Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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Nr 99
Sonntag den 28 April
1918
Amtlicher Teil.
Hersseld, den 23. April 1918.
Da in letzter Zeit wiederholt irrige Auffassungen über die Verpflichtung des Kreises zur Zahlung von Familienunterstützungen unter den Kriegerfrauen in Hersfeld hervorgetreten sind, werden die in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen auszugsweise, sowiederBeschluß desKreisausschussesvom 1. Dezember 1917 hierunter wiederholt veröffentlicht.
i. Runderlass des Berrn Reichskanzlers vom 3. fTovember 1917. '
Die weitere Teuerung aller notwendigen Bedarfsgegenstände und Lebensmittel, sowie die als unvermeidliche Folge des Winters bevorstehende Erhöhung der Ausgaben in den Haushaltungen haben es erforderlich erachten lassen, eingehend zu prüfen, ob und in welcher Weise den Familien der Kriegsteilnehmer erhöhte Zuwendungen vom 1. November 1917 ab zu machen sein werden.
Unter Abstandnahme von einer Erhöhung der Mindestsätze hat daher der Bundesrat, um einmal eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende angemessene Erhöhung aller bisher gewährten Unterstützungen sicher zu stellen und andererseits die Lteferungsverbände nicht zu erheblich zu belasten, folgende Verordnung erlassen:
Die Lieferungsverbände sind verpflichtet, aus ihren Mitteln eine Erhöhung der bis zum 1. Oktober 1917 gezahlten Familienunterstützungen eintreten zu lassen, die spätestens vom 1. November 1917 zu gewähren und deren Betrag je nach den örtlichen Verhältnissen zu bemessen ist. Bis zum Betrage von "^Kark für jeden Unterstützten werden die seit dem
*e^^ ^ryoyn^gea Her Unter» "MWngen vom Reich erstattet und zwar zur Hälfte allmonallich, zur Hälfte zusammen mit der Erstattung der gesetzlichen Mindestbeträge.
Hiernach hat in allen Lieferungsverbänden, auch solchen, die bisher keinerlei Zuschüsse zu den Mindestsätzen gewährt haben, und für alle unterstützungs- berechtigten vom 1. November 1917 ab ««bedingt eine Erhöhung der bisher gezahlten Unterstützungen ein- zutreten. Ueber die Höhe, in welcher die Zuschüsse zu gewähren sind, werden die Lieferungsverbände, und zwar sofort, Beschluß zu fassen haben.
2. Beschluss des Kreisausschulfe» zu Bersfeld
„In der am 27. November d. Js. abgehaltenen Sitzung des Kreisausschusses ist beschlossen worden, gemäß Runderlaß des Herrn Reichskanzlers vom 3. November d. Js. mit Wirkung vom 1. November d. Js. ab die Kriegsfamilienunterstützung um eine Mark monatlich für jeden Unterstützungsberechtigten zu erhöhen. Außerdem soll für die Monate November und Dezember d. Js eine einmalige Unterstützung von zusammen 8 Mark gewährt werden."
Aus Vorstehendem ergibt sich, daß dre Annahme der Kriegerfrauen in Hersfeld vom 1. November 1917 ab dauernd eine um 5 Mark erhöhte Familienuuter- stützung beanspruchen zu können, irrig ist, denn der Runderlaß des Herrn Reichskanzlers ermächtigt die Lieferungsverbände (Kreise) darüber zu beschließen, in welchem Umfange sie eine Erhöhung eintreten lassen wollen. Dies hat der Kreisausschnß in d.m oben angegebenen Beschlusse vom 1. Dezember v. J. getan. Danach beträgt die Erhöhung der Familtenunter- Nützung pro Kopf und Monat 1 Mark, während für die Monate November und Dezember die Sonderbe- sttmmung des letzten Satzes gilt. Denselben Beschluß haben auch die Kreise Hünfeld, Fulda, Gersfeld Schlüchtern und Gelnhausen gefaßt, woraus sich ergibt, daß der Kreis Hersfeld keineswegs vereinzelt dasteht.
