Hersfelder Kreisblatt
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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Nr. 202
Donnerstag, den 29. August
1918
Amtlicher Teil.
Hersfelö, den 27. August 1918.
Misst: Schlagen von Velfrüchten.
Das Kriegsernährungsamt hat die Mühle des Fabrikanten Wirth in Ettra für die ölfruchtanbauenden Landwirte freigegeben. Demgemäß kann nunmehr mit dem Schlagen daselbst auf Grund der ausschließlich von mir ausgestellten Schlagscheine begonnen werden. Die Ausstellung der Schlagscheine erfolgt nach Vorlage der Bescheinigungen der Kommissionäre des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette, Hessenland Geschäftsstelle in Hersfeld und A. Löwenberg in Hersfeld über erfolgte Ablieferung von Oelfrüchten und für den Fall, daß keine Ablieferungspflicht besteht, weil die geerntete Menge 30 Kg. oder bei Leinsamen 530 Kg. nicht übersteigt, auf Grund einer Bescheinigung des Gemeindevorstandes, die besagt, daß die Oelfrucht in der eigenen Wirtschaft angebaut und abgeerntet worden ist. Die Polizeiverwaltung in Hersfeld, die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, Vorstehendes sofort ortsüblich bekannt zu geben, die Anträge auf Schlagscheinausstellung von denjenigen Landwirten, für die keine Ablieferungspflicht an Oelfrüchten besteht, entgegen zu nehmen und die Anträge in einer Sammelliste, die mit vorgeschriebener Bescheinigung versehen sein muß, einzureichen. Außerdem ist bei jedem Antragsteller die Anbaufläche und die Oelfrucht- art sowie die Menge zu vermerken, die geschlagen werden soll. Der tatsächlich erfolgte eigene Anbau der Oelfrucht der Antragsteller wird in Zweifelsfällen vor Ausstellung des Schlagscheins einer Nachprüfung unterzogen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. A . Aöv. - 79bö. ' ■ ^
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
B e z i r k s f l e i s ch st e l I e.
Geschäftsabteilung: Viehhandelsverband Cassel.
Cassel, den 15. August 1918.
Preise für Rindvieh.
1. Gering genährte Rinder einschließlich gering genährte Fresser, Klasse C 55 M. für 50 kg Lebendgew,
2. ausgemästete oder voll
fleischige Ochsen und
Kühe über 7 Jahre,
Bullen über 5 Jahre u. angefletschte Ochsen,
Kühe, Bullen und Färsen jeden Alters einschließl.angefleischte
Fresser, Klasse B 80 „ „ 50 „
3. ausgemästete odervoll- fleischige Ochsen und Kühe bis zu 7 Jahren, Bullen bis zu 5 Jahren und Färsen, Klasse A 90 „ ,, 50 „ „
Preise für Kälber. *
Einheitspreise von 80 Mark für 50 kg Lebendgewicht.
Preise für Schweine.
BiS 70 kg Lebendgewicht 63 M. für 50 kg Über 70-85 „ „ 73 „ „ 50 „
„ 85 „ „ 78 „ „ 50 „
In den Kreisen Gelnhausen, Gersfeld, Fulda, Hanau (Stadt und Land) und Schlüchtern sind die Preise um je 1 Mark höher, betragen also 64 Mk., 74 Mk., 79 Mk. für 50 Kilogramm Lebendgewicht.
Preise für Schafe.
Klasse t: vollfleischige Lämmer und Jährlinge (Ham- mel und ungelammte
Schafe) .....100 M. für 50 kg Lebendgew.
Klasse 2: vollfleischige und fette Mutterschafe 90 „ „ 50 „ „
Klasse 3: magere und gering genährte Schafe auch Zuchtböcke . . 70 „ „ 50 „ „
Klasse 4: minderwertige u. abgemagerte Schafe 50 „ „ 50 „ „
Provisionen.
A. Rinder.
a) der Vertrauensmann erhält. . . Wo b) der liefernde Kommunalverband . i o c) der Aufkäufer........2°/°
d) der Viehhandelsverband .... 3"/»
B. Schweine.
a) der Vertrauensmann erhält . . Wo
b) der Aufkäufer........n 30/0
cj der Viehhandelsverband .... 2Wo sofern die Schweine durch den Kommunalverband angewiesen werden:
a) der Vertrauensmann ..... Wo
b) der liefernde Kommunalverband . Wo
c) der Aufkäufer........2Wo
d) der Viehhandelsverband .... 2Wo
Bei Lieferung an die immobilen Truppen und Lazarette im eigenen Kommunalverband sind 6 Mark Stückprovtsion und 3/i°/o Provision vom Rechnungsbeträge in Ansatz zu bringen, woran die in Frage kommenden Prozentsätze für Aufkäufer, Vertrauensmänner pp. in Abzug zu bringen sind und der verbleibende Rest an den Verband abzuführen ist.
