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HersfelöerTageblatt

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/imtkcherMnZeiger für den Kreis HersfelS j.?"'-°"^"'^^'°-^^

mit den Beilagen: Heimatschollen / Illustriertes Anterhaltungsblatt / Nach Feierabend / Herb und Scholle / Anterhaltung und Wissen Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.

Nr. 236

Freitag, den S. Oktober 1926

76. Jahrgang

Wen lind das

Vergleich mit den Hohenzollern.

fibcr den von beiden Seiten jetzt Unterzeichnerin neuer Vertragsentwurf zur Regelung der BesitzvcchNturffe zwischen dem Staat Preußen und der früheren Äöntgs- samilie wird noch amtlich gemeldet:

Zwischen der preußischen Staatsregierung, vertreten durch den Finanzminister, und den Bevollmächtigten der Hauptlinie und der Nebenlinie des Hauses Hohenzollern wurde am 6. Oktober abends ein Abänderungs- und ein Zusatzvertrag zu dem Vertrage vom 12. Oktober 1925 ab­geschlossen.

Es werden dann im einzelnen die Änderungen gegen­über den: vorjährigen Vertragsentwurf aufgesührt. Die H a u p t l i n i e der Hohenzollern gibt auf die Schlösser und Gärten Bellevue, Babelsberg, Königswusterhausen mit Inventar, mehrere Nutzgrundstücke, Güter und Forsten im Umfang von 90 000 Morgen. Als Barentschädigung erhält die Hauptlinie 15 Millionen Mark statt wie früher vorgesehen 30 Millionen.

Die Nebenlinien (Karl- und Albrechtlinie), die nach dem vorjährigen Vertrage ihren gesamten Grundbesitz behielten, geben nunmehr dem Staat insgesamt 47 000 Morgen, und zwar die Albrechtlinie 20 000, die Karllinie 27 000 Morgen ab.

Diese Vereinbarungen entsprechen den Bestimmungen des sog. Kompromißgesetzentwurfes der Reichsregie- r u n g nach dem Beschluß des Reichstages in der zweiten Lesung. Die Hauptlinie hätte nach diesem Entwurf vor­aussichtlich 200 000 Morgen Land und Forsten und eine Barentschädignng von 67 Millionen Mark erhalten. Die Hauptlinie behält nach dem Abänderungsvertrage 250 000

überlässt aber zum Ausgleich das. Mehr dem staat Schloß und Park Bellevue. Da M nun 15 Millionen in bar erhält, überläßt sie zum Ausgleich dem Staat Schloß und Park Babelsberg mit Inventar und die erwähnten Nutzgrundstücke.

Was an Preußen fällt.

Von dem gesamten beschlagnahmten Vermögen ver­bleiben dem Staat: die Kronschlösser mit dem historische» Mobiliar und den Gärten, einschließlich Bellevue und Labelsberg, die Kunstwerke in den Berliner Museen und sie Schackgalerie in München, die Kroninsignien, die Ver­fügung über das Hohenzollernmuseum, die Hausbiblio- thck und das Hausarchiv nach Maßgabe besonderer Be- stimmungen, die Theater mit dein Theaterfundus, rund 250 000 Morgen Land und Forst, fast sämtliche Haus- zrundstücke tu Berlin und in Potsdam und die Kronfidei- kommißrente.

Der Abänderungs- und Zusatzvertrag soll unverzüg­lich dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt werden.

*

Die Abfindung.

Zu dem erzielten Vergleich wird uns von parlamen­tarischer Seite geschrieben:

Schon einmal war, im Oktober 1925, ein derartiger Vergleich abgeschlossen worden, der aber schließlich von Regierungsseite im Hinblick auf die R e i ch s r e g e l u n g zurückgezogen wurde. Damals wollte das frühere Königshaus auf allen staatlichen wie auf den als zweifelhaft" bezeichneten Besitz im Gesamtbetrag von rund 570 Millionen Mark verzichten, dazu auf einen Teil des Privatbesitzes, besonders auch an Kunstschätzen, in

Thoiry vor dem Auswärtigen Ausschuß.

