Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Amtlicher Anzeiger ; Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im ■ : amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. |Ut' - Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr.8.
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Nr. 274 Freitag, den 22. November 1918
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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ; zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ; Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. |
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.
Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Warnung!
Die Einwohnerschaft von Hersfeld u. Umg. wird dringend gewarnt, von Militärpersonen irgend welche Waren, als: Bekleidungsstücke, Ausrüstungsgegenstände, Waffen, Werkzeuge, Wagen, Fahrräder, Nahrungsmittel usw. anzukaufen.
Es sind bewaffnete Patrouillen und der örtliche Sicherheitsdienst beauftragt, j^den einzelnen Fall zur Anzeige zu bringen und werden Zuwiderhandlungen aufs strengste bestraft.
Urlauber, die noch im Besitz von Waffen sind, haben diese sofort auf dem Bezirkskommando abzugeben.
Arbeiter-, Soldaten- «. Bauernrat Serrselb
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 13. November 1918.
An sämtliche Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.
In den nächsten Tagen kommen die für die Vieh- bestanöserhebung am 4. Dezember ös. J. nötigen Formulare zum Versand. Es sind dies die Zähl- bezirksliste C und die Gemeindeliste E. Sollten die ^Bichtpaprerr nichk-rechtzeitig einrreffsn, oder Nicht genügend sein, ist mir sofort zu berichten und der Mehrbedarf anzufordern. Im Übrigen sind die auf den Listen gegebenen Anweisungen genau zu beachten. Die angesetzten Termine für die Einreichung der Liste sind genau einzuhalten. Einzureichen sind je 2 Ausfertigungen der Zählbezirkslisten und der Gemeindelisten. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist besonders auf die Strafbestimmung des § 4 der Bundesratsverordnung vom 30. Januar 1917 hinzuweisen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. A. Nr. 10478. I. B.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 12. November 1918.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher erinnere ich an Erledigung meiner Verfügung vom 24. Oktober ds. Js. — A No. 10019 —, betreffend Er-' ledigung und Rücksendung der Personalblätter des Viehkatasters mit Frist bis zum 25. ös. Mts.
Der Vorsitzende des Kreisausschnffes.
I. A. Nr. 10442. I. V.:
_________v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 14. November 1918.
Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, welche meine Verfügung vom 1. November i. 11799 — betreffend Ablieferung von Kartoffeln noch nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 1. Dezember hieran erinnert. Tgb. Nr. 1. 12027. Der Landrat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Verordnung
über den Verkehr mit Nutz- und Zuchtvieh im Neg.-Bezirk Cassel.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung der Pretsprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 28. September 1915 M G. Bl. S. 607) vom 4. November 1915 ;R. G. Bl. S. 728), vom 6. Julr 191b (3t. G. Bl. S. 673), der Verordnung des Bundesrats über Fleischversorgung vom 27. März 1916 (R. G. Bl. S. 199) und der Verordnung der Landeszentralvehor- den, betreffend den An- und Verkauf von Zucht-, Nutz-, und Magervieh vom 16. Juli 1918 wird mit Ermächtigung des Königlich Preußischen Landesfleiichamtes für den Umfang des Reg.-Bezirks Cassel mit Ausschlüß des Kreises Grafschaft Schaumburg angeordnet:
§ 1-
Die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe uub Abnahme von Rindvieh einschließlich Kälbern und von Schafen einschließlich Lämmern zur Zucht, Nutzung oder Mast ist nur auf Grund einer besonderen Genehmigung gestattet. Der Antrag auf Genehmigung ist vom Abgeber (Verkäufer) zu- stellen.
Die Genehmigung wird erteilt:
1. wenn das Tier in demselben Kreis verbleiben soll, durch den zuständigen Landrat (Magistrat).
2. wenn das Tier zur Ausfuhr bestimmt ist, durch die BezirkSfleischstelle in Cassel.
In beiden Fällen ist der Antrag schriftlich bei dem zuständigen Landratsamt (Magistrat) durch die Hand der Ortsbehörde einzureichen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, vor der Abgabe des Tieres die Abnahmeberechttgung des Erwerbers zu prüfen.
§ 2.
Jede Veränderung des Rindviehbestandes, die durch Zu- und Verkauf,.Geburt von Kälbern, Abgang infolge von Notschlachtungen oder Hausschlachtungen, infolge Verendens, Diebstahl usw. eintritt, ist vom Besitzer innerhalb 48 Stunden dem zuständigen Kommunalverband (Kreis) durch die Hand der Ortsbehörde schriftlich anzumelden.
