Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
| Bezugspreis vierteljährlich für Hersseld 2.16 Mark, durch die Post be- ■ | zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : ■ Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hsrrfeld. S
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Nr. 138.
Sonntag, den 9. Juni
1918
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 6. Juni 1918.
Die öffentliche Impfung findet statt, am Dienstag den 18. Juni nachm. 1 Uhr in Kleinensee
Die Nachschau selben Zeit. Tgb. Nr. I. 6012.
am
„ 21/2 „ „ Widdersh.
4 „ „ Heringe
Dienstag den 25. Juni zu -er
gehalten werden. Im Interesse der Papierersparnis empfiehlt es sich jedoch, daß die Selbstversorger ihre Anhängezettel aufbewahren und wenn irgend möglich für mehrere Male benutzen.
Tgb. No. K. G. 1883. Der Landrat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
en.
Der Landrat.
I V.: Funke, Kreissekretär.
Hersseld, den 6. Juni 1918.
Die Herren Bürgermeister u»ö Gutsvorsteher in Bengenöorf, Hillartshaufen, Kirchheim, Kruspis, Meisebach, Oberrode, Petersberg, Röhrigshof, Sorga, Tann, WilhelmShof und Wippershain erinnere ich wiederholt an Vorlage derHnndesteuerhebelistefür19l8.
Hersfeld, den 5. Juni 1918.
In letzter Zeit ist die Beobachtung gemacht worden, daß die Selbstversorger auf dem Lande Brot im Besitze haben, das aus ungesetzlich ausgemahlenem Mehl stammt. Schuld daran sind nur allein die Müller, weil sie trotz des Verbots dieses ungesetzlich ausgemahlene Mehl herstellen. Ich nehme daher Veranlassung noch einmal öffentlich alle Beteiligten zu warnen. Im üebertretungSfalle werde ich die sofortige Schließung der Mühlen anordnen, die ungesetzlich ausgemahlenes Mehl herstellen und an Selbstversorger abgeben. Auch wird den in Betracht kommenden Selbstversorgern das Recht der Selbstversorgung auch für das kommende Wirtschaftsjahr entzogen.
I. Ä. No. 4911.
Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 5. Juni 1918.
Die Herren Bürgermeiste: und Gutsvorsteher in Allmershausen, Bingartes, Bcngendorf, Eitra, Heimboldshaufen, Hattenbach, Cittersdorf, Harnrode, Heddersdorf, Heenes, Malkomes, Lengers, Leimbach, Hillartshaufen, Hilmes, Hilperhausen, Herfa, Holzheim, Gershausen, Kirchheim, Friedewald, Lampertsfeld, Lautenhausen, Meckbach, Mecklar, Obergeis, Oberhaun,
Philippsthal, Ransbach, Ober.oöe, Reimboldshaufen, Röhrigshof, Wölfershausen, Rotterterode, Rohrbach, Roßbach, Solms, Tann, Wehr-hausen, Wilhelmshof, Wippershain, werden an Erledigung meiner Runö- No. 832 — betreffend Speckab-
Tgb. No. K. G. 1884.
Der Lanörat.
J. V.: Funke, Kreissekretär.
Hersseld den 5. Juni 1918.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.
Einige Müller haben in letzter Zeit Klage darüber geführt, daß ihnen Selbstversorgerposten zum Vermahlen überwiesen worden sind, die nicht mit den vorgeschriebenen Anhängezetteln versehen waren, die betreffenden Selbstversorger haben zu ihrer Rechtfertigung angegeben, daß sie in vielen Fällen Schwierigkeiten in der Beschaffung der Anhängezettel hätten. Die Herrn Bürgermeister des Kreises ersuche ich dringend, dafür zu sorgen, daß jjedem Selbstversorger bei der Aushändigung der Mahlkarten stets ein Anhängezettel mitgegeben wird, und daß Anhängezettel, die bei der Firma Wagner und Mohr in Hersfeld zu haben sind, bei ihnen immer vorrätig
Das Erbdamechl.