Ein Referat Dr. Stresemanns.

Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages trat unter dem Vorsitz des Abg. Hergt (Dtn.) zusammen. Am Ein­gänge der Beratungen stellte der Vorsitzende fest, daß sich aus Genf und Thoiry neue Aufgaben für die weiteren Arbeiten des Auswärtigen Ausschusses ergäben.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Siresemann be­handelte in ausführlichen Darlegungen die allgcmcin- politische Situation nach der Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund und den Verhandlungen in Genf und Thoiry. Die damit zusammenhängenden Spezialfragen finanzieller und wirtschaftlicher Natur können nach Mit­teilung des Ministers erst gründlich erörtert werden, wenn die Vorbereitung in dieser Hinsicht durch Fortsetzung der schwebenden Verhandlung weiter vorgeschritten sein werde, was voraussichtlich in kürzester Frist der Fall sein werde. Es wurde daraufhin eine besondere Sitzung des Ausschusses für die zweite Hälfte des Monats in Aus­sicht genommen.

An die Rede des Reichsministers des Auswärtigen schloß sich eine längere Aussprache. Abg. G r a s W e st a r p (Dtn.) wies dringend darauf hin, daß Deutich­land in finanzieller Hinsicht mit der größten Vorsicht operieren müsse, da es als verarmtes Land keine größere Belastung tragen könne. Nach ihm nahm Abg. Dr. D e r n b u r g (Dem.) das Wort, der die auswärtige

HihtWlerihm

einem weiteren Betrag von rund 300 Millionen. Zuge­sprochen wurden ihm durch den Staat an Land- und Forstbesitz etwa 42 Millionen, an Nutzgrundstücken, Schlössern und Gärten etwa 90 Millionen, Kapitalien und sonstige Werte mit 18 Millionen und schließlich eine Barabfindung für Verzicht aus die Privatbesitztümer mit 67 Millionen. Die Schlösser Bellevue, Babelsberg und das Palais des alten Kaisers Wilhelm stellten allein einen Wehrbeitragswert" von über 70 Millionen dar, an wirk­lichen Ertragsobjekten blieben 85 Millionen.

An Landbesitz erhält die Hauptlinie der Hohenzollern jetzt nach dem neuen Abkommen 250 000 Morgen statt 200 000, weil sie auf Schloß Bellevue verzichtet; die beiden Nebenlinien haben jetzt auf zusammen 47 000 Morgen verzichtet, erhalten gegen früher 180 000 Morgen also nur noch 133 000. Bei einem ersten noch früher, nämlich 1920 abgeschlossenen Vergleich sollte das ganze Haus ins­gesamt 510 000 Morgen erhalten, jetzt nur noch 383 000. Damals hatte der Finanzminister Dr. Südekum eine Barabfindung von 30 Millionen bewilligt, jetzt beträgt diese 15 Millionen gegenüber 67 Millionen des zweiten Vergleichs; dafür erhält aber der Staat Schloß und Park Babelsberg sowie Grundstücke in Potsdam und Berlin, die 1925 noch dem Hohenzollernhause zugesprochen worden waren. Bellevue und Babelsberg gehen also jetzt in Staatsbesitz über, nicht aber das Kaifer-Wilhelm- Palais Unter den Linden in Berlin, das vom ehemaligen Königshaus aus Gründen der Tradition nicht hingegeben wurde. Es wird aber wie schon bisher Museum bleiben und der Staat hat ein Vorkaufsrecht auf das Palais.

