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Hersfelder Tageblatt

Hersfelder Kreisblatt

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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- ° zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ; Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. |

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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

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5 Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im

: amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig.

Erscheint jeden Wochentag nachmittags. Fernsprecher Nr. 8.

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Nr. 295

Dienstag, den IV. Dezember

1918

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 13. Dezember 1918.

Bevor ich gemäß Verfügung meiner vorge­fetzten Behörde Hersfeld verlasse, drängt es mich, allen denen, die mich in 4 schweren Kriegsjahren mit Rat und Tat selbstlos und hingebend unter­stützt haben, meinen aufrichtigsten und wärmsten Dank SuszUsprechen: Ich denke hierbei insbe­sondere an die Herren Bürgermeister und Guts­vorsteher, die Gendarmerie, die Darlehnskasserl, Pfarrer und Lehrer, sowie alle diejenige): in Stadt und Land, die ihre sachberständige Mit­arbeit selbstlos in den Dienst des Kreises gestellt haben. Ihnen allen rufe ich beim Abschied ein herzliches Lebewohl zu.

____________________ v. Hedemann.

Hersfeld, den 12. Dezember 1918.

Alle Beteiligten weise ich darauf hin, daß dem Kreise eine größere Menge Honig zur Verteilung an Kranke in geeigneten Fällen zur Verfügung steht. Bereits vor längerer Zeit sind die Herren Aerzte auf die Gelegenheit hingewtesen, doch ist bisher sehr wenig Honig auf ärztliche Bescheinigungen freigegeben worden. Ich stelle alle denen, welchen nach Art ihrer Krankheit Honig zuträglich ist, anheim, sich an den behandelnden Arzt zu wenden.

Tgb. No. >. 13217. Der Landrat.

Hersfeld, den 13. Dezember 1918.

Nach Mitteilung des Traindepot des 11. A. K. in Cassel werden am Mittwoch den 18. d. M. 9^ Uhr vorm. auf dem Exerzierplatz bei Waldau eine größere Anzahl gebrauchter Fahrzeuge öffentlich versteigert. Händler werden nicht zugelassen. Fuhrleute und Landwirte müssen sich ausweisen können.

Der Landrat.

Tgb. Nr. I. 13338. I. V.

_____________ Funke, Kreissekretär.

Hers seid, den 12. Dezember 1918.

Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich mit Bezug auf meine Bekanntmachung vom 18. Nov. i. 12280 nochmals und wiederholt auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen, daß Anträge auf Er­teilung von Wandergewerbescheinen für 1919 alsbald zu stellen sind. Die formularmäßigen Anträge sind dann bis spätestens den 20. Dezember vorzulegen. Tgb. Nr. I. 13154. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Berlin W 9, den 19. November 1918.

Betrifft:

Vergebung von Aufträgen.

Die Demobilwachung hat begonnen, unsere Feld­grauen kehren in die Heimat zurück.

Alles kommt darauf an, das wirtschaftliche Leben wieder in Gang zu bringen, in Stadt und Land Ge­legenheit zu redlicher Arbeit zu schaffen, denn Arbeits­losigkeit bringt die Gefahr von Hungersnot und Ausschreitungen. Schon sind Sta^t und Gemeinden am Werke, für die fortfallenden Heeresaufträge durch Inangriffnahme größerer Arbeiten und Erteilung mannigfaltiger Aufträge Gelegenheit zu Arbeit und Verdienst zu bieten. Damit geschieht aber nicht ge­nug, auch für den Handwerker, der an diesen öffent­lichen Arbeiten keinen Anteil gewinnt, muß gesorgt werden. Deswegen ergeht außer an die öffentlichen Körperschaften auch an jeden Privatbetrieb undPrivat- haushalt der Ruf :Denkt an die Handwerker, die aus dem Felde oder aus dem Hilfsdienst Heimkehrer, und jetzt wieder Arbeit und Brot haben wollen un; haben müssen. In jedem Betriebe und Haushalt werden Arbeiten und Anschaffungen vorzunehmen sein, die während des Krieges zurückgestellt waren, wird es Aenderungen und Ausbesserungen geben, die schon längst hätten ausgeführt sein sollen. Jetzt ist die rechte Zeit, sie in Auftrag zu geben. Damit für den einzelnen verbundene kleine Geldopfer müssen gebracht werden. Verlasse sich niemand darauf, daß vielleicht in wenigen Wochen die Preise niedriger sein werden. Bleiben jetzt unsere Handwerker und Geschäftsleute ohne Verdienst, so können daraus Zu­stände entstehen, die der Gesamtheit und jedem einzelnen unendlich viel teuerer zu stehen kommen.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. Nr. IV. 5776. gez. Fischbeck.

