Hersfelder Tageblatt
Hersfelder Kreisblatt
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Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 2.10 Mark, durch die Post be- - $ zogen 2.52 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei : • Hersfeld. Für die Schriftleitung verantwortlich Franz Funk, Hersfeld. ■ •BBEBBBBBBBBBBMBBBBBBBBBBBBBOBBBBBfBaBBBBBBBäBBBBBBSBBBBBBBBBOBBKBBaaBBSBaBIBEBaBBBsS
Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 15 Pfennig, im i amtlichen Teile 25 Pfennig, Reklamen kosten die Zelle 40 Pfennig. | Erscheint jeden Wochentag nachmittags. — Fernsprecher Nr. 8.
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Nr. 49
Donnerstag, den 27. Februar
1919
Amtlicher Teil
Hersfeld, den 25. Februar 1919.
. Bekanntmachung.
Die Leitung der amtlichen Bezugsscheinausgabestelle 11 in Heringen hat vom 1. März ds. Js. ab Herr Lehrer Schnitzerling in Heringen ehrenamtlich übernommen.
Die Ausstellung der Bezugsscheine erfolgt von dem genannten Tage ab an jedem Dienstag, Donnerstag und Freitag nachmittags von 1 bis 6 Uhr in der Privatwohnung des Herrn Lehrer Schnitzerling.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher der zu dem Bezirk der Ausgabestelle gehörigen Ortschaften werden ersucht, dies wiederholt in ortsüblicher Weise
bekanntzumachen. Tgb. Nr. I. 1481.
Der Landrat.
J. B : Funk e', KreissekretO.
Hersfeld, den 21. Februar 1919.
Nach der Verordnung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung vom 9. Januar 1919 sind alle öffentlichen und privaten Betriebe, Bureaus und Verwaltungen verpflichtet, auf je 100 insgesamt vorhandene Beamte, Angestellte und Arbeiter ohne Unterschied des Geschlechts eine» schwer Kriegsbeschädigten zu beschäftigen. Bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind mehrere Betriebe, Bureaus und Verwaltungen desselben Arbeitgebers zusammen- zufassen.
Für die Landwirtschaft gilt das gleiche mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Zahl 100 die Zahl 50 tritt.
erfm
Bürgermeister. v zustellen, wieviel Personen die M Ge
meindebezirk liegenden Betriebe usw. im ganzen beschäftigen, wieviel schwer Kriegsbeschädigte und wieviel sonstige Kriegsbeschädigte sich darunter befinden.
Schwerbeschädigtste im Sinne der Verordnung sind alle Personen, die wegen einer Dienstbeschädigung eine Militärrente von 50 oder mehr vom Hundert der Vollrente beziehen.
Gleichzeitig ist anzugeben, wieviel schwer Kriegsbeschädigte und sonstige Kriegsbeschädigte im Gemeindebezirk wohnhaft find, die keine Beschäftigung haben, wobei die Art der Beschädigung zu vermerken ist. ' Die Berichte sind bis zum 5. März 1919 hierher
einzureichen. Nr. 813.
Kreisfürsorgeamt. m d n Grunelius.
Hersfeld, den 22. Februar 1919.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher erinnere ich daran, daß dem Herrn Ersten Staatsanwalt in Cassel bis zum 1. 3. 1919 gemäß meiner Verfügung vom 6. 1. 1904, 1 59 Kreisblatt Nr. 4/04 Bericht über i))e in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1918 gestorbenen, bestraften Personen zu erstatten ist. Fehlanzeige ist erforderlich.
Tgb Nr. I. 1764. Der Landrat.
F. V.:
Funke, Kreissokretär.
Bekanntmachung über Höchstpreise für Ferkel.
Auf Grund der Bekanntmachung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September 4. November 1915 und der dazu ergangenen preußischen Ausführungs^- anweisungen vom 6. Oktober 1915 und 19. Juli 1916 sowie auf Grund des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 und seiner Ergänzungen wird für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel folgendes angordnet:
8 1.
- Der Verkauf von Ferkeln darf nur nach Lebendgewicht erfolgen.
§ 2.
