hersselder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- • zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : Hersfeld. Für die Schristleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. |
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Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
: Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im s amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig. Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
Nr. 296
Mittwoch, den 18. Dezember
1918
Amtlicher Teil
Am Donnerstag, den 19. Dezember d. J.
nachmittags 2 Uhr findet eine
Vollversammlung
der Arbeiter», Soldaten- und Bauernräte im
Kreise Hersfeld in der neuen Turnhalle hier statt.
Tagesordnung:
1. Bericht von der Bezirkskonferenz in Cassel.
2. Unsere Nahrungsmittelversorgung im Kreise.
Sämtliche Mitglieder, auch die für den Vollaus- schuß, sowie die Herren Bürgermeister und die Milch- kontrolleure Haben zu erscheinen.
Hersfeld, den 16. Dezember 1918.
Der Landrat. Der Arbeiter-, Soldaten- und von Grunelius. Banernrat Hersfeld.
P. List.
Hersfeld, den 12. Dezember 1918.
Den Lehrpersonen wird bekannt gegeben, daß die einmaligen Teuerungszulagen angewiesen und bet der Kreiskasse hier in Empfang genommen werden können.
Tgb. I. 13127.
Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
LelamtMGyg,
Betreffend die ÄÜtzlMursseMng der WWW uns rund 14
Fünfundzwanzigpfennigstücke aus Nickel.
Vom 1. August 1918.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 14 Nr. 1 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 507) und des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (R. G. Bl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1.
Die Fünfunözwanzigpfennigstücke aus Nickel sind einzuziehen. Sie gelten vom 1. Oktober ab nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Von diesem Zeitpunkte ab ist außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen,
§ 2.
Bis zum 1. Januar 1919 werden Fünfundzwanzig- pfennigstücke aus Nickel bei den Reichs- und Landeskassen zu ihrem gesetzlichen Werte sowohl in Zahlung genommen als auch gegen Reichsbanknoten, Reichskassenscheine oder Darlehnskassenscheine und bei Beträgen unter einer Mark gegen Bargeld umgetauscht.
§ 3.
Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§ 2) findet auf durchlöcherte und andere als durch den Umlauf im Gewichte verringerte sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
Berlin, den 1. August 1918.
Der Reichskanzler. Im Auftrage.
# gez. Iahn. *
, Hersfeld, den 10. Dezember 1918.
Wird veröffentlicht.
Tgb. No. l. 13156. Der Landrat.
Funke, Kreisfekretär.
Bekanntmachung.
Obgleich für die Entseuchung (Entlausung) der durchmarschierenden Truppen bereits nach Möglichkeit Vorsorge getroffen worden ist, werden von der dazu berufenen militärischen Stelle noch folgende Maßnahmen angeordnet:
1. Bereitstellung eines mit warmen Waffer gefüllten Waschkübels zum Abbaden des Körpers nach Möglichkeit in den Einzelmarschquartteren;
2. Bereitstellung eines Waschkessels bezw. eines großen Behälters zum evt. Auskochen der Leibwäsche.
3. Bereitstellung von heißen Bügeleisen zum Ausbügeln von Leibwäsche, Uniformen und wollenen Decken.
4. Wo Brauereien, Backöfen oder sonstige größere Betriebe usw. zur Verfügung stehen, ist die Möglichkeit zu prüfen, ob nicht in einem großen Kesselraum durch heiße Luft, eingeleiteten Wasserdampf oder auch heißes Wasser die Entseuchung (Entlausung) in großem Maßstab gemeinsam vorgenommen werden kann.
5. Sollten Fabriken große Brauseanlagen bezw.
Badeeinrichtungen in Betrieb haben, so sind die Fabrikleitungen um Ueberlassung dieser Einrichtung für die Truppe zu ersuchen.
Es wird ersucht, vorstehende Anordnungen sofort ortsüblich bekanntzumachen und zu achten, daß sie von den Qnartiergebern weitgehend befolgt werden. Das Eintreffen der Truppen kann täglich erfolgen. Der Zentral-Arbeiter- u. Für das stellv. General- Soldatenrat für den kommando.
Bereich des 11. Armeekorps Der Chef des Stabes: R e i n a r tz. Frhr. von T e t t a u. Generalmajor.
* * *
Hersfelö, den 12. Dezember 1918.
Wird veröffentlicht. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, die Anordnung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen und darauf zu achten, daß sie von den Quartiergebern, soweit dies die örtlichen Verhältnisse gestatten, unbedingt befolgt werden. Es wird sich empfehlen, die Anordnung wiederholt zur Kenntnis derOrtsbewohner zu bringen.
