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Nr. 97
Dienstag, den 27. April 1826
76. Jahrgang
KonflWsff Minen und außen.
Aus politisch gut unterrichteten Kreisen wird uns geschrieben:
Zusammentritt des Reichstages, der Dienstag seine Arbeiten beginnt, Zusammentritt des A u s w ä r - -tigen Ausschusses — da weiß man, daß die Politk wieder Hochkonjunktur hat. Und um Beratungsstoff hochpolitischer Art ist weder der Auswärtige Ausschuß noch der Reichstag in Verlegenheit. Beratungsstoff außenpolitischer Art, Beratungsstoff aber auch innenpolitischer Art gibt es die Hülle und Fülle. Da ist zunächst das deutsch-russische Bündnis. Man wird viel darüber sprechen und debattieren, ob die außenpolitischen Wirkungen dieses Bündnisses, das am Sonntag in Moskau in auffallend feierlicher Form verkündet worden ist, nun als ein deutscher Erfolg zu buchen ist oder nicht. Es gibt Strömungen in Deutschland, die diesen Vertragsabschluß deswegen tadeln, weil er in London und Paris Mißtrauen gesät haben soll. Auf der anderen Seite werden von der parlamentarischen Opposition die Deutschnationalen diesen Vertragsabschluß billigen, weil dadurch ein besonderes Bedenken dieser Partei gegen die Entwicklung von Locarno imb Genf beseitigt wird: die einseitige Bindung nach dem Westen. Der Führer der Deutschnationalen, Graf W e st a r p, hatSonntag auf diesenPunkt hingewiesen. Es war von der Rechtsopposition immer betont worden, daß Locarno ebenso wie Genf uns aus Gedeih und Verderb dem Westen aushändigen würde. Durch den deutschrussischen Vertrag ist diese Besorgnis ausgeräumt worden und infolgedessen wird der Leiter der deutschen Außenpolitik, Dr. Stresemann, in diesem Punkte die Billigung auch seiner innenpolitischen Gegner finden.
Eine Billigung, die sich allerdings lediglich auf den deutsch-russischen Vertrag beschränkt. Die Gegnerschaft gegen die Locarnopolitik als solche hat nun soeben eine besonders bemerkenswerte Unterstützung gefunden. Das sind die Ausführungen, die der bayerische Ministerpräsident Held auf einer Tagung der Bayerischen Volkspartei in Regensburg gemacht hat und die sich sehr deutlich gegen die Locarnopolitik der Reichsregierung wenden. „Was wir bisher von Locarno erlebt baden, ist nur eine Kette von Enttäuschungen; das gilt besonders für Die Pfalz, wo ore Dinge eher noch schlechter geworden sind als sie es schon waren," sagte Held. Er ist sogar noch weitergegangen; er hat den Völkerbund als ein Instrument der Siegerstaaten bezeichnet, das den Zweck habe, uns an die Wand zu drücken. „Deutschland kann sich außerhalb des Völkerbundes viel stärker geltend machen, als es im Völkerbund möglich ist, und es ist eine Frage für sich, in die Völkerbundkommission hineinzu- gehen ohne zu wissen, welche Zuständigkeit diese Kommission hat," sagte Held und wendete sich schließlich gegen eine Westpolitik, die sich stimmungsgemäß antirussisch einstellen müsse; das Ganze ist also eine scharfe Kritik der offiziellen deutschen Reichspolitik. Damit ist ein innenpolitischer Konflikt geschaffen, der weit schärfer ist als jener, den die Rede Helds gegen die italienischen Übergriffe in Südtirol auslöste und der durch Dr. Stresemann im Reichstage ganz unverhüllt zugegeben wurde.
