Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- 3 zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdrückerei : Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld, j
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
■ Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im 5 amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zeile 40 Pfennig, Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
Nr. 300
Montag» den SS Dezember
1918
4. November 1915 (R. G. Bl. S. 728) sowie auf Grund des § 4 der Bekanntmachung vom 26. August 1915 _. _ (R. G. Bl. S. 515) vom Preutz. Staatskommissar für
Die von Truppenteilen bet Bürgermeistereien Volksernährung erteilten Ermächtigung wird hiermit egebenen Pferde müssen au das Garnison- für den Kreis Hersfeld folgendes bestimmt:
Bekanntmachung
abgegebenen Pferde müssen au das Garnison!
Kommando gemeldet werden. Dieses veranlaßt alsdann die Versteigerung. Bürgermeistereien sind nicht berechtigt, Pferde zu verkaufen bezw. zu versteigern.
Arbeiter- u. Soldatenrat. Garnison-Kommando
Stück.
Hersseld.
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 20. Dezember 1918.
Auf Abschnitt Q der ländlichen Lebensmittelkarte für Bersorgungsberechtigte werden
250 Gramm Kaffee-Ersatz zum Preise von 42 Pfg.
auf Abschnitt R
125 Gramm Grietz
zum Preise von 12' Pfg.
ferner aus Kinderkarten Abschnitt N
2 Pakete gwieback zum Preise von je 40 Pfg. ausgegeben.
Ferner werden an die Versorgungsberechtigten in den hierunter genannten Jndustriegemeinden als besondere Zulage
250 Gramm Marmelade
ausgegeoen.
Der Preis für 250 Gramm Marmelade beträgt 50 Pfg.
Die Verkaufsstellen werden aus ortsübliche Weise bekannt gegeben. Der Verkauf hat alsbald nach Eintreffen der Ware zu erfolgen. Die Kartenabschnitte sind bis zum 5. Januar n' I. an die Firma G. W. Schimmelpfeng hier abzuliefern Diejenigen Händler, die sich in der Einreichung der Lebensmittel- kartenabschnitte säumig zeigen oder bei der Verteilung meine Anordnungen nicht beachten, haben züerwarten,daß ihnen der Verkauf von Lebensmitteln entzogen wird.
Jiuf die Buchstaben T und U der ländlichen Lebensmittelkarte für Verforgungsberechtigte und auch Selbstversorger, sowie auch auf die Kinder- harten wird demnächst Zwirn ausgegeben. Ich empfehle, diese Kartenabschnitte sorgfältig aufzubewahren.
Die Herren Bürgermeister wollen dies ortsüblich bekannt machen lassen.
Als Jndustriegemeinden kommen folgerte Orte in Betracht:
Allmershausen, Atbach, Eitra, Friedewald, Friedlos, Gethsemane, GitterSdors, Harnrode, Heenes, Heimboldshausen, Hersa, Heringen, Kalkobes, Kathus, Kleinensee, Kohlhausen, Leimbach, LengerS, Obergeis, Oberhaun, Petersberg»Philippsthal, Ransbach,Röhrigshof,Rohrbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Untergeis,Unterhaun, Widdershausen, Wippershain, Wölfershausen und Unterneurode. Tgb. Nr. K. G. 5123. Der Landrat.
von Grunelius.
Hersfeld, den 17. Dezember 1918.
Betrifft Schrotmühlen.
Nachdem der Belagerungszustand aufgehoben worden ist, besteht bei vielen Landwirten des Kreises die Auffassung, daß damit auch die Verordnung des stellv. Generalkommandos in Cassel am 8. Mai 1918, ab- gedruckt im Kreisblatt Nr. 118 von 1918, betreffend Verbot der Benutzung von Schrotmühlen außer Kraft getreten ist. Die Ansicht ist unzutreffend. Die Verordnung besteht nach wie vor; die Benutzung von Schrotmühlen ist nur mit Genehmigung des Kom- munalverbandes und unter polizeilicher Aufsicht zulässig. Zur Vermeidung von Strafen weise ich nochmals hierauf hin. Tgb. No. K. G. 5052.
Der Landrat. von G r u n e l i u s.
Nachtrag
zur Anordnung über die Schlachtung von Ziegen im Kreise Hersfeld und den Verkauf und die Ausfuhr von Ziegen aus dem Kreise Hersfeld.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Pretsprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 21. September 1916 (R. G. Bl. E. 617), vom
1.
Der § 1 der Anordnung des Kreisausschusses vom 2. Mai 1918 (Kreisblatt No. 109) erhält folgenden Zusatz: desgl. ist Sie Ausfuhr von Ziegenfleisch und Ziegenfleischwaren aus dem Kreise verboten. Zuwiderhandlungen werden gemäß § 4 der oben erwähnten Anordnung bestraft.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver öffentlichung in Kraft.
Hersfeld, den 13. Dezember 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. von Grüne lins.
Bus der Heimat.
