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Hersfelöer Tageblatt

flnzetgenpreis för die einspaltige Pefitzelk 15 Plq. die ReMamezelle 50 Pfg. (Grundsdirift Korpus). Bei Wiederholungen Wucblab. + Für die SorBt- leliung wantoorißcb Franz Funk in Bersfeld. Fernipredizr Dr. 6.

ssersfelöer Kreisblatt'

Amtlicher /tauiger für den kreis hersfeiS

Nr. 100

Freitag, den 30. April 1926

vsr Bezugspreis belrlgi dwA L« Pest bezogen moMifidi l.- M oüss&SegL Isfleil§0& für Bersfeld 1- Lk. bei freier Znfieises, Mb«!er

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Fante )ZP.

76. Jahrgang

Ein Wasserstrahl!

Auswärtige Diplomaten haben es in den letzten Jahren zu einem fast liebgewordenen Gebrauch gemacht, in ihrem Verhalten oder in Äußerungen Deutschland gegenüber eine gewisse, gelinde gesagt, Hemdärmlig- k e i t zu zeigen. Deutschland war eben der wehrlos ge­

erprä-

wordene Feind, dem gegenüber man glauben mochte, sich alles erlauben zu können, weil es ungestraft geschehen konnte. In allerletzter Zeit ist es etwas besser geworden, doch hat erst noch vor kurzem der Reichsaußenminister Dr. Stresemann in offener Reichstagssitzung auf ge­wisse tschechische Äußerungen hin einen Wasserstrahl nach Prag gerichtet. Auch dem französischen Minisb sidenten B r i a n d gegenüber hat neulich der deutsche Bot­schafter in Paris zum Ausdruck gebracht, daß gewisse Äußerung Briands in der Kammer deutscherseits zu- mindestens als Geschmacklosigkeit betrachtet werden. An- crkennenswerterweise hat Briand nicht gezögert, sich zu entschuldigen. Jetzt haben wir einen dritten Wasserstrahl loslassen müssen, nämlich nach B u k a r e st, wo die oben angedeutete Hemdärmligkeit ganz besonders beliebt zu

sein scheint. Der rumänische Gesandte in Paris mit dem blitzenden Namen D i a m a nd i hat sich nämlich bewogen gefühlt, einem Vertreter desMatin" gegenüber Deutsch­land als Doppelgesicht hinzustellen: das eine Gesicht lächelnd, Heiter und zum Westen gewandt, das andere for­dernd, rachsüchtig und dem russischen Staat zugekehrt. Daraufhin hat der deutsche Außenminister in Bukarest fein starkes Befremden ausgesprochen, daß jener Herr Diamandi so taktlos aus der gebotenen rumänischen diplo­matischen Reserve herausgetreten sei.

Wir haben uns im Lause der Jahre seit unserem Zusammenbruch vieles gefallen lassen und vieles gefallen lassen müssen. Aber wenn man jetzt so freundlich ist, uns in den erlauchten Kreis der Nationen aufzunehmen, die Den Völkerbund bilden, so werden wir uns eben jene Hemdärmligkeit nicht mehr gefallen lassen, sondern den

von allen Mächten erhoben werden kann. Und wenn man ihn uns versagt, dann bringen wir unseren Unwillen Darüber ganz offen zum Ausdruck. Rumänien selbst hat doch wirklich gar keine Veranlassung, uns gegenüber den Lehrmeister spielen zu wollen, denn solange liegt der Krieg schließlich immer noch nicht zurück, daß wir schon längst vergessen hätten, wie in schwerster Stunde dieses Land über uns hergefallen ist. Und daß Rumänien wegen seines beßarabischen Raubes, der übrigens lediglich von Frankreich und England anerkannt ist, mit Rußland auf mehr als gespanntem Fuße steht, darum bessere Be­ziehungen zwischen uns und der Sowjetrepublik sehr mißgünstig sieht, kann uns wenig kümmern. Und auch vas kann nicht gerade eine Entschuldigung für Herrn Di- mandi fein, daß nach einem alten Witzwort der Orient in Belgrad beginnt, Europa aufhört. Gerade jene Herren, sie allzugern die Hauptstadt ihres Landes als dasParis ses Balkans" bezeichnen, können noch manches von den Zebräuchen des Westens zulernen.