Wenn der Kreis inzwischen in Einzelfällen mit Rücksicht auf besondere Bedürftigkeit Erhöhungen auf 5 Mark pro Kopf und Monat vorgenommen hat, so ist er hierzu durchaus befugt. Es muß aber mit Rücksicht auf die Erregung, die diese Erhöhung bei einer AnzahlandererKriegerfrauen hervorgerufen hat, allerdings in Erwägnng gezogen werden, die Erhöhungen wieder rückgängig zu machen. Soweit danach Zuschußunterstützungen in Fällen besonderer Bedürftigkeit in Zukunft erforderlich werden, werden diese auch weiter wie bisher in der Stadt Hersfeld ausschließlich von der städtischen Behörde und nicht vom Kreise gewährt werden, da dies, wie die Erfahrung gelehrt hat zu Unzutrüglichkeiten führt.
Mit vorstehenden Ausführungen erledigen sich auch alle diejenige» Eingaben, welche von Krieger- frauen in den letzten Tagen beim Landratsamt eingegangen sind, und sich darauf berufen, daß ihnen Unterstützungsbeträge für die Monate Januar, Februar und März, die ihnen zuständen, noch vorenthalten seien. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß den Kriegerfrauen nichts vorenthalten ist, was ihnen zusteht, und daß Nachzahlungen keinesfalls erfolgen werden. Eine besonoere Beantwortung der oben erwähnte» Eingaben findet mit Rücksicht anf diese Bekanntmachung nicht mehr statt.
Da bei der letzten Aus ahluvg der Unterstützungen sich Unzuträglichkeiten für das Büropersonal ergeben haben, wird die nächste Auszahlung nicht im Landratsamt erfolgen. Es wird schon jetzt hieraus mit dem Bemerken hingewiesen, daß eine Bekanntmachung über Ort und Zeit der nächsten Auszahlung demnächst veröffentlicht werden wird.
Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.
I. A. No. 3635. I. V.:
v. Hedemann, Reg -Assessor
Berlin W. 9, den 12. April 1918.
Die restlose Verwertung der bei den Schlachtungen anfallenden Jnnereien und des KramS der Schlachttiere zur Herstellung von Wurst lassen, wie veschiedene örtliche Nachprüfungen ergeben haben, noch vielfach sehr zu wünschen übrig. Eine derartige restlose Ber- Wertung aller Abfälle ist jedoch zur Streckung der Fleischvorräte im Interesse der möglichsten Schonung unserer Viehbestände unbedingt notwendig. Unter Zustimmung des Herren Staatskommiffars für Volksernährung bestimmt daher da» Landesfleitchamt folgendes:
Sofern feiten« der Prooinzal- (Bezirk»-) Fleischstelle nicht eine besondere A«suahmegenehmig«»g in Einzelfälle« (beispielsweise bei der Abgabe an Maffen- fpeisungen, Volksküchen usw.) erteilt wird, dürfen die nachstehend aufgeführten Fleischteile und Organe nicht mehr unmittelbar in nnvrrardeitete« Zustande zur Ausgabe an die Bevölkerung kommen, sondern nur zur Herstellung von Wurst verwendet werden:
1. Von den Rindern.
Blut nebst dem daraus gewonnenen Faserstoff (Blutadern) Kopf einschließlich der abgebrühten Kopfhaut, Gehirn, Zunge, Rückenmark, Thymusdrüse der 1 J^Lnorän^er Luvoe. Herz mit w^ "hen H^efäßfiZrnrne^, Leber, Milz, stieren, «r stet Magenabterlungen, Euter, die abgebrühte Haut und die Weichteile der Unterfüße.
