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hersfelöer Tageblatt tzersfel-er Kreisblatt Amtlicher Mzerger für öen Kreis Hersfel-

mit den Beilagen: Heimatschollen / Illustriertes Anlerhallungsblatt / Nach Feierabend / Herb und Scholle / Anterhaltung und Wissen Belehrung unS Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.

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Nr. 28 Donnerstag, den 3. Februar 192t

rr. Jahrgang

Das

des neuen Kabinetts

Der Inhalt der Regierungserklärung.

Die Spannung in bezug auf die für die Reichstags- sitzung von Donnerstag angesagte Erklärung der neuen Regierung war fchon vorher auf das Höchste gestiegen. Zahlreiche Gerüchte gingen in dieser Beziehung um, doch unterlief dabei sicher viel Unrichtiges. Nach Mitteilungen von in der Regel gut unterrichteter politischer Seite glie­dert sich der Inhalt der Erklärung im wesentlichen wie folgt:

Die Regierungserklärung des Reichskanzlers für das neue Kabinett beschäftigt sich zuerst mit der Außen- politik. Hervorgehoben wird, daß der bisherige Kurs für gegenseitige Annäherung der Staaten weiterhin bei- behalten werden soll. Der Reichskanzler wird das Auf­hören der Militärkontrolle und der damit von der Gegen­seite zugestandenen vollkommenen Entwaffnung Deutsch­lands erwähnen und dabei erneut auf das Widersinnige einer weiteren Besetzung der Rhein lande durch fremde Truppen Hinweisen. Dann wird auch der Ausbau des Handelsvertragnetzes mit den fremden Völkern betont, wobei in erster Linie auf die jetzt schwebenden Verhandlungen mit Polen und Frankreich hingewiesen wird. Bei den Fragen der inneren Politik wird die schleunige Änderung des Wahlrechts zum Reichstag als dringendste Aufgabe erwähnt. Ein Hinweis auf die Erfahrungen, die man infolge der Zusammensetzung des Reichstages unter dem jetzigen Wahlrecht gemacht hat, folgt, besonders unter Be­rücksichtigung der Erfahrungen während der letzten langen Regierungskrise. FerM kommt die AnM^mpng ^f-zes vwetteren^Forrschrertens auf denr^Wege der sogiäleü Ge­setzgebung. Gefordert wird die Verabschiedung des Arbeitszeitgesetzes, wobei es gilt, die Interessen der Arbeiterschaft mit denen der Arbeitgeber zu vereinen und gleichzeitig dadurch die Ratifikation des Washing­toner Abkommens zu ermöglichen. Für das Reichs- schulgesctz, das von allen Seiten so heiß umstritten wird, ist angeblich eine Form gefunden worden, die es erlaubt, die Bedingungen der Reichsverfassung mit den Wünschen der einzelnen Konfessionen und der Eltern­schaft in Einklang zu bringen.

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Die parlamentarische BshmNunG

Abmachungen über das Reichsschulgesetz.

In parlamentarischen Kreisen sieht man mit Er­wartung der Regierungserklärung des neuen Reichs­kabinetts am Donnerstag entgegen. Die Reichsregierung bat in ihrer Mittwochsitzung diese Regierungserklärung beraten. Sie soll, wie man hört, sehr umfangreich sein und sich im wesentlichen auf den Richtlinien aufbauen, die zwischen den neuen Regierungsparteien vereinbart worden sind, ergänzt durch die Erklärung zu den Fragen

Gesamtaufnahme des neuen Kabinetts

Gesamtaufnahme des neuen Kabinetts.

Ausgenommen nach der ersten Kabinettssitzung: Von links nach rechts, sitzend: Reichsarbeitsminister Dr. Brauns, Reichsaußenminister Dr. Stresemann. AeiMkanMr Dr.,Marx, Reichsjustizminister Her st.

der Steuer-, Finanz- und Wirtschaftspolitik, über die Dr. Brauns und Dr. Curtius in den Tagen vor der Er­nennung des Kabinetts verhandelt haben. Wie es heißt, wird am Beginn der Regierungserklärung ein starkes Be­kenntnis zur Deutschen Republik abgegeben werden.

