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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- 5 zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, j IBiniMIIIIIHIIBBIISIUIIBMIOIBir BIMMIMIMIIMBIIMIIIIiaiaiaiiaBIEIISDaRIDailMS

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

; Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im | amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. | Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

Nr. 289

Dienstag, den 10, Dezember

1918

Amtlicher Teil

Niederzwehren, den 26. 11. 1918.

Das Kriegsministerium hat angeordnet, daß die Freiheitsbeschränkung der aus Arbeitskommandos be­findlichen Kriegsgefangenen nach der Arbeit aufge­hoben wird. Ausweise sind erforderlich. Kommandantur des Kriegsgefangenenlagers Cassel. 1 b No. 6483,

3. gez. v. D 0 e m i n g, Generalmajor unö Kommandant.

* # *

Hersfelö, öen 5. Dezember 1918. Wtrö veröffentlicht

Tgb. No. I. 12861. Der Lanörat.

Funke, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

über

Auf Grund der §§ 11 und 16 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichsanzeiger S. 307) wird bestimmt:

§ 1.

Grünkohl und Dauerweißkohl dürfen erst vom 15. Dezember 1918 ab im Gebiete des deutschen Reiches abgesetzt werden.

8 2.

Zuwiderhandlungen gegen § 1 werden mit Geld­strafe bis zu 1000 Mark bestraft. Auch kann auf Ein­ziehung der ohne Genehmigung abgesetzten Ware er­kannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

Berlin, den 16. November 1918.

Reichsstelle für Gemüse und Obst.

Der Vorsitzende.

Hersfelö, öen 4. Dezember 1918.

Wird veröffentlicht. Tgb. Nr. I. 12800.

Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Verordnung

Im Kreise Hersfeld wird die Ausübung der Selbstversorgung vom 1. Dezember d. J. ab in der Weise geregelt, daß der Kreisausschuß für Teile des Kreises anordnet, daß das zur Ernährung der Selbst­versorger bestimmte Getreide einer vom Kreise be­stimmten Mehlverteilungsstelle abgeliefert wird, gegen Empfangnahme der den Selbstversorgern zustehenden Mehlmenge.

§ 2.

Für diejenigen Bezirke, für welche der Kreisaus­schuß eine Anordnung gemäß § 1 getroffen hat, ist den Selbstversorgern verboten, Getreide unmittelbar zur Mühle zu bringen, sowie die Mühle mit Getreide zu betreten. Dem Müller ist verboten, Getreide von den Selbstversorgern zur Vermahlung oder zum Umtausch selbst oder durch Haushaltsangehörige anzunehmen.

8 3.

Die M ehlverteilungsstelle darf in diesem Bezirke Mehl an Selbstversorger nur gegen Abgabe der vor­schriftsmäßigen Mahlkarte ausliefern, nachdem sie die entsprechende Menge Getreide von dem Selbstver­sorger erhalten hat. Die Mehlverteilungsstelle ist nicht befugt, Mehl auszugeben, ohne zugleich die ent­sprechende Menge Getreide erhalten zu haben.

8 4.

Im übrigen wird das Verfahren, die zu zahlen­den Preise, der Mahllohn, die der Mehlverteilungs­stelle zu zahlende Vergütung durch den Vorsitzenden des Kreisausschusses festgesetzt. Ein Wechsel der Mühle ist dem Selbstversorger nur mit Zustimmung des Vorsitzenden des Kreisausschnffes gestattet.

8 5.

Der Kreisausschuß bestimmt diejenigen Bezirke, in denen das vorstehende Verfahren eingesührt werden soll.

8 6.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anord­nung werden gemäß § 80, Ziffer 12 der Reichsge- treideordnung für die Ernte 1918 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Hersfeld, den 28. November 1918.

Der Kreisausschutz des Kreises Hersfeld.

v. Hedemann,' Reg.-Assessor.__

Berlin, M. 8. den 13. November 1918.

Mohrenftrafje 11/12.