Beim Verkauf von Ferkeln durch den Viehhalter oder Züchter (ab Stall) darf der Pxets für das Pfund Lebendgewicht nicht übersteigen:
a) bei Tieren im Lebendgewicht bis 20 Pfd. 5,00 M. b) bei Tieren im Lebendgewicht von mehr
als 20 Pfd. bis 35 Pfd. . . . . . . . 4,00 M. c) bet Tieren im Lebendgewicht von nrehr
als 3i Pfd. bis 50 Pfd. ....... 3,50 M. § 3.
Beim Verkauf von Ferkeln durch den Viehhalter oder Züchter auf dem Markte oder durch Wiederver- käufer darf der Preis für das Pfund Lebendgewicht nicht übersteigen bei einem Lebendgewicht bis zu 20 Pfd. (§ 2a) 5,50 M. bei einem Lebendgewicht von mehr als 20 Pfd. bis.35 Pfd. (§ 2b) 4,40 M. und bei einem Lebendgewicht von mehr als 35 Pfd. bis 50 Pfd. (§ 2e) 3,80 Mark.
§ 4.
Die Besitzer von Ferkeln sind auf Erfordern der Gemeindebehörde verpflichtet, dieser über die Anzahl und das Alter der in ihrem Besitz befindlichen Ferkel Auskunft zu geben.
§ 5.
Die in den §§ 2 und 3 festgesetzten Höchstpreise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes vom 4. August 1914 und der dazu ergangenen ergänzenden und abändernden Bekanntmachungen und Verordnungen.
Höchstpreisüberschrettungen werden nach der Verordnung über Preistreiberei vom 8. Mai 1918 fR. G. B. S. 395) mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu zweihunderttausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
§ 6.
Zuwiderhandlungen gegen § 1 und § 4 dieser Bekanntmachung werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.
1 § 7.
Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. (A. 11. G. 1309. I. Ang)
Cassel, am 15. Februar 1919.
Der Regierungs-Präsident. gez. Graf v. Bernstorff.
*
*
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3-
Hersfeld, den 21. Februar 1919. Wird veröffentlicht.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
A. Nr. 2271. von Grunelius.
Hersfeld, den 22. Februar 1919.
Von der Reichsbank wird mitgeteilt, daß in zahlreichen Orten auf dem Lande von Händlern Reichsbanknoten zu 1000 und 100 Mk. mit nahmhaften Aufgeld (10—20%) aufgekauft werden.
^ui ucxuiii^i ^rwelvGMdMMUt Mtzt«r KkverM- los in der Absicht zu erfolgen, sie über Holland nach Belgien zu schmuggeln, wo sie als früheres Umlaufmittel unter der deutschen Besetzung jetzt den Besitzern von der belgischen Regierung zum Kurfe von 125 Frs. für 100 Mk. umgetauscht werden. Da dem Reiche die seinerzeit dort in Verkehr gesetzten Noten zur Einlösung und zwar durch Zahlung in Frankenwährung obliegt so erwächst ihm bei dem derzeitigen ungünstigen Valutastande ein erheblicher Verlust, während aüderer- seits die den Verschleiß der Noten betreibenden Händler in Holland für die ihnen mit Francs bezahlten deutschen Noten, bei deren Wiederum- wechselung in deutscher Währung beträchtliche Gewinne erzielen.
Das Publikum wird vor derartigen Händlern gewarnt. Nach der Verordnung vom 19. Dezember 1918 R. G. Bl. S. 1440 ist die Ueberbringung von nur 50 Mk. nach dem Auslande zulässig.
Tgb. No. !. 1474.
Der Landrat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Lauterbach, den 24. Februar 1919.
Am 4. März findet in Lauterbach Blitzenröderstratze, Vormittags 10 Uhr die Versteigerung von 54 zum Heeresdienst ungeeigneter Pferde statt.
Händler sind ausgeschlossen. Käufer müssen einen Ausweis der Bürgermeistereien oder Kreisämter mitbringen.
Leib-Dragouer-Regiment 24.
* • * *
. Hersfeld, den 24. Februar 1919?
Wird veröffentlicht. Tgb. Nr. i. 1932.
Der Landrat.
J. V-: Funkes Kreissekretär.
Bus der Heimat.
