H ersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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■ Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. ° für oen Kreis Hersselo Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Nr. 331 Freitag, den 30. September 1918
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Amtlicher Teil.
Bekanntmachung
Nr. E. 1/9. 18. K. R. A.
betr. Höchstpreise von feuerfesten Materialien (Silika- und Chamottesteine sowie Mörtel).
Vom 14. September 1918.
Die nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl.S.813)sowieöes Gesetzes betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 389) in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs- Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen über die Aenderung dieses Gesetzes vom 21. Januar 1915, 23. März 1916, 22. März 1917 und 8. Mai 1918 (Reichs-Gesetzbl. 1915 S. 25, 1916 S. 183, 1917 S. 253 und 1918 S. 395), mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, datzZuwiderhandlungen gemäß der Bekanntmachung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 jReichs-Gesetzblatt S. 395) bestraft werden. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.
§ 1.
Von ö« Bekanntmachung betroffene Gegenstände.
Von dieser Bekanntmachung werden betroffen:
L a) Silikasteine sowie der zugehörige feuerfeste Mörtel,
b) Chamottesteine sowie der zugehörige feuerfeste Mörtel.
Höchstpreise.
Für die im § 1 bezeichneten Gegenstände dürfen für je 1000 kg. keine höheren Preise gefordert oder bezahlt werden, als die nachstehenden:
A. Silikamaterialieu.
1. Silikasteine 1. Qualität......117,00 M.
2. Silikasteine 2. Qualität...... 95,00 „
3. Tilikamörtel 1. Qualität lausschließlich
Verpackung)........... 54,00 „
4. Siltkamörtel 2. Qualität lausschließlich
Verpackung)........... 50,00 „
Die Preise zu 1 und 2 gelten nur für Normalsteine von 230—300 mm Länge von 50—75 mm Stärke- die Preise für Formsteine unterliegen freier Vereinbarung.
B. Chamottematerialien.
1. Hochofensteine.
a) Hochofensteine über 40 v. H. al> Os 194,00 M. Hochofensteine von 38—40 v. H. Ah Ch 168,00 „ Hochofensteine von 34—47 v. H. Ab o.s 156,01 „ Hochofensteine von 30—33 v. H. Ah Os 180,00 „
Hochofensteine unter 80 v. H. Ah Os 104,00 „
b) Cowpersteine in denselben Qualitäten 10,00 Mk. weniger, c) Mörtel in denselben Qualitäten (ausschließlich Verpackung) 20. v. H. weniger.
2. Koksofensteine für den Oberbau . . . 130,00 M. Koksofensteine für den Unterbau . . . 104,00 „
3. Steine für Stahl- und Walzwerke, sowie Eisengießereien:
aj Rekuperationssteine und Gittersteine,
I. Qualität......... 130,00 M. Rekuperationssteine und Gittersteine,
IL Qualität......... 104,00 „
b) Pfannen- u. Kupolofenstein jeder Art 117,00 „
4. Normalsteine von 3—4 kg Stückgewicht (auch für Eisengießereien)
a) Hochbasisch 40 v. H. Ah Os und mehr 156,00 M. b) Basisch von 36—39 v. H. Ah Ch . . 136,00 „ c) Basisch von 32-35 v. H. Ah Oa ., . 110,00 „ ö) Tongebundene saure Steine, Schweißofenqualität 1.........110,00 „
e) Tongebundene saure Steine, Schweißofenqualität 2 ......... 97,00 „
f) Tongebundene saure Steine, Pudöel- ofen- oder Kesselqualität..... 77,00 „
6) Tongebundene saure Steine, Rauchkanalqualität ......... 52,00 „
Die vorstehenden Preise gelten für Lieferungen ab Werk und für Mengen von 10 000 kg an. Bei Lieferungen, die nicht ab Werk erfolgen, dürfen die tatsächlich entstandenen Mehrkosten (für Fracht, Lagerung usw.) den vorstehenden Preisen hinzugerechnet werden.
Bei der Lieferung geringerer Mengen als 10000 kg im Einzelfalle, die nicht vom Erzeuger geliefert
werden, dürfen die vorstehenden Preise um 10. v. H. überschritten werden.
Die Höchstpreise gelten für Zahlung bei Empfang. Wird der Preis gestundet, so dürfen bis zu 2. v. H. Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zugeschlagen werden.
Die Preise für besonders gewünschte Spezial- qualitäten und Formen unterliegen der freien Vereinbarung.
§ 3.
Auslandspreise.
Die im § 2 festgesetzten Höchstpreise gelten nicht für Material, das zur Ausfuhr in das Ausland gelangt.
§ 4.
Ausnahmen.