Bietet also die auswärtige Politik des Reiches Konfliktstoff genug, so ist natürlich die brennende Frage der Fürstenenteignung ein nicht minder schwerwiegender innenpolitische Konfliktstoff. Was der Rechtsausschuß schließlich zutage fördern wird, ist gänzlich ungewiß; die wenigen Tage, die bisher mit der Beratung des Koul- Promisses über die Fürstenabfindung verstrichen sind, haben schon gezeigt, daß diese Frage zu sehr weitgehenden innenpolitischen Umschichtungen führen könnte. Es ist gar nicht ausgeschlossen, daß der Kampf um diese Vorlage zu einer völligen Umstellung der Regierungskoalition führen kann. Man munkelt sogar schon von einer Reichstagsauflösung; doch scheint ein derartiges letztes Mittel wohl abhängig gemacht zu werden von dem Ausgang des Volksentscheides, der ja allein imstande ist, ein Bild von dem Ausgang einer solchen Auflösung zu machen.
Beides, außen- wie innenpolitische Probleme, find -natürlich auch wieder nicht getrennt zu betrachten. Eine andere Orientierung der deutschen Politik, innenpolitisch gesehen, würde natürlich auch wieder ohne eine außenpolitische Umstellung nicht zu denken sein. Die Basts, auf der das Kabinett Dr. Luther-Stresemann steht, ist so schmal, daß sie eine Erschütterung, wie sie durch die Rede Helds erfahren hat, unter Umständen nicht ertragen -könnte. Es ist wohl damit zu rechnen, daß Dr. L u t h e r, der immer größtes Gewicht auf Klärung der Situation zu legen pflegt, sehr bald auch jetzt wieder eine solche Klärung herbeiführen wird. Die Beziehungen, die von der Deutschen Volks Partei her zu den Deutschnationalen hinübergehen, sind gerade in letzter Zeit sehr stark betont worden; selbstverständlich ist das nicht ohne eine gewisse Absicht geschehen. Die Gegensätze der Regierungs- skoalition gegen die Linksopposition anderseits sind zweifellos sehr scharfe geworden; das beschrankt sich nicht bloß 'auf die angedeuteten innenpolitischen Probleme, sondern auch auf die Methoden — nicht das Ziel — unserer Außenpolitik. Die Luft ist also mit Konfliktstoffen geschwängert. Die Frage des Volksbegehrens über bte Aufwertung kommt noch hinzu, so daß es fast ein Verdienst wäre, wenn sich diese gespannte Lage recht schnell in einem reinigenden siLrlamentarischen Gewitter entlgdeu würde.
Deutsch-russischer Vertrag
Der Wortlaut des deutsch-russischen Vertrages.
Die deutsche Regierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, von dem Wunsche geleitet, alles zu tun, was zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens beitragen kann, und in der Überzeugung, daß das Interesse des deutschen Volkes und der Völker der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken eine stetige vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert, sind übereingekommen, die zwischen ihnen bestehenden freundschaftlichen Beziehungen durch einen besonderen Vertrag zu bekräftigen, und haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt: Die deutsche Regierung: den Reichsminister des Auswärtigen, Herrn Dr. Gustav Stresemann, die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken: den außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Herrn Nikolai Rikolajewitsch Krestinksi, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben.
Artikel 1.
Die Grundlage der Beziehungen zwischen Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bleibt der Vertrag von R a p a l l o.
Die deutsche Regierung und die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken werden in freundschaftlicher Fühlung miteinander bleibet-, um über alle ihre beiden Länder gemeinsam berührenden Fragen politischer und wirtschaftlicher Art eine Verständigung herbeizuführen.
Artikel 2.
Sollte einer der vertragschließenden Teile trotz friedlichen Verhaltens von einer dritten Macht oder von mehreren dritten Mächten angegriffen werden, so wird der andere vertrag- Snde Teil während der ganzen Dauer des Konflikts Neu- beobachten.
Artikel 3.
Sollte aus Anlaß eines Konfliktes der in Artikel 2 erwähnten Art oder auch zu einer Zeit, in der sich keiner der vertragschließenden Teile in kriegerischen Verwickelungen be- W^it. WUW. 4Q£i^-^-^ UrnÄmede geschloffen werden, gegen einen der vertragschließenden Teile einen wirtschaftlichen oder finanziellen Boykott zu verhängen, so wird sich der andere vertragschließende Teil einer solchen Koalition nicht anschließen.