C. Schafe.
a) der Vertrauensmann......Wo
b) der Aufkäufer ........2«/o
c) der Viehhandelsverband .... 3Wo
D. Kälber.
Bei Kälbern wird eine Stückprovision von 8 Mk, erhoben.
Davon erhält:
a) der Aufkäufer......5 Mk. pro Stück und bei Entfernung von über
2 km eine Fahrtvergütung von 1 „ „ „
b) der Vertrauensmann Wo vom Kaufpreis
c) der Viehhandelsverband die restlichen 3 Aiark bezw. 2 Mark abzüglich des Wo für den Vertrauensmann. M Allgemein.
Für Schlachtvieh, das von den Kommunalverbänden ausgehoben und nicht durch Aufkäufer angeliefert wird, erhält der Vertrauensmann neben seiner bisherigen Provision von Wo noch ein weiteres l°/o Provision vom Kaufpreise, wenn er den Transport vom Stall bis zur Verladestelle selbst übernimmt. Werden die vom Kommunalverband ausgehobenen Tiere von den Landwirten selbst zur Verladestelle angeliefert, so erhält der anliefernde Landwirt dieses 19/o. Der Rest der Aufkäuferprovision fällt an den Verband.
F. Freibanktiere.
a) der Vertrauen^WWWWWWWW
b) der Viehhandelsverband .... N/M
2. Kälber:
a) der Vertrauensmann erhält . . . Wo
b) der Viehhandelsverband 8 Mark — Wo für den Vertrauensmann.
G. Vollwertiges Fleisch aus Notschlachtungen, das an die Kommunalverbände geliefert wird.
1. Rindvieh, Schweine und Schafe
a) der Vertrauensmann erhält. . . Wo
b) der Viehhandelsverband .... ö^/o
2. Kälber:
a) der Vertrauensmann erhält . . . Wo
b) der Viehhandelsverband 8 Mark — Wo für den Vertrauensmann
H. Notgeschlachtetes Fleisch (vollwertig oder miuder- wertig) das an die Wurstfabriken geliefert wird.
1. Rindvieh, Schweine und Schafe:
a) der Vertrauensmann erhält . . . 1%
b) der Viehhandelsverband .... 2»/o
2. Kälber:
a) der Vertrauensmann erhält . . . 1%
b) der Viehhandelsverband 8 Mark — l°/o für den Vertrauensmann.
* * *
Hersfeld, den 22. August 1918. Wird veröffentlicht.
Der Vorsitzende des Kreisansschuffes.
J. A. No. 7879. I. V.:
v. He ö e m a n n, Reg.-Assessor.
Aus der Heimat.
* (Eine wichti ge Entscheidung.) Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, daß die Hinterbliebenen Witwen und Waisen auch solcher Militärpersonen, die nicht zum aktiven Dienststande gehört haben, für ihre aus Staatsfonds oder aus einer öffentlichen Versorgungskasse zahlbaren Pensionen und laufenden Unterstützungen Gemeindeabgabefreiheit nach § 1 Nr. 5 der Verordnung vom 23. September 1867 genießen.
§ Hersfeld, 27. August. Durch die am 29. Mai 1918 in Kraft getretene Bekanntmachung Nr. G. 700-5.18 K.R.A.istdieBenutzung von Gummibereifungen für Kraftfahrzeuge jeder Art nur noch gestattet, wenn eine schriftliche Benutzungserlaubnis der Inspektion der Kraftfahrtruppen in Berlin erteilt ist, und zwar dürfen die Bereifungen nur an zugelassenen Wagen und nur für die Zwecke benutzt werden, für die die Wagen zugelassen sind. In der Bekanntmachung war bestimmt, daß die vor dem 29. Mai 1918 erteilten Benutzungserlaubnisscheine nur noch bis zum 15. Aug. 1918 gelten sollten. Diese Frist ist durch eine Nachtragsbekanntmachung Nr. G. 700'8. 18. K.RA, die am 15. August 1918 in Kraft getreten ist, bis zum 15. Oktober 1918 verlängert worden, sodaß die bis zum 29. Mai 1918 erteilten Erlaubnisscheine bis zum 15. Oktober 1918 gelten. Durch die Bekanntmachung
vom 29. Mai 1918 ist ferner eine Anmeldung der Kraftfahrzeug-Gummibereifungen an die technische Abteilung der Inspektion der Kraftfahrtruppen, Gruppe Beschlagnahme, Berlin W 8, Krausenstraße 67/68, bis zum 20. Juni 1918 vorgeschrieben. Die Zahl der eingegangenen Anmeldungen gibt Veranlassung, an eine baldige und vollständige Einreichung der vorgeschriebenen Meldungen zwecks Vermeidung strafrechtlicher Verfolgung zuerinnern. DieJnnehaltungdergegebenen Vorschriften wird demnächst einer eingehenden Nachprüfung unterzogen werden. Der Wortlaut der Nachtragsbekanntmachung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
§ Hersfeld, 28. August. Nach den Vorschriften derNachsteuerorönungzumSchaumweinsteuergesetzvom 26. Juli 1918 hat jeder, der am 1. September 1918 im freien Verkehr befindlichen Schau mwein im Besitz oder Gewahrsam hat, diesen, — auch die geringste Menge — bis spätestens am 7. September ös. Js. dem Zollamte des Bezirks schriftlich unter Angabe des Aufbewahrungsortes, der Gattung — aus Frucht- oder -anderem Wein — der Menge und der an den Umschließungen angebrachten Steuer- oder Zollzeichen anzumelden. Der am 1. September ds. Js. unterwegs befindliche Schaumwein ist von dem Empfänger anzumelden, sobald er in dessen Besitz gelangt.
