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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

: Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be« - : zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. 5 iuiM2iei8enieaeeo8Baee«»8eHB»inBHeiBeeneeBH«aeBBaeBeBBa""ee"«eeaeeBeBeeaemeeeBeeeeeBae

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

; Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im | amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

Nr. 159

Mittwoch, den 10. Juli

1918

Amtlicher Teil.

e HerSfeld, den 8. Juli 1911.

Ss ist die Beotachtung gemacht worden, daß Spaziergänger Sie

Blumen vom Mohn,

-er zur Behebung der F e t t n o t tx diesem Jahre in vermehrtem Umfange angebaut worden ist, in leichtfinniger und unverantwortlicher Weise « b - p fit den um Sträuße davon nach Hause mitzuxehme«.

Ich »ehme Veranlassung, die Bevölkerung auf -aS ungehörige um 5 unsere allgemeine Volksernä-rung gefährde«-« Berhalten nachdrücklichst aufmerksam zu machen un- bemerke, - diese Hau-lunge» auch einen Verstoß gegen Sie Kriegsgesetze bedeuten. Die Betreffenden haben im Betretungsfall« die härteste Bestrafung zu erwarte».

Sg6. So. I. 7M1.

Der Lanörat. J. B. Funke, Kreissekretär.

HerSfeld, den 8. Juli 191».

Die Herreu Bürgermeister und GutSvorsteher -es Kreises werden -«rauf aufmerksam gemalt, daß die Urlisten für die Aus««hl -er Schöffen und Ge­schworene» «lsbald «ufzustellen, off- n zu lege» und nach Abschließung de« zuständigen Amtsgericht spätestens zum 1. September -. I». cinzusenden find. Ich weise noch besonders d«r«uf hin, d«tz in die Lift« alle Personen «uszunehme» sind, dt- n«ch Alter und Stand überhaupt berufen werden ivttucx. Die Be- sti««u»gen der §§ 3185 des Gerichtsverfassung-ge­setze- in -er Fassung vom 20. Mai 1898 (R. G. Bl. 6. 369 ff) sind hierbei genau zu b^ n.

9*x><>efvuM*v u>»i»e«-e4MHC ^^-te.^^ und Gut-vorsteher nicht »nterlaffen, sich auch selbst in die Lifte einzutragen.

Tgb. No. 1. 7044. Der Lanörat.

§ 12.

Der KriegtauSschuß hat die von ihm in Anspruch genommenen Mengen binnen 8 Wochen nach Stellung deS Ueberlaffungsverlangens gbzunehmen.

Der zur Ueberlassung Verpflichtete hat die Mengen von der Stellung deS Ueberlaffungsverlangens an bis zur Abnahme aufzubewahren und pfleglich zu be­handeln. Erfolgt die Abnahme nicht binnen 1 Wvchen nach Stellung des Ueberlaffungsverlangens, so erhält er vom Ablauf der Frist ab eine Vergütung, die der Staatssekretär der KriegSernährungSamtS festsetzt. Mit diesem Zeitpunkt geht die Gefahr deS zufälligen Verderbens und der zufälligen Wertminderung auf den KriegSauSschuß über. Der zur Ueberlassung Verpflichtete hat nach näherer Anweisung des Staats­sekretärs deS KriegsernährungSamts Feststellungen darüber zu treffen, in welchem Zustand sich die Gegen, stände im Zeitpunkt deS GefahrübergangeS befinden - im Streitfall hat er den Zustand nachzuweisen.

§ 13-

Der Kriegsausschuß hat fit -as Stroh einen an. gemessenen Uebernahmepreis zu zahlen. Dieser Preis darf die vom Staatssekretär --er KriegsernährungS- amtr bestimmten Grenzen nicht übersteigen.

Ist der zur Ueberlassung Verpflichtete mit dem vom Kriegsaurschusse geboten 'n Preise nicht einver­standen, so setzt das nach § 7 Abs. 3 der Verordnung über Futtermittel- vom II. Januar 1918 lReichS-Ge- setzbl. S 23) bestellte Schiedsgericht den Preis ent- gültig fest. Das Schiedsgericht ist an die nach Abs. 1 bestimmten Preisgrenzen g bunden. Er bestimmt auch, wer die baren Auslagen der Verfahrens zu tragen hat- ferner entcheidet es über alle Streitig­keiten, die sich bei dem E.ueignungSverfahren, bei der Ueberlassung, der Verladung und der Aufbe­wahrung ergeben, endgültig.

Der Verpflichtete hat ohne Rücksicht auf di« end­gültige Festsetzung der Ueber-.ahmevreiseS zu liefern,

Bus der Heimat.