Hersfeld, den 12. Dezember 1918.

Wird veröffentlicht.

Tgb. Nr. I. 13107. Der Lanörat.

J. B.:

Funke, Kreissekretär.

Bekanntmachung über den Verkehr mit Pferdefleisch.

Auf Grund der Ausführungsanweisung vorn 15. Juli 1918 zur Verordnung des Herrn Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes vom 14. Juni 1918 (R. G. Bl. S. 655), betreffend die Abänderung der Be­kanntmachung über Pferdefleisch vom 13. Dezember 1916 (R. G. BI. S. 1457) wird für den Umfang des Neg.-Bez. Cassel ohne den Kreis Grafschaft Schaum­burg folgendes angeordnet:

§ 1.

Das Fleisch geschlachteter Pferde darf von den zum Betrieb des Roßschlächtergewerbes zugelassenen Persönlichkeiten oder von anderen Stellen nur an Kommunalverbände oder an die von diesen festzn- setzenden Ausgabestellen abgegeben werden.

§ 2.

Die Kommunalverbände haben eine Regelung über die Abgabe des in ihrem Bezirk anfallenden Pferde­fleisches alsbald zu erlassen. Bei dieser Regelung ist das Interesse des zugelassenen Roßschlächtergewerbes tunlichst zu berücksichtigen.

§ 3.

Die Ausfuhr von Pferdefleisch aus dem Bezirk eines Kommunalverbandes ist nur mit Genehmigung des letzteren gestattet; der Versuch ist strafbar.

8 4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung oder der Versuch der Zuwiderhandlung werden nach § 6 der Bundesratsverordnung vom 13. Dezember 1916 (R. G. Bl. S. 1357) mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung be­zicht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden.

Ferner setzen sich die nach § 1 zugelassenen Personen bei Nichtbefolgung vorstehender Anordnung der Ge­fahr aus, daß ihnen seitens der Bezirksfleischstelle die Weiterführu 'g ihres Gewerbes untersagt wird.

8 5.

Diese Verordnung tritt am 9. Dezember 1918 in Kraft.

Cassel, den 4. Dezember 1918.

Bezirksfleischstelle.

Der Vorsitzende: Der stellv. Vorsitzende:

v. Pappen heim. Rüdiger.

* * *

Hersfeld, den 11. Dezember 1918.

Wird veröffentlicht.

Der Vorsitzende des Kreisausschuffes.

J. A. No. 1 . - von Grüne lius.

* f Kam er aden, mehr Würde!) Unter dieser Ueberschrift richtet ein langjähriger Front­soldat des Grenadier-Regiments Nr. 12 an seine Kameraden folgende auch anderwärts sehr beherzigens­werte Mahnung:Wer jetzt die Straßen durch­wandert, dem muß eine Gänsehaut nach der anderen überlaufen. Abgerissene Kokarden, offenstehende Mäntel und Röcke sind bei den Soldaten an der Tagesordnung. Kameraden, warum solche Würdelosigkeiten? Pflegt ihr denn in Zivil mit offener Weste ohne Kragen spazieren zu gehen? Freilich gehen in solchen Aus­zügen fast nur Heimat und Etappenkrieger her, Frontsoldaten, mögen sie sich zu dem neuen Kurse stellen, wie sie wollen, mögen sie politisch noch so verschieden denken, sind sich für derartige Albernheiten zu schade. Sind das denn die Errungenschaften der neuen Freiheit, daß der Soldat, der augenblickliche Träger der neuen Staatsgewalt, wie ein Landstreicher herumläuft? Kameraden, wer Rechte hat, hat auch Pflichten! Wenn wir das Vertrauen unserer Mit­bürger gewinnen wollen, müssen wir uns äußerlich danach Wien! Darum nochmals: Mehr Würde, Kameraden

Genug Gelreibe M wellemHruug?