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Wirtschaftsamt ausgearbeitet und tm Relchsameraer veröffentlicht. Man versteht unter „Erbbaurecht" das Recht, auf fremdem Grund und Boden ein Gebäude als Eigentümer zu haben. Nicht der Grundeigentümer ist also Eigentümer des auf semem Grundstück bestnd- lichen Gebäudes, sondern der Erbvanverechtlgte. Nicht nur ein Gebäude im engeren Sinne kann Gegenstand des Erbbaurechts sein, sondern jedes Bauwerk, jede bauliche Anlage auf fremdem Grmck und Boden, z. B. Brücken, Viadukte, Denkmäler, Röhren- oder Scktenen- leitunnen und dergleichen. Das Erbbaurecht ist ein sehr altes Rechtsgebilde. Im neuen deutschen Bürgerlichen Gesetzbuche wird es in den P 1012-1017 erwähnt. Das Erbbaurecht unterscheidet sich weseistlick von ieder andern dauernden Belastung eines Grullditücks, wie z. B. die Servitut, Grundgerechtigkelt, Reallast usw., da bei diesen der Inhaber des Rechts nur Nutzungsberechtigter an dem fremden Grundstück ist
Die Erbbauberechtignng ist vererblich und. veiW Kerlich und bedarf zu ihrer rechtsgültigen Begründung der Eintragung im Grunbbuche desjenigen Grundstücks, auf welchem das Erbbaurecht hastet. Das Erbbaurecht hat, weil es an seinen althergebrachten Formen fest- und mit dem morbernen Grundstücksverkehr mcbt Schritt hielt, nur geringe Ausbreitung gefunden. Erst die neue Zeit hat wieder das Augenmerk darauf gelenkt. Staat und Gemeinden können dadurch den Bau gesunder und billiger Wohnungen förder-n und in gemeinnützigem Interesse dalternden Einfluß auf die Be- Nutzung des Grulid und Bodens gewinnet!. Auch bei gebundenen! Privachesitz (Fideikormnissen) oder bet Ge- läiide, das aus besonderen Gründen vom Eigentümer nicht verkauft werden kann (Grundbesitz von Kirchen, Terrain von Bergwerken), bietet dav Erblxrurecht eine praktische Handhabe, um den Grund und Boden im volkswirtschaftlichen Sinne auszunützen.
Die «n'ößte Schwieriakeit, die der Ausbreitung des Erbbaurechts bisher im Wege stand, war wohl die, daß es mit der Entwickelung des modernen Grundkredits in keiner Weise Schritt hielt. Mit Recht legt also der neue Entwurf das Hauptgewicht darauf, die Beleih- barkeit des Erbbaurechts zu förderm Das Recht toll unter den andern Rechten des belasteten Grundstücks grundsätzlich an erster Stelle stehen. 91 nr so bietet es die nötige Sicherheit, um Gegenstand des Real^edits tu werden. Es wird für das ErbhMrM hgs ELhhM-
Verfügung — I. F. lieferung erinnert. I. F. No. 986.
Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Hersseld den 5. Juni 1918.
Anzahl schwere Heuwender Marke „Iltis", sowie schwere Pferderechen mit automatischer Entleerung und Doppel T Zinken abzugeben.
Interessenten wollen sich an die genante Firma
wenden.
Tgb. No. !. 6082.
Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Fortsetzung auf der 4. Seite.
aus der Heimat.
* (Keine Ferienfonderzüge im Sommer.) Mit Rücksicht auf die Verkehrslage und die von den Behörden angestrebte Einschränkung der Urlaubsreifen
grundbuch angelegt, es erhält also ein eigenes Matt im Grundbuch, auf dem die Hypotheken, die das Erbbau- recht belasten, getrennt von den auf dem Grundeigentum ruhenden, eingetragen werden können. Eine solche Erbbauhypothek ergreift, was bei dem bisherigen Rechtszustande nicht'möglich war, das auf dem Grundstück befindliche Gebäude oder Bauwerk des.Erbbaube- rechtigten. Die Interessen des (Grundeigentümers, des Erbbauberechtigten und des Hypotüekengläubtgers werden hierbei durch den Entwurf glücklich gegeneinander
abgelvogen.