):( HerSfeld, 9. Juli. Augenblicklich wird im hiesigen Lichtspielhaus der gewaltige Kulturfilm: ES werde Licht 2. Teil, gegeben. Wunderbar sind die Darbietungen, belehrend und aufklärend der In­halt auf dem Gebiete d«S Sexualleben». Der große Zuspruch, dessen sich die augenblicklichen Vorführungen erfreuen, sprechen für sich. Heute Dienstag, AbendS 8 Uhr wird noch eine Vorstellung gegeben und ist zu erwarten, daß auch diese Vorstellung gut besucht wird. In den nächsten Wochen beginnen die neuen Serien 191819. Die Hauptrollen sind mit Bernd Aldor, Hella Moya, Egede Rissen, Theodor Loos besetzt, teils aus dem alte» Spielplan bekannt. Außerdem werden wir während der Herbstmonate einige Theaterstücke zu« Beispiel: Alt Heidelberg, u. der Trompeter von Säckingen im Film zu sehen bekommen.

Für die Ludendorff-Spende

gingen bei dem Bankhaus Pfeiffer ferner ein:

Sammlung der Gemeinde Eitra

, , , Sieglo»

Zahlung von Frau Präsident Scheffer, Engelbach

HauSsammlung vom Gymnasium

Zahlung Ferdinand Heukeroth, HerSfeld Kirchspiele PeterSberg, Sorga, Hermannshof Domäne WilhelmShof

ummlung der

Mk.

Gemeinde Unterhaun ,

, Oberhaun

Rotensee ,

, KolkobeS ,

AllmerShausen,

eenes ,

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 3. Juli 1918.

Diejenigen Herren Bürgermeister, welche meine Verfügung vom 15. Juni 1869 1.1098 betreffend Ginreichtung deS Verzeichnisses der von Privathengsten «bst«mmenden Füllen noch nicht erledigt haben, werden mit Frist biS zum 15. Juli hieran erinnert.

Lgb. Rr. 1. 7046. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

------------------------------------------------- Verordnung

über den Verkehr mit Stroh und Häcksel aus der

Ernte 1918.

Vom 6. Juni 1918 (Schluß.) § 8.

Die Lanöoszentralbehörden können weitere Be- stimmungen über d«n Verkehr mit Stroh und Häcksel treffen. Beschränkungen des Verkehrs mit Stroh sind bis zur Aufbringung der in §§ 1, 2 bestimmten Mengen zulässig- sie sind auszuheben, sobald daS Lieferungssoll erfüllt ist.

§ 9.

Bei allen Streitigkeiten, die sich aus -er Lieferung des nach §§ 1, 2 aufzubringenden Strohes ergebe», entscheidet ein Schiedsgericht unter Ausschluß des Rechtswegs, und zwar bei den Lieferungen an daS Heer das von der Heeresverwaltung für jeden Proviantamtsort eingesetzte Schiedsgericht, im übrigen das nach § 7 Abs. 3 der Verordnung über Futtermittel vom 10. Januar 1918 (ReichS-Gesetzbl. «. 13) bestellte Schiedsgericht.

§ 10.

Die Vorschriften der §5 1 biS 9 beziehen sich nur auf Stroh von Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fese), Ewer, Einkorn, Hafer und Gerste sowie von Gemenge dieser Getreidearten, aber nicht auf die beim Aus- dreschen dieser Getreidearten entstehende Spreu.

Der Staatssekretär deS KriegsernährnngsamtS kann die Vorschriften der §§ 1 bis 9 auf Stroh anderer Fruchtarten, mit Ausnahme deS im § 11 genannten Strohes, auSdehnen.

§ 11.

Wer Stroh von Lupinen, Zuckerrüben- oder Runkelrübensamenstroh, auch gehäckselt oder sonst zerkleinert, «n einen anderen absetzen will, hat es dem KriegsauSschusse für Ersatzfutter G. m. b. H in Berlin zum Erwerb anzubieten, auf Verlangen käuflich zu überlassen und auf Abruf zu verladen.

Der KriegSauSschuß hat binnen 14 Tagen nach Eingang der AngebotS dem Verpflichteten mitzuteilen, ob er die Ueberlassung deS DtroheS verlangt- stellt er dar Verlangen nicht, so hat er ihm in derselben Frist eine Bescheinigung darüber zu erteilen. Der StaatS- sekretär des KriegsernährungSamts kann nähere Be­stimmungen für Sie Ueberlassung und Verladung treffen.

«effen erachteten Preis z« zahlen.

Wird das Stroh nicht freiwillig überlassen, so wird daS Eigentum an ihm auf Antrag deS Krieg»- auSschuffeS durch Anordnung der zuständigen Behörde auf den Krteg»au»schuß oder -ie von diesem -ezeich. nete Person übertragen. Die Anordnung ist an den zur Ueb«rlassung Verpflichtete» zu richten. Da» Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem Ber. pflichtete» zugeht. Die Landebzentralbehörde« be­stimmen die zuständige Behörde.

