzu sind unter Einreichung von

1. eines selbstgeschriebenen Lebenslaufs,

2. Zeugnis des Lehrherrn,

3. Zeugnis der Fortbildungsschule,

4. Nachweis des Eintrags in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer bis zum 15. April ö. J. an den Vorsitzenden des Ge- Gesellenprüfungsausschuß, Oberwasser Wilhelm Hild, Hersfeld, Neumarkt 29 einzureichen.

Tgb. Nr. L 3473. Der Landrat.

I. B.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 25. März 1918.

Die diesjährige Frühjahrsgehilfinnenprüfung in der Damenschneiderei für Stadt und Kreis Hersfeld findet

Donnerstag, den 25. April d. J. nachmittags 3 Uhr

Hersfeld, Neumarkt 29 statt.

Anmeldungen hierzu sind unter Einreichung von

1. eines selbstgeschriebenen Lebensiaufs,

2. Zeugnis der Lehrmeisterin,

3. Zeugnis der Schule,

4. Nachweis des Eintrags in die Lcorlingsrolle der Handwerkskammer bis zum 15. April d. J. an den Borkitz -den des Ge- $Ü fl*i ü C xi ^ t 44 j U * b^^^^^^^^^ ***<Mk*o**iwf6t?w>^. ..^Hc4^4 ^il^ Hersfeld, Neumarkt 39 einzureichen.

Tgb. No. I. 3473. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 23. März 1918.

Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekannt­machung vom 11. Februar 1873 (Kreisblatt Nr. 13) betreffend die Vertilgung der Raubennester, werden hierdurch die Herren Ortsvorstände des Kreises auf- gefordert, die gehörige Vollziehung der deshalb ergangenen Vorschriften zu überwachen und gegen jeden - nachlässigen mit den den Ortspolizeiverwalt- ungen zustehenden Mitteln vorzugehen resp, dem Polizeianwalt zwecks der gerichtlichen Bestrafung nach dem § 368,2 des Strafgesetzbuch zur Anzeige zu bringen.

Die Königliche Gendarmerie wird tun, was ihre Pflicht ist.

Gleichzeitig erhalten die Herren Bürgermeister den Auftrag, für tunlichste Verbreitung -er hierunter abgedruckten Belehrung über die Vertilgung der Kohlweißlinge zu sorgen und dahin zu wirken, - Prämien für Einlieferung her weiblichen, im Frühjahr fliegenden Kohlweißlinge gezahlt werden.'

Tgb. No. r. 3285. Der Lanörat.

I. V.:

Funke, Kreissekretär.

Sie Vertilg««» der Kohlweißlinge.

Jeder Landwirt und Gartenbesitzer kennt den großen Schaden, welchen die Raupen der Kohlweiß­linge an den verschiedenen Kohlarten in Feldern und Gärten anrichten. Die Milliarden von Raupen anderer Art vertilgenden Vögel verschmähen fast aus­nahmslos gerade diejenige -es Kohlweißlings. Das Geschäft -er Raupenvertilgung bleibt deshalb vorzugs­weise -er menschlichen Tätigkeit überlassen. Diese vermag das Uebel auch zu bezwingen, wenn sie nur überall und zur rechten Zeit unter Anwendung -er richtigen Mittel eingreifen wollte.

.Bekanntlich überwintern -ie Kohlweißlinge als Puppen. Sie hängen oft in großen Mengen an Bäumen, Hecken, Mauern und an den Wänden von Gebäuden. Bei warmer Witterung kommen schon im April die Schmetterlinge zum Vorschein. Sie fliegen dann ziemlich einzeln.

Bald nachdem sich die Geschlechter gefunden, be­ginnt das Eierlegen an der untern Seite kreuzblütiger Gewächse sRaps, Meerrettig rc.j. Nach 1014 Tagen schlüpfen die Räupchen aus und beginnen au den sie

beherbergenden Gewächsen ihre zerstörende Tätigkeit. Nach viermaliger Häutung, welche innerhalb vier Wochen bewerkstelligt wird, sind sie ausgewachsen und jetzt verpuppen sie sich an den oben näher bezeichneten Orten. Etwa 14 Tage nach dem Eierpuppen erscheint -er Schmetterling.

