Hersfelöer Tageblatt
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Hersfelder Kreisblatt
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Nr. 262
Montag, den S. November 1926
76. Jahrgang
Mussolinis neue didluturische Befugnisse
Um-ildmig des italiemscheoMmetls
Mussolini auch Innenminister.
Der italienische Ministerrat hat tiefgreifende Maß- nahmen beschlossen, um die Gegner des faschistischen Re- gimes noch schärfer als bisher bekämpfen zu können. Ihnen werden beim Vorgehen gegen das jetzige Regierungssystem schwere Zuchthausstrafen ange- droht und auch die Todesstrafe ist für viele Verbrechen in Aussicht genommen. Um die Innenpolitik mehr als bisher schon zu leiten, hat Mussolini selbst das Innenministerium und damit die Verantwortung für den neuen extremen Kurs des Faschismus übernommen. Um seine Mitarbeiter frei wählen zu können, vollzog er eine durchgreifende Umstellung des Kabinetts, die mit dem Rücktritt des Kolonialministers di Scalea und dem Rücktritt von 11 Unterstaatssekretären eingeleitet wurde. Der UnterstKatsfekretär für Inneres ist jetzt Graf Suardo, der bisherige Innenminister übernimmt den Posten des Kolonialministers.
Neun Anhänger extremer Parteien wurden verhaftet, als sie im Begriff waren, ohne Paß die französische Grenze zu überschreiten. „Messaggero" sagt, es sei nicht ausgeschlossen, daß diese neun Verhafteten in einem Zu- sammenhang mit dem Attentat in Bologna ständen.
Beschlösse des faschistischen Großrats.
Der Große Rat der Faschistischen Partei hielt unter Vorsitz Mussolinis eine Sitzung ab. Er faßte den Beschluß, daß alle Repressalien gegen die Gegner aufzuhören hätten. Ferner wurde eine scharfe Anwendung der neuen Gesetze und Maßregeln zur Ver -» t e i d i a u n g d e s Regime s beschlossen. Der Großrat beMuerte die Ausschreitungen gegen einige fremde Konsulate, obwohl sie von nichtfaschistischen Elementen begangen seien, und forderte die Provinzleitungen auf, von einer Ausstellung von Proskriptionslisten und eigener Geheimpolizei abzusehen. Schließlich wurde noch beschlossen, die Reinigungsaktion in der Partei mit aller Kraft fort- zusetzen.
Verschärfter Kurs.
Mussolini geht aufs Ganze. Die Übernahme des italienischen Innenministeriums durch ihn persönlich, so daß er jetzt wirklich alle wichtigen Ministerien in seiner Hand vereinigt, vor allem aber die g e s e tz l i ch e n Maßnahmen, die getroffen werden sollen, lassen an größter Schärfe nichts mehr zu wünschen übrig. Alle Pässe, die vor dem 9. November ausgestellt sind, werden für ungültig erklärt; wer das Land ohne Paß zu verlassen versucht, wer anderen bei solchen Versuchen hilft, verfällt > schwerer Strafe. Rücksichtslos wird gegen die letzten Reste der Opposition vorgegangen. Alle antifaschistischen Zeitungen werden auf unbestimmte Zeit unterdrückt. A u s- gelöst werden alle Parteien und Organisationen, die „reaktionäre" Ziele verfolgen, d. h. also antifaschistische. Wer offen danach trachtet, mit Gewalt die soziale, wirtschaftliche oder nationale Ordnung, so wie sie augenblicklich besteht, abzuändern, verfällt dem Zwangsaufenthalt. Die faschistische Uniform wird durch schwere Strafen gegen unberechtigtes Tragen geschützt und bei jedem Legionskommando wird zur Durchführung all dieser Maßnahmen eine besondere Polizei eingerichtet.
