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Hersfelöer Tageblatt

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Reisfelder Kreisblatt"

Amtlicher Mazeiser für den Kreis Hersfelö

Der Bezugspreis betrügt durch die Pol! bezogen inonaiHdi L (Dk., ausscblieBl. Bestellgeld, für Bersfeld 1. Mk. bei freier Zustellung, Abholer .80 lsil. * Druck und Verlag von buarolg Funks Bnchdrucfcerel in ßersfeld, RlltaMed des VDZV.

Nr. 153 <M« W)

Sonnabend, den 3. Juli 1926

76. Jahrgang

Das FürstenabfindungSgeseh zurückgerogen

Eingreifen kes ReichspraMenlen.

Hindenburgs Brief an den Kanzler.

Die ungemein schwierige Lage, in der die deutsche Innenpolitik im Verlauf der Auseinandersetzungen über die Fürstenabfindung geraten war und die sich geradezu als ein Chaos darstellte, hat den Reichspräsidenten von Hindenburg im letzten Augenblick vor einer anscheinend drohenden Katastrophe veranlaßt, persönlich einzugreifen. Der Reichspräsident richtete Freitag früh an den Reichs­kanzler das folgende Schreiben:

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Ich höre, daß das Kabinett angesichts des zu er­wartenden Scheiterns der Gesetzesvorlage über die ver- mögensrechtliche Auseinandersetzung mit den Fürsten­häusern über die Frage der Auflösung des Reichstages und die des Rücktritts der Reichsregierung berät. Ich möchte Ihnen hierzu meine Auffassung dahin kundtun, daß ich mich zu einer Auflösung des Reichs­tages aus innen- wie außenpolitischen Gründen zurzeit nicht entschließen könnte, und daß ich aus denselben Gründen auch einen Rücktritt der Reichsregierung für untunlich erachte. Ich bitte Sie, Herr Reichs­kanzler, wie die anderen Herren der Reichsregierung, daher, von dem Gedanken einer Demission Abstand zu nehmen.

Mit der Versicherung meiner vorzüglichen Hoch­achtung bin ich Ihr sehr ergebener

gez. v. Hindenbur g." *

Die entscheidende MZchsLagssihung.

o. Berlin, 2. Juli.

. die Stille nach der wenigstens die Öffentlichkeit überraschenden ^rllaruug ML^iMsWM M LtMobLtuaL^ nie Regierung ziehe das von ihr vorgelegte Kompromiß­gesetz zurück, sie selber bleibe aber auf dem Posten, tönte vas von einem deutschnationalen Abgeordneten ins Haus geschleuderte Wort des Mephistopheles:Ein großer Auf­wand schmählich ist vertan!" Das Zitat liegt nahe, wenn man bedenkt, daß nunmehr alle Debatten, alle Kom- sromißvorschläge, alle Rechtsuntersuchungen, Volksbegeh­ren, Volksentscheid und alles, was drum und dran hängt, mit einem Schlage in das Nichts gefegt sind. Der Kreis­lauf ist vollendet und man steht genau am Anfang. Eine Erledigung der Fürstenabfindungsfrage ist durch alle Be­mühungen nicht erreicht worden, und nichts von allem ist ibriggeblieben als die Erkenntnis der Unzulänglichkeit. Wird nun der Kampf von vorne beginnen oder werden sie Gegner auf einem für beide Teile aussichtsreicheren Loden Frieden schließen? Das ist die Frage der Zukunft.

Im Reichstage war es schon vor den Erklärungen der beiden großen Flügelparteien durch den Mund des deutsch- rationalen Führers Grafen Westarp und des sozial- semokratischen Abgeordneten Wels bekannt, daß an eine Auflösung des Reichstages nicht zu denken sei, ebenso wenig an den Rücktritt der Regierung. Reichskanz­ler Marx zog die Folgerung aus der ablehnenden Hal­tung der beiden ausschlaggebenden Parteien: der Kom- oromißvorschlag habe keine Aussicht auf Annahme, des­halb zöge die Regierung ihn z u r ü ck. Dann aber wies ;r hin auf das Schreiben des Reichspräsidenten o. Hindenburg, der vor einer Kabinettskrise sowohl wie vor einer Reichstagsauflösung dringend warne. Also habe die Regierung von beidem abgesehen. Das war s e r Höhepunkt des Tages.

Was noch folgte, der Mißtrauensantrag der Kom­munisten, ihr abgelehnter Wunsch auf sofortige Abstim­mung, die zum Teil erregten, zum Teil drastischen gegen­seitigen Liebenswürdigkeiten, konnte kaum noch fesseln. Die Herren Graf Westarp und Wels hatten vorher -in gutes Quantum an Apostrophierungen zu hören be- kommen und mehrmals hatte der Präsident Ord- nungsrufe verteilen müssen. Doch das war jetzj vergessen in Eile wurde noch das Sperrgesetz für die Fürstenvermögen bis zum 31. Dezember 1926 in dritter Lesung angenommen, auf welche Verlängerung der Reichskanzler bekanntlich kein Gewicht mehr legt dann begab man sich in die Wandelhalle, um die ereignisvollen Vorgänge weiter zu diskutieren, während einige besonders pflichteifrige Volksboten drinnen im diesmal fommer- heißen Saal sich mit der Erledigung der weiteren noch in Ellenlange vorliegenden Beratungsgegenstände ab- mühte»^'

s

Sitzungsbericht.