Dem Vernehmen nach ist bei der Bevölkerung, insbesondere auch auf dem Eande, die Ansicht ver­breitet, daß mit dem Eintritt der neuen Regierungs- form die bisherigen Cebensmittelvorfchriften außer Kraft getreten feien, ich ersuche solchen falschen Ge­

rückten mit aller Entschiedenheit durch auf klar ende Veröffentlichungen und Belehrungen in jeder mög­lichen Hrt und Meile entgegen zu treten und die Bevölkerung darauf hinzuweilen, da^ die genaue Ginhaltung der Vorschriften betreffend Abgabe von Nahrungsmitteln nur gegen Karten, Verfütterungs- verbote usw. im gegenwärtigen Augenblick mit ver­schärfter Genauigkeit durchgeführt werden muffen, wenn eine Stockung der Lebensmittelversorgung in den wichtigsten Verbrauchsgebieten vermieden werden soll. Menn die von den Ententeländern in Aussicht gestellte Zufuhr von Lebensrnitteln ein treffen und zur Verteilung kommen kann, und wie groß diese Mengen bemessen fein werden, steht noch in keiner Meile fest. 1^ur die strikte Aufrechterhaltung unsers Ernährungsfyftems und die Beachtung der erlassenen Vorschriften kann das deutsche Volk vor der Hungers­not bewahren. A. II. 11523.

Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes, gez. von Braun.

*

*

* ßersfeld, den 5. Dezember 1918.

Mirä veröffentlicht.

Cgb. 1^o. K. <3. 4842.

Der Candrat.

v. Hedemann, Reg.-Hffeffor.

Hersfelö, öen 6. Dezember 1918.

Die am 3. Oktober d. J. verfügte Schließung der Mühle Schüler in Schenklengsseld wird hiermit

wieder aufgehoben. Tgb. Nr. K. G. 4945.

WHiMM

Der Landrat.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, daß die bestehenden Gesetze und Verordnungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch die Regierung aufgehoben sind, in Kraft bleiben und von Jedermann zu beob­achten sind, wie auch Jedermann in ungestörtem Genuß der ihm dadurch gewährten Rechte verbleibt. Danach besteht für alle Staatsangehörigen die Verpflichtung zur Entrichtung der bisherigen Steuern und Abgaben unverändert fort.

Berlin, den 14. November 1918.

Namens der preußischen -Regierung. gez. Dr. Breitscheid. gez. Dr. Südekum.

Der Regierungspräsident.

A. IV. 2817/18.

Cassel, den 27. November 1918.

Abdruck für die Herren Landräte, die Magistrate und die Herren Bürgermeister ohne Magistrat.

* * *

Hersfelö, öen 4. Dezember 1918.

Wird veröffentlicht.

Der Landrat.

v. H e ö e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 6. Dezember 1918.

Nach § 4 Abs. 2 der Umsatzsteuer-Ausführungs­Bestimmungen muß der Antrag auf Anerkennung als gemeinnütziges oder wohltätiges Unternehmen fpätestens bei Abgabe der Steuererklärung gestellt werden. Das Finanzministerium hat angeordnet, daß ihm die Anträge alsbald, spätestens zum 20. Dezember d. J. vorzuldgen sind. Ich ersuche deshalb, die in Be­tracht kommenden Herren Ortsvorstände des Kreises, mir etwaige Anträge bis spätestens 12. Dezember ds. Js., gehörig begründet, unter Beifügung der Satzungen, Geschäftsbenutzungsordnungen oder sonstigen Dienst­anweisungen der in Frage kommenden Unter­nehmungen einzureichen und nötigenfalls auch die letzten Jahresrechnungen beizufügen.

Welche Unternehmungen als gemeinnützige oder wohltätige anzusehen sind, ist in den Absätzen 3 und 4 des vorerwähnten § 4 näher angegeben, und das Finanzministerium hat dazu noch folgende Aus- führung erlassen.

Nach dem Warenumsatzsteuergesetze vom 26. Juni 1916 gilt als Warenlieferung auch die Lieferung von Gas, elektrischem Strom und Leitungswaffer. Die Lieferung ist indessen stempelfrei, wenn sie durch Reich, Staaten, Gemeinden oder Gemeindeverbänden erfolgte. /

Eine solche Befreiung war auch im Entwürfe zum Umsatzsteuergesetze vom 26. Juli 1918 vorgesehen, ist aber schon vom Unterausschüsse des Reichstags in der

ersten Lesung des Entwurfs gestrichen worden. Der Hemfurth, 7. Dezember. Der Motorbootbetrreb Antrag auf Wiederherstellung der Bestimmung wurde auf dem Edersee wird im kommenden Lenz in vollem in zweiter Lesung abgelehnt. Umfange wieder ausgenommen werden.

in zweiter Lesung abgelehnt.

Hiernach unterliegen auch Wasserleitungen der Steuerpflicht im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Die Steuerfreiheit kann aber anerkannt werden, wenn die Benutzung der Wasserleitung zwangsweise (durch Ortssatzung oder Polizeiverordnung) vorge­schrieben ist, weil hier von einer freien gewerblichen Tätigkeit überhaupt nicht die Rede sein kann, auch die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit ohne Zweifel dann gegeben ist.

Der Vorsitzende des Kreisausschnffes.