Die Todes st rafe wird wieder eingeführt auf Attentate gegen das Königshaus und den Ministerpräsidenten, auch Todesstrafe auf Bedrohung der Unabhängigkeit des Staates und Gefährdung seiner Einheit; Todesstrafe auf Verrat von politischen und militärischen Geheimnissen, auf Aufreizung zum Aufstand, Teilnahme an einem solchen. Verabredung für eine von diesen Taten unterliegt einer Zuchthausstrafe bis zu 30 Jahren, wer dazu auffordert oder derartige Dinge verteidigt, unterliegt einer Zuchthausstrafe bis zu 15 Jahren. Zuchthausstrafe liegt auch auf Neubildung aufgelöster Verbände, auf die Verbreitung „falscher, übertriebener oder tendenziöser Nachrichten über die innere Lage des Staates", auf Entfaltung einer Tätigkeit, die „den Nationalinteressen schädlich ist". Natürlich gehört dazu Vermögenskonfiskation und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Wer im Ausland sich gegen diese Bestimmungen vergeht, wird ebenso bestraft, als wenn er dies in Italien selbst tut. Sonder- gerichte unter Vorsitz eines Militärs werden zur Aburteilung eingesetzt.
Es ist gar nicht zu bezweifeln, daß diese Vorschläge Gesetzeskraft erhalten und daß sie als Standrecht proklamiert werden. Es gibt in der neuesten Geschichte, selbst in Kriegszeiten, nirgends derartige Bestimmungen, sieht man etwa von der Sowjetrepublik in den vergangenen Jahren ab. Mussolini geht also wirklich aufs Ganze, doch picht bloß mit direkter Gewalt, sondern er hat es auch verstanden, mit List seinen ins Ausland geflüchteten Gegnern einen schweren Schlag zu versetzen.
Da ist der FallRicciottiGaribaldi, des Enkels des begabten italienischen Freiheitskämpfers. Er ist uns
Deutschen nicht ganz unbekannt, denn zu einer Zeit, als Italien noch gar nicht im Krieg gegen uns stand, hat er ein Freikorps von Garibaldianern hinübergeführt nach Frankreich. Das paßt zur Familie; hat doch auch der Großvater 1870 gegen uns gefochten unter Bourbaki, dem Befehlshaber der Südarmee, der dann durch den preußischen General Werder im Februar 1871 zum Übertritt in die Schweiz gezwungen wurde. Der alte Garibaldi hat gegen uns gekämpft, obwohl wir seinem Heimatland 1866 Venetien verschafften und die Einigung Italiens durch den Krieg mit Frankreich erst ermöglichten. Man denkt an das Wort von B i s m a r ck, hoffentlich werde es gelingen, Garibaldi gefangenzunehmen, um ihn dann, in einen Käfig gesteckt, in Deutschland herumzufahren mit der Aufschrift: „Das ist italienische Dankbarkeit!" Ricciotti, der Enkel, hat uns im Kriege nicht viel geschadet; dafür offenbar seinen Geldbeutel, für den er außerordentlich besorgt ist, bei dieser Gelegenheit recht straff gefüllt. Er war Gegner Mussolinis und entwich aus Italien, gebärdete sich in Südfrankreich als ein derart wilder Antifaschist, daß er dort als das Haupt für die italienischen Flüchtlinge betrachtet wurde. Jetzt hat sich plötzlich herausgestellt, daß er sich von Mussolini hat b e st e ch e n lassen und seinen Anhängern gegenüber den Verräter spielte. Fürsorglich hat ihn die französische Polizei in Schutzhaft genommen, damit er nicht das Opfer der so schmählich Getäuschten wird.
Mussolini geht aufs Ganze; er weiß, daß seine Gegner unerbittlich sind, nicht ohne seine eigene Schuld. Ob aber die Übersteigerung dieser Gewaltmethode ihn und fein Werk schützen werden, kann nur die Zukunft lehren.
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Die italienisch-französische Spannung.
Der italienische Unterstaatssekretär des Auswärtigen, Grandr, hat Havas zufolge dem französischen Botschafter in Rom, der erneut vorstellig geworden ist, um nochmals gegen die italienisch-französischen Zwischenfälle zu protestieren, einige Erklärungen abgegeben, aus denen sich u. a. ergibt: In Tripolis ist es der Polizei gelungen, die Angehörigen der Miliz zu identifizieren, die an den franzosenfeindlichen Kundgebungen teil- genommen haben, und besonders die fünf Faschisten, die in das französische Konsulat eindrangen. Die Schuldigen sollen ebenso wie die Zivilpersonen, von denen sie aufgereizt worden sind, und ebenso wie die Offiziere der Kara- binreri, die das Konsulat zu bewachen hatten, bestraft werden. Die gleichen Maßnahmen fallen zur Sühnung der Zwischenfälle in Benghasi ergriffen werden, sobald die eingeleitete Untersuchung beendet ist. Was die Vorgänge von Ventimiglia betrifft, fo ist es nach der gleichen Havasmeldung wahrscheinlich, daß die Frage des internationalen Bahnhofs Gegenstand von Besprechungen zwischen den beiden Regierungen sein wird.