(223. Sitzung.) 0L. Berlin, 2. Juli.

Bei starker Besetzung des Sitzungssaales und der Tri­bünen eröffnet Präsident Löbe die Sitzung. Sämtliche Mn- glieder der Regierung mit Ausnahme des Reuchswehrrmmsters Dr. Geßler sind anwesend. . _

... , Aus der Tagesordnung, steht die dritte, Beratung des

Reichsregierung und Reichstag bleiben

Gesetzentwurfs über die Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern.

Die Ablehnung der Sozialdemokraien.

Abg. Wels (Soz.) gab bei der Eröffnung der allgemeinen Aussprache eine Erklärung der Sozialdemokraten ab. Darin wird darauf hingewiesen, daß die Sozialdemokraten vor 1923 eine landesgesetzliche Regelung der Abfindungssrage beantragt hatten und daß dieser Antrag, ebenso wie der spätere Antrag Koch-Weser, keine Annahtne gesunden habe. Die unverschämten Ansprüche der Fürsten hatten dazu geführt, daß eine ungeheure Welle der Empörung durch das Volk ging. (Lärm rechts und Rufe:Eine künliche Welle! Frechheit!") So wurde der

Müller-Franken,

Gesetzentwurf geboren, der dem Votksvegeyrsn zugrunse-iag. (Abg. Kube sVölk.)j:Eine Mißgeburt!") Zehn Tage vor dem Volksentscheid habe Abg. von Guörard im Namen der Regierungsparteien eine gesetzliche Regelung der Abfin­dungsfrage zugesagt, die dem Volksempfinden und der Ge­rechtigkeit entsprechen sollte. Dieses Versprechen sei von den Regierungsparteien nicht eingelöst worden. (Lebhafter Wider­spruch bei den Regierungsparteien.) Aus all diesen Gründen lehnt deshalb die sozialdemokratische Fraktion das Gesetz ab. Das Scheitern der Vorlage in diesem Stadium entbindet die Regierung und die Regierungsparteien nicht von ihren feier­lichen Zusagen. Eine andere Lösung ist notwendig. Sie kann nach dem vollständigen Versagen dieses Reichstages nur von einem neuenReichstag geschaffen werden. Die Sozialdemokratie fordert daher die sofortige Verlängerung des Sperrgesetzes und die Auflösung des Reichstages.

Bereitwilligkeit der Deutschnationalen.

Abg. Graf von Westarp (Dtn.) erklärte, der ganze häßliche Streit der letzten Zeit wäre vermieden worden, wenn die preußische Regierung und die preußischen Regierungsparteien zu ihren Worten gestanden hätten. (Unruhe links.) Von den Demokraten sei mit ihremAntrag Koch-Weser" störend in die

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Graf Westarp, der Führer der Deutschnationalen.

ruhige Entwicklung der Dinge eingegriffen worden. Die Deutschnationalen seien auch jetzt bereit, zusammen mit den Regierungsparteien eine Lösung zu schaffen in der Weise, daß die noch nicht erledigten u§ = einandersetzungsPrage:n von einem Sondergericht in freier, nicht durch das Gesetz bestimmter Rechtsbindung ent­schieden werden. So könnte mit einfacher Mehrheit ein Gesetz angenommen werden, aus dem jene Bestimmungen entfernt sind, die den Verfestsungsgrundsätzen von Eigentum und Rechtsgleichheit widersprechen. Nachdem die Regie- rungsvarteien. auch diesen Vorschlag abgelehnt hätten, bliebe

der deutschnationalen Reichstagsfraktion nur die Ablehnung der Vorlage übrig. (Lebhafter Beifall bei den Deutschnacko- nalen, Pfeifen und Zischen links.)

Reichskanzler Dr. Marx

gab sodann folgende Erklärung ab: '

Die Reichsregierung legt auf die Weckerberatung des Gesetzentwurfes keinen Wert mehr und zieht den Gesetz­entwurf zurück.