Artikel 4.
Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen in Berlin ausgetauscht werden.
Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und gilt für die Dauer von fünf Jahren. Die beiden vertragschließenden Teile werden sich rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist über die weitere Gestaltung ihrer politischen Beziehungen verständigen.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet.
Ausgefertigt in doppelter Urschrift in Berlin am 24. April 1926.
(gez.) Stresemann.
(gez.) Krestinfli.
Gihung des Auswärtigen Ausschusses.
Ein Vortrag Dr. Stresemanns.
Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages trat Montag nachmittag untere dem Vorsitz des Abgeordneten Dr. H e r g t (Dtn.) zusammen. Der Ausschuß wies einen sehr starken Besuch der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder auf. Außerdem war Reichstagsprästdent L ö b e anwesend. Die Reichsregierung wurde durch den Reichsaußenministers Dr. S t r e s e m a n n und durch dön Reichsjustizminister Dr. M a r x vertreten. Mit dem Außenminister waren vom Auswärtigen Amt Staatssekretär Dr. von Schubert und Dr. Gauß erschienen. Von den einzelnen Ländern waren u. a. die Vertreter Bayerns, Württembergs, Badens anwesend. Auf der Tagesordnung des Ausschusies standen die deutsch-russischen Vertragsverhandlungen, die Völkerbundrat-Studienkommission, die Entwaffnungsfrage und die Freigabe des deutschen Eigentums in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Verhandlungen wurden von dem Außenminister Dr. Stresemann mit längeren Darlegungen eingeleitet. Die Verhandlungen des Ausschusses waren wie stets streng vertraulich.
Rußlands auswärtige Politik.
H Litwinow über den deutsch-russischen Vertrag.
In der Schlußsitzung des Zentralexekutivkomitees der Sowjetunion in Moskau kam der stellvertretende Volks- kommissar für auswärtige Angelegenheiten, Litwinow, nachdem er sich gegen den Völkerbund und gegen die Abrüstungskonferenz in Genf gewandt hatte, auf den Abschluß des deutsch-russischen Vertrages zu sprechen. Er führte hierbei aus:
Der deutsch-russische Vertrag beruht aus der Überzeugung der Regierungen beider Länder, daß es im Interesse beider Länder liest. die auf aesenseitiaem Ver
Amittcher Notenwechsel.
Das deutsche Schreiben.
Die deutsche Note nimmt Bezug auf die vorhergegangenen Verhandlungen und stellt dann fest, daß beide Regierungen von der Auffassung ausgegangen sind, daß der von ihnen in Artikel 1 Absatz 2 des Vertrages festgelegte Grundsatz der Verständigung über alle die beiden Länder gemeinsam berührenden Fragen politischer und wirtschaftlicher Art wesentlich zu der Erhaltung des allgemeinen Friedens beitragen wird. In diesem Sinne haben die beiden Regierungen auch die grundsätzlichen Fragen erörtert, die mit dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund zusammenhängen.
Die deutsche Regierung ist überzeugt, daß die Zugehörigkeit Deutschlands zum Völkerbund kein Hindernis für die freundschaftliche Entwicklung der Beziehungen zwischen Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bilden kann. Der Völkerbund ist seiner grundlegenden Idee nach zur friedlichen und gerechten Ausgleichung internationaler Gegensätze bestimmt. Die deutsche Regierung ist entschlossen, an der Verwirklichung dieser Idee nach Kräften mitzuarbeiten. Sollten dagegen, was die deutsche Regierung nicht annimmt, im Rahmen des Völkerbundes irgendwann etwa Bestrebungen hervortreten, die, im Widerspruch mit jener grundlegenden Friedensidee, einseitig gegen die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken gerichtet wären, so würde Deutschland derartigen Bestrebungen mit allem Nachdruck entgegenwirken.