Hiermit ist -ie erste Generation zum Abschluß gekommen und es beginnt nun -ie zweite. Die jetzt oft massenhaft fliegenden Schmetterlinge legen ihre Eier und die aus diesen auskriechenden Raupen ge­langen vor Winter in der Regel nur noch zum Ver­puppen. Die Raupen dieser zweiten Generation sind es, welche in warmen, mehr trockenen als. feuchten Jahren außerordentlichen Schaden anzurichten ver­mögen.

Soll nun eine wirksame Vertilgung der Kohl­weißlinge uorgenommen werden, so muß sich diese erstrecken:

1. auf das wiederholte Aufsuchen und Zerdrücken -er Eier, welche sich wie gesagt, auf der unteren Seite kohlartiger Gewächse und stets in größerer Zahl auf einer kleinen Flü )e vorfinden.

2. auf das Einsammeln und Vernichten der Puppen während der Wintermonat. , besonders währen­des Januars und Februars und ganz besonders

3. auf das Fangen der der ersten Generation an­gehörenden Scymetteritnge, welche im Frühjahr und im Vorsommer fliegen

Das Fangen der Schmetterlinge der zweiten Generation bleibt erfolglos, weil die vorhandenen Massen dieser Generation »ar nicht bewältigt werden können.

Derjenige verfährt somit rationell, welcher die Puppen vernichtet und die weiblichen Schmetterlinge -er ersten Generation einfängt, denn hierdurch wird das Uebel an der Wurzel angegriffen und im Keime erstickt

Die werVtiGen «tymertcr».^ ,- selbst im Flug an den schwarzen Flecken zu erkennen welche sie aus der Mitte der Bor-erflügel haben. Dem Männchen fehlen -ieselben.

Das Wegfangen unterliegt keinen Schwierigkeiten. Einmal ist die Zahl -er Schmetterlinge im Frühjahr nicht groß und dann ist ja die Schmetterlingsjagö eine Lieblingsbeschäftigung für die Jugend. Schaffe nur jeder Landwirt und Gartenbesitzer den Kindern Fangnetze an. Er setze für die Einlieferung einer gewissen Anzahl dieser Frühlingsschmetterlinge Prämien aus. Es würde sich ohne Zweifel selbst lohnen, Tagelöhner mit dem Einfängen der Schmetter­linge zu betrauen.

Stadt- und Landgemeinden und die landwirtschaft­lichen Vereine sollten die Einlieferung der Kohlweiß­linge ebenwohl angemessen prämiieren. Geschehe dies allgemein, so würde man des schädlichen Insekts bald Herr werden.

Hersfeld, -en 23. März 1918.

Infolge der in den letzten Jahren sich immer mehr häufenden Verluste und Beschädigungen von trigonometrischen Steinen bringe ich die nachstehende Bekanntmachung -er Königlichen Landesausnahme erneut zur öffentlichen Kenntnis.

Ich ersuche die Herren Ortsvorstände, -ie in Be­tracht kommenden Grundstücksbesitzer hierauf mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß die bei den von jetzt an regelmäßig vorzunehmenden Revisionen gefundenen Beackerungen der Schutzflächen oder Be­schädigung von Steinen unnachsichtlich werden verfolgt werden.

Tgb. No. I. 3276. Der Landrat.

I B.:

Funke, Kreissekretär.

* * *

Die seit einige« Jahren von der Abteilung aus-

geführte Prüfung von trigonometrischen Punkten hat ergeben, daß die Marksteine zum Teil ganz ver­schwunden, zum Teil aus dem Acker herausgenommen und am Wall oder im Graben niedergelegt, zum Teil an Ort und Stelle liegend vergraben sind. Die Be­sitzer sind fast ausnahmslos im Unklaren über den Zweck und Wert der trigonometrischen Marksteine. Sie beackern die Marksteinschutzflächen in dem Glauben daß ihnen zwar der Boden nicht gehöre, ihnen aber die Nutznießung überlassen sei. Diese Annahme ist natürlich irrig. Die Marksteinschutzfläche, das ist die kreisförmige Bodenfläche von 2 am um den Startbein, darf nicht vom Pfluge berührt werden. Vergl. § 2 -er Anweisung vom 20. Juni 1878 betreffend die Er­

richtung und Erhaltung -er trigonometrischen Mark­steine. Zuwiderhandlungen werden nach § 370,1 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bestraft.