Die verschiedenen kalten Wasserstrahlen, die von Ber­lin aus bei derartigen Entgleisungen in letzter Zeit mehr­fach angewandt wurden, mögen aber auch für jene eine Lehre sein, die etwa glauben, daß sich Deutschland zum zweitenmal eine Behandlung gefallen lassen würde, wie man sie im März auf der Völkerbundtagung an- zuwenden beliebte. Versucht man es doch, so wird es vielleicht einen ganz dicken Wasserstrahl geben, der aus­reichend sein würde, um allerhand zu fein gesponnene Pläne und Absichten hinwegzuspülen.

Deutsche Kriegsgefangene in Cayenne?

Und im Kownoer Zuchthaus.

Die deutschnationale Reichstagsfraktion hat folgende Anfrage eingebracht: Nach brieflichen Nachrichten von Deutschen aus Paramaribo sollen sich noch etwa 100 deutsche Kriegsgefangene in der französischen V e r - brecherkolonieCayenne befinden. Die Franzosen sollen diese Kriegsgefangenen als Verbrecher bezeichnet haben. Auch im Zuchthaufe in Kowno werden noch wider­rechtlich neun deutsche Gefangene festgehalten. Wir fragen daher an: 1. Sind der Reichsregierung diese Tatsachen be­kannt? 2. Ist die Reichsregierung bereit, mit der fran­zösischen und der litauischen Regierung wegen Auslieferung der deutschen Gefangenen in Verbindung zu treten? 3. Ist die Regierung bereit, die Freilassung sämtlicher deutschen Gefangenen vor dem Eintritt in den Völkerbund zu fordern?

Von Regierungsseite ist vor einiger Zeit den immer wieder auftauchenden Gerüchten entgegengetreten wor­den, daß sich noch im Ausland irgendwo deutsche Kriegs­gefangene befinden. Immerhin wird die deutsche Re- Igierung guttun, auch diesen Hinweisen nachzugehen, um jede Beunruhigung in der Öffentlichkeit zu vermeiden.

Aufwertmgseniwms des Sparervundes.

' Einzweites Aufwertungsbegehren.

Der vom Sparerbund zum Volksbegehren eingereichte Gesetzentwurf des Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. B e st sieht für alle Arten von Aufwertungsansprüchen einen Normalsatz von fünfzig Prozent vor. Dieser kann zu-

Duell und Fürstenenteignung

Die Reichsiagsdebatten.

Die Beratung des D u e l l g e s e tz e s in der Don­nerstagsitzung des Reichstages veranlaßte eine Reihe von kurzen Parteierklärungen, ein löblicher Brauch, von dem nur die Sozialdemokraten, die Kommunisten und die Völ­kischen abwichen. Die kommunistischen Angriffe gegen den Reichspräsidentem riefen den Reichsjustizminister Marx auf den Plan, der die Person des Reichsober­hauptes mit dem ganzen Kabinett deckte. Das Gesetz wird dann gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Kommu­nisten und Völkischen angenommen. Die Fortsetzung der Beratung der Fürstenenteignung findet kaum noch Interesse. Die Situation ist geklärt. Mit juristischer Ge­wandtheit verteidigte der sozialdemokratische Münchener Rechtsanwalt Sänger die Enteignungsforderung. Zu Tumulten kommt es, als er den Deutschnationalen die Schuld an dem frühen Tode E b e r t s zuschiebt. Es gibt Ordnungsrufe und die Erregung dauert an, als der Deutschnationale S ch u l tz zur Antwort das Wort er­griff. Nach zweistündiger Beratung tritt mit Rücksicht auf die stattfindenden Fraktionssitzungen die Vertagung ein. Der neue Zentrumsantrag zu der Frage wird dem Rechts­ausschuß überwiesen. *

Sitzungsbericht.

CB. Berlin, 29. April.

(191. Sitzung.)

Das Haus beriet zuerst in zweiter Lesung den Gesetz­entwurf über die

Bestrafung von Duellvergehen.

Der Rechtsausschutz hat unter Ablehnung eines weitergehen­den soziäldemokratischen Antrags der Regierungsvorlage zu-

einen Sieg der

Wonach bei Duellvergehen neben den bisherigen Strafen aus Verlust der bekleideten öffentlichen Ämter und bei Soldaten auf Lösung des Dienstverhältnisses erkannt werden kann, in besonders schweren Fällen erkannt werden muß. Entsprechend soll auch das Gesetz zur Vereinfachung des Militärstraftechtes geändert werden.

Abg. Landsberg (Soz.) erklärte die jetzige Vorlage als einen Sieg der Duellanhänger. Der Reichstag dürfe sich in seinen Beschlüssen nicht dadurch beeinflussen lassen, daß Reichs­kanzler und Reichspräsident für den Fall der Aufrechterhaltung des ursprünglichen Beschlusses mit der Amtsniederlegung ge­droht haben sollen.