Die deutsche Regierung geht davon aus, daß diese grundsätzliche Einstellung der deutschen Politik gegenüber der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken auch nicht durch die loyale Beobachtung der Verpflichtungen beeinträchtigt werden kann, die sich für Deutschland nach seinem Eintritt in den Völkerbund aus den Artikeln 16 und 17 der Völkerbundsatzung über das Sanktionsverfahren ergeben würden. Nach diesen Artikeln käme ein Sanktionsverfahren gegen die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, abgesehen von weiteren Voraussetzungen, nur dann in Betracht, wenn die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken einen Angriffskrieg gegen einen dritten Staat eröffnete.
Das Schreiben ist unterzeichnet von dem Reichsaußen- Minister Dr. Stresemann.
Der russische Botschafter Krestinski antwortet:
Beide Regierungen sind bei den Verhandlungen über den Vertrag und bei dessen Unterzeichnung übereinstimmend von der Auffassung ausgegangen, daß der von ihnen in Arttkel 1 Absatz 2 des Vertrages festgelegte Grundsatz der Verständigung über alle die beiden Länder gemeinsam berührenden Fragen politischer und wirtschaftlicher Art wesentlich zu der Erhaltung des allgemeinen Fridens beitragen wird. Jedenfalls werden sich d i e b e i d e n R e g i e r u n g e n b e i i h r e n Auseinandersetzungen der Notwendigkeit der Erhaltung des allgemeinen Friedens leiten lassen.
Um für die reibungslose Erledigung aller zwischen ihnen auftauchenden Fragen eine sichere Grundlage zu schaffen, halten die beiden Regierungen es für zweckmäßig, alsbald in Erörterungen über den Abschluß eines allgemeinen Vertrages zur friedlichen Lösung der zwischen den beiden Teilen etwa entstehenden Konflikte einzutreten, wobei insbesondere die Möglichkeiten des schiedsgerichtlichen Verfahrens und des Vergleichsverfahrens berücksichtigt werden sollen.
trauen beruhende Freundschaft stetig zu festigen. Der Vertrag enthält keine geheimen Klauseln und es bestehen keine geheimen Protokolle als Ergänzung zu ihm. Der Berliner Vertrag stellt lediglich eine Prä- zisierung des Vertrages von Rapallo bar,1 der seine Entstehung den freundschaftlichen Bestrebungen beider Länder, der Übereinstimmung ihrer Interessen und der gefährlichen außenpolitischen Lage verdankt, in welcher sich damals die beiden Länder befanden. Litwinow wies auf die im Gegensatz zu anderen Mächten von Rußland geführte Friedenspolitik hin und fuhr dann fort: Die von der europäischen Diplomatie und Presse kürzlich aufgeworfene Frage, ob der Berliner Vertrag im Widerspruch zum Geiste von Locarno stehe, ist eine Frage, die eher an Deutschland als an die Sowjetunion gerichtet ist. Diese braucht sich vor niemandem zu verantworten. Im übrigen hängt die Beantwortung dieser Frage rein objektiv davon ab, welchen Zweck man mit Locarno verfolgt.
Die Ausführungen Litwinows über den deutsch- russischen Vertrag, denen auch der deutsche Botschafter, Graf Brockdorff-Rantzau, beiwohnte, wurden von der Versammlung mit großem Beifall begleitet. Litwinow kam dann auf die Beziehungen Rußlands zu den anderen Großmächten zu sprechen. Er wies hierbei auf das Erstarken der Tendenzen zugunsten einer Verständigung mit der Sowjetunion indenVereinigtenStaaten hin. Weiter teilte Litwinow mit, daß Rußland eine Beilegung der Streitfragen mit England erstrebt. Was die Beziehungen Rußlands zu Polen betrifft, so verhindern nach Meinung Litwinows gewisse innere sowie fremde Einflüsse die politische und wirtschaftliche Verständigung mit diesem Lande, dessen Wirtschaftsnot den Sowjetmarkt dringend braucht. Die Erneuerung des polnisch-rumänischen Vertrages vermindert die Ver- ständigungsaussichten mit Polen. Gegenüber den Regierungen in China wird Rußland die Politik der Respektierung der Souveränitätsrechte des chinesischen Volkes weiterführen und zu Japan die sreundsMstliM» Be- ziestnngm weiter ausbauen. '