* lDie schlechte P o st v e r b i n d u n g mit unseren Kriegsgefangenen.) Die deutsche Waffeustillstandskomisstou teilt mit: Die. deutsche Unterkommission für Kriegsgefangene machte die Alliierten darauf aufmerksam, daß sich unbegreiflicherweise die Postverbindung mit den deutschen Kriegsgefangenen in Frankreich, England und Belgien von Tag zu Tag verschlechtete. Besonders in Frankreich seien in hohem Maße Sendungen der deutschen Gefangenen ausgeRieben. Im Baseler Postgebäude liegen, wie die Note besonders hervorhebt, seit Dezember 1918 fünftausend Säcke mit Lebensmittel und Liebesgabenpaketen des ausgehungerten deutschen Volkes an seine in französischer Kriegsgefansenschaft schmachtenden Söhne. Vergeblich seien die französischen Behörden um Gestellung von Güterwagen gebeten worden, damit die der Vernichtung preisgegebenen Lebensmittel endlich an die Adresse der sehnsüchtig Harrenden gelangen. Aber noch immer ist keine Antwort eingegangen. Der Briefverkehr mit den!
deutschen Kriegsgefangenen in Belgien stockt seit Beginn des Waffenstillstandes fast völlig. Aus England liege Nachricht vor, daß den Gefangenen seit Mitte Dezember weder Briefe noch Gelb, noch von Deutschland abgesandte Lebensrnittel ausgehändigt werden und daß den deutschen Gefangenen vielfach verboten wird, an ihre Angehörigen zu schreiben. Die Note ersucht, die mehrfach zugesagten Erleichterungen im Postverkehr so schnell wie möglich in die Tat umzusetzen.
Cassel, 25. Februar. Als letzten Teil der Lasseler Garnisontruppen ist am gestrigen Mittag die Grenzschutzabteilung des hiesigen Husarenregiments aus dem Krieg zurückgekehrt. Die in den Straßen angesammelte Bevölkerung bereitete den eingehenden Husaren, die in einer Stärke von 250 Mann mit klingenden Spiel und wehenden Standarten mit Blumen geschmückt, angerückt kamen einen freudigen Empfang. Die Abteilung hat in Litauen, Rußland, Ukraine, bei der Sicherung der deutschen Truppentransporte mitgewirkt, und bis zum Letzten tapfer ausgehalten, um den deutschen Rückzug zu decken.
StMmodtuiigtn der Sladttebördeii.
Am Freitag, den 28. d. MtS von 2 Uhr ab sollen in den städtischen Anlagen: Weinberg, Heuriogs, Alpen, Finstertal «nd am Wehneberg stoß 34 rm Hrmhch n. 1 WeidanWii«» mit zwei Feßmeter Mit öffentlich meistbietend gegen Barzahlung an Ort und Stelle verkauft werde».
Händler sind ausgeschlossen.
Donnerstag den 27. L., wird nachts von 8 Uhr an üas Wasserrohrnetz gespült werden. Dasselbe dauert ca. 4 Stunden; wir bitten vorher keine großen Vorräte abzuzapfen, da bestimmt am nächsten Morgen das Wasser normal läuft. Sämtliche Zapfstellen bitten wir von 8 Uhr Abd». geschlösse» zu halten. __
Holzkohlen
auch in größeren Mengen, können abgegeben werden.
Gas-, Elektrizitäs- und Wasserwerke • der Stadt Hersfeld.
Montag den 3. März 1919
nachmittags 2 Uhr
verkaufe ich im Gasthaus „Zur Lullusquelie“ zu Hersfeld nachstehend gebrauchte und gut erhaltene Gegenstände:
2 vollständige Kette«, 2 Steppdecken, 1 Sofa. 1 grotzer Diplomatenschreidttfch.
Kleiderschränke. 1 Wäscheschrank, Wasch- ttsche mit Marmorplatte. Spiegel. Tische. Stähle, 2 Küche« schränke. Küchengeräte, Porzellan «sw. Portieren und Tischdecke« öffentlich meistbietend gegen bare Zahlung. Besichtigung eine Stunde vor Beginn.
HerSfeld, den 26. Februar 1918.
Schandua,
vereideler Versteigerer.
BoIzoerRauf
am Donnerstag 6.6. März 6.35
in
vormittags von 10 Uhr ab der Gastwirtschaft Richardt zu WillingShai».
Eiche»: 14 rm Scheite und Knüppel.
Buche»: 850 rm Scheite und Knüppel, 40 rm Reis I. Cl., 1570 rm Reis III. Cl.
Holzhändler werden nicht zugelassen.
Frielingeu, den 25. Februar 1919.
von Baumbachsche Forstverwaltung:
Lichtenberg.