Nach der programmatischen Erklärung des Reichs­kanzlers wird in den Beratungen des Reichstages eine kurze Pause eintreten, die von den Fraktionen zur Be­sprechung über den Inhalt der Regierungserklärung be­nutzt werden wird. Es ist beabsichtigt, daß die Regie­rungsparteien zunächst eine kurze gemeinsame Erklärung abgeben lassen, daß sie aber auch, einzeln Gelegenheit zu längeren Erklärungen nehmen werden. Es ist vorgesehen, daß jede Fraktion zwei Redner vorschickt, um sich mit der neuen Regierung auseinanderzusetzen. Man rechnet damit, daß die Aussprache im Reichstag am Sonn­abend beendet sein und daß dann über die Vertrauens- und Mißtrauensanträge, die von den Parteien eingebracht werden, abgestimmt werden wird. Es ist zweifellos, daß die neue Reichsregierung zunächst eine parlamentarische Mehrheit hinter sich haben wird.

In parlamentarischen Kreisen verlautet, daß unter den neuen Regierungsparteien die feste Abinachung zu­stande gekommen ist, unverzüglich nach dem Abschluß der Etatsberatung im Reichstag den Entwurf des neuen Reichsschulgesetzes vorzulegen. Über dieses Gesetz werden unter den Regierungsparteien noch eingehende Verhandlungen stattfinden, und zwar ist vor­gesehen, daß hierfür ein besonderer interfraktioneller Aus­schuß eingesetzt wird, dem die sachverständigen kultur- volitischenlMitali^L'

Amt-übernahme durch

Reich-jnfiizmimster Kergt.

Für unpolitische Rechtspflege.

Der neue Reichsjustizminister Hergt hat nunmehr sein Amt übernommen. Nach einer Begrüßungsansprache des Staatssekretärs Joel wandte er sich in längerer Rede an die Beamtenschaft des Ministeriums. Er betonte, die Rechtspflege solle und müsse unpolitisch sein und unbe­schadet sachlicher Kritik vom öffentlichen Meinungsstreit unberührt bleiben. Indessen ist es leider eine Tatsache, daß Rechtsprechung und Richterstand in zunehmendem Maße ungerechtfertigten und übertriebenen An­griffen und Kritik ausgesetzt seien. Der Reichs­justizminister habe hier eine politische Aufgabe allerer sten Ranges, nämlich, die Unabhän­gigkeit der Justiz zu schützen, das Vertrauen zu ihr im Volke zu stärken und das Ansehen des Richter­standes zu sichern eine Aufgabe, der er sich mit allen I Kräften widmen wolle. Der Geist der Gerechtig­keit werde für ihn bei seiner Amtsführung das oberste Gesetz bilden.

Dr. Getzler (Reichswehrministerium). Stehend von Vnks nach rechts: Verkehrsminister Dr. Koch, Reichß- minister des Innern v. K e u d e l l, ^inanzminister Dr. Köhler, Reichsminister für Ernährung und Landwirt­schaft Schiele. Dr. Curtius (Wirtschaft).

Die pariser Einigung.

Unmittelbar vor Toresschluß, ehe die Interalliierte Militärkontrollkommission Berlin verließ und wegen Rege­lung derReste" besondere Beauftragte bei den Entente­gesandtschaften die weiteren Verhandlungen übernehmen sollten, ist zwischen der deutschen Regierung und der Bot­schafterkonferenz in Paris eine Einigung erzielt worden, ebenso in der F e st u n g s f r a g e wie hinsichtlich der Ausfuhr von sogenanntem Kriegsmaterial. Die Lösung ist freilich nur dadurch möglich gewesen, daß die deutsche Regierung Entgegenkommen bewiesen und sich zu Konzessionen bereit erklärt hatte, die freilich den weit­reichenden polnischen Forderungen erfreulicherweise nicht ganz entsprechen. Auch im Osten wird nun eine Grenz­zone geschaffen, die in baldiger Zukunft als praktisch un­befestigt anzusehen ist, weil Deutschland sich verpflichtet hat, dort keine anderen Befestigungswerke zu errichten, als die im Jahre 1920 in den Listen der Militärkontroll­kommission verzeichneten und schon vorhandenen. Dar­über hinaus hat die Botschafterkonferenz dem zugestimmt, daß von den umstrittenen 88 Neuanlagen 54 bestehen bleiben sollen, nämlich 31 bei Königsberg, 15 bei Lätzen und 8 bei G l o g a u. Die betonierten Unter­stände bei K ü st r i n müssen wieder beseitigt werden und die Anlage neuer Befestigungen in jener Gegend ist ver­boten. Über die Instandhaltung der uns genehmigten Befestigungen wird eine genaue Abmachung getroffen werden. Deutschland übernimmt außerdem die Verpflich­tung, keine anderen Befestigungen zu erhalten oder gar neu zu errichten über die genehmigten hinaus. Diese Be­stimmung bezieht sich aber nur auf die Grenzzone; im übrigen hat Deutschland volle Freiheit, wie das Ab­kommen ausdrücklich bestimmt. Die polnische Behauptung, unsere Ostbefestigungen besäßen nicht einen Verteidi- ^»S^f-^EE^tE Angriffscharakter, ist also größten­teils wirkungslos geblieben.