Die Rechtslage ist nun so, daß zwar ein Reichs- g e s c tz über die Fürstenabfindung theoretisch diesen Ver­gleich umstoßen könnte, ebenso wie ja beabsichtigt war, frühere Gerichtsentscheidungen für ungültig zu erklären. Wahrscheinlich wird beides tu einem RKueurwnrp oer, Reichsregierung vermieden, besonders, da auch die preußische Regierung von der Erwägung ausging, lieber auf Ansprüche zu verzichten, die das vorausgesehene Reichssondergericht doch abgelehnt hätte. Dadurch würden besonders die Streitfragen Ols und Flatow-Krojanke end­gültig aus der Welt geräumt sein. Es soll endlich Schluß gemacht werden mit diesem Streit, der zu so äußerst un­erquicklichen Auseinandersetzungen geführt hat, eine zwei­malige Volksbefragung erzwäng und viel des Häßlichen ausrührte. Einerseits hat sich gegenüber dem zweiten Vergleich das Hohenzollernhaus jetzt zu weiterem Nach- geben entschlossen; aber auch der Preußische Staat hat Interesse daran, daß endlich eine Klärung der Rechtslage eintritt. Immer ist ein Vergleich besser als ein Prozeß und es würden viele Prozesse geworden sein! Dabei ist der Vergleich für den Staat nicht alsmager" zu bezeich­nen: was die Hohenzollern behalten, wäre als unzweifel­haftes Privateigentum zu betrachten.

Der allergrößte Teil jener Frage, die im Füh;ahr und Sommer dieses Jahres die Gemüter so heftig bewegte und zu überaus ernsthaften innerpolitischen Folgen führte, Die Frage der Fürstenabfindung, soll jetzt aus der Welt geschafft werden durch den Vergleich, den der Beauf­tragte des Hohenzollernhauses, Herr v. Berg, und der preußische Finanz mini st er vorbehaltlich der Genehmigung des Preußischen Landtages abgeschlossen haben. An dieser Genehmigung ist kaum zu zweifeln, da Die Deutsch nationalen, wie von gut unterrichteter Stelle mitgeteilt wird, den Vergleich ebenfalls annehmen werden und von den Sozialdemokraten eine direkte Ab- lehnung nicht zu erwarten ist, eine solche am Endresultat auch nichts ändern würde.

Politik der Reichsregierung billigte. Für die Sozial­demokraten sprach der Abg. Müller-Franken der Reichs­regierung die Zustimmung zu ihrer Haltung in der aus­wärtigen Politik aus. Dasselbe taten für das Zentrum Abg. Kaas und für die Deutsche Volkspartei Abg. Dauch. Nach mehrstündiger Beratung vertagte sich der Ausschuß auf den 8. Oktober zur Besprechung der Germers- h e i m e r Vorgänge.

Der ruffisch-liiauische Berimg.

Der Inhalt des Abkommens.

Aus der MoskauerJswestija" erfährt man jetzt den Inhalt des Ende September abgeschlosfenen russisch-litau­ischen Freundschaftsvertrages, der in den letzten Tagen die europäische Öffentlichkeit stark beschäftigt hat. Die Sowjetunion und die Litauische Republik verpflichten sich danach gegenseitig, unter allen Umständen die Souveräni­tät und die territoriale Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Gegenseite zu achten. Jede der beiden vertragschließenden Seiten verpflichtet sich weiterhin, sich aller« ggressiven Handlungen gegenüber der anderen Seite zu enthalten. Sollte eine der vertrag­schließenden Seiten ungeachtet ihres friedfertigen Verhal­tens von einer oder von mehreren dritten Mächten ange­griffen werden, so verpflichtet sich die andere der vertrag­schließenden Seiten, die eine oder die mehreren dritten Mächte in ihrem Kampf gegen die überfallene vertrag­

schließende Seite nicht zu unterstützen. Wenn dritte Mächte untereinander ein politisches Abkommen treffen, dessen Spitze gegen eine der vertragschließenden Seiten gerichtet ist, wird die andere vertragschließende Seite einer solchen Koalition nicht beitreten. Sollte es zwischen den beiden vertragschließenden Seiten zu einem Konflikte kommen, so erklären sich beide Seiten mit der Ernennung einer Schlichtungskommission einverstanden, wenn es nicht gelungen sein sollte, den Konflikt auf diplo- inatischem Wege beizulegen.