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen sind an das Königlich Preußische Kriegsministerium, Kriegs-Rohstoff-Abteilung, Sektion E, Berlin W. 50, Regensburger Str. 26, zu richten. Die Entscheidung über die Anträge behält sich der unterzeichnete zuständige Militärbefehlshaber vor.
§ 5.
Inkrafttreten der Bekanntmachung.
Diese Bekanntmachung tritt am 14. September 1918 in Kraft.
Cassel, den 14. September 1918.
Der Stellvertretende kommandierende General des 11. Armeekorps.
von Köhler,
Generalleutnant.
* * *
"Hersfeto, oen 14. September 1918.
Wird veröffentlicht.
Tgb. No. I. 8856. Der Landrat i
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Asseffor,
Bus der Heimat,
* (Mehr Schuhe für Kinder bis zu 3 Jahren.) Die Reichsstelle für Schuhversorgung hat die Bestimmung, nach der jeder Person innerhalb eines Jahres nur ein Schuh-Bedarfsschein ausgestellt werden darf, insoweit aufgehoben, als Kinder bis zu 3 Jahren in Betracht kommen. Die Reichsstelle erkennt an, daß kleine Kinder ihr Schuhwerk besonders schnell auswachsen und hat die Gemeindeverwaltungen angewiesen für sie im Bedarfsfälle einen zweiten Bezugsschein auszustellen. Zur Bedingung wird aber die Ablieferung der alten Schuhe bezw. der zu klein gewordenen Schuhe gemacht.
* (Wie wird die Hasenjagd'?) Die Fleischnot lenkt die Blicke vieler Hoffnungsstarken noch immer auf die Zulage aus der Wildreserve und es entsteht von selbst die Frage: Wie wird die Hasenjagd'? Nachdem die Hühnerjagd bereits einige Zeit ausgeübt worden ist, läßt sich ungefähr übersehen, wie in diesem Jahre die Jagd auf Meister Lampe werden wird. Es scheint als ob das Ergebnis der Hasenjagden in diesem Jahre auch nicht sehr groß sein wird. Im vergangenen Frühjahr sah man viele Hasen, so daß man naturgemäß mit einem guten Ausfall rechnete. Der erste Satz der Junghasen war bei dem günstigen Wetter auch recht gut fortgekommen. Trotzdem sieht es schlecht aus. Woran das liegt, läßt sich zur Zeit noch nicht erkennen. Ein Teil der Hasen namentlich der Junghasen wird dem zahlreichen Raubzeug zum Opfer gefallen sein, andere Junghasen sind bei der dauernd nassen Witterung des Sommers eingegangen.
* (Schaden ersatzdurch die Po st beiVer- l u st von Paketen). Die Post vergütet bei Verlust oder Beschädigung von Paketen nur bis zu 3 Mark für das Pfund. Der Deutsche Industrie- und Hanöels- tag hatte deshalb beim Staatssekretär des Reichspost- amts beantragt, den entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen oder den Höchstbetrag des Schadenersatzes auf 6 Mark für ein Pfund festzusetzen. Der Staatssekretär des Reichspostamts erwiderte am 6. September: „Die Frage, ob und inwieweit eine Erhöhung des Ersatzbetrages für Pakete eintreten kann, unterliegt noch der Prüfuüg verschiedener Behörden, darunter auch der bayerischen und der württembergischen Postverwaltung. Sobald das Ergebnis feststeht, wird weitere Mitteilung gemächt werden."
* (K eine weitere Erhöhung der Eisen- b^a h n p r e i s e.) In einem Teil der Presse war dieser Tage Mitgeteilt worden, im preußischen Eisenbahnministerium würde gegenwärtig eine weitere Erhöhung der Personen- und Gütertarife der Eisenbahnen vorbereitet. Diese Nachricht ist unzutreffend. Wie der Minister der öffentlichen Arbeiten mitteilt, wird eine Erhöhung der Personen- und Gütertarife auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen zurzeit nicht vorbereitet. Dagegen wird die Prüfung der Ausnahme
tarife in bezug auf die Notwendigkeit ihrer Beibehaltung fortgesetzt.