Die Zahlung erfolgt spätestens 14 Tag« nach Abnahme (§ 12). Für streitige Restbeträge beginnt diese Frist mit dem Tag«, an dem die Entscheidung des Schiedsgericht- dem Kriegsaubschusse zugeht.

Erfolgt die Zahlung nicht binnen tiefer Frist ober bet nicht rechtzeitiger Abnahme nicht btnne» I Woche» nach Stellung des Ueberlaffungsverlangens, so ist -er Kaufpreis von diesem Zeitpunkt ab mit 1 vom Hundert über den jeweiligen ReichSbankdiSkont zu verzi»sen.

§ 14.

Beim Verkäufe deS der AbfatzSefchrftnkung nach 8 11 nicht unterliegenden Strohes der dort genannten Arten durch -«n Erzeuger darf der auf Grund d«S § 18 festgesetzte Preis nicht überschritten werden. Der Preis ist ein Höchstpreis im Sinne -eS «esetzeS, be- treffend Höchstpreise

Der Staatssekretär §«s KriegSernährungSamtS kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Ver­ordnung zulassen. ,

Mit GesängniS bis zu einem Jahr und mit Geld, straf, bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft,

1. wer vorsätzlich der ihm nach §8 1, > obsteten, den Verpflichtung zur Ablieferung des von ihm geernteten StroheS nicht oder nicht recht­zeitig nachkommt- ~

2. «er den auf Grund des § 8 erlassenen Be­stimmungen zuwiderhandelt - , ~ _

8. wer den im nach § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Satz 1 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt.

Reben der Strafe kann auf Einziehung der Vor­räte erkannt werden, auf die sich die strafbare Hand­lung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge­hören oder nicht.

Die Verfolgung tritt im Falle -er Rr. 1 nur auf Antrag -e- LieferungsverbandeS ein.

8 17.

Die Vorschriften tiefer Verordnung beziehen sich nicht auf Stroh, daS nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung auS dem Ausland ei»geführt wird.

Als AuSlant im Sinne dieser Verordnung gilt nicht das besetzte Gebieth

Diese Verordnung tritt mit tem Tage der Ver- küntung in Kraft.

Der Staatssekretär deS KriegSernährungSamtS be­stimmt »en Zeitpunkt deS Außerkrafttretens.

Berlin, den 6. Juni 1918. .

Der Reichskanzler.

In Vertretung: von Wal-o».

Zahlung

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, Friedlos r

ReiloS

KathuS ,

, Widdershausen,

Schule Mecklar ,

von Jean Rechberg, HerSfeld

Wilhelm Rechberg ,

W Engelhardt ,

Dr. Haring

Heinrich Seelig

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F. A. Rechberg Ingenieur Boleg Peter Schlößler Frau Raphael, HerSfelS Albert Sauer Katholische Schule Jakob Lenz, ReiloS Pfarrer Dehnhardt, Mecklar Ungenannt Fortbildungsschule Kreisverein

Johannes VorSki, HerSfeld Serm. BartholmäuS Lonrad Seelig

//

Ungenannt

Direktor Fritz Stuckhardt

Arbeiterschaft v. A. Rechberg M 6tat Hobenzollern

M. S. Nutzbaum

Gemeinde Kemmerode

M

Reimboldshausen Kleinense«

O-ergeiS ,

UntergeiS M

GttterS-orf Au«

Kerspenhausen

Wipper-Hain Wilhelm Gies, Hersfeld Direktor Fürst Referendar Wende Benno Fries Gottfried Sauer

Dr. Klippert

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Ungenannt

HauSsammlu», vom Gymnasium

Zahlung von DirektorLorenzMohrHerssel-,, Heinrich Zickendraht Peter Hager

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Brau Schemann pieltisch im S. H.

Reinhardt Kniefe

K. Grenz«bach, Ni«Ser«ula

A. Webert, HerSfeld SanitätSrat Manuel Heinrich Börner Frau Zobel Heiurtch Sauer

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84,40 14,40

10,-

1161,41

20,-

149,- 42,60

884,60

55,60 85,60

56,50 54, 54,-

72,50

174,10 63,05

24,50

114,55

409,50

86,- 2500,-

150, 800, 150, 100,-

25,-

50,

100,- 10,-

. 20,-

10,- 200,

25,- 100,

71,-

200, 5,-

50,

800,

14 200, 122,

86,-

25,- 55,55 12,-

14,60

128,60

71,- 56,85 83,05

1214,85

41,20

100, 15,- 25,- 10,-

50,- 5, 1602,80 500, 100,

50, 50,-

100,

10,- 100, 200,

35,- 50,- 20,- 65, w

bi-hrr eingegange» , Igffig

Gesamtbetrag Mk. 25 016,62