Hersfelöer Tageblatt Hersfelöer Kreisblatt Amtlicher Mnzeiger für den Kreis hersfelS mit den Beilagen: Heimatschollen / Illustriertes AnterhaltungSblatt / Nach Feierabend / Herd und Scholle / Unterhaltung und Wissen Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.
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Nr. 86 Dienstag, den 12. April 1827 77. Jahrgang
Rußlands Ai
Protestnote Moskaus an Peking.
Abberufung des Pekinger Geschäftsträgers.
In Verfolg der Vorgänge in Peking, wo russische Baulichkeiten von chinesischen Polizeikräften verschiedent- lieb durchsucht und zahlreiches Material beschlagnahmt wurde, hat jetzt die russische Sowjetregierung zu einem Gegeuschlag ausgeholt. Sie hat dem Vertreter der Pekinger Regierung in Moskau eine Protestnote überreichen lassen, in der folgende Forderungen aufge- stellt werden: . m . . __
1. Das chinesische Militär und tue Polizei müssen unverzüglich aus dem Gebäude des Militärattaches, dem Mitarbeiter der Botschaft, und der Handelsver- tretung entfernt werden.
2. Die verhafteten Angestellten der Sowjetbotschaft und der Wirtschaftsvertretung müssen unverzüglich befreit werden.
3. Alle weggenommenen Dokumente des Mttitar- attachss müssen unverzüglich zurückerstattet werden.
4. Das Eigentum an Geld, Wertsachen, Möbeln, Büchern usw., das von der Polizei und dem Militär Tschangtsvlins geplündert wurde, ist unverzüglich den Eigentümern zurückzugeben.
Bis zur Befriedigung dieser Forderungen sieht sich die Sowjetregierung gezwungen, zum Zeichen des Protestes ihren Geschäftsträger Tschernych mit dem gesamten Botfchastspersonal aus Peking abzuberufen und dortselbst nur Personal zur Erfüllung konsularer Funktionen zurück- zulassen.
Am Schluß ihrer Note erklärt die Sowietregwrung, daß sie sich von niemand provozieren lassen und mit allen Mitteln die Sache des Völkerfriedens verfechten wird.
Nach einer anderen Meldung soll der Rat der Volkskommissare in Moskau in stürmischer Sitzung beschlossen haben, die diplomatischen Beziehungen mit Nordchina abzubrechen.
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Das russisch-chinesische Zerwürfnis.
Es bedeutete keine Überraschung mehr, daß die Sowjetregierung jetzt eine scharfe Note an die nordchinesische Regierung richtete, worin bestimmte Forderungen aufgestellt werden und.außerdem noch mitgeteilt wird, daß bis zur Erfüllung dieser Forderungen der russische Gesandte mit dem gesamten Botschaftspersonal Peking verlassen wird. Überraschend ist deswegen auch die andere Mitteilung nicht, daß der chinesische Gesandte tu Moskau daraufhin feine Pässe verlangen wird. Nur einige Beamte zur Erledigung der russischen Konsulatsgeschäfte sollen in Peking bleiben.
Was die Note verlangt, ist eigentlich verhältnismäßig wenig: Abrücken des chinesischen Militärs und der Polizei aus dem Botschaftsgebiet, Freilassung der dort verhafteten Russen, Rückgabe alles dessen, was in der russischen Botschaft beschlagnahmt oder fortgenommen worden ist. Der soeben eröffnete dreizehnte allrussische Sowjetkongreß in Moskau steht natürlich ganz unter dem Eindruck dieses russisch-chinesischen Zerwürfnisses. Nun bedeutet an und für sich ja ein Abbruch der diplomatischen Beziehungen noch längst nicht den Krieg; so hat beispielsweise England nach der Ermordung des serbischen Königspaares seinen Gesandten aus Belgrad zurückgezogen und jahrelang den diplomatischen Verkehr mit Serbien ruhenlassen. Ebenso schweigt die Moskauer Regierung darüber, was sie nun eigentlich zu tun gedenkt. Erleichtert wird ihr die Lage auch gerade dadurch nicht, daß jetzt eine französische Zeitung durch ihren Pekinger Berichterstatter in die Lage versetzt wird, mehrere der beschlagnahmten Dokumente zu
Das Urteil im Stresemanu-prozesi.