Abg. Graf Meerveldt (Dtn.) gab für die Deutschnationalen die Erklärung ab, daß sie dem Gesetzentwurf zustimmen würden, weil er eine wesentliche Verbesserung darstelle gegenüber dem ursprünglichen Reichstagsbeschlutz zum Militärstrafrecht.

Abg. von Gusrard (Ztr.) erklärte, der in der Regierungs­

vorlage enthaltenen Milderung stände das Zentrum nicht ohne Bedenken gegenüber. Immerhin bedeute aber dieses Gesetz einen Fortschritt. Das Zentrum werde ihm zustimmen, um einer sonst unüberwindlichen politischen Schwierigkeit Rech­nung zu tragen.

Abg. Dr. Scholz (D. VP.) meinte, seine Freunde hätten den Reichstagsbeschluß zum Militärstrafrecht als ein Ausnahme­recht bedauert, demgegenüber sei die jetzige Vorlage ein Fort­schritt.

Abg. Dr. Haas (Dem.) äußerte, seine Partei würde der Vorlage zustimmen, weil sie in der jetzigen schweren Zeit

gunsten des Schuldners vermindert, aber auch zugunsten des Gläubigers je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen erhöht werden. Der Geldwert des Umwertungsgesetzes wird nicht nach dem Dollärkurs, sondern nach der in­neren Kaufkraft der Mark errechnet. Der Zins­anspruch des Gläubigers betrügt von 1925 ab drei, von 1926 vier und von 1927 ab fünf Prozent. Auch bei Pfand­briefen, Sparguthaben usw. soll der Mindestsatz fünfzig Prozent des Goldmarkwertes betragen. Für Errechnung des Goldwertes bei Hypotheken ist der Tag des notariellen Vertrags, nicht der Grundbucheintragung maßgebend. Für Ansprüche, die ohne Vorbehalt seitens des Gläubigers in entwertetem Papier getilgt wurden, wird die Rückwir­kung bis 1. Januar 1919 ausgedehnt. Bei Jnflations- Hauskäufen ist der barbezahlte Teil des Kaufpreises rück­wirkend nach gleichen Grundsätzen umzuwerten. Wenn der Goldwert unter zehn Prozent des Vorkriegswertes liegt, hat der Verkäufer ein Rückkaufsrecht. Auch bei Ablösung der Anleihen soll der Normalsatz fünfzig Prozent betragen.

Srfoig derpanserLuffsahrtverhaildluMN

Aufhebung der hemmendenBegriffsbestimmungen"

Nach Mitteilungen aus Paris stehen die dort geführten deutsch-französischen Luftfahrtverhandlungen unmittelbar vor dem Abschluß. Der deutschen Delegation ist es ge­lungen, die hemmenden Begriffsbestimmungen, die bis­her der deutschen Luftfahrt auferlegt waren, zu beseitigen. Die Gegenseite hat sich darauf beschränkt, daß in dem jetzt abzuschließenden Vertrage lediglich noch einmal wieder­holt wird, daß, wie der Versailler Vertrag Vorsicht, keine Flugzeuge gebaut werden dürfen, die lediglich zu Kriegszwecken Verwendung fmben könnten. Gleich­falls hat Deutschland, wieder in der Linie der Bestim- mungen des Versailler Vertrages und ohne damit neue Konzessionen zu machen, zugesichert, daß die Reichswehr selbständig keine Flieger ausbildet. Wenn man von diesen

wegen Dieser veryaumsmaßrg untergeordneten Frage nicht eine innere Krise entstehen lassen wolle. .

Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) machte den Vorbehalt, seine Fraktion werde der Vorlage nur zustimmen in der Erwartung, daß die Gerichte den Begriff der besonders schweren Fälle, in denen aus Dienstentlassung erkannt werden müsse, nicht zu

eng faßten.

Abg. Dr. Rosenberg (Komm.) bekämpfte d,e Vorlage und meinte, Reichspräsident Hindenburg hätte sein Veto zum

erstenmal eingelegt zugunsten eines verrotteten Systems.

Reichsjustizminister Marx legte Verwahrung ein gegen

Reichsjustizminister Marx legte Verwahrung diese Angriffe auf den Reichspräsidenten. Diese , pflichtgemäßen Erwägungen aus verfassungsrechtlichen denken dem ersten Reichstagsbeschluß die Unterschrist weigert. Das gesamte Reichskabinett übernehme dafür die

Dieser hätte nach agsrechtlichen Be-

antwortung. , .