* (Sperlinge als Nahrungsmittel . . . Im Regierungsbezirk Cassel haben jetzt in einzelnen Kreisen die Behörden Verfügungen erlassen, die sich mit dem Sperling beschäftigen. Es wird darauf hingewiesen, daß die Sperlinge, besonders wenn der Abschuß zu Beginn des Winters geschieht, ein sehr schmackhaftes Nahrungsmittel darstellen, das sicher noch leichter, wie dies bereits bei den Saat- krähen geschieht, in den Städten Absatz finden wird. Die behördlichen Verfügungen empfehlen, Hausierer für den Vertrieb der erlegten Sperlinge zu interessieren, denn bei der jetzigen Lage des Fleischmarktes sei auch der kleinste Gewinn willkommen. Im übrigen fordern die Verfügungen die Tötung der Sperlinge, da beider großeMVerbreitungdie-erVogelartdervonihnen
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schwierigkeiten wirtschaftlich bedeutend insGewiHtfM
* (Besondere Lehrgänge für zurück- kehrende Seminaristen.) Für diejenigen aus dem Heeresdienste zurückkehrenden Seminaristen, die sich im Seminar und im Heeresdienste (Marine usw.) einwandfrei geführt und während ihres früheren Seminarbesuchs im Unterrichte bei regelmäßigem Fortschreiten genügende Erfolge erzielt haben, werden an den Seminaren, voraussichtlich im Januar kommenden Jahres beginnend, besondere Lehrgänge eingerichtet.
* (Warnung vor Mohn als T a b a k e r s a tz.) In verschiedenen Veröffentlichungen sind auch die Blätter, die Stengel und reifen Kapseln des im Jn- lande angebauten Mohnes als Tabakersatzstoffe empfohlen worden. Gegen eine derartige Verwendung dieser Pflanzenteile, namentlich der Mohnkapseln, äußert das Gesundheitsamt wegen der damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren Bedenken. Es ist mit dem Uebergang kleiner Morphiummengen in den Rauch zu rechnen, wenn Mohnkapseln dem Tabak zugesetzt werden, und es würden sich ähnliche Gift- Wirkungen bemerkbar machen, wie sie beim Rauchen von Opium beobachtet werden. Das hinsichtlich der Kapseln Gesagte gilt wahrscheinlich auch bis zu einem gewissen Grade von den übrigen Teilen der Schlaf- mohnpflanze.
* (Weitgehendste Beschränkung des Personenverkehrs.) Der Chef des Feldeisenbahnwesens meldet: Neuere Bestimmungen, welche bei den Verhandlungen in Trier festgelegt wurden über die technischen Durchführungen der Eisenbahn- materialienabgabe enthalten derartige Härten, daß die Folgen für den Heimatbetrieb unübersehbar sind. Sie werden besonders nachteilig bei den durch Rücktransport der Armee geforderten Maffenleitungen in Erscheinung treten und stellen die Jnnehaltung des bisherigen Abtransportprogrammes in Frage. Alle Eingriffe von dritter Seite müssen unbedingt unterbleiben. Anträge auf vermehrte Wagenstellung sind zwecklos. Die Arbeiter- und Soldatenräte des Korpsbezirks werden dringend gebeten, alle in Frage kommende Stellen, auch den Truppenteilen, eindringlich die Bedeutung dieser Dinge vor Augen zu führen ; insbesondere muß und wird künftig scharf darauf gesehen werden, daß niemand ohne ordnungsmäßigen Ausweis und Fahrschein auf die Bahnhöfe gelassen wird. Die willkürliche Entfernung einzelner Leute von der Truppe wirkt naturgemäß nachteilig auch auf die noch besonnenen Leute ein. Dies ist geeignet, größte Verwirrung anzurichten. Im Allgemeininte- resse ist daher die Zurückstellung persönlicher Wünsche im Bezug auf die Beförderung unbedingt erforderlich.
) :( Hersfeld, 23. Dezember. Auf die im heutigen Anzeigenteil befindliche Bekanntmachung der Eisen- bahndirektionFrankfurta.M.betr. Einschränkung des Reiseverkehrs machen wir besonders aufmerksam. Es werden bis auf weiteres nur. noch an solche Personen Fahrkarten verabfolgt, welche im Besitz eines Ausweises über die Notwendigkeit der Reise sind.
§ Hersfeld, 21. Dezember. Wegen Verteilung von Weihnachtszucker hat das Landratsamt der Versorgungsstelle auf Anfrage mitgeteilt, daß zur Zeit noch kein Zucker als Weihnachtsgabe ausgegeben werden kann, weil der dem Kreise für den Monat Dezember ö. I. zustehende Zucker noch nicht eingetroffen ist. Die Vorräte sind so knapp, daß mit der Verteilung einer Sonderzuweisung unbedingt solange gewartet werden muß.
