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Hersfelder Krersblatt

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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- 2 zogen 2.82 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei 5 Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld.

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im s amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 336

Dienstag, den 8. Oktober

1918

Die macht am Rhein

notgedrungen griffen wir zum Schwert. Dicht nur um den d e u t i di e n Strom, um unser heben, um die Zukunft unseres Volkes ruft das alte Kampflied alle Deutschen auf die Schanzen. An keinem Ohr darf der Kampf­ruf verkeilen. 3m Sdiickialslturm des Volkes müssen wir einmütig durch die Tat bemeiien:

Air alle wollen Wer sein;

Amtlicher Zeit

Hersfeld, den 30. September 1918.

Die am 1. November 1917 veröffentlichte Schließung der Mühle des Müllers Krapf in Rohrbach wird wieder aufgehoben.

Der Landrat.

Tgb. Nr. K. G. 3848. I. V.

v. Hede mann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung

über Höchstpreise für Zement.

Auf Grund des § 1 J>er BuLdxsrots7 " ^rdnnnL wrrrrt-'*pmiröi 1917 (RGBl. S. 7y wird bestimmt.

Die durch die Bekanntmachung des Reichskom- missars für Zement vom 27. Mai 1918 (vergl.Deutscher Reichsanzeiger und Kgl. Preußischer Staatsanzeiger" Nr. 123 vom 28. Mai 1918) festgesetzten Kriegsteue­rungszulagen für Zementlieferungen werden für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1918 um den Betrag von 70 Mark erhöht.

Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 1918 gelten also als Grenzpreise für 10 000 kg Zement ab Werk ohne Verpackung:

a) Im Gebiet des Norddeutschen Zement-Verbandes:

1. Für Lieferungen an die Heeresverwaltung zu Bauten an der Front und an die Staatsver­waltungen für Staatsbauten:

400 4- 180 4 85 4 70 - 735 Mk.,

2. Für Lieferungen an alle sonstigen Zementab­nehmer:

b) Im Gebiet des Rheinisch-Westfälischen Zement- Verbandes , einschließlich Verkaufsvereinigung Rheinischer Hochofenzementwerke:

1. Für Lieferungen an die Heeresverwaltung zu Bauten an der Front und an die Staatsver­waltungen für Staatöbauten:

400 4- 180 + 85 + 70 = 735 Mk.,

2. Für Lieferungen an alle sonstigen Zementab­nehmer:

430 175 4 85 4 70 - 760 Mk..

c) Im Gebiet des Süddeutschen Zementverbandes:

1. Für Lieferungen an die Heeresverwaltung zu Bauten an der Front und an die Staatsver­waltungen für Staatsbauten:

400 4 180 4 85 4 70 - 735 Mk.,

2. Für Lieferungem an alle sonstigen Zementab­nehmer :

470 4 180 4 85 4 70 = 805 Mk..

Zu a2, b2 und c2 wird bemerkt:

Die Zementverbände setzen für ihre Priatkund- schaftsin den einzelnen VerkaufsstellenStations-Franko- preise fest, die nach den tatsächlichen oder den Durch­schnittsfrachten bemessen sind. Von der Reichsstelle für Zement werden diese Stations-Frankopreisberech- nungen vor ihrem Inkrafttreten auf die Zulässigkeit der angewandten Berechnungsart geprüft.

Berlin, den 27. September 1918.

Der Reichskommissar für Zement.

I. V.:

Lorenz-Meyer.

Verordnung über den Verkehr mit Zucker.

Vom 30. September 1018.

Der Bundesrat hat ans Grund des 8 3 des Ge- setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (ReichS-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1.