Der Vertrag enthält zwei Anhänge, und zwar er­klärt im ersten Litauen, daß es seinen Verpflichtun­gen gegenüber dem Völkerbund treu bleibe; von dieser Erklärung nimmt Rußland Kenntnis. Im zweiten Anhang wird festgesetzt, daß dasjenige Abkom­men, das zwischen Polen und Litauen eines Tages be­züglich ihrer Grenze geschlossen wird, von Sowjetruß­land automatisch bestätigt werden wird.

Die Angelegenheit Seeckt.

Der Reichskanzler beim Reichspräsidenten.

Die Entscheidung des Reichspräsidenten über das Ab­schiedsgesuch des Generalobersten von Seeckt steht unmittel- bar bevor. Der Reichskanzler ist nach Berlin zurückgekehrt und hat sich mit dem Reichspräsidenten in Verbindung gesetzt. Wie versichert wird, hat sich das gesamte Reichs- kabinett mit Dr. Geßler solidarifch erklärt, so daß nicht daran zu zweifeln ist, daß der Reichspräsident das Ab­schiedsgesuch des Generals von Seeckt aenehmiaen wird.

General Reinhardt.

Als aussichtsreichster Kandidat, Nachfolger Seeckts zu werden, wird General Reinhardt genannt, der Führer des Gruppenkommandos II in Kassel ist. Daneben werden die Namen der Generale v. Haack, Hasse und Heye genannt.

*

Ein Koburger Prinz in der Reichswehr

Wie verlautet, ist Erbprinz Johann Leopold von Sachsen-Koburg und Gotha als Offiziersanwärter in das Reichswehr-Infanterieregiment Nr. 14 eingetreten. Prinz Johann Leopold hat sich zu der gesetzlich vorgesehenen Dienstzeit in der Reichswehr verpflichtet.

Preußischer Landtag.

(203. Sitzung.) tt. Berlin, 7. Oktober.

In zweiter und dritter Beratung wird der Gesetzentwurf ltber Bereitstellung von weiteren Staatsmitteln zur Urbar­machung von staatlichen Mooren in den Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein angenommen in der Aus- Ichußfassung, wonach zunächst nur 2,3 Millionen bereitgestellt werden sollen. Es folgt die zweite Lesung der Vorlage betr. Bewilligung von

10 Millionen Mark Zwischenkredite für Rentengutsgründungen bei der Preußischen Staatsbank.

Nachdem Abg. Weißermel (Dnat.) die Vorlage namens des Ausschusses zur Annahme empfohlen hat, befürwortet Abg. Schuling (Ztr.) die Annahme eines Antrages seiner Partei, wonach eine Million Mark Kredit für Zwecke der Niers-Ge- nossenschaft bereitgestellt werden sollen.

In der Debatte begründet Abg. Boos (Dtn.) einen Antrag zugunsten der Flüchtlingssiedler. Abg. Meineke (Dem.) stimmte der Vorlage zu, ebenso Abg. Stcudel (D. Vp.), Abg. Meericke (Komm.) lehnte sie ab. Dann entwickeln sich längere Auseinandersetzungen über die richtige Form der Flüchtlings­fürsorge.

Die Vorlage wird angenommen und auch in dritter Lesung verabschiedet. Dann beginnt die Besprechung über die zahlreich vorliegenden Anträge zur

Erwerbslosigkeit und deren Einschränkung.

Verbunden wird damit die Behandlung der großen Anfrage der Sozialdemokratie über die Stillegung der ZecheVer­einigte Margarethe" in Sölde. Ein Regierungsvertreter er­klärt dazu, die Prüfung durch einen Sonderkommissar habe ergeben, daß die Angaben des Stumm-Konzerns über die Gründe zur Stillegung nicht zutreffen.

Abg. Rüster (Dtn.) fordert, daß die Reichsregierung das Gesetz über die Erwerbslosenversicherung baldigst vorlegen möge.

Abg. Harsch (Ztr.) verbreitet sich über das Kanalprojekt AachenRhein.

Dann wird die Beratung abgebrochen und das Haus Der« tagt stich <wf Morgen. ------------- ---------- ------