Neu ist auch die Einführung eines „Heimfallrechts" für den Grundeigentümer, wenn der Erbbauverechtigte vertragswidrig handelt. Das Erbbaurecht geht dann mit der auf ihm nchenden Hypothek auf den Grundeigentümer über, der den Erbbauberechtigten aber zu entschädigen hat. Für Beleihungen soll nur die Tilmtngshnpothek in Betracht kommen. Die Dauer des Erbbaurechts muß derart bemessen sein, daß die Tilgung der Hypothek mindestens 15 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechtsvertrages endigt. Unter diesen gänzlich neuen Voraussetzungen dürften auch Hypothecken- banken und Versicherungsgesellschaften von jetzt an Erb- baurechte beleihen. In dieser Weise wird das Pnvat- kavital, das sich bisher völlig fern gehalten hat, der Ausbreitung des Erbbaurechts ebenfalls dienstbar gemacht werden.
vertragswidri! mit der aus
gentümer
wo werden sie wohnen?
(Von unserem Berliner Dr. B.-Mitarbeiter.)
Die Frage, wo die heimkehrenden Krieger nach Wiederherstellung des Friedenszustandes wohnen sollen, ist zwar keineswegs außeracht gelassen worden und es gibt sogar seit etlichen Wochen einen Reichswoh- nungskommissar. Allein gelöst ist diese Frage bisher nicht worden, und leider muß auch festgestellt werden, daß vorderhand an irgendwelche Lösungsversuche nicht herangeschrstten worden ist. Man weiß zwar, daß es sich hier um eine der wichtigsten und schwierigsten Angelegenheiten der Uebergangswirtschaft handelt, weiß auch, daß unter Umstünden katastrophale Verhältnisse eintreten können, allein in einer gewissen Apathie läßt man Monat um Monat verstreichen, ohne einzu- greifen. Dieser Tage ist die Öffentlichkeit durch die Nachricht aus ihrer Gleichgültigkeit aufgeschreckt worden, man denke daran, wenn sich die Notwendigkeit b ausstellen sollte, in fremde Wohnungen Kriegsteilnehmer tmd ihre Familien hineinzusetzLN Mö auf üM
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werden, wie es heißt, die deutschen Eisenbahnverwaltungen in diesem Sommer keine Feriensonderzüge einrichten.
* Zum Austausch der Kriegsgefangenen mit Frankreich wird amtlich mitgeteilt: Wie lange der Austausch dauern und in welchem Tempo er sich vollziehen wird, ist noch nicht vorauszusehen. Ein Zeitpunkt für die Rückkehr einzelner Kriegsgefangener kann daher auch nicht annähernd angegeben werden. Eine Bevorzugung einzelner durch früheren Austausch oder Jnternierung ist unter keinen Umständeu zu erreichen. Dahingehende Gesuche bedeuten eine Benachteilung früher gefangener Kameraden der Kriegsgefangenen nnd können schon aus diesem Grunde nicht berücksicht werden.
§ Hersseld, 7. Juni. (DaS Sau bsammeln.) Beim Sammeln von Laub arbeite man sorgfältig und vermeide jeden unnötigen Schaden. Man streife vom dicken Teil deS Zweiges nach der Spitze, um das Ab- brechen der Knospen zu vermeiden. Der Boden muß laubfrei bleiben und soll das Laub vom Zweig direkt in den vorgebundenen Sack fallen. Junge Pflanzen lasse man unbehelligt, da sie sonst leicht ausgeriffen werden können. Das Grünlaub breitet man im Schatten sofort zum Trocknen aus. Man darf es keinesfalls nachts im Sacke lassen, da es leicht schimmelt. Hat man luftige Räume zur Verfügung, breite man das angetrocknete Laub bis zur völligen Trocknung dort aus. Die Trocknung darf nie in der Sonne geschehen, weil das Laubheu sonst brüchig und minderwertig wird. Man muß bedenken, daß der Nähwsrt des LaubheueS durch nichts so vermindert werden kann, wie durch eine unzweckmäßige Trocknung. Für den Zentner lufttrockenes Laubheu wird an den An nahmestellen Mk. 10.—und bei Lieferung an die Bahn- station Mk. 16.— und darüber bezahlt. Dadurch ist . ein guter Verdienst gesichert, insbesondere weil die kleinen und kleinsten Familienmitglieder mitarbeiten
);( Hersfeld, 7. Juni. Die Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Caffel hält im Laufe des Juli wieder in sämtlchen Kreisen Ztegenlämmer- märkte in Verbindung mit einer Prämiierung ab. Näherrs s. Anzeigenteil.