In der Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 914) werden folgende Aenderungen vorgenommen:

1. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassnng:

Ueber Streitigkeiten, die sich aus der Lieferung der Rüben zwischen den Beteiligten ergeben, entscheidet unter Ausschluß des Rechtswegs ein Schiedsgericht. Das Nähere über das Schiedsgericht bestimmt der Reichskanzler. Auf Anforderung der Reichszuckerstelle hat der Besitzer ohne Rücksicht auf die endgültige Fest- setzung des Uebernahmepreises und der Liefernngs- bedingungen zu liefern, der zur Abnahme Verpflichtete vorläufig den von ihm für angemessen erachteten Preis zu zahlen."

2. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fgfsung:

Der Preis des von den Rohzuckerfabriken zu liefernden Rohzuckers beträgt für Ersterzeuguis von 88 vom Hundert Ausbeute 27,50 Mark, für Nach- erzeugnis von 75 vom Hundert Ausbeute 22,50 Mark für 50 Kilogramm ohne Sack frei Magdeburg bei Lieferung bis zum 31. Dezember 1918. Bei Lieferung nach dem 31. Dezember 1918 erhöht sich der Preis am Ersten jeden Monats um 0,20 Mark. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der von der Reichszuckerstelle für die Lieferung vorgeschriebene Zeitpunkt.

3. § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Der Preis für gemalenen Melis beim Verkauf durch Verbrauchszuckerfabriken ist auf der Grundlage von 42,30 Mark für 50 Kilogramm ohne Sack ab Magdeburg einschließlich der Verbrauchssteuer bei Lieferung bis zum 31. Dezember 1918 festzusetzen. Bei Lieferung nach dem 31. Dezember 1918 erhöht sich der Preis am Ersten jedes Monats um 0,30 Mark. Als Zeitpunkt der Lieferung gilt der von der Reichs- zuckerstelle für die Lieferung vorgeschriebene Zeitpunkt."

4. Im § 13 werden die Worte12,80 Mark" durch 14,55 Mark", die Worte23 Mark" durch27,50 Mark," die Worte 16,80Mark" durch19,55 Mark" und die Worte19 Mark" durch 22,50 Mark ersetzt.

5. § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Erfolgt der Verkauf nicht dn-7 -'p" Verbrauchs- I^MSeriavrtch so darf außer dem Prerfe, der für die­jenige Verbrauchszuckersabrik gilt, die für den Be­stimmungsort unter Berücksichtigung der Preise am frachtgünstigsten liegt, eine Vergütung für die Fracht­kosten von dieser Fabrik und ein Zuschlag von 2,30 Mk. für 50 Kilogramm gefordert und bezahlt werden. Die Reichszuckerstelle kann im Falle nachgewiesenen Be­dürfnisses in einzelnen Fällen der für bestimmte Bezirke den Zuschlag bis auf 3,45 Mark erhöhen."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Oktober 1918 in Kraft.

Berlin, den 30. September 1918.

Der Reichskanzler.

In Vertretung:vonWaldow.

Aus der Heimat.

* Die Tauben müssen vom 20. September bis 20. Oktober ein gesperrt werden.

* Vorsicht beim Pilzankauf ist ebenso ge­boten wie böim Sammeln. In Haarburg kaufte eine Hausfrau von einer ihr unbekannter Person, die an- gab, Pilze genau zu kennen, eine Mahlzeit Pilze und bezahlte für das Pfund 90 Pfennig. Vorsichtshalber ließ sie aber die Pilze in der städtischen Pilzverkaufs- stelle prüfen. Dabei stellte sich heraus, daß unter den Pilzen sich nicht weniger als zwöft Knollenblätter­pilze befanden, die giftigsten Pilze Dautschlands die hingereichr hätten, 25 Personen tödlich zu vergiften.