10 000 Mark Geldstrafe.
Im Plauener Beleidigungsprozeß wurde der Ange- klagte, Rechtsanwalt Dr. Müller, wegen öffentlicher Beleidigung nach §§ 186 und 200 des Strafgesetzbuches zu 10 000 Mark Geldstrafe oder 100 Tagen Gefängnis sowie zur Tragung der Kosten und der dem Nebenkläger erwachsenen Auslagen verurteilt. Dem Nebenkläger steht die Befugnis zu, dieses Urteil im Berliner Tageblatt, im Berliner Lokal-Anzeiger, in der Vossischen Zeitung, in der Kölnischen Zeitung, im Hamburger Fremdenblatt, im Vogtländischen Anzeiger und in der Volkszeitung in Plauen zu veröffentlichen.
9e6erfaö aus einen russischen Konsul.
Bedauern der Reichsregierung.
In Königsberg ist aus den russischen Konsul Kantor ein Überfall verübt worden. Nach dem Polizetbericht wurde der Konsul mit einem schweren Stock aus den Kopf geschlagen, so daß er zu Boden siel, wo- hei er sich die Verstauchung einer Hand und die Verletzung
ach mit China veröffentlichen. Freilich wird dadurch gerade bewiesen, daß sich gewisse Fäden von Moskau her über die russische Gesandtschaft in Peking zur chinesischen Südarmee hinüber angesponnen haben. Auf der Moskauer Versammlung schob aber der Präsident der Volkskommissare, R y k o w , alle Schuld für das, was nun kommen würde, der nordchinesischen Regierung zu, die offensichtlich den Plan verfolge, bewaffnete Zusammenstöße zwischen der russischen und der chinesischen Bevölkerung hervorzurufen und die russische und die chinesische Revolution in Gegensatz zueinander zu bringen. Ob hiermit nur die übliche Formel dafür gefunden ist, ein Vorgehen russischer Truppen gegen die Mandschurei einzuleiten, ist durchaus nicht von der Hand zu weisen.
Noch wahrscheinlicher wird diese Absicht durch die Tatsache, daß der Siegeslauf der südchinesischen Armee aus ernste Schwierigkeiten gestoßen ist. Schuld daran haben die inneren Streitigkeiten im Süden, wo es schon zu erbitterten Kämpfeü zwischen den radikalen Bolschewisten, also der Kuomintangpartei, und den Gemäßigten gekommen ist. Der Norden scheint sich aufzuraffen, käme aber seinerseits wieder in eine kritische Lage, wenn Rußland in der Mandschurei vorgehen würde. Das ist aber keineswegs leicht; denn vor allen Dingen sind doch die Entfernungen fo ungeheuer, daß ein russisches Einrücken in absehbarer Zeit nur dann möglich ist, wenn die Sowjetregierung dort schon seit längerer Zeit Truppen angesam- melt hat.
Moskau hat sich anscheinend in die chinesischen Wirren so tief eingelassen, daß es sich jetzt wohl kaum noch daraus zurückziehen kann, will es seinen mühsam errungenen Einfluß nicht ganz verlieren. Auch die Stellung der Sowjetregierung im Innern würde zweifellos stark erschüttert werden wenn es allein bei her Protefttwte bliebe und ernsthaftere Maßnahmen gegen die nordchinesische Regierung nicht erfolgen würden. Schon daß man einen gänzlichen Abbruch aller diplomatischen Beziehungen dadurch vermieden hat, daß die russischen Konsularbeamten zurückgelassen sind, scheint aber darauf hinzuweisen, daß die Sowjetregierung von den Vorgängen etwas überrascht worden ist und sich deshalb wohl noch nicht in der Lage sühlt, ohne weiteres einzugreifen. Außerdem ist noch zu erwägen, daß die Pekinger Regierung bekanntlich Mitglied des V ö l k e r b u n d e s ist und nicht zögern würde, wenn nötig, von den hieraus entspringenden Rechten Gebrauch zu machen. Bei der Stimmung, die aber gerade in Genf gegenüber der Sowjetregierung herrscht, könnte die nordchinesische Regierung dort sehr leicht wenigstens ein moralisches Eintreten des Völkerbundes gegen Moskau herbeiführen. Wieweit eine wirkliche Unterstützung durch europäische Mächte erfolgen würde, vor allem erfolgen könnte, läßt sich bei dem Dunkel, das noch immer über dem Hintergründe dieser Geschehnisse liegt, wirklich noch nicht sagen. ____________
Schwere Kämpfe nördlich des Zangife.