Der oft von der französischen Regierung als Sprau-roh, benutzte „Temps" bespricht die Übernahme des italienischer M-.nisteriums des Innern durch Mussolini und in Verbindung damit auch den Fall Garibaldi. Er schreibt: Wenn italienische Behörden, die von dem Ministerium des Innern abhängen, Irrtümer oder Fehler begehen, die zu e r n st e r innen- und außenpolitischen Zwischenfäller Anlaß geben, wird man nunmehr unzweifelhaft wissen, das die Verantwortlichkeit des Duce direkt engagiert ist Das kann eine ernste Lage im Gefolge haben. Man darf aber hoffen, daß die Kontrolle Mussolinis ziemlich streng sein wird, so daß sich keine Zwischenfälle mehr ereignen können, über die die öffentliche Meinung Frankreichs sich mit Reckst erregen kann, und die, wenn die Wachsamkeit der französischen Polizei einmal versagen sollte, tragische Folgen nach sich ziehen könnten. Die Untersuchung, die über das katalanische Komplott und die Angelegenheit Ricciotti Garibaldi eingeleitet wurde, wird volle Klarheit über die Bedingungen schaffen, unter denen auf frauzösischem Boden die nicht zu duldende Intervention eines Beamten der italienischen Polizei möglich geworden ist, und in welchem Maße italienische Einflüsse und Unterstützungen dunkler Herkunft dazu beigetragen haben, auf französischem Boden das katalanische Komplott zu organisieren, das, wenn es hätte durchgeführt werden können, ohne Zweifel die guten Beziehungen zwischen Paris und Madrid hätte stören müssen. Das sind Tatsachen, über die man e r n st l i ch n a ch d e n k e n muß um so mehr, als die Zwischen- fätte von Ventimiglia, Tripolis und Benghasi erneut beweisen, wie Berichte der italienischen Presse über die angebliche Duldsamkeit der französischen Behörden gegenüber Gegnern des faschistischen Regimes, die nach Frankreich geflüchtet sind, d i e öffentliche Meinung in Italien irresühren. Jenseits der Alpen muß viel getan werden, um die Atmosphäre ernstlich zu reinigen. Man darf auch hoffen, daß Mussolini den Umtrieben gewisser faschistischer. Elemente ein Ende bereitet, die ihn offenbar über das Ziel hinaustreiben wollen, das er selbst der Innen- unb Außenpolitik Italiens gesetzt hat.
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Mussolini Chef der politischen Polizei.
Massenverhastungen im ganzen Lande.
Laut „Popolo d'Jtalia" wird Mussolini neben dem Kommando der nationalen faschistischen Miliz auch den
Posten des Chefs der neu zu schaffenden politischen Polizei übernehmen.
Inzwischen sind in Italien weitere Massenverhaftun- gen erfolgt. Wie „Tribuna" aus Ancona berichtet, wurden dort etwa 100 Kommunisten und Anarchisten ver- I)astet. Auch in Stradella sind nach „Giornale d'Jtalia" mehrere Kommunisten zum Teil mit ihren Familien verhaftet worden. Wie letztgenannte Zeitung weiter mitteilt, ist in Piemont das Erscheinen von weiteren drei Zeitungen und Zeitschriften verboten worden. — Ein neuer Erlaß der Polizei schreibt vor, daß jeder Hausportier einen besonderen Ausweis der Polizei besitzen muß. Außerdem muß künftig jeder italienische Staatsbürger einen polizeilichen Ausweis besitzen, damit er sich jederzeit auf Wunsch ausweisen kann.
Deutsch-französisches Saarabkommen.
Langfristige Regelung der wirtschaftlichsn Beziehungen.