Die Regierung sieht sich zu ihrem lebhaftesten Bedauern der Tatsache gegenüber, daß der Reichstag bisher nicht imstande gewesen ist, die außerordentlich wichtige und das Volk in allen seinen Teilen aufregende Frage der Auseinandersetzung zwi­schen den Ländern und den ehemaligen Fürstengeschlechtern gesetzgeberisch zu lösen. Sie erwartete auf das bestimmteste, daß der vorliegende Entwurf aus den in ihm liegenden ge­wichtigen sachlichen Gründen doch schließlich mit Zwei­drittelmehrheit Gesetz würde. Falls diese Erwartung infolge des Verhaltens nur einer der Flügelparteien sich nicht erfüllt hätte, hätte das Kabinett einstimmig beschlossen, vo m Herrn Reichspräsidenten die Auslösung des Reichstages zu erbitten. Nachdem aber beide Flügelparteien gegen die Annahme des Gesetzentwurfes ge­stimmt haben, kann eine Auslösung des Reichstages keine Klärung mehr bringen. Das Kabinett hat ferner die Frage der Demission eingehend erörtert und war zu dem Ent­schluß gekommen, dem Reichspräsidenten die Ämter zur Ver­fügung zu stellen. Von diesem Entschluß hat die Re,chsreg,e- rung mit Rücksicht auf den ihr zugegangenen dringenden Wunsch des Herrn Reichspräsidenten Abstand genommen, der aus innen- und außenpolitischen Gründen einen Rücktritt der Reichsregierung für untunlich erachtet. Die Relchsregrerung kann ihrerseits die Initiative zur Regelung der Frage im Wege der ordentlchen Gesetzgebung nur dann wieder ergreifen, wenn die politische Lage die parlamentarischen Voraussetzun- gen dafür schafft.

Die Regierungserklärung wurde von den Kommunisten mit lautem Gelächter ausgenommen. Präsident Lobe er­klärte, daß durch die Zurückziehung der Vorlage die Wecker­beratung erledigt sei. (Von rechts kam der Ruf:Ein großer Aufwand schmählich ward vertan'.") Abg. Stöcker (Komm.) 1 nahm das Wort zur Tagesordnung, richtete aber unter großem Reckten allgemeine Angriffe gegen die Regierung wegen ihrer Hattim'ä*»W^ MlEE des Präsidenten Löbe, zur Tagesordnung zu sprechen, beantragte Abg. Stöcker, auf die Tagesordnung der Sitzung ein kom- munist i s ch es Mißtrauensvotum gegen die Regierung zu setzen. Dieser Antrag scheiterte aber an dem Widerspruch der Rechten.

Verlängerung des Sperrgesetzes.

Darauf wurde in namentlicher Abstimmung bei 97 Ent­haltungen das Sperrgesetz mit 17 Nein- und 333 Jastimmen angenommen. Präsident Löbe stellte nach der Abstimmung fest, daß hierbei die verfassungsmäßige Mehrheit zustande gekom­men sei.

Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs zur Ände­rung des

Reichsmietengesetzes.

Die Vorlage enthält in der Ausschuhfassung u. a. die Bestim­mung, daß für bauliche Veränderungen, die nach dem 15. Juli 1926 mit Zustimmung der Mehrheit der beteiligten Mieter vor­genommen sind und die den Gebrauchswert erhöhen, aber nicht Jnstandsetzungsarbeiten sind, vom Vermieter die zur Ver­zinsung und Tilgung des dazu erforderlichen Kapitals nötigen Beiträge auf die Mieter umgelegt werden können. Die Vor­lage wurde nach Ablehnung von Abänderungsanträgen der Wirtschaftlichen Vereinigung und der Deutschnationalen in zweiter und dritter Beratung angenommen.

Abg. Dr. Schreiber (Ztr.) begründete dann einen von den Parteien mit Ausnahme der Kommunisten und Völkischen ein­gebrachten Antrag, der die Einsetzung eines angemessenen Be­trages in den Rachtragshaushalt 1926 zur Förderung der be­absichtigten Reichskün st Woche fordert.

Der Antrag wurde angenommen.

Zu verschiedenen Anträgen zugunsten der Erwerbslosen, vor allem der älteren Angestellten, hat der Sozialpolitische Ausschutz eine Reihe von Entschließungen vorgelegt. Von der Regierung ist inzwischen eine Vorlage eingegangen, die der Reichsarbeitsminister begründete, wonach ein mindestens fünf Jahre in einem Betriebe beschäftigter, über 40 Jahre alter Angestellter nur mit mindestens drei Monaten Frist für einen Monatsschluß gekündigt werden darf, wenn nicht eine Ablösung der Frist dMch Vse ^sprechenden Abgangsentschä- digung eittüM -t---

DeutsWationales Miativgesetz

zur Fürstenabfindung.

. Berlin. Die deutschnationale Reichstagsfraktion beabsich- ckgt zur Frage der Fürstenabfindung mit einem Jnitiativgesetz Hervorzutreten, das im Herbst beraten werden könnte. In diesem Jnitiativgesetz will die deutschnationale Fraktion fol­gende Punkte festhalten: 1. Es soll ein Reichssondergericht zur Regelung der Fürstenfrage eingesetzt werden, nach dem Vor­schlag des Regierungsentwurfs mit vier Laienrichtern. 2. Die Zuständigkeit des Reichssondergerichtes soll nach den Bestim­mungen des Regierungsentwurfes geregetl werden. 3. Das Reichssondergericht soll unstrittiges Privateigentum von un­strittigem Staatseigentum trennen. 4. Der übrigbleibende Rest kann nach billigem Ermessen verteilt werden, wobei die Ablage des Volkes und eine angemessene Lebenshaltung der dürften maßgebend sein sollen. 5. Die Aufwertungssrage soll nach dem Aufwertungsgesetz geregelt werden.