Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. | fUD DEN XtCtS ^ßtSfCW : Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8. g
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Nr. 303
Sonnabend, den 28. Dezember
1918
Umtlifter Zeit
Bekanntmachung
betreffend die Entrichtung der Umsatzsteuer für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 1918.
Auf Grund des § 51 der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichteten gewerbetreibenden Personen, Gesellschaften und sonstigen Personenver- einigungen in den Landgemeinden des Kreises Hersfeld aufgefordert, die vorgeschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte im Jahre 1918 (füt die Zeit vom 1. August bis 81. Dezember 1918) bis spätestens Ende Januar 1919 dem unterzeichnetenUmsatzsteueramt schriftlich einzureichen oder die erforderlichen Angaben an Amtsstelle mündlich zu machen.
Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues sowie der Bergwerksbetrieb. Die Absicht der Gewtnnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Angehörige freier Berufe (Aerzte, Rechtsanwälte, Künstler usw.) sind nicht steuerpflichtig.
Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch oder -verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäufern gezahlt zu werden pflegt.
Von der allgemeinen Umsatzsteuer nach dem Satze von 6 v. T. sind diejenigen Personen usw. befreit, bei denen die Gesamtheit der Entgelte in einem Kalenderjahre nicht mehr als 8 000 Mark beträgt. Sie sind Häher zur ^tn^r^t^^1m$ T'^ta^^w^Ä pflichtet. Eine Mitteilung an das Umsatzsteueramt über die in Anspruch genommene Steuerfreiheit ist jedoch erwünscht.
Für die Lieferung von Luxusgegenständen besteht keine derartige Befreiung.
Die Nichteinreichung der Erklärung zieht eine Ordnungsstrafe bis zu 150 Mk. nach sich.
Das Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrichtige Angaben macht oder vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, mit einerGeldstrafe biszum 20fachen Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer. Kann dieser Steuerbetrag nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 100 Mark bis 100 000 Mark ein. Der Versuch ist strafbar.
Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung sind Vordrucke zu verwenden. Sie können bei dem unterzeichneten Umsatzsteueramt und den Ortsvorsteher« kostenlos entnommen werden.
Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der Entgelte verpflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zu einer Erklärung nicht zugegangen sind.
Die Abgabe der Erklärung kann im übrigen durch nötigenfalls zu wiederholende Geldstrafen erzwungen werden, unbeschadet der Befugnis des Umsatzsteueramts, die Veranlagung auf Grund schätzungsweiser Ermittlung vorzunehmen. J. W. No. 380.
Hersfeld, den 24. Dezember 1918.
Umsatzsteueramt für die Landgemeinden des Kreises Hersfeld. vonGrunelius.
Hersfeld, den 19. Dezember 1918.
Von dem Neichswirtschaftsamte ist zum Zwecke der Entlastung der Gemeinden, Polizeibehörden usw. versuchsweise angeordnet worden, daß künftig bei allen Rentenquittungen über monatliche Zahlungen nur einmal, alle Vierteljahre, eine Beglaubigung der Unterschriften, eine Lebens- oder Witwenschaftsbe- scheinigung gefordertet werden darf, und zwar für den letzten Monat jedes Vierteljahres. Das Gleiche gilt von der.die Beglaubigung ersetzenden Stempelung der Quittungen über Zulagen zu Renten.
Ich ersuche die Herren Ortsvorstände des Kreises in Zukunft hiernach zu verfahren.
Versicherungsamt.
Der Vorsitzende.
Belamtmachung.
Nr. F. R. 702/11. 18. K. R. A.
Im Auftrage des Demobilmachungsamts wird folgendes angeordnet:
In den Bekanntmachungen v r
1. über die Verwendung von Erdölpech und Oel vom 29. April 1915 (Neichs-Gesetzbl. S. 275),
2. Nr. Bst. I. 1854/8. 16. K. N. A., betreffend Be- fchlagnahme von Schmiermittoln vom 7. September
1916 (Deutscher Reichs- u. Staatsanzeiger Nr.211), 3. Nr. Bst. I. 100/9. 16. K- R. A., betreffend Be- stanöserhebung für Schmiermittel vom 22. September 1916,
4. betreffend: Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Mineralöle, Mineralerzeugnisse, Erdwachs und Kerzen vom 18. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 61),
5. betreffend: Aenderung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Mineralöle, Mineralölerzeugnisse, Erdwachs und Kerzen vom 18. Januar 1917. Vom 24. Februar 1917. (Reichs-Gesetzbl. S. 170),
6. über den Verkehr mit Bienenwachs vom 4. April 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 303),
7. über Beschlagnahme und Bestandserhebung von Generatorteer vom 22. Dezember 1917 ist an Stelle der Bezeichnung „Berliner Schmieröl- Gesellschaft m. b. H." oder „Kriegs-Schmieröl-Gesell- schaft m. b. H." die Bezeichnung zu setzen: Mineralöl- Versorgungs-Gesellschaft m. b. H.".
Berlin, den 24. November 1918.
Kriegs-Rohstoff-Abteilnug. W o l s f h ü g e l.
* H * Hersfeld, den 18. Dezember 1918.
Wird veröffentlicht.
Tgb. I. 13178. - Der Lanörat.
J. V.:
Fu n ke, Kreissekretär.
Hersfeld, den ?3. Dezember 1918.
Nach der Verordnung übe- die Gewährung von Zulagen aus der Invalidenversicherung vom 14. Dez. 1918 sollen zunächst für das Jahr 1919 auch die Altersrentenempfänger, soweit sie nU;t Ausländer sind, die sich im Auslande aufhalten, : ouatliche Zulagen von erhalten.