Nördlich des Jangise sind zurzeit schwere Kämpfe zwischen den Nord- und den Südtruppen im Gange, bei denen die Nordtruppen die kommunistischen Südtruppen zurückgedrängt haben. Der Rückzug der Engländer, Amerikaner und Japaner aus Jnnerchina wird fortgesetzt. Schantung ist von den Missionen geräumt worden. Westlich von Hankau ist kein Engländer mehr anzutreffen. Die Räumung findet weniger wegen der gegenwärtigen Gefahr statt, sondern offenbar zur Erleichterung späterer Maßnahmen. Die Deutschen bleiben im allgemeinen auf ihren Plätzen; die deutsche Kolonie in Hankau ist noch fast vollständig. Die Lage in Schanghai ist ruhig; der Streik hält sich in mäßigen Grenzen.
eines Beines zuzog. Ernster Natur scheinen diese Verletzungen nicht zu sein, da sich der Konsul außer Bett befindet. Außerdem ist der Konsul von mehreren Personen grob beschimpft worden. Als Täter ist der H a u s - lehrerBorisLechel,der mit einer größeren Anzahl — fünfzig bis sechzig — Personen zusammen aus einer Versammlung der Nationalsozialistischen Deutschen Ar- beiterpatei und der Nationalsozialistischen Arbeitsgemeinschaft kam, von den Beamten der politischen Abteilung des Polizeipräsidiums ermittelt worden.
über den Grund zu der Tat gibt Lechel, der Reichsdeutscher ist, aber lange Zeit in Rußland gelebt hat und der russischen Sprache mächtig ist, an, er habe, als er den Konsul mit mehreren Personen zusammen traf, ge^ hört, daß sich dieser in abfälliger W e ise übe r d i e' Christen in Rußland geäußert hätte. Diese Äußerung habe ihn so gereizt, daß er sich nicht mehr habe halten können und blindlings auf den Konsul singe- schlagen habe. Er will aber, als er schlug, nicht gewußt haben, daß er den Konsul vor sich hatte, sondern er habe geglaubt, er hätte es mit russischen Juden zu tun. Nach Aussagen von Zeugen ist die Darstellung des Lechel unrichtig, da der Konsul eine abfällige Äußerung nicht getan hat.
Der.Leiter der Ostabteilung.des.Auswärtigen Amtes
in Berlin, Ministerialdirektor Wallroty, hat dem Bor- schaftcr der Sowjetunion, Krestinsky, das aufrichtige Be- dauern der Reichsregierung über die Vorgänge in Königsberg ausgesprochen. Er gab dem russischen Botschaft»! Kenntnis von dem bisher festgestellten Tatbestand und teilte gleichzeitig mit, daß ein Ermittlungsver- fahren eingeleitet worden sei. Auch der RegierungS- Präsident der Provinz Ostpreußen und der PoltzeivräSdem von Königsberg statteten dem Konsul Besuche ab
Die Abrüstung zur See.
Die Begrenzung der Stärke der Kriegsflotten.
Der Vorbereitungsausschutz für die Abrüstungskonferenz setzte die Aussprache über die Frage der Seeabrüstung fort. Zur Beratung stand der französische Vorschlag über die Begrenzung der Stärke der Kriegsflotten, der ein Kompromitz zwischen dem englischen Vorschlag, die Begrenzung nach Schissszahl und Gesamttonnage der Schifssklassen zu regeln, und dem ursprünglichen französischen Vorschlag auf die Gesamttonnage darstellt.
Als erster Redner teilte Lord Robert Cecil mit, daß die englische Regierung bereit sei, hinsichtlich einiger Punkte entgegenzukommen; was jedoch die Begrenzung der Stärken der Kriegsflotten anbelange, könne die englische Regierung den französischen Kom- promißvorschlag unter der jetzigen Fassung nicht an- nehmen, denn der Vorschlag würde weder hinsichtlich der Stärke der Schlachtschiffe noch ihrer Ausrüstung ein Wettrüsten verhindern, er würde außerdem nicht jenes Minimum an nationaler Sicherheit England verbürgen, auf die England zur Sicherstellung der Freiheit seiner Seewege Bedacht nehmen müsse.
