Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- - zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei j Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. |
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
i Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Seile 15 Pfennig, im | amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
Nr. SSS
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Freitag, bett 13, Dezember
1918
Amtlicher Teil.
Caffel, den 30. Nov. 1918.
Grundsätzlich wird die Verpflegung der geschlossen marschierenden oder fahrenden Truppen von der Obersten Heeresleitung geregelt, sie besorgen also ihre Ernährung selbst aus militärischen Vorräten.
An die geschlossenen Truppenkörper dürfen daher Nahrungsmittel nur im Notfalle verabreicht werden — soweit sie selbst nicht zur Beschaffung in der Lage sind — damit die ländlichen Bezirke durch unnötige Hergabe von Nahrungsmitteln nicht außerstande gesetzt werden, ihrer Lieferungspflicht gegenüber der Allgemeinheit auch weiterhin nachzukommen.
Der Regierungspräsident.
A. HL D. 120. I. V.:
gez. Lewalö.
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Hersfeld, den 7. Dezember 1918.
Wird veröffentlicht.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden ersucht, die Verfügung strengstens zu beachten. Tgb. Nr. II. 17. Der La' örat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 7. Dezember 1918.
Der Herr Regierungspräsident in Caffel teilt mit, daß sämtliche Verfügungen über den Bezug und die Lieferung von Eisen, Stahl, Blechen, elektrischen Motoren, Lokomobilen, sowie über das Freigabeverfahren von aus Eisen und Stahl hergestellten Halb- und Fertigfabrikaten aufgehoben worden sind. Alle diese Materialien und Maschinen können daher wieder im freien Handel und ohne Bescheinigungen der Kriegsamtsflelle lTebedienststelle) ' ' Tgb. No. II5 19. Der Landrat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Die Preußische Regierung ordnet hiermit an: /
Ergänzungs- u. Ersatzwahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen, (Bürger- vorsteher-Kollegien), Kretstagen(Amtsversammlungen), Provinziallandtagen und Vertretungen der Zweckver- bänöe finden bis zu der bevorstehenden gesetzlichen Regelung des kommunalen Wahlrechts nicht statt.
Die Wahlzeit für diejenigen Vertreter, für die eine Ergänzungswahl nötig gewesen wäre, wird bis zu der nach der neuen gesetzlichen Regelung erfolgten Wahl verlängert.
Berlin, den 18. November 1918.
Die preußische Regierung.
gez. Dr. Breitscheid. gez. Hirsch.
Berlin, den 21. November 1918.
Abdruck vorstehender Anordnung wird zur schleunigen weiteren Veranlassung übersandt.
Für die Verwaltungen der Provinzialverbände (Bezirksverbänöe), die Landräte und die Stadtkreise sind Abdrücke beigefügt.
Die Anordnung erscheint in der Gesetzsammlung. IV a. 2270. Ministerium des Innern.
gez. Dr. B r e i t s ch e i d. gez. Hirsch.
An die Herrn Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten.
Der Regierungspräsident.
A. IV. 2819/18.
Caffel, den 27. November 1918.
Abdrücke für die Herren Landräte, die Magistrate und die Herren Bürgermeister in den Städten ohne Magistrat.
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Hersfeld, den 4. Dezember 1918.
Wird veröffentlicht.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
I. A. No. 11161. von Grünelius
Ministerium für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten.
No. 1 B. I d 2964.
Berlin W 9, den 29. November 1918.
Es kommt noch fortgesetzt vor, daß örtliche Arbeiter- und Soldatenräte in den Forstbetrieb eigenmächtig eingreifen, die geregelte Jagdausübung der Forstbeamten und anderer Jagdberechtigten unterbinden, ja selbst Treibjagden unter Hinzuziehung zur Jagd unberechtigter Personen veranstalten.
Dieses Vorgehen verstößt gegen die Verordnungen, die die Reichs- und Staatsregierung und der Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldaten-Rats erlassen haben. Im Interesse der Volksernährung und zur Vermeidung von Wildschäden ist bereits angeordnet worden, daß alle Forstbehörden für einen verstärkten Abschuß des Wildes in geregelter Jagd Sorge tragen.
Glauben örtliche Arbeiter- und Soldaten-Räte feststellen zu können, daß dieser Anordnung von ö r
lichen Forstbehörden und sonstigen Jagdberechtigten nicht hinreichend entsprochen wird, dann müssen sie sich an die Regierungsbehörden ihrer Bezirke oder an die Zentralbehörden wegen Abhilfe wenden.
Eigenmächtiges Eingreifen in die Befugnisse der Forstbehörden und in die Rechte der Jagdberechtigten muß unterbleiben.
Alle Jagdberechtigten weisen wir erneut darauf hin, daß die Sicherstellung unserer Volksernährung den erheblich stärkeren Abschuß des Wildes dringend geboten erscheinen läßt.
gez. Braun. gez. H o f e r.
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Hersseld, den 7. Dezember 1918.
Wird veröffentlicht.
Tgb. Nr. 1. 13017. Der Landrat.
J. V.:
Funks, Kreissekretär.
Hersfeld, den 1L Dezember 1918.