So mancher wird sich die bange Frage gestellt haben, unsere Feinde und ihre Mitläufer den guten Willen

uns so vor dem Hunger zu bewahren, Poren wir doch, daß der Bielverband zunächst seinen eigenen Be­darf, dann den der ebenfalls darbenden Neutralen und erst in letzter Linie, t--------- den unsrigen zu de<

wenn noch etwas übrig bleibt, auch cken beabsichtigt. Zweifelsohne ist :auch unserer Gegner und vor allem Heere und ihrer Riesenflotte nicht gering, während anderseits auch bei ihnen durch den Krieg zahllose wertvolle Kräfte der Landwirtschaft ent­zogen werden.

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wlaedessen^bie Ergebnisse'Vinciffn Hv.

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Die Besorgnis, daß die Weltvorräte an Weizen und sonstigem Brotgetreide nur sehr knapp ausreichen und Deutschland bet der Verteilung zu kurz kommen scheint auf den ersten Blick als nicht unbe- Um so wertvoller und beruhigender und in» folgedeffen die Ergebnisse einer in Holland von W. C. Bolle angestellten st a t t st i s ch e n Unters u ch u n g, aus der "üervorgeht, daß die vorhandenen Weizenmen- gen völlig genügen, um den gesamten Bedarf der eu­ropäischen Länder zu befriedigen. Angenommen, daß die europäische Getreideeinfuhr. nach dem Friedens­schluß die gleiche Me vor dem Kriege bleibt sind mit- filt loÄ®»000 to. Weizen und MGI ansunM

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ÄjM lich nur durch die Vereinigten Staaten, Kanada, Argen- Unten. Australien und Indien erfolgen. In Argen­tinien mrd Australien wird der Weizen erst im Dezem­ber geerntet, so daß man hier uur anuahcn Ä« zungen der Ernte in Rechn urm stellen.E^bm, Dus- selbe gilt von der Ernte. die die Pereitugten Staaten und Kanada im Juli-Mgust einbrm^

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ten 4 Mill. Tv. Weizen, in Kanada 2,5, in Argentinien 4,5, in Australien 7,5, in Brittsch-Jndien 1 oder insge­samt 19 Mill. To. für die Ausfuhr verfügbar sein werden.

Diese Weizenmenge würde mithin den normalen Bedarf der europäischen Länder um 4% Mill. To. über- steigen. Dazu kownN noch der im Herbst 1919 in Ka­nada und der Union zu erntende Weizen, soweit er nicht zur Deckung des einheimischen Bedarfs dient. Da die Heranziehung der australischen Vorräte infolge der großen Entfernn rrgen und des SchtffsmangM mrt ver­haltn ismäßig großen Schwierigkeiten und Zeitverlusten verknüpft sein rvtiröe, liegt es auf der Haud, daß die europäische Getreideversorgung vor allem von Den Ber­einigten Staaten, Argentinien und Kanada übernom­men werden muß. Die letzteren Länder sind aber im­stande, and ihren gegenwärtigen Vorraten sogleich 11 Mill. To. abzugeben, und werden im nächsten Herbst voraussichtlich auch web die fehlenden Mill. To. Wei­zen zu liefern vermögen. Das indische und australische Getreide könnte in diesem Falle als Reserve dienen. Doch scheint den Australiern selbst an dem baldigen Ab­satz ihrer Ware zu liegen.