§ Hersfeld, 8. Oktober. Am 1. Oktober 1918 tritt eine Bekanntmachung Nr. W. l. 76110. 18. K. R. A in Kraft, durch die Web-, Trikot-, Wirk- und Strick­garne aus K u n st w o l l e b e s ch l a g n ah m t werden. Ausgenommen von dieser Beschlagnahme sind die Strickgarne, die sich in Haushaltungen oder haus- gewerblichen Betrieben zum Zwecke der Verarbeitung befinden und diejenigen, die sich beim Inkrafttreten dieser Bekanntmachung bereits in handelöfertiger Auf­machung für den Kleinverkauf in Warenhäusern oder sonstigen offenen Ladengeschäften befinden. Trotz der Beschlagnahme ist die Veräußerung und Lieferung an die Kriegswollbedars Aktiengesellschaft, Berlin SW. 48, Verl. Hedemannstr. 16, gestattet. Lehnt diese einen Ankauf ab, so kann die Freigabe der Garne bei der Sektion W. I. der Krtegs-Rvhstoff-Abteilung des Kriegs­ministeriums in Berlin SW 48, Verl. Hedemannstr. 10, beantragt werden. Außerdem ist die Verarbeitung der in Frage kommenden Garne zur Herstellung solcher Halb- und Fertigerzeugnisse gestattet, deren Anfertig­ung von der Kriegs-Rohstoff-Abteilnng nachweislich gegen Belegschein genehmigt worden.ist. Der Wort­laut der Bekanntmachung ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.

§ Hersfeld, 7. Oktober. Kartoffellagerung. Die Zeit der Kartoffeleinkellerung steht wieder vor der Tür, sie sollte aber nur dort erfolgen, wo auch die geeigneten Räume zur guten Unterbringung der Kartoffeln vorhanden sind. In vielen Landesteilen ist man ja seit jeher gewohnt, den ganzen Winter­

kartoffelvorrat schon im Herbst einzukaufen, und ist auch darauf eingerichtet. In den Großstädten ist das aber vielfach nicht der Fall. Gerade hier muß man daher der Kartoffelpflege ganz besondere Aufmerksam­keit widmen. Die häufig gehörte Befürchtung, daß die Kartoffeln in diesem Jahre infolge der vielen Regenfälle wenig haltbar seien, entbehrt zunächst der Begründung. Die Einwirkung der Witterung auf die Haltbarkeit der Kartoffeln ist noch nicht genügend erforscht. Jedenfalls haben wir feuchte Jahre gehabt, in denen die Kartoffel sich doch recht gut hielt. Auch im vergangenen Jahr befürchtete man allgemein eine geringe Widerstandsfähigkeit der Knollen, und doch haben sich die Bestände im allgemeinen gut gehalten. Es liegt also bislang keine Veranlassung vor, mit besonderem Mißtrauen an die Winteraufbewahrung Heranzugehen. Für die Beurteilung der Haltbarkeit der Kartoffel spielt auch die Sorte eine Rolle. Nicht alle Sorten eignen sich für lange Lagerung. Weiche Sorten, wie. Imperator, Up to öate und ähnliche ver­brauche man daher zuerst.' Auch bei den jetzt im September ausgomachten Kartoffeln bedarf es einer gewissen Vorsicht, da nicht alle Kartoffelsorten schon im September reifen; soweit die jetzt gekauften Kar­toffeln schmierig und naß sind, wird man gut daran tun, sie nicht allzu lange lagern zu lassen. Die besten Bedingungen für die Kartoffellagerung bieten die Keller. Vielfach werden sie aber auch auf Böden gelagert werden müssen, da nicht alle Haushaltungen über geeignete Keller verfügen. Die beste Lager­temperatur ist 26 Grad Reaumur. Keller, die sich . nicht soweit abkühlen Waffen, sind für die Lagerung ungeeignet, da die Kartoffeln sehr bald zu faulen beginnen. Daß die Kartoffeln Frost nicht ertragen, ist bekannt. Böden find daher weniger als Keller zur Aufbewahrung geeignet; wo sie dennoch benutzt werden müssen, wird man gut tun, die Kartoffeln bei Frvstaeiahr. aber auch nur dann, mit Tüchern gut etuzudecren. Einer der -n-rfigsten Fryker ist eine zu hohe Schichtung, welche das Faulen sehr begünstigt und die Kontrolle erschwert. Eine Schütthöhe von 80 cm sollte nicht überschritten werden; bei größeren Mengen ist dabei ein Gang freizuhalten und kleine Durchzugskanäle anzubringen. Besteht der Raum aus Zement, so legt man noch einen Lattenrost unter, damit unter den Kartoffeln Durchzug stattfindet. Die Bestände müssen dauernd unter Aufsicht bleiben und etwa alle 2 Wochen neu verlesen werden, damit die faulen Kartoffeln, von^enen sichdie Fäulnis sehr schnell verbreitet, sofort entfernt werden. Aufbewahrung in Säcken und geschlossenen Kisten ist ganz zu ver­werfen, da die Kartoffeln hier sehr schnell faulen. Dagegen Habers sich in den letzten Jahren die soge­nannten Kartofielkisten wohl bewährt; sie sind aller­dings reichlich teuer, man kann sich geeignete Kisten aber auch selber herstellen und es wäre jetzt die Zeit, in dieser Beziehung vorzusorgen, wie überhaupt den Keller für die Aufnahme der Kartoffeln in Ordnung zu bringen. Eine gute Anleitung für diese Kartoffel­pflege gibt auch die vom Kriegsernährungsamt her- ausgegeoene kleine Schrift von Geheimrat Appel Die Kartoffellagerung", die im Verlage von Reimar Hobbing, Berlin SW. 61, Großbeerenstraße 17, er­schienen ist.

):( Hersfeld, 7. Oktober. (Die Ausbeute beim Buckeckernölh Die deutsche landwirtschaftliche Presse teilt in ihrer Nummer vom 14. September d. I. mit daß aus 100 kg Bucheckern beim primitiven Kleinbetrieb 12 kg Speiseöl gewonnen werden. Gleich­zeitig macht sie darauf aufmerksam, daß die moderne Oeltechnit ganz wesentlich höhere Ausbeuten erzielt. In der Großtechnik rechnet man aus!100 kg Buch­eckern mit 92 Prozent Trockensubstanz 60 kg enthülste Kerne, die etwa 35 Prozent, das sind 21 kg Oel ent­halten. Durch eine viel bessere Vorbereitung zur Abpressung ist es möglich, 80 bis 85 Prozent des Oel- gebaltes als Speiseöl zu erzielen. Dem hingegen bekommt der Kleinbetrieb nur etwa 50 Prozent des Oelgehalts an Speiseöl heraus 100 000 Zentner Buch­eckern geben 60M0 Zentner enthülste Kerne, die 21000 Zentner Oel enthalte«. Davon gewinnt der Klein­betrieb durch kalte Pressung höchstens 11000 Zentner Speiseöl, der Großbetrieb aber mehr als 17 000. Das Bucheckernöl ist ein gutes Speiseöl, das schwer ranzig wird und sich lange «mfbewahren läßt. Da Deutschland viele und große Buchenwälder hat, die gegenwärtig eine außerordentliche reiche Tracht tragen, kann unsere Fettration durch das Bucheckernöl erheblich auf» gebessert werden. Das Kilogram waldfrischer Bucheckern wird dem Sammler mit Mark 1,65 bezahlt, wozu noch der Oelbezugsschein oder der Oelschlagschein kommt, ersterer berechtigt auf das Kilogram abgelieferte Bucheckern 60 g Oel zurückzukaufen. Letzerer ermöglicht es, ein der abgelieferten Menge Bucheckern gleiches Gewicht in einer auf dem Schein angegebene Mühle für den eigenen Bedarf schlagen zu lassen. Der Oel­bezugsschein wird, für den Sammler häufig schon aus dem Grunde, dem Schlagschein vorzuziehen sein, weil es ihm vielach kaum möglich sein wird, bei der starken Beschäftigung der Oelmühlen die Bucheckern rechtzeitig schlagen zu lassen.