Abg. von Ramin (Völk.) trat für den Zweckampf ein, fein Verbot würde der Gewissensfreiheit widersprechen.

Damit schloß die Aussprache und die Vorlage wurde in zweiter und darauf auch in dritter Lesung gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Kommunisten und Völkischen angenom­men. Darauf begann die Weiterberatung des

GesetzeniWurfss über die Fürsteftenteignung.

Abg. Sänger (Soz.) meinte, Bayerns Protest gegen die Fürstenenteignung könne wenig Eindruck machen, denn unter seinen letzten Regierungen habe Bayern bewußt und plan­mäßig Felonie gegen das Reich betrieben. Die Rede des Zentrumsvertreters werde bei den Zentrumsarbeitern wenig Beifall finden. Unter großer Unruhe der Rechten machte der Redner die Hetze der deutschnationalen Presse verantwortlich für den frühen Tod des Reichspräsidenten Ebert.

Abg. Schultz-Bromberg (Dtn.) erklärte unter großer Unruhe der Linken, er müsse die Schmähungen und Verleumdungen der Hohenzollern mit größtem Nachdruck zurückweisen. Ohne ihre Arbeit würden die Männer der Linken, heute gar nicht im Reichstage sitzen können. (Lautes Gelächter links.) Der Redner bezeichnete den Zentrumsantrag und den Antrag der ^Mffch-N- MK- *£««ij<i!feiÄ^^ tragte aber ihre Überweisung an den Rechtsausschuß.

Darauf wurde die Verhandlung abgebrochen und auf Freitag nachmittag vertagt.

Der SemMimgMMag des Zentrums

Die Zentrumsfraktion des Reichstages hat, um aus der völlig verfahrenen politischen Situation einen Aus­weg zu zeigen, einen neuen Gesetzentwurf über die Aus­einandersetzung mit den Fürstenhäusern ausgearbeitet, der zur weiteren Beratung dem Rechtsausschuß des Reichs­tages überwiesen worden ist. Nach diesem Gesetzentwurf soll für alle nicht erledigten Streitigkeiten zwischen den deutschen Ländern und den ehemals regierenden Fürsten ein besonderes Gericht eingesetzt werden, in dem Laienrichter maßgebend mitwirken sollen. Als Privateigentum des Fürstenhauses oder seiner Mitglieder soll ohne Rücksicht aus ergangene Urteile nur das gelten, was sie erweislich auf Grund eines Privatrechtstitels er­worben haben. Zivillisten und ähnliche Renten sollen künftig fortfallen, bei Aufwertungsansprüchen sollen die Fürstenhäuser nicht besser gestellt werden als andere Staatsbürger. In parlamentarischen Kreisen vertritt man die Ansicht, daß dieser Gesetzentwurf wenig Aussicht auf Erfolg hat.

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durch den Versailler Vertrag vorgesehenen militärischen Einschränkungen absieht, so sann man feststellen, daß in kurzer Zeit die deutsche Luftfahrt von allen bisherigen Fesseln frei werden wird, und daß ihr damit Gelegenheit gegeben ist, unbeschränkt in den Wettbewerb mit den übrigen Ländern zu treten. ...

Eme französische Demarche?

Die in Paris erscheinende ZeitungBolontö" meldet, daß man am Quai d'Orfay sich entschieden habe, von der Reichsregierung präzise schriftliche Aufklä­rung über den deutsch-russischen Vertrag zu fordern und daß man mündliche vage Mitteilungen nicht als befrie­digend erachten werde. Mehr als die Verpflichtung der militärischen und wirtschaftlichen Neutralität, die Deutsch­land Rußland gegenüber eingenommen habe, seien es zwei Punkte, die die offiziellen französischen Kreise interessieren: die systematische, Rußland günstige Aktion, die das Reich innerhalb des Völkerbundrats in Genf aus- zuüben verspreche, und die deutsche Auslegung des Ar­tikels 16 des Völkerbundstatuts.

Im übrigen setzt die französische Rechtspresse ihre An­griffe gegen den Abschluß des Berliner Vertrages fort. DerMatin" vertritt die Ansicht, daß der Völkerbund, wenn ihm Deutschland erst angehören werde, völlig ohn­mächtig sein werde. Eine ähnliche Meinung vertritt auch derTemps", der häufig als Sprachrohr der Regierung benutzt wird.

Preußischss' LaNdiag.

(161. Sitzung.). tt. Berlin, 29. April.

Nachdem gestern die Einzelberatung des Landwirtschasts- etats zu Ende geführt worden war, überwres das Haus heute den Notetat für 1926 und eine iozialdemokratticke Aniraae über