Wie man aus den Ziffern ersieht, ist mithin die Weizenversorgung von ganz Europa für 1919 sicher-ge­stellt. Berücksichnat man, daß Deutschland vor dem Kriege (1913/14) jährlich an Weizen und Weizenmehl rund 6 Mill. To. verzehrte und davon etwa 2 Mill. To. einführte, so scheint die Hoffnung, daß bei einem Ge- samtimport von 19 Mill. To. bei einigem guten Willen auf Zeiten Amerikas auch das für uns erforderliche Quantum abfallen wird, als vollauf berechtigt.

Die Einfuhr von Roggen kann aber, zumal da die Bereinigten Staaten in der Zeit von 1914 bis 1918 ihre Roggenproduktion von 1 auf 2 Mill. To. gesteigert haben, leicht erhöht werden. Auß an Mais und ® er sie sollen in Süd- und Nordamerika große Men­gen der Ausfuhr harren, und die Preise dafür sowie für Weizen haben neuerdings keine irgendwie ins Ge­wicht fallende Steigerung erfahren. Wäre die Börse nicht davon überzeugt, daß das Getreideangebot zur Deckung des Weltbedarfs tatsächlich ausreichte, so würde wohl sicher ein kräftiges Anziehen der Preise festen stellen sein. Die zur Linderung unserer Slot binreubeuöen

Weizen- und Getreidevorräte sind also vorhanden. Ei bleibt nun die Sache einmütigen Vorgehens der Regie­rung und des ganzen Volkes, um dieselben in zielbe­wußter Weise zu erschließen.

Trennung von Staat und Kirche.

Der Berliner Staats- und Kirchenrechtslehrer Ge­be imrat Professor I). Dr. Kahl sprach im Verein evange­lischer Theologiestudierender über die Trennung von Staat und Kirche vom rechtlichen Standpunkte aus. Eine völlige Trennung sei, so führte er aus, unmöglich. Die rechtlichen Trennungsfragen lägen auf dem Gebiete deS Staatsschutzes, der Staatsaufsicht und des landesherr­lichen KircheltremmeMes. Bei einer sehr weitgehenden Trennung würden nun folgende Erscheinungen eintreten: Die Kirchen würden ihren öffentlichen Kor. pvratronscs-arakter verlieren und unter die Vereinspo- Uzet treten Die StaatSleistungen (in Preußen jährlich etwa 30 Millionett Mark) würden wegfallen, die staat­liche VoNstreckungskraft (besonders für Kirchensteuern) würde aufhören, ebenso der Schutz für das kirchliche Feiertagswesen, der strafrechtliche Schutz (M 166 ff. des Strafgesetzbuches über Gotteslästerung, Beschturpfung der christlichen Kirchen, Störung des Gottesdienstes, des GrüberschändenS usw.) und der Schutz zur Wahrung der Gleichberechtigung unter den Kircherr (z. B. bei Kon­fessionswechsel, mndererziehtmg aus gennschten Ehen irfw.) Als Gewinne wären zu buchen: Wegfall der Staatsaufsicht (also freie Kirche) und des landesherr­lichen Kirchetiregiments, das ja ohnehin durch die po­litische Umwälzttng aufgehört hat. Es gelte jetzt, ohne Haft die kirchliche Verfassung neu aufzubauen. NM ruhige Vorbereitung könne die Kirche vor Erschütterun­gen schützen. Ohne Kampf werde es unter keinen Um­ständen abgebeti, heim die Kirche habe wohlerworbene Nechtstitel. Man müsse abwarten, ob die Gewalthaber zu einem großen sozialen auch noch einen viel tiefer ge­henden religiösen Kaurpf entfesseln wollen. Die Kirche werde unterm Kreuze zwar leiden, aber nie untergehen. (Stürm. Beifall.) Eine ettvaige Aufhebmig der theolo­gischen Fakultäten oder auch nur ihre Verteilung auf die philosophischen Fakultäten würde ein ganz eewal- ttaer Schaden für die Gesa«MvWiklÄast few»