Im Auswärtigen Amt in Berlin ist eine deutsch-französische Vereinbarung über den Austausch von Erzeugnissen einiger deutscher und saarländischer Industrien gezeichnet worden. Die Vereinbarung soll der saarländischen und der deutschen Industrie, besonders der eisenschasfe.nden und der eisenbearbeiten- d e n Industrie die Möglichkeit bieten, ihre natürlichen Absatzgebiete zu beliefern. Diese Vereinbarung ergänzt das am 5. August 1926 zwischen Deutschland und Frankreich abgeschlossene Abkommen über den Warenaustausch zwischen Deutschland und dem Saargebiet und bietet zusammen mit diesem eine zwar nicht vollständige, aber doch weitgehende Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und dem Saargebiet. Das Abkommen tritt, wenn es von den gesetzgebenden Körperschaften ratifiziert worden ist, mit dem 1. Dezember 1926 in Kraft und läuft bis zum 31. März 1927.
eines deutfH-sranzvsischen Handelsabkommens beizumessen ist, so ist, wie offiziös betont wird, sein Zustandekommen doch ein Zeichen für das gemeinsame Bestreben der deutschen und der französischen Regierung, ihre wirtschaftlichen Beziehungen vertraglich zu regeln. Obwohl sich die deutschfranzösischen Verhandlungen der letzten Tage nur auf dieses Abkommen beschränkt haben, sind die Unterhändler der Überzeugung, daß die voraussichtlich Anfang nächsten Jahres wieder aufzunehmenden Verhandlungen über eine l a n g f r i st i g e Regelung der deutsch-französischen wirtschaftlichen Beziehungen von diesem Abschluß günstig beeinflußt werden, und daß es dem allgemeinen Bestreben der beiden Delegationen gelingen wird, auch auf diesem Gebiet eine die Interessen der beiden Länder befriedigende Lösung zu finden.
Der Reichspräsident im Berliner Rathaus.
Einzeichnung in das Goldene Buch.
Die Stadt Berlin veranstaltete zu Ehren des Reichspräsidenten einen Festabend im Rathaus, zu dem außer dem Reichspräsidenten der Reichskanzler und die Reichsminister sowie der preußische Ministerpräsident und die Mitglieder der preußischen Staatsregierung geladen waren. Nachdem der Oberbürgermeister die Versammelten dem Reichspräsidenten vorgestellt hatte, zeichnete sich dieser in das Goldene Buch der Stadt Berlin ein. Oberbürgermeister Dr. Böß begrüßte hierauf den Reichspräsidenten und gab dem Wunsche Ausdruck, daß Hinden- burg sich immer in den Mauern der Reichshauptstadt wohl fühlen möge.
Der Reichspräsident dankte in feiner Erwiderungsrede für den Empfang und die Begrüßung. Als eine der dringendsten Aufgaben für die Städte und Arbeitszentren bezeichnete es Hindenburg, dem großen Heer der Erwerbslosen Arbeit zu schaffen und überhaupt die sozialen Nöte zu lindern, welche die wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten der Nachkriegszeit der Arbeiterschaft und dem Mittelstände gebracht haben. Möge es hier der Zusammenarbeit von Reich, Ländern und Gemeinden bald gelingen, nachhaltige Besserung zu schaffen.
Bei dem Imbiß im Großen Festsaal des Rathauses, der sich an den Empfang des Reichspräsidenten anschloß, brächte Oberbürgermeister Dr. Böß ein Hoch auf das geliebte deutsche Vaterland und den allverehrten Reichspräsidenten aus, das mit stürmischer Begeisterung ausgenommen wurde. Reichspräsident von Hindenburg antwortete mit einem dreifachen Hurra auf das weitere Gedeihen der Stadt Berlin unter der bewährtem Führung feines Oberbürgermeisters. -
Die Mehrkosten der SrioerbSlosenfürsorge
Im Monat neun Millionen.
Bei der abermaligen Beratung im Haushaltsausschuß des Reichstages lehnte dieser den Beschluß des Sozialpolitischen Ausschusses ab, nach dem die Begrenzung der Zeitdauer für die Erwerbslosen- unterstützung w e g f a l l e n sollte. Abgelehnt wurde auch die Einbeziehung der jugendlichen Erwerbslosen in die Erwerbslosenunterstützung. Dggegen wurde den Be-