Tgb. Nr. I. 13092 Der Landrat.
Funke, Kreissekretär.
Aufforderung
des Reichswirtschaftsamis den Einschlag von
Nutzholz im Winter 1918/19 möglichst zu steigern
Deutschland verbrauchte in den letzten Friedensjahren rund 42 Millionen Festmester (fm) Nutzholz, wovon 28 Millionen fm ^ inländischer ErAeuauna
ede
wurden. Für die Deckung des Bedarfes des Jahres
1919 ist auf eine erhebliche Einfuhr nicht zu rechnen, weil die Einfuhrländer durch die Kriegsfolgen daran verhindert sind. Außerdem wird der einheimische Bedarf sehr viel größer sein, als in Friedenszeiten, da
mit einem , deshalb, we
gesteigerten Bedarf zu rechnen ist, schon ffl während des Krieges fast alle Unter-
Haltungs- und Ersatzbauten im Hoch- und Tiefbau, bei der Eisenbahn und im Bergbau unterblieben sind. Außerdem fordert unsere innere Wirtschaft eine um- sangretcheTätigkeit aufdemGebietc desWohnungsbaues und der Besiedelung. Schließlich ist auch damit zu rechnen, daß der Friedensschluß sehr erhebliche Anforderungen an deutschem Holz für den Wiederaufbau von Nordfrankreich und Belgien bedingt. Man wird daher den Nutzholzbedarf Deutschlands im nächsten Jahr auf mindestens 40—50 Millionen fm schätzen können, gegen einen Friedenseinschlag von 28 Millionen fm. Der Bedarf im nächsten Jahr ist also fast doppelt so hoch wie der normale Einschlag im Frieden.
Alle staatlichen u. kommunalen Forstverwaltungen und alle Privatwaldbesttzer werden daher aufgefordert, in dem bevorstehenden Winter einen möglichst starken Holzeinschlag vorzunehmen; das liegt durchaus in ihrem eigenen Interesse. Sie werden damit außerdem der Gesamtwirtschaft den größten Dienst leisten, weil sowohl der Holzeinschlag selbst, als die weitere Verwendung des Holzes eines der wirksamsten Mittel zur Behebung der Arbeits- und Wohnungsnot sind. Die Linderung der Arbeits- und Wohnungsnot ist aber eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Zeit.
Berlin, den 4. Dezember 1918.
Hersfelö, den 11. Dezember 1918. Wird veröffentlicht.
Tgb. No. i. 13141. Der Lanö.rat.
Funke, Kreissekretär:
aus der Heimat«
*(Erneute Einsch ränkung des Personenverkehrs.) Eine neue starke Einschränkung des Personenverkehrs steht in der nächsten Woche bevor. Die Demobilmachung, Beförderung von Lebensmitteln und die Ablieferung der 150 000 Eisenbahnwagen haben die neuste, recht unliebsame Maßnahmen bewirkt.
* (Einstellung des Personenverkehrs?) Der Vorwärts meldet: Infolge der drückenden Bestimmungen des Waffenstillstandsvertrages, der eine weitgehende Ablieferung unseres rollenden Materials vorsieht, macht sich eine erhebliche Einschränkung des Bahnverkehrs ähnlich wie zu Beginn des Krieges notwendig. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Personenverkehr überhaupt auf einige Zeit eingestellt wird.
* (Scheidemann kandidiert in Hessen- Nassau.) Nach Mitteilung des „Volksblattes" wird bet den Wahlen zur Nationalversammlung Volks- beaustragter Scheidemann für die Mehrheits-Sozial-
demokratie in Hessen-Nassau kandidieren und zwar wird er als erster auf der sozialdemokratischen Wahlliste erscheinen.
