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SersfelSer Tageblatt

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tzersfelöer Kreisblatt

Amtlicher /inzeiger für ö«r Kreis Hersfel-

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mit den Beilagen: HeimaLschollen / Illustriertes Anlerhaltungsblc Belehrung unS Kurzweil

Anlerhaltungsblatt / Nach Feierabend / Herb und Scholle / Anlerbaltuna und Wissen HO und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.

Nr. HO Donnerstag, den 12. Mai 1027

77. Jahrgang

Die Räumungsvechandlunge«.

Kerne eiligen Verhandlungen.

Trotz der zwischen Briand und Botschaftsrat Dr. Rieth getroffenen Vereinbarungen, über die deutsch-französischen Besprechungen wegen der Rheinlandräumung keine Nach­richten in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen, fahren die französischen Blätter fort, genaue Einzelheiten über den Stand der Verhandlungen zu bringen. So meldet der Matin", Briand habe Botschaftsrat Dr. Rieth darauf hingewiesen, das; es nicht