1. Von den Kälbern.
Blut nebst dem daraus gewonnenen Faserstoff (Blutadern), Kopf «it der gebrühten Haut, Gehirn, Zunge, Thymusdrüse (KalbSmilch), Schlund, Luftröhre, Lunge, Herz mit des Gefäßstämmen, Leber, Milz, Nieren, Magen mit Ausnahme des Labmagens, di« abgebrühte Haut und die Weichteile der Unterfüße, Gekröse nebst sämtlichen Darmabteilungen.j
3. Von den Schweinen.
Blut nebst dem daraus gewonnenen Faserstoff (Blutadern), Gehirn, Zunge, Rückenmark, Schlund, Luftröhr«, Lunge, Herz mit Gesäßstämmen, Leber, Milz, Bauchspeigeldrüse, Zwergfell, Nierenzapfen, Gekröse (Miker) Netz Nieren, Schwarte.
(Anmerkung: Nach der Rundverfügung vom 3. Oktober 1917 — A. I. 6003 17 — sind Schweine für den Bedarf der Zivilbevölkerung erst dann zu liefern, nachdem daS LieferungSsoll der Heeresverwaltung gedeckt ist. Die Zahl -er für die Zivilbevölkerung zur Verfügung stehenden Schweine wird daher im Vergleich zu dem Bedarf verschwindend fein. Unter diesen Umständen ist e« dringend geboten, daß das Schweinefleisch nicht zur unmittelbaren Ausgabe an die Zivilbevölkerung kommt, sondern restlos zur Verbesserung der Wurst verwendet wird. Die Kommunalver- bänöe find hierauf besonders hinzuweisen.)
4. Von den Echafen.
Blut einschließlich Faserstoff (Blutadern) Zunge, »uftröhre, Lunge, Herz mit Gefäßstämmen, Leber, Milz, Pansen, Netz- und Labmagen (nicht Blätter- magen) Grimmdar« und forderer Teil deS Mast- darme» sowie die Weichteile der Unterfüße.
5. Wurstfett und Leimbrühe.
DaS jeweilig durch daS Kochen der Würste gewonnene Fett, sowie die sich beim Auskochen der Knochen ergebende Leimbrühe find zur Wurstmasse zuzusetzen.
Sollte bei den Schlachtungen soviel Blut anfallen, daß eine größer« Menge vorhanden ist, als zu der Herstellung der gegen Fleischmarken abzugebenden Wurst benötigt wird, so kann die überschießende Menge zur Herstellung von Markenfreier Wurst (bei- spielenSweise Grützwurst) verwendet werden. Zunächst muß jedoch unter allen Umständen da» anfallende Blut zur Deckung des Bedarf» für die markenpflichtige Wurst Verwendung finden.
Ebenso wie da» bei Kälbern stet» geschehen muß, sind bei den Rindern die Kopfhäute tunlichst in natür- lichem Zusammenhänge mit dem Kopfe zu brühen und zu putzen, damitdie Verunreinigung derselben an ihrer Innenfläche mit Vrühwafferschmutz und Haaren vermiede» wird. Nötigenfalls ist die Identität der Köpfe durch Einschnitte in daS Flotzmaul oder auf andere, zuoerläsfige Weise (z. B Blechmarken sicher- zustellen oder die Haut an der Kehlgangsfläche soweit zu löse», daß die für die Untersuchung auf Finnen erforderlichen MuSkeleinschnitte «»»geführt werden ^"""'Königlich Preußisches Landesfleischamt.
gez. Buckhardt.
♦ * ♦
HerSfeld, den 23. April 1111.
Wird veröffentlicht.
D;e Polizeibehörden und die Geudarmeriewacht- weister des Kreises ersuche ich auf genaue Beachtung der Anordnung durch dte gewerblichen Metzgereien strengstens tu achten.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. F. No. 599. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
HerSfeld, den 23. April 1918.
Vom 1. Mai ö. J. ab werden die AuSgabestunden für Bezugsscheine bei der BekleidungSstelle U (Heringen) wie folgt anderweit festgesetzt:
Jede» Di«»stag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 3—7 Uhr nachmittags. S»nnabe»d und Montag findet keine Ausgabe statt.