Durch das Umpflügen und Eggen der Markstein­schutzflächen entstehen die vielen Verrückungen und Beschädigungen der Marksteine, mit der geringsten Verschiebung ist aber der Punkt zerstört und kann nur unter Aufwendung von erheblichen Koste» von Technikern der Landesaufnahme wieder hergestellt werden. Die Zerstörung von trigonometrischen Punkte« der Preußischen Landestriangulation fällt unter § 304 -es Reichsstrafgesetzbuches (Gegenstand -er Wissen- schafts und wird mit Geldstrafe bis zu 900 Mk. oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft.

Wiederholt t^8 vorgekommen, - Beschädigungen von Marksteinen von Kindern verübt worden sind. Dies könnte verhütet werden, wenn die Lehrer die Kinder auf die Bedeutung solcher Steine aufmerksam machten.

Berlin NW. 40, am 15 März 1906.

Trigonometrische Abteilung der Königlichen Landesaufnahme.

gez.: von Bertrab._____________

Verordnung über das -e« Unternehmer« landwirtschaftlicher Be­triebe für -ie Ernährung -er Selbstversorger zu belaffen-e Brotgetreide.

Vom 21. März 1918.

Der Bundesrat hat auf Grund -es § 7 -er Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 sReichs-Gesetzbl. S. 507) folgendes ver­ordnet:

§ 1.

Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfe« aus ihrem s-lbstgebanten Brotgetreide zur Ernährung der Set0frveru>rgLj uus ^ »0%

1. April bis zum 15 Augu-r 1918 an Stelle -er bis­her festgesetzten achteinhalb Kilogramm (Verordnung vom 25. Oktober 1917 Retchs-Gesetzbl. S. 971) sechseinhalb Kilogramm monatlich verwenden.

Die Lanöeszentralbehörden sind ermächtigt, diese Herabsetzung von einem früheren Zeitpunkte ab vor- zunehmen.

Der Reichskanzler kann, sobald es die Sicherung der Volksernährung zuläßt, die im Abf. 1 festgesetzte Menge wiederum bis auf achteinhalb Kilogr. erhöhe«.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ber- kündung in Kraft.

Berlin, den 21. März 1918.

Der Reichskanzler.

In Vertretung: von Waldow.

)( Hersfeld, 2. April. (Papiergarngewebe bezugsscheinfrei!) Zur Förderung der Papier- gewebeindustrie und zur weiteren Hebung der Güte ihrer Erzeugnisse, die von weiten Kreisen der Be­völkerung noch immer leider viel zu wenig geschätzt werden, hat sich die Reichsbekleidungsstelle entschlossen, Papiergarngewebe auf die Freiliste zu setzen, als» für bezugsscheinsrei zu erklären. Damitwird zu gleicher Zeit eine Streckung -er Web- Wirk- und Strickwaren aus Wolle, Baumwolle usw. ermöglicht. Die Bezugs­scheinfreiheit wird ferner dazu führen, daß mehr als bisher (der Verwendung von Papiergarnerzeugniffen Beachtung geschenkt wird. Dadurch wir- es wiederum der Industrie möglich, immer bessere Fabrikate aus den Markt zu bringen, um der größeren Nachfrage gerecht zx werden. Die Abneigung der Bevölkerung gegen Papiergarn ist häufig auf irrige Auffassung zu- rückz«führen. In der Tat ist die Papiergarnindustrie bereits heute in der Lage, dauerhafte Gewebe herzu­stellen. Für gewisse Gegenstände -es täglichen Ge­brauchs wie Läufer, Tischdecken, Uebergardinen «sw. eignen sich die reinen Papiergarngewebe in hervor­ragendem Maße sodaß sie auch im Frieden für der­artige Gegenstände unbedingt Verwendung finden werden. Die Deutsche Faserstoff-Ausstellung, die auf Veranlassung und Anregung der Reichöbekleiüungs- stelle stattfindet, wird der breiten Oeffentlichkeit ein Bild von der Verwendbarkeit der Papiergarnerzeug- niffe geben und durch Auslösung des Verständnisses für die hervorragenden Erzeugnisse dieser jungen Kriegsindustrie dazu beitragen, daß auch in Zukunft die Weiterentwicklung der Papiergarn - Ersatzstoffe uns von der Abhängigkeit vom Auslande immer mehr frei macht.

mündelsichere Kapitalsansage ist die Kriegsanseihe.

Oas ganze deutsche Volk

mit feiner Arbeits- und Wirtschaftskraft bürgt für ihre Sicherheit