§ Hersfeld, 18. Dezember. (B a u t F l a ch s.) Der Mangel an Gespinstfasern macht sich von Tag zu Tag empfindlicher bemerkbar. Es ist nicht zu erwarten, daß die Aufhebung des Kriegszustandes uns in den nächsten Jahren eine wesentliche Erleichterung bringen wird. Die Bestände auf dem Weltmarkt dürften nur sehr gering sein, da der Verbrauch in sämtlichen kriegführenden Staaten in den letzten Jahren ein sehr großer gewesen, die Produktion aber infolge der Kriegsverhältnisse erheblich zurückgegangen ist. Deutschland wird daher nach wie vor in großem Umfange auf die heimische Gespinstfasererzeugung angewiesen sein. Um die deutsche Bevölkerung vor der dringendsten Not zu bewahren, ist es notwendig, den Anbau von Flachs gegenüber dem Vorjahre annähernd zu verdoppeln. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Kriegsflachsbaugesellschaft die Preise für Stroh- und Röstflachs aus der Ernte 1919 wiederum wesentlich erhöht. Diejenigen Landwirte, welche Leinsamen an den Kriegsausschuß für Oele und Fette abzuliefern, erhalten 74 M. für 100 kg. Die Rücklieferungsmengen von Flachs, Garn, Seilerwaren, Leinwand und Zwirn an Flachsanbauer des Jahres 1919 sind ebenfalls gegenüber dem Vorjahre wesentlich erhöht worden. Die Flachsanbauer haben außerdem ein Bezugsrecht auf Bindegarn. Sie sichern sich auch weiterhin das Recht auf Rückbehaltung von Leinsamen der eigenen Ernte und 'können sich hieraus Oel schlagen lassen oder gegen Ablieferung des Leinsamens nicht unerhebliche Mengen von Leinöl durch die Kommunal- verwaltung beziehen. Jeder Flachsanbauer des Jahres 1919 mit einer Mindestanbaufläche von ^4 ha erhält ferner von der Kriegsflachsanbau-Gesellschaft, bezw. uc«uvcrxwunaeTS&ettFf^ rvta;^ auf
Antrag Stickstoffdünger geliefert. Die Flachsanbauer des Regierungsbezirkes Cassel können den erforderlichen Leinsamen gegen Abschluß eines Anbauvertrages durch die Landwirtschaftliche An- und Verkaufs-Ge- fellschaft „Hessenland" in Cassel, Kurfürstenstr. 12 und sämtliche dem Raiffeisenverbande angeschlossenen Darlehnskassenvereine beziehen. Leinsamen wird jedoch nur an solche Landwirte abgegeben, welche entweder im vorigen Jahre überhaupt keinen Flachs angebaut haben oder die Flachsanbaufläche in diesem Jahre entsprechend vergrößern wollen.
Frankenberg, 12. Dezember. Der 6 jährige Sohn des Arbeiters Werner Hoffmann geriet beim Absteigen von einem fahrenden Geschütz unter die Räder und wurde am Kopfe so schwer verletzt, daß der Tod nach einigen Stunden eintrat.
Gemeinnützige Siedelungsgeseüschast „Hessische Heimat."
Die Siedelungsgesellschaft „Hessische Heimat", die mit einem Kapital von etwa V/s Millionen Mark ausgerüstet, unter Beteiligung des Hessischen Bezirksverbandes, des Preußischen Staates, sowie von Stadt- und Landkreisen, ferner von Grundbesitzern, Industriellen, Kaufleuten und Gewerbetreibenden demnächst ins Leben treten wird, macht es sich zur Aufgabe, Land- und Lohnarbeiter, Handwerker, Kleingewerbetreibende, Beamte und Angestellte usw. im Bereich des Regierungsbezirks Caffel anzusiedeln. Es wird angestrebt, ihnen, insbesondere den aus dem Felde Heimkehrenden, Wohnstätten, eigne Häuser in Heime zu erbauen sowie zu beschaffen und zu erhalten, die mit einer den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Besitzers angepaßten ertragsfähigen Bodenfläche aus- gestattet find; außerdem bezweckt die Gesellschaft die Sicherung und Befestigung bäuerlicher Ansiedelungen.
Für alle diese Zwecke ist die Errichtung einer gemeinnützigen Auskunftsstelle für Gütervermittelung, Hypotheken- und Darlehnsbeschaffung usw. vorgesehen.
Die gesamte Tätigkeit der Siedelungsgesellschaft ist eine gemeinnützige.
Stedelungsflächen werben von Privaten und vom Staat, der insbesondere seinen ausgedehnten Streu- parzellenbesitz in erheblichem Maße zur Verfügung stellen dürfte, zu Siedelungszweckenvonder Gesellschaft erworben und an Siedlungslustige abgegeben. Wer daher Siedelungsland gegen Entgelt der „Hessischen Heimat" für ihre gemeinnützige Tätigkeit zur Verfügung stellen will, wende sich bereits schon jetzt an den Hessischen Bezirksverband Cassel, Ständeplatz 8, der zur Zeit die Geschäfte für die Siedelungsgesellschaft führt. Desgleichen ist Siedelungslustigen zu empfehlen, sich alsbald mit dieser Stätte in Verbindung zu setzen. Hier ist zweckmäßig, daß der Siedelungslustige seine Wünsche und die Höhe seiner ihm etwa zur Verfügung stehenden Mittel darlegt.