-h- Hersfeld, 18. September. (Brennesselsammlung.) Neben der Laubheusammlung, die jetzt allenthalben ihren Abschluß erreicht hat, ist die zur Zeit wichtigste Sammlung die Brennessel-Sammlung. Deshalb sollte keine Schule es verabsäumen, in diesem Monate sich mit allen verfügbaren Kräften dieser überaus wichtigen vaterländischen Sammlung zu widmen, zumal es für die Sammlung von Bucheckern noch zu früh ist. Ebenso wichtig wie das Laubheu für die militärische Durchhaltung ist die Brennessel. Jedes Schulkind muß wissen, daß 4 Klgr. Nesselstengel genügen, um ein Soldatenhemd anzufertigen. Deshalb muß bei der Knappheit an Wolle die Schuljugend an Nesseln einbringen, was der Wagen nur tragen kann. Kriegspflicht ist es, daß jedes Schulkind bis zum Schluß der Ernte 1 Zentner trockener Stengel eingebracht hat. Ein Verbrechen am Vaterland ist es, Brennessel ungepflückt verkommen zu lassen oder sie mit dem Gras abzumähen. Um die Nesselsammlung mit allen Mitteln zu fördern, hat der Minister der öffentlichen Arbeiten durch einen neuerlichen Erlaß ermäßigten Fahrpreis zum Zweck der Brennessel- Sammlung auch bei Fahrten mit weniger als 10 Personen genehmigt. Als Ausweis genügt eine Bescheinigung des Obmannes bezw. Kreissammelleiters mit Angabe von Zweck und Ziel der Fahrt auf den hierfür vorgeschriebenen Vordrucken. Ferner hat der Herr Minister des Innern verfügt, daß die Fuhrwerksbesitzer seitens der Behörden angehalten werden sollen, den mit der Brennessel-Sammlung betrauten Personen nach Möglichkeit entgegenzukommen und ihre Fuhrwerke zur Beförderung der Brennessel zur Versvauna Axt steflcn Bei AbUcferv)aa des Samens ist darauf zu achten, daß nur ausgeretfter Samen angenommen wird. Der reife Samen ist bräunlich, nicht hellgrün. Es empfiehlt sich in jedem Fall, eine Probe des gesammelten Samens zur Begutachtung an den Beauftragten der Nessel-Anbaugesellschaft im Gebiete des 11. A. K. Herrn Lehrer Schulz in Cassel, Rothenditmolder Str. 14, zu senden.
):( Hersfeld, 19. September. (ZurBuckeckern- samm 1 ung) Am 25. d. M. Vorm. 18 Uhr findet eine vom Kriegswirtschaftsamt in Cassel einberufene Versammlung des Kriegsausschusses für Sammel- und Helferdienst im Gasthaus Zum Stern statt, in welcher die Frage der Bucheckerngewinnung zur Erörterung steht. Bei dem allgemeinen Interesse, welches diese Frage hervorruft, ist eine möglichst große Beteiligung erwünscht. Auch Nichtmitglieder des Ausschusses haben Zutritt.
§ Hersfeld, 19. September. Von dem Arbeitskommando Heringen ist der Kriegsgefangene Verbignie, Leopold, Franzose, entwichen. Er ist 1,65 m groß, hat schwarze Augen, breite, gedrückte Nase und breites Gesicht, trägt blaue Hose.
§ Hersfeld, 19. September. Am 14. September 1918' ist eine Bekanntmachung (Nr. E. 1/9. 18. K. R. A.) erschienen, durch die Höchstpreise für feuerfeste Materialien (Silika- und Chamottesteine sowie Mörtel) festgesetzt werden. Die für die einzelnen Materialien und ihre Qualitäten bestimmten Preise ergeben sich aus einer in der Bekanntmachung enthaltenen Preistafel. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
):( Hersfeld, 19. September. Zur Zeit sind bei der hiesigen Bevölkerung Gerüchte im Umlauf, welche von einer bedeutenden Herabsetzung der dem Selbstversorger aus Hausschlachtungen zustehenden Fleischmenge wissen wollen. Ferner sei die Beschlagnahme aller derjenigen Schweine beabsichtigt, welche noch nicht in den eigentlichen Besitz des Selbstversorgers übergegangen sind, also bereits gekaufte, die aber noch bei dem Verkäufer auf späteren Abruf stehen. Wie wir an zuständiger Stelle erfahren, sind über die diesjährigen Hausschlachtungen überhaupt noch keine Bestimmungen bekannt, so daß alle darüber im Umlauf befindlichen Gerüchte frei erfunden sind.
Göttingen, 17. Sept. Das Landgericht Göttingen hatte den Tischlermeister Johann Blaffek wegen Nttck- falldiebstahls zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, weil er aus einer Fabrik einen Treibriemen entwendet hatte. Er hatte die Tat bestritten und sich auf einen früheren Kriegsgefangenen berufen, der sich jetzt in Warschau aufhält. Durch die Ablehnung dieses Zeugen fühlte sich der Angeklagte in seiner Verteidigung beschränkt. Das Reichsgericht verwarf die Revision als unbegründet.
Grotz-Steinheim, 13. September. Die 52 Jahre alte Witwe Bürkner beschloß mit ihren beiden Kindern in den Tod zu gehen. Sie begab sich gestern nachmittag an den Main und warf eines der Kinder ins Wasser, dann sprang sie dem Kinde nach und fand den Tod in den Fluten. Das Kind konnte sich retten. Das zweite Kind war fortgelaufen, als es die Absicht seiner Mutter erkannt hatte.