Der italienische Delegierte de Marines lehnte in einer Erklärung den französischen Kompromißverschlag ebenfalls ab, und zwar, weil er eine Unterscheidung zwischen Kolonial- und Heimatflotte mache. De Marines machte einen Gegenvorschlag. Der französische Delegierte Paul-Bon- cour erklärte, dem italienischen Einwand würde kein unüberwindlicher Widerstand entgegenstehen. Den englischen Vorschlag auf Festsetzung der Tonnage der einzelnen Schiffsklassen könne die französische Delegation nicht annehmen.
Die neue Fernsprechordnung.
Ab 1. Mai d. I.
Vom 1. Mai ab tritt die neue Fernsprechordnung in Kraft. Das Fernsprechwesen ist durch sie auf eine andere Grundlage gestellt worden. Die Mehreinnahmen aus dem Ortsverkehr werden bekanntlich durch Gebührenermäßigungen im Fernverkehr auf Entfernungen bis 100 Kilometer ausgeglichen. Andere Herabsetzungen sind: Berechnung der Gebühren für Ferngespräche von mehr als drei Minuten Dauer nach Einzelminuten, für Gespräche in der Zeit nach 7 Uhr abends bis 8 Uhr früh nach Zweidrittel der Tagessätze.
Im übrigen betragen die F e r n g e b ü h r e n bis 5 Kilometer 10 (bisher 15) Pf., bei mehr als 5 bis 15 Kilometer 30 (30) Pf., bei mehr als 15 bis 25 Kilometer 40 (45) Pf., bei mehr als 25 bis 50 Kilometer 70 (90) Pf., bei mehr als 50 bis 75 Kilometer 90 (120) Pf., bei mehr als 75 bis 100 Kilometer 120 (120) Pf.; bei weiteren Entfernungen unverändert.
Die Ortsgesprächsgebühr beträgt zukünfttg 10 (bisher 15) Pf. Zu den monatlichen Mindestgebühren für 20 Gespräche bis 50 Hauptanschlüsse am Orte — 2 M., für 30 Gespräche bis 1000 Hauptanschlüsse — 3 M. usw. tretemzukünftig folgende Grundgebühren für jeden Hauptanschluß monatlich: In Ortsnetzen bis 50 Hauptanschlüsse 3 Mark, in Ortsnetzen bis 100 Hauptanschlüsse 4 Mark, in Ortsnetzen bis 200 Hauptanschlüsse 5 Mark, in Ortnötzen bis 500 Hauptanschlüsse 6 Mark, in Ortsnetzen bis 1000 Hauptanschlüsse 6,50 Mark usw. bis 8 Mark.
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Außerordentliches Kündigungsrecht.
Die Fernsprechteilnehmer sind berechtigt, Einrichtungen bis zum 20. April auf den 30. April außerordentlich zu kündigen, wenn eine Verteuerung ihrer Einrichtungen eintritt. Das gleiche Recht haben die Inhaber von Neben- telegraphen und besonderen Telegraphen, die Gemeinden, die sich im Besitz einer gemeindlichen öffentlichen Sprech- stelle befinden, sofern die für gemeindliche öffentliche Sprechstellen vorgeschriebene Mindestüberlassungsdauer von einem Jahre abgelaufen ist, und nach Ablauf der Mindestüberlassungsdauer auch die privaten Inhaber von öffentlichen Sprechstellen mit Münzfernsprecher.
Politische Rundschau.
Deutsches Reich.
Gefängnis für Boykott.
Auf Antrag Preußens hatten die Ausschüsse des Reichsrats in den Entwurf des neuen Strafgesetzbuches einen neuen Paragraphen ausgenommen, der den wirtschaftlichen „Wahlverruf" unter Strafe stellt. Es handelt sich um den § 110 des Strafgesetzbuches in der Reichsratsfassung. Auf weiteren Antrag Preußens soll indes nicht nur der wirtschaftliche, sondern auch der gesellschaftliche