(Umsatzsteueramt.)

I. A. Nr. 378. J. V.:

v. Heöemann, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat.

* (Die Zurückhaltung der Jahrgänge 189699.) Von vielen Seiten werden beunruhigende Nachrichten über ein Festhalten der Jahrgänge 189699 beim Heere laut. Hierzu teilt das Kriegsministerium mit: Die Zurückhaltung der Jahrgänge 1896 bis 1899 dient lediglich dem Bedürfnis der Uebergangszett. Die Entlassung der Jahrgänge 18961897 ist selbst­verständlich und wi^d sich den übrigen Jahrgängen anschließen. Sie sollen keinen Tag länger gehalten werden, als der Gang öerDemobilmachung u. besonders auch der Abbeförderung der Gefangenen es erfordert. Es ist zu hoffen, daß mit der Entlassung des Jahr­ganges 1896 Anfang Januar begonnen wird und auch die Entlassung des Jahrganges 1897 noch im Januar beginnen kann. Ueber die Jahrgänge 1898 und 1899 wird die Regierung dann befinden.

* (Die Besoldung der Offiziere.) Der Zentral-Soldatenrat in Cassel hat beschlossen, bei der Reichsregierung in Berlin zu beantragen, daß den Offizieren und im gleichen Range stehenden Militär- beamten ein Mindesteinkommen zugedacht wird in eträte..______, ------_..Jte mit 1 Kind 390 Mark, für Verheiratete mit 2 Kindern 420 Mark, für Verheiratete mit 3 und mehr Kindern 450 Mark.

§ Hersfeld, 10. Dezember. Seitens der Reichs- darlehnskasse wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Kriegsanleihen selbstverständlich auch weiterhin in jedem Umfange von ihr beliehen werden.

):( Hersfelö, 10. Dezember. Gestern mittag trafen hier einige Kompagnien öes Jäger-Bataillons Nr. 8 und öes Inf.- Regts. 143 mit der Bahn ein. Die Truppen marschierten mit klingendem Spiel durch die Straßen der Stadt nach dem Marktplatz, wo sie durch Herrn Bürgermeister Wagner und Herrn List, den Vorsitzenden des hiesigen Arbeiter- und Soldaten-Rats, begrüßt wurden. Nach einer Ansprache öes Kommandeurs der Jäger, welche mit einem Hoch auf die Stadt Hersfeld schloß, wurden die Truppen zum Teil in der Stadt und zum Teil in benachbarten Ortschaften einquartiert.

):( Hersfeld, 10. Dezember. Im hiesigen Licht­schauspielhaus wird zur Zeit ein Spielplan gegeben, wie er wohl selten den Beifall der Besucher finden dürfte. Neben dem reizenden LustspielHarry wird Familienvater", welches stürmische Heiterkeit erweckt, bietet das hervorragende DramaDer Narr hat sie geküßt" ein Stück voll spannendster Hand­lungen, die sich von Akt zu Akt steigern. Dazu kommen die prächtigen Aufnahmen, die jeden Besucher mit Entzücken erfüllen. Einen besonderen Reiz erhält jedoch die Aufführung durch die gesangliche Begleitung, welche durch Frau Homann-Webau aus Mannheim, eine der bestbekannten Konzertsängerinnen, in vollen­deter Weise wiedergegeben wird. Es ist mit Freuden zu begrüßen, daß die Leitung des Lichtschauspielhauses derartig erstklassige Stücke hier zur Aufführung bringt und damit seinen Besuchern einen wirklichen genuß­reichen Abend bereitet.

Nordhaufen, 7. Dezember. Dem Henkerbeil ver­fallen ist der Zigarrenmacher Heinrich Kurs, der am 27. Juni d. Js. die Barbiersehefrau Kleemann, seine Logiswirtin, durch Einschlägen des Schädels und Durchschneiden der Kehle ermordete. Das Leipziger Reichsgericht hat nämlich jetzt die von dem Verurteilten eingelegte Revision verworfen.

Göttingen, 6. Dez. Die dieser Tage hier etnge- troffenen 82er verweigerten die vom A - und S.-Rat geforderte Abgabe der Waffen und setzten den A.- und S.-Rat kurzerhand ab. Dafür wählte das Regiment einen gemischten Soldatenrat. Die Matrosen wurden entwaffnet und mußten versprechen, sich ruhig zu ver­halten.

Schotten, 6. Dezember. Aus Anlaß seines 70. Ge­burtstages stiftete der Kommerzienrat Himmelsbach dahter 100 000 Mark zu Wohlfahrtszwecken für seine Angestellten und Arbeiter.