Die in Frage kommenden Herren Bürgermeister ersuche ich, obige» öffentlich bekannt zu geben.
Tab. 1. Nr. 4389. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Re»..Asseff»r.
Mit Bezug auf dieBeka»ntmachung »o« 15.Januar
1918, Amtsblatt Nr. 4, wird hierdurch erneut bekannt gegeben, daß der nächste Termin der >*r* da» Gesetz vom 18. Ju»i 1884 vorgeschriebene Prüfung vvn Schmieden über ihre Befähigung zu« Betriebe deS HufbeschlagaewerbeS am Sonnabend, den 8. Juni 1918, vormittag« 9 Uhr, in der Lehrschmiede, Wörthstr. 5 zu Sessel abgehalten werden wird.
Caffel, am 12. April 1918.
Der Vorsitzende der PrüfxngSkommiffi»«.
Echlitzberger, Veterinärrat. Moritzstraß« 15K
Hersfeld, den 13. April 191«.
Wird veröffentlicht.
Tab. No. I. 4842. Der Landrat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
Bus der Helmut«
»Feldpost Päckchen, deren Beförderung nach dem Westen mehrere Wochen gesperrt war, werden von heute ab wieder von den Postanstalten angenommen.
§ Hersfeld, 17. April. A« 20. April 1918 ist eine neue Bekanntmachung Nr. G. 1300/3. 18. Ä. R. A., be- treffend Bestand-erhebung von Kautschuk- (Gummi-) Billardbaude in Kraft getreten Hiernach ist alle gebrauchte und ungebrauchte Kaut« schuk- (Gummi-) Villardbande in vulkanisiertem und unvulkanifiertem Zustaude, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie in Billarden oder Teilen von Billarden sich befindet oder nicht, a» die Kautschuk-Meldestelle, Berlin W 9, Potsdamer Straße 1011, zu melden. Maßgebend für die Meldepflicht ist der Bestand vom 20. April 1918. Die Meldungen sind zu erstatten bis zu« 1. Mai 1918 und müssen den in der Bekanntmachung näher bezeichneten Inhalt habe». Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den LandratS- ämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
-d- Hersfeld, ^28. April. (Lustiger Abend.) Am Mittwoch den 1. Mai gibt der Kasseler Hofschau- spieler und Charakter-Komiker Herr Fritz Berend, im verein mit seiner Gattin Ilse Berend-Broa im Stern einen lustigen Abend. Die beiden Künstler sind nicht nur von ihrer langjährigen Tätigkeit am Kasseler Hoftheater, sondern auch von ihren »er- ftbie-enen Gastspiele* —zuletzt im „HerrSenator"—bei uns stets gern gesehen und besonders beliebt und wird es gewiß lebhaft interessieren ihren erquickenden Humor und ihre anerkannt kamose Charaktergestaltung auch einmal auf dem Brettl bewundern zu könne».
):( HerSfeld, 17. April. In Anwesenheit der Herrn Bürgermeisters Wagner fand unter Vorsitz der Ober- meistert der hiesige» Schnetderinnung die • e. hilfinne»pr»fun«tn der »amen schnei deret statt. Dieser Prüfung unterzogen sich Martha Schick und Anna Stubenroth bei Frl. Bickel, An»« Eigen- brod und Frieda Euler bet Frl. Huth, Minna Herda und Minna Maurer bei Frau Klappert, Anna May und Martha Strube bei Frl. Möht, Gretchen Hess« bei Frau Schott. Sämtliche Prüflinge bestände» teilweise mit sehr gut.
Fulda, 25. Aprtl. Eine Schleichhändlerin, die im Kreise Fulda größere Mengen Fletsch, Butter, Eier usw. zusammengekauft und diese Sachen nach Frankfurt a. M schaffen wollte, wurde auf dem Wege zum Bah». Hof Fulda von der Polizei angehalten. Sie hat für das Pfund Butter und Fleisch 10-12 Mark bezahlt.