§ Hersfeld, 28. August. Es sei auf das Donnerstag abend 8 Uhr stattfindende interessante Gastspiel des hier bestbekannten Kasseler Residenztheaters nochmals hingewiesen. „Der Weibs teufet" dürfte auch hier stärkstem Interesse begegnen. (Siehe Anzeige.)
-r- Nenkirchen, 27. August. Zum ersten mal seit Kriegsbeginn hielt der Knüllklub am Sonntag, den 25. d. M., im Winterschen Gasthaus in Nenkirchen ! eine Hauptversammlung ab. War auch die Zahl der ! Getreuen, die sich > ingefunden hatte, eine kleine, boten doch die Vertu adln' n viel Bemerkenswertes und «MW»IM. «Mk^WWWWWWWWWWW "dem F-etde WWW anwesende Vorsitzende erstatten konnte, zeigte im allgemeinen Erfreuliches. Neues zu schaffen, war die Zeit nicht angetan, das aber Bestehende mußte erhalten, Angefangenes vollendet werden. Trotz starker Verminder- . ung reichten die Einnahmen aus, um Aussichtstürme und Schutzhütten unterhalten und die Kosten für Grundstückspacht, Versicherungen und dergl. aufbringen zu können, ja es konnte sogar auf die Kapitalschuld für Erwerb des Knüllkopfs, hauptsächlich dank der Unterstützung durch den Kreis Ziegenhain, 400 Mk. abgetragen werden. Die Baukosten des Etsenberg- turmes, die etwa 14000 Mk. betragen haben, sind bis auf 1480 Mk. bezahlt. Die vom Verein unterhaltene Schülerherberge in Schwarzenborn hatte nur geringen Besuch aufzuweisen. Das Liebermannsche Fremdenhaus auf d^m Knüll, in dem der Verein durch Einrichtung eines Klubzimmers heimisch werden konnte, erfreut sich großen Zuspruchs. Auf dem Holsteinskops bei Raboldshausen wurde eine von Herrn Albert Sturm-Wiesbaden gestiftete Kanzel erbaut. Gemein- fame Wanderungen und Festlichkeiten zu veranstalten, verbot der Ernst der Zeit. Die Tätigkeit der einzelnen Zweigvereine ruht in Folge der Krieges fast ganz. Alle haben eine mehr oder weniger starke Einbuße an Mitgliedern erlitten. Viele von diesen stehen im Felde, und eine große Zahl, namentlich aus dem Kreise der jüngeren Lehrer, ist gefallen, vom Zweigverein Wallenstein allein 5. Allgemein kehrt in den eingelaufenen Berichten die Klage über Zerstörung von Anlagen durch jugendliche Missetäter wieder. Die Erneuerung der Wegebezeichnungen muß aus Mangel an Arbeitskräften und Material späterer Zeit vorbehalten bleiben. Bei der statutengemäß notwendig gewordenen Vorstandswahl wurden die Herren Amtsgerichtsrat Heußner-Niederaula als Vorsitzender, Postsekretär Ludovici-Neukirchen als Schriftführer, Lehrer Thiel-SÄwarzenborn als stellvertretender Schriftführer wiedergewählt. An Stelle des verdienten langjährigen Kassierers, Kantor Müller-Oberaula, der verstorben ist und dem der Vorsitzende einen ehrenden Nachruf widmete, wurde Herr Bertram-Ziegenhain gewählt. Die großen Verdienste des langjährigen Schriftführers, Postsekretär Ludovici, der dem Verein seit dessen in 1884 erfolgten Gründung angehört und während des Krieges die Geschäfte allein geführt hat, ehrte die Versammlung, indem sie ihn einstimmig zum Ehrenmitgliede ernannte. Möge es dem Verein recht bald, nach errungenem Frieden, vergönnt sein, sich der Erfüllung seiner friedlichen und gemeinnützigen Aufgaben wieder zuzuwendem Seine Ziele werden sich vertiefen: War die Heimatspflege mit allem, was dazu gehört, schon seither eine Hauptaufgabe geworden, wird der Verein nach Friedensschluß umsomehr noch bestrebt sein, dazu beizutragen, daß die Heimat, die wir gegen eine Welt von Feinden behaupten, einem Jeden doppelt lieb und wert erscheint.
Wettervoraussage für Donnerstag den 29. August. Bewölkt, zeitweise Niederschläge, etwas wärmer.