Gleichzeitig wird nun auch die Frage der Erzeugung für die Ausfuhr des sogenannten Kriegsmaterials durch einen besonderen Gesetzentwurf geregelt. Danach ist die Ein- und Ausfuhr von Kriegsgerät jeder Art eben­so verboten wie die Herstellung solchen Gerätes für in­ländische Verwendung oder für die Ausfuhr. Das be­zieht sich natürlich nicht aus die Erzeugnug, soweit sie für die Zwecke der Reichswehr geschieht und hierfür von der Entente zugelassen worden ist. Die Schwierigkeit der Verhandlungen lag darin, festzustellen, was unter Kriegsgerät" überhaupt zu verstehen ist. Der Gesetzent­wurf zählt nun in 45 Ziffern genau auf, welches Material als für Kriegszwecke bestimmt zu betrachten ist. Es wird bei allen einigermaßen zweifelhaften oder umstrittenen Erzeugnissen ausdrücklich gesagt, daß ihre Ausfuhr, Her­stellung oder Lagerung nur dann verboten ist, wenn sie wirklich für Kriegszwecke verwendbar sind. Die viel wei- tergehenden Forderungen der Entente, wobei befonbi rs England in vorderster Linie stand, konnten abgewiesca werden, auch in der Form, daß nur fertige Hauptteile von Waffen und Munition sowie die Hauptteile des sonstigen Kriegsgerätes herzustellen unb auszuführen verboten ist, wenn sie nicht in der gleichen Form für wirtschaftliche Zwecke Verwendung finden können. Der Beweis muß geführt werden, daß diese Dinge wirklich nur für mili­tärische Zwecke verwendbar sind oder für die Herstellung von Waffen, Munition und Kriegsgerät ganz offenkundig Verwendung finden füllen. Darüber hinaus ist eine Reihe weiterer Erzeugnisse aufgeführt, deren Aufbewahrung und Lagerung im Inland verboten ist, nicht aber deren Her­stellung und Ausfuhr. In Kraft tritt dieses künftige Ge­setz aber erst sechs Monate, nachdem es die Billigung der verfassungsmäßigen Instanzen gefunden hat, weil man bestehende Verträge über die Ausfuhr künftighin ver­botener Erzeugnisse nicht annullieren will.

Auch jetzt wieder sind wir durch den Drrick der Entente zu weitgehenden Konzessionen genötigt worden, die aber wieder auf der anderen Seite dadurch ihre Ergänzungen finden müssen, daß man nun endlich dem Gedanken einer allgemeinen A b r ü st u n g nähertreten kann.

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Sie kommende WlkeMMwnmnle.

Echo der Presse über das Pariser Abkommen.

Das zwischen den dentschen Bevollmächtigten, dem Versailler Militärkomitee und der Botschafterkonferenz ge­schlossene Abkommen über die Nestpunkte der Ent- Waffnungsforderungen und der Beschluß der endgültigen Entlastungserteilung in dieser Frage werden vorerst durch einen Briefwechsel zwischen dem Präsidenten der Botschafterkonferenz und dem deutschen Botschafter in Paris, v. Hoesch, ihre diplomatische Bestätigung finden. Ferner wird die Botschafterkonferenz den V ö l k e r - bundrat davon in Kenntnis setzen und darauf Hin­weisen, daß der Völkerbund in Zukunft für alle Ent- wafsnungsfragen des Reiches zuständig ist.

Die gesamte Pariser Presse bespricht eingehend das Kompromiß in der Befestigungsfrage und muß zugeben, daß damit nunmehr das Entwaffnungsproblem mit Deutschland restlos geregelt ist. Von den polnischen Blättern zeigt sichKurjer Poranny" über das Kom­promiß befriedigt, da es seiner Auffassung nach die wesent­lichen Bedenken des Marschalls Fach berücksichtigt. Auch