Mit Ermächtigung des Herrn Regierungspräsidenten wird an den zwei letzten Sonntagen vor Weihnachten, dem 15. und 22. Dezember der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen bis 6 Uhr abends freigegeben und gleichzeitig die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern zugel rssen. Dabei ist aber die für den Hauptgottesdienst festgesetzte Pause ein- zuhalten.
Tgb. Nr. j. 13125 Der Landrat.
I-, B.:
Funke, Kreissekretär.
Bus der Heimat«
* (Keine K n n h f * « "/ 5er Gerich ts- aktü are l) Es Vüfen^Merüchte um, Haß W preußische Justizverwaltung beabsichtige, den bei ihr beschäftigten Aktuaren zum 1, März 1919 das Dienstverhältnis zu kündigen. Wie WTB von maßgebender Stelle erfährt, entbehren die Gerüchte jeder Grundlage.
):( Hersfeld, 12. Dezember. (Sitzung derStadt- verordnetenversammlung am Montag, den 9. Dezember). Anwesend 17 Stadtverordnete und vom Magistrat Herr Bürgermeister Wagner. Vom A.- und S.-Rat waren die Herren List, Henniger, Gerlach und Most erschienen. Den Vorsitz führte der Stadtver- ordnetenvorsteher-Stellvertreter Herr Geheimrat Dr. Klippert. Vor Eintritt in die Beratungen widmete Letzerer dem am 31. Oktober ds. Js. verstorbenen Herrn Stadtverordnetenvorsteher Becker einen dankbaren Nachruf. Die Versammlung ehrte das Andenken des Verschiedenen durch Erheben von den Sitzen. Zunächst erbat sich Herr Gerlach das Wort, um Auskunft darüber zu erhalten, weshalb die Auszahlung der staatlichen Kriegsunterstützungen jetzt nur für einen halben Monat erfolgt sei, während dieselben sonst stets für einen ganzen Monat gezahlt wurden. Durch sofortige telephonische Unterredung mit dem in Frage kommenden Beamten des Landratsamts fand die Sache ihre Aufklärung. Nunmehr wurde zu Punkt 1 der Tagesordnung übergegangen und als Stadtverordnetenvorsteher an Stelle von Herrn L. Becker der Stadtverordnete Herr Rechtsanwalt und Notar Schafft mit 16 von 17 abgegebenen Stimmen gewählt. Der Gewühlte erklärte sich unter Worten des Dankes für das ihm durch seine Wahl entgegengebrachte Vertrauen zur Annahme des Amtes bereit. Bei der folgenden Ersatzwahl zu den verschiedenen städtischen Kommissionen, denen Herr Becker als Mitglied angehörthatte,wurde ebenfallsHerrRechtsanwaltSchafft durch Zuruf einstimmig gewählt. Er erklärte sich auch zur Uebernahme dieser verschiedenen Aemter bereit. An den Satzungen der Gemeinnützigen Baugesellschaft für den Kreis Hersfeld sind inzwischen einige Aenderungen vorgenommen worden, mit denen sich der Magistrat einverstanden erklärt hatte. Die Versammlung erteilte ebenwohl ihre Zustimmung und der wählte gleichzeitig zum Mitgliede des Aussichtsrates Gesellschaft den Stadtverordneten Herrn Georg Wolff. Der Magistrat hatte seinerseits Herrn Stadtrat L. Auel gewählt. Auf Antrag des Magistrats erklärte sich die Versammlung weiter mit dem Beitritt der Stadt zum Werra-Kanal-Verein einverstanden und bewilligte den Jahresbeitrag von 50 Mark. Ferner wurden 61 Mark nachbewilligt für Jnstandsetzungs- arbeiten im Auguste Viktortahaus und rund 365 Mark für eine elektrische Leitung nach dem Ofenhaus des Gaswerks. Ebenso bewilligte man die Kosten eines Fahrrades für den Dienstgebrauch des Direktors der. städtischen technischen Werke und war mit der Erhöhung der Vergütung des aus dem Felde zurückgekehrten Elektromonteurs Orth von 2000 auf 3000 Mark jährlich einverstanden. Zwecks Beschaffung eines neuen Einsatz-Zylinders mit Kolben für den Wasser- werksmotor bewilligte die Versammlung die veranschlagten Kosten mit 2000 Mark und stimmte weiter dem Ankauf von 25 Retortenköpfen vom Gaswerk Aschersleben zum Preise von 2500 Mark zu. Es handelt sich hier um einen günstigen Gelegenheitskauf.