Eine gemäß § 1 erteilte Genehmigung tritt an Stelle der Anmeldung durch den Verkäufer.
8 3.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Oktober 1918 in Kraft.
Cassel, den 16. September 1918.
Bezirksfleischstelle für den Regierungsbezirk Cassel.
Der Vorsitzende . Der stellv. Vorsitzende v. Pappenheim. Rüdiger.
* H * Hersfeld, den 13. November 1918.
Wird veröffentlicht.
Der Vorsitzende des Kreisausschnffes.
J. A. No. 10234. J. B/:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hue der Heimat.
* (Die Beschränkungen im Eisenbahn- 4MH; ^ wM*nee o^ rserreyrsoeiqranrungeu werden jetzt im Eisenbahnverkehr zur Beschleunigung der glatten Demobilisierung durchgeführt. Der Schnellzugverkehr wird gedrosselt, einige Züge werden ganz eingestellt, andere verkehren zwar, aber sie befördern in der Richtung von Süd- und Westdeutschland nach dem Innern des Reiches und nach Norddeutschland in der Hauptsache Soldaten — dagegen Zivilpersonen nur, wenn sie Reiseausweise vorzeigen können, die zum Ausdruck bringen, daß die Dringlichkeit der Reise außer allem Zweifel steht. Aber auch diese Personen können nicht in allen Fällen auf Beförderung mittels Schnellzüge rechnen, da diese vorab lediglich im Dienste der Demobilmachung stehen. Im hiesigen Eisenbahndirektionsbezirk werden aus diesem Grunde wahrscheinlich schon von Montag ab eilige Personenzüge vorübergehend eingelegt werden, um den Verkehr nach Nordhausen, von Frankfurt und Altenbeken erleichtern zu können,' auch diese Züge dienen indessen vornehmlich dem Militär und befördern gleichfalls nur Zivilpersonen wenn Platz für diese vorhanden ist. Der Briefpost- und Eilpaketver- kehr soll nach Möglichkeit aufrecht erhalten werden, doch ist durchweg mit starken Verspä Lungen — zwei, drei und mehr Stunden — zu rechnen, während im Eilgüterverkehr diese Verspätungen sich auf Tage erstrecken, zulnal wegen der schnell aufeinanderfolgenden Militärzüge zahlreiche Eil- und gewöhnliche Güterzüge ausfallen müssen. Kartoffeln und andere Lebens- Mittel sollen jedoch, soweit es angeht, als dringliche Sendungen auch jetzt behandelt werden. Der Bevölkerung ist dringend anzuraten, jetzt alle unnötigen Reisen zu unterlassen; es kann in keinem Einzelfalle zugesichert werden, daß ein Mitkommeu überhaupt möglich ist; jedenfalls ist erforderlich, sich vor jeder Reise nach dem Abgänge der Züge zu erkundigen.
* Die Erhöhung ö e r Brotration. Für den nächsten Monat war noch von der alten Regierung eine Erhöhung der Brotration angekündigt worden. Die Erhöhung tritt nun am 1. Dezember in Kraft, und zwar wird sie 450 Gramm in der Woche betragen, so daß pro Kopf und Woche 2400 Gramm Brot geliefert werden.
§ Hersfeld, 22. Nov. Bon befreundeter Seite wird uns geschrieben, daß die Fülle sich mehren, in denen Leuten die zu Hause aufbewahrten Geldscheine g e st o h l e n werden. Sie haben geglaubt, sich einen größeren Betrag bares Geld hinlegen zu sollen und deswegen ihr Guthaben bei ihrer Sparkasse oder ihrer Bank ganz oder teilweise abgehoben. Nun ist es auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Diese Gefahr, die zweifellos bei den gegenwärtigen unruhigen Zeiten trotz allen guten Willens und aller Sicherheitsmaßnahmen: besteht und vielleicht noch wächst, sollte doch jeden denkenden Hausvater veranlassen, zu Hause nur soviel bares Geld zu verwahren, als er für die nächsten 2—3 Wochen in seiner Haushaltung unbedingt nötig hat. Sein übriges Geld beläßt er viel sicherer bei seiner Kasse oder Bank wie bisher. Dort kann ihm nichts gestohlen werden. Denn er hat, ganz einerlei was die Kasse mit dem ihr übergebenen Gelde macht, einen unverückbaren Anspruch auf Rückgabe eines gleichen Geldbetrags, wie er ihn der Kasse übergeben hat. Das ganze
Vermögen der Bank bezw. der Kasse haftet ihm für diesen Anspruch. Das ist zweifellos eine größere Sicherheit, als die sicherste Aufbewahrung in Geld- fchrank oder Geldkasten im Haus oder auch in einem Versteck, denn alle diese Aufbewahrungsorts sind zugänglich und der Zerstörung ausgesetzt — die Forderung-an die Kasse nicht.