Caffel, 17. Dezember. In einer Versammlung der engeren und weiteren Vorstände der evangelischen Kirchengemeinden stand die Frage der Trennung von Staat und Kirche auf der Tagesordnung. In einer Entschließung heißt es: Wir erheben Einspruch dagegen, daß eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche durch einen Machtspruch geschieht. Wenn die Beziehungen zwischen Staat und Kirche verändert werden sollen, so fordern wir, baß auch ferner die Kirchen wegen ihrer großen Bedeutung für das Leben des Volkes den Charakter öffentlicher Korporationen behalten, ihnen mithin das Recht der Besteuerung ihrer Mitglieder verbleibt. Wir erwarten, daß das Vermögen der Kirchen unangetastet bleibt und daß alle bisherigen, auf rechtlicher Verpflichtung oder auf eigenen gesetzgeberischen Maßnahmen des StaateS beruhenden staatlichen Zuschüsse für die Bedürfnisse der Kirchen weitergezahlt werden. Für unsere Gemeinden und besonders für alle Familien in unseren Gemeinden verlangen wir mit allem Nachdruck die Fortführung des christlichen Religionsunterrichts in unseren Schulen in dem bisherigen Umfang. Eine erzwungene Zuführung von Kindern zum Religionsunterricht gegen den Willen der Eltern wünschen auch wir nicht.
Caffel, 17. Dezember. Zwei Brüder, die 13« und 14jährigen Schüler Sch. aus Eschwege, wurden wegen verschiedener Einbruchdiebstähle von der Strafkammer zu 4 bezw. 3 Wochen Gefängnis verurteilt.
MWWWfltnM WrflBflWtrtin.
Honigkuchen.
4 Pfd. Mehl, ivs Pfd. Zucker, iv» Pfd. Kunsthonig 1 Eßl. Musgewürz, 1 Teel. Anis, 1 Teel. Zimmt, 15 gr. Hirschhornsalz.
Der Honig wird mit dem Zucker aufgekocht. Nach dem Abkühlen untermischt man die Gewürze, das aufgelöste Hirschhornsalz, das Mehl und soviel Milch oder Wasser, daß sich der Teig ausrollen läßt. Er wird fingerdick auf das Blech aufgerollt, goldbraun gebacken und nach dem Backen sofort in längliche Streifen geschnitten.
Braune Knusperchen.
Man zerläßt 250 gr. Kunsthonig, 30 gr. Fett, gibt 100 gr. Zucker, ein Ei, eine Prise Salz, 1 Teel. voll gemischtes Pfefferkuchengewürz und 375 gr. gesiebtes Mehl dazu, sowie ein Backpulver. Man rollt den Teich, nachdem man ihn einige Stunden ruhen ließ, hünn aus, sticht ihn mit Ausstechformen aus und hackt die Kuchen bei Mittelhitze.
Honigkuchen.
IVs Pfd. Mehl, ^ Pfd. Kunsthonig, Va Pfd. Zucker, 14 Pfd. Marmelade, 1 Teel. Hirschhornsalz, 1 Teel. Pottasche zusammen in einer kleinen Tasse Bier aufgelöst, Pfefferkuchengewürz.
Der Honig wird mit der Marmelade und dem Zucker aufgekocht, wenn er erkaltet ist, rührt man das Mehl, die Gewürze und das Bier unterdie Masse, rollt fingerdick aus, sticht Formen aus und backt diese schnell.
Pfeffernüsse.
200 gr. Sirup oder Kunsthonig erwärmt mau, vermischt ihn mit 30 gr. zerlassenen Fett und 500 gr. Mehl, würzt mit gestoßenem Anis, Ingwer, Nelken und Zimmt und fügt 12 gr. in Wasser gelöste Pottasche daran. Aus den gegebenen Zutaten wird ein fester Teich geknetet, der 1—2 Tage an warmem Ort stehn muß' Er wird tüchtig durchgeknetet zu kleinen Bällchen geformt, diese auf ein gefettete» Blech gelegt und langsam gebacken.
Birneulebkucheu.
75 gr. eingemachte oder trocken, vorher weich geschmorte Birnen schneidet man möglichst klein» dann mischt man 300 gr. Mehl, 250 gr. Zucker, etwas Zimmt, Pimment, Karöomom, Mandelessenz und W Paket Backpulver zusammen, gibt die Birnenstückchen daran und fügt soviel Milch oder Birnensaft dazu, daß ein Teig entsteht, den Man fingerdick ausrollen kann. Er wird auf ein gefettetes Blech gelegt, gargebacken
ch gelegt, garge Blicke geschnitten.
und noch warm in längliche St
Mürbekuchen ohne Butter.
1 Eßl. Milch und Äv L Wasser werden mit 100 gr. Zucker aufgekocht, in die noch warme Flüssigkeit mengt man 30 gr. Mehl, 50 gr. Birnenstückchen oder Rosinen, 1/2 Paketchen Lebkuchengewürz, 1 Teelöffel Vanillien- zucker, Salz und zuletzt ^ P. Backpulver. Der Teig wird fingerdick aufgerollt auf gefettetem Blech bei mittlerer Hitze 15—90 Min. gebacken. Erkaltet schneidet man ihn in schmale Streifen.