Hinsichtlich der beim städtischen Starkstromnetz in letzter Zeit wiederholt vorgekommenen Störungen hatte der Direktor der städtischen technischen Werken einen eingehenden Bericht über die Ursache jener Störungen erstattet, von dem die Versammlung Kenntnis nahm. Empfohlen wurde die Einrichtung von Trennschaltern in der Hauptleitung, um bei wieder vorkommenden Störungen'einzelne Stadtviertel absperren zu können. Die Versammlung erkannte die Notwendigkeit dieser Verbesserungen an und bewilligte die noch nicht ermittelten Kosten. Bei dieser Gelegenheit wurde der Wunsch ausgesprochen, bei den städtischen technischen Werken, wenn möglich, die kaufmännische Buchführung einzuführen, um die Aufstellung einer kaufmännischen Rentabilitäts-Uebersicht möglich zu machen. Formell bewilligte man alsdann die Kosten für elektrische Lichtleitungen an der Straße nach dem Wehneberg und im Bock. Die Herstellung der Leitungen war bereits grundsätzlich genehmigt worden. Punkt 10 der Tagesordnung, Aufnahme einer Anleihe für das Gaswerk, wurde bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt, da erst noch Feststellungen stattfinden sollen. Den vom Magistrat vorgelegten Entwurf der Bestimmungen über die Regelung der Erwerbslosenfürsorge in der Stadt Hersfeld wurde die Zustimmung erteilt. Eine auszugsweise Bekanntmachung der Bestimmungen wurde für nötig gehalten. Punk 12 Verwaltungsordnung für das Lyzeum und Wahl von Mitgliedern des Schulausschusfes mußte von der Tagesordnung abgesetzt werden, da die Vorbe- ratung durch den Magistrat noch nicht beendigt war. Von verschiedenen eingelaufenen Schriftstücken nahm die Versammlung Kenntnis, auch von einer Stiftung von 1000 Mark für bedürftige hiesige Arnckn ohne Unterschied der Konfession, überwiesen von den Söhnen des Herrn Metzgermeisters Joel Nutzbaum hier, aus Anlaß der goldenen Hochzeit ihrer Eltern. :^Ne«flNMnrr^ In eine verkräuliche Beratung ein.
):( Hersfeld, 13. Dez. Das Verdienstkre uz für Kriegshilfe wurde verliehen: Buchöruckerei- besitzer Wilhelm Wagner, Kaufmann Joh. Mohr und Installateur Karl Diebel.
Bebra, 8. Dezember. Tödlich verunglückt sind gestern nachmittag beim Landen eines Flugzeuges auf Breitenbacher Flur zwei Flieger.
Kirchhain, 9. Dezember. Der 17 Jahre alte Arbeiter Rausch aus Sindersfeld, der bei Anzefahr aus dem fahrenden Zuge springen wollte, kam dabei unter die Räder und wurde getötet.
Frankfurt a. M., 8. Dezember. Soldaten drangen heute mittag in ein Militärlager der Fellhandlung Goldschmidt u. Co., erbrachen die Magazine und warfen Tausende von Mänteln, Stiefeln und anderen Bekleidungsstücken aus den Fenstern, wo diese von einer großen Menschenmenge aufgefangen und fortgeschleppt wurden. Die Plünderung dauerte etwa eine Stunde. Die Wachtposten hielten sich gegen die Menge zurückhaltend.
Zur Belömpsung der Läuseplage.
Die aus dem Felde heimkehrenden Truppen sind zum Teil stark von der Läuseplage befallen. Die Gefährdung der Familien hierdurch ist eine große. Die Läuse schädigen die Gesundheit u. übertragen ansteckende Krankheiten, wie Fleck- und Rückfallfieber. Darum ist eine schnelle und gründliche Bekämpfung notwendig.
Kopf- und Filz-Läuse und ihre Brut — Nissen — werden durch Kurzscheren der Haare, Waschungen der Kopfhaut mit Seife, Sabadillaessig, Petroleum, Schwefeläther, 7O°/o alkoholische Lösung mit Anis oder Fenchelöl und Einreibungen mit grauer Salbe beseitigt.
Die schwieriger zu vertilgenden Kleiderläuse halten sich in den Kleidern, den Wäschestücken, den Betten, der Bettwäsche, den Strohsäcken und in stark verlausten Wohnungen in den Ritzen und Fugen der Bettstellen und des Fußbodens auf. 1 ,
Zu ihrer Entwickelung gebrauchen dte Lause menschliches Blut. Fehlt ihnen dieses, so gehen sie in 14 Tagen mit ihrer Brut in geheizten Räumen zu Grunde. „
Der Kampf gegen die Läuse richtet sich also gegen den verlausten Menschen sowie gegen dessen Bekleidung.
Letztere wird in strömendem Wasserdampf von 100 Grad in längstens V- Stunde mitsamt den Eiern entlaust. Hierzu dienen die sogenannten Dampfdesinfektionsapparate. Wo ein solcher nicht zur Verfügung steht, werden Leib- und Bettwäsche und waschbare Kleidungsstücke durch 15 Minuten langes Auskochen in Sodawasser hinlänglich gereinigt. Auf die Verwendung trockener Hitze in Heißluftkammern, Backöfen bet 50 Grad C. IVa Stunden, bei 60 Grad C. 20 Minuten lange Einwirkungen führen zum Ziele, desgleichen heißesAusbügeln nach geringerAnfeuchtung. Das Ausschwefeln und die Behandlung mit Schwefelkohlenstoff kommen zurzeit nicht in Betracht.
Die erwähnten Maßnahmen sind tunlichst nach 10 Tagen noch einmal zu wiederholen.