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besondere Zulagequittungen auszirstellen. Die Formulare zu den Zulagequittungen werden den Herren Ortsvorständen des Kreises in den nächsten Tagen zugehen und können bei diesen von den Rentenempfängern in Empfang genommen werden.
Zur Beglaubigung der Unterschrift auf den Zulagequittungen genügt das Dienstsiegel einer zur Führung "eines öffentlichen Dienstsiegels berechtigten Person.
Die Auszahlung der Zulagerenten erfolgt gleichzeitig mit den Hauptrenten. Es müssen also beide Quittungen, sowohl über die Hauptrente, als auch die über die Zulagerente, bei der zuständigen Postanstalt zusammen vorgelegt werden.
Die zunächst für das Jahr 1918 bewilligt gewesenen Zulagen an Juvaliden-Witwen- und Witwerrentenempfänger bleiben ebenfalls für 1919 bestehen. Die Zahlung erfolgt wie bisher.
Ich ersuche die Herrn Ortsvorstände des Kreises vorstehende Bestimmungen auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen und zur Kenntnis der in Betracht kommenden Rentenempfänger zu bringen.
Versicherungsamt.
Der Vorsitzende.
Tgb. V. No. 2463. J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Hersfeld, den 27. November 1918.
Im Kreise Hersfeld besteht ein
Arbeitsamt
in Hersfeld, Stift Nr. 11, welches unentgeltlich das Angebot und die Nachfrage an Arbeitskräften regeln. Sämtliche Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, welche Arbeitskräfte oder Arbeit suchen, werden gebeten, sich an das Arbeitsamt zu wenden nnd ihren Bedarf baldmöglichst anzumelden.
Der Landrat.
Tgb. Nr. I. 12490. I B.
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat.
* (Bezugsscheinfreier Ware darf wieder inseriert werden.) Bisher war es verboten, zu Zwecken des Wettbewerbes in Zeitungsanzeigen, insbesondere durch Bekanntmachungen in den Schaufenstern oder in sonstigen Geschäftsräumen auf die Bezugsscheinfreiheit oder die Bezugsschetnregelung hinzuweisen. Infolge der veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse und angesichts der nennenswerten Ausdehnung der Freiliste erscheint die Aufrechterhaltung dieses Verbots heute nicht mehr notwendig. Vom Reichswirtschaftsamt ist deshalb die Aufhebung des betreffenden § 11 a -er Webwaren-Berordnung verfügt worden.
):( Hersfeld, 28. Dezember. Heute morgen gegen 7.30 Uhr entstand in dem zur Zeit vom Militär als Wachraum benutzten Wartesaal der Kreisbahn Feuer. Die dort als Lagerstätte dienende Holzwolle war auf noch nicht festzustellende Weise in Brand geraten, wodurch sich starke Rauchwolken entwickelten. Das Feuer konnte alsbald gelöscht werden, so daß die alarmierte Feuerwehr nicht mehr in Tätigkeit zu treten brauchte. Der angerichtete Schaden ist gering.
MimlmsmckU.
Nach der Verordnung vom 19. d. M. haben die Wählerlisten vom 30. Dezember d. 3. ab 8 Tage lang zu Jedermanns Einsicht öffentlich auszuliegen.
Die Offenlegung der Listen für dieMimm- berechkraten in Aerssold erfolgt im Rathaussaal roBSrenFBeTSW^
Uhr, am Neujahrstag und Sonntag, den 5. 1. 19 von 9—12 Uhr).
Wer die Wählerlisten für unrichtig oder unvollständig hält, kann dies bis zum Ablauf der Auslegungsfrist, die bis einschl. 6. Januar k. Js. dauert, bei dem Magistrat schriftlich anzeigen oder zu Protokoll geben. Soweit die Richtigkeit seiner Behauptungen nicht offenkundig ist, hat er für sie Beweismittel zu erbringen.
Wir empfehlen für die Einsicht der Listen nicht die letzten Auslegungstage zu benutzen.
Hersfeld, den 27. Dezember 1918.
Der Magistrat.__________
Am 30. und 31. d. M. kommt auf Abschnitt 193 der allgemeinen Lebensmittelkarte
1 3-M.-KommWrot $6 50 Pfz. ohne Anrechnung auf die Brotkarte zum Verkauf. Den Verkauf haben die Bäckereien N. Hunstein, W. Reinhard, Carl Huth, Hermann Huth, Klausstraße, W. Hettler, Joh. Hettler, Joh. Jäger, I. Schmauch, Hermann Huth Ww., Fr. Pfeifer, U. H. Huth, Arndt und Muhl, sowie die KaufmannSgeschäfte Konsum-Verein, S. Rehn, I. H Otto und Fr. Weber übernommen. Vom 1. Januar ab ist freihändiger Verkauf gestattet.
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Alle Zahlungen bitten wir auf das Konto der Deutschnationalen Volkspartei bei der Firma L. Pfeiffer, Depositenkasse, Hersfeld zu leisten.
Geschäftsstelle: ßurggasse I.
Fernruf 209 und 66.
Versteigerungen
von Militärpferden auf dem Marktplatz zu HerSfeld finden wie folgt statt:
am 29. 12. von 11 bis 1 Uhr Mittags, am 2. 1. von 11 bis 1 Uhr Mittag» und am 3. 1. von 11 bis 1 Uhr Mittags.
Händler und Pferdeschlächter sind vom Verkauf ausgeschlossen.
Halfter sind vom Käufer mitzubrmgen.
Garnison-Kommando Sersfeld.