Schotte» lOberhesfen), 3. Juni. Für die Unter kunft und kostenlose Verpflegung heimatloser Soldaten für die Dauer ihres UrlaubS an insgesamt 1350 Verpflegungstagen hat der hessische Verein „Lehrerheim Vogelsberg" bis jetzt den Betrag von rund 7300 Mark aufgebracht. Heimatlose Urlauber finden im Lehrerheim bei Schotten jederzeit Aufnahme.
Weise das Recht auf den Besitz der eigenen WENuna wenigstens vorübergehend, auszuheben. Zur Berubi- gung läßt sich sagen, daß eine solche Maßregel bisher
nur als ganz vager Plan aufgetaucht ist, und daß mar berechtigte Zweifel hegt, ob sich solche umstürzender Eingriffe iiberhaupt vollziehen lassen können. Immerhin steht diese Gewitterwolke drohend am Himmel, und was heute noch eine Unwahrscheinlichkeit ist, kann morgen in den Bereich der Möglichkeiten, kaun übermorgen bereits Gewißheit sein.
Die Wurzel des Uebels liegt an der unzureichenden Bautätigkeit. Während der vier Kriegsjahre ist so gut wie garnicht gebaut worden, öi« Grüilde dafür sind einleuchtend und unwiderleglich Erstens wurde die Spekulationsfucht, Ste im Frieden bei allen Bauunternehmungen eine nicht geringe Rolle spielte, bei Kriegsausbruch naturgemäß stark eingedämmt, zweitens fehlte es an den notwendigen Baugeldern, drittens stellte sich allmählich ein immer stärkerer Mangel an den erforderlichen Arbeitskräften ein, unk viertens fehlt es jetzt an dem notwendigen Baumaterial. Zwar hat der Reichstag eine halbe Milliarde Mark zur Förderung der Wohnunqsherstellung bewilligt, das Geld ist vorhanden, aber heute weiß noch niemand. wie man es fruchtbar machen soll. .
Vielfach wird der Gedanke erhoben, daß die herm- kehrenden Krieger, wenn es eben durchaus nicht anders gehen sollte, vorübergehend in Baracken untergebracht werden sollen. Dagegen lassen sich allerdings stichhaltige Einwände erheben,- denn man wird die Wohnung in einer Baracke, ja selbst wenn es sich um kleine, allen hygienischen Anforderungen genügende Holzhäuser handeln sollte, nicht gerade als würdige Unterkunft für jemanden betrachten können, der Leben, Hab und Gut jahrelang für das Vaterland in die Schanze geschlagen, häufig Existenz, Einkommen und Vermögen eingebüßt hat. Eine andere Lösung ist aber vorderhand für das gesamte Probiern kaum ersichtlich. Mag auch die Demobilisierung noch so vorsichtig vollzogen werden: man geht hier Verhältnissen entgegen, die geradezu trostlos zu nennen sind, sieht sie vor sich und kann ihr Eintreten kaum hintanhalten.
Mus nicht (fett unten
Die Leipz. Neuesten Nachr. halten die Nachricht über allenfallsige Zwangsetuquartierung für einen Ver- suchsballon, um festzustellen, wie die großstädtische Bevölkerung im Reiche diesen Plan aufnehrne. Der Ausführung eines derartigen Plarws stünden große Be- EM «ÜLegLlß