Achtung Landwirte!
Znr Frage der Volksernährung!
Ein Sturm der Entrüstung durchwogte das ganze deutsche Reich, sowie auch die Reiche unserer Verbündeten nnd die neutralen Staaten, als England den Aushungerungskrieg gegen uns proklamierte. Deutschland sollte und mußte mit Weib und Kind, mit Mann und Maus soweit gebracht werden, bis es vom Hunger gepeinigt die Waffen streckte. Die Feinde hatten die Rechnung ohne unsere straffen Organisationen und ohne unsere Landwirtschaft gemacht. Dank unseres außerordentlichenAnpassungsvermögens ist ihnen dieser Plan nicht gelungen und wären nicht andere Triebfedern 5er Grund zur Beendigung des Krieges gewesen, der Hunger hätte uns — so knapp die Rationen auch bemessen waren — wohl noch nicht bezwungen.
Nach außen ist der Krieg für uns erledigt und ist die Demobilisation vorüber — im Heere sowohl, wie in der Arbeitsfrage — so dürften auch im Inneren die schwersten Stunden überstanden sein und diesen wenigen Wochen gilt es unsere ganze Aufmerksamkeit und Kraft zu widmen.
Was der Feind in den 4 Kriegsjahren nicht fertig gebracht hat, das darf jetzt nun und nimmermehr eintreten, wenn wir nicht Zuständen entgegensteuern wollen, wie sie uns ^Rußland in so abschreckender wtire geheim yat. '
Unsere Landwirtschaft hat sich in den 4 schweren Kriegsjahren glänzend bewährt und es würde die Hochachtung, die sie sich damit erworben hat, in Nichts verwandeln, würde sie in dem Ausgangsstadium dieses größten aller Bölkerdramas versagen.
Wohl sind ungezählte Verdächtigungen, Verleumdungen und Verwünschungen über die Landwirte herniedergesaust, auch mögen ihrerseits Fehler begangen worden sein, das alles aber vermag den Ruhm, den sich die Landwirtschaft in den 4 Jahren erworben hat, nicht zu beeinträchtigen.
Trotz aller Schickanierungen, trotz der taufende von Verfügungen und Haussuchungen hat die Landwirtschaft auf hoher Warte gestanden und dem Feinde die Rechnung zerstört.
So mißmutig und kriegsmüde die Landwirte nun auch sein mögen, in diesen letzten schweren Stunden müssen sie noch einmal alle Kraft zusammennehmen und treu zu ihren Brüdern im Waffenrock und Arbeitskittel stehen bis auch der letzte Feldgraue dieses. Kriegsjoch abgeschüttelt hat.
Es kann und darf nicht vorkommen, daß die innere Ruhe und Ordnung durch Hunger gestört wird, wenn in Deutschland nicht jenes abschreckende russische Chaos entstehen soll. Ungeheuere Werte würden in unserem Vaterlande noch vernichtet werden nnd die Landbevölkerung würde der Plünderung in fürchterlichster Weise ausgesetzt sein, wenn der Hunger die Massen zur Verzweiflung treiben würde.
Das kann und darf nicht kommen, wenn jeder Landwirt noch einmal in sich geht und alles Entbehrliche seinen leidenden Volksgenossen in den Industriestädten und Kasernen zur Verfügung stellt.
Landwirte folgt unserem Mahnruf, lindert gerade jetzt in der fettarmen Zeit die große Not der armen Bevölkerung. Versorgt uns mit Milch und Butter, damit das Schlimmste abgewendet wird.
Wenn jeder einzelne von euch sich öe» großen Verantwortung, die auf ihm in dieser Beziehung lastet, bewußt wird, und seine Pflicht voll und ganz erfüllt, dann werden unsere Behörden aufatmen und der letzte Akt dieses traurigen Schauspiels wird eurem Opfermut die Krone aufsetzen.
Arbeitsr-, Soldaten- und Bauern-Rat Hersseld.
P, List.
Das hersfelder Tageblatt
erscheint von jetzt ab am Vormittage eines jeden Wochentags, atif$er am Sonnabend, an dem die Ausgabe erst nachmittags erfolgt. Der Postversand wird öem- entsprechend borgenommen. Die zur Ausgabe gelangende Nummer trägt das Datum des Erscheinungstages.
Anzeigen müssen stets bis zum Mittage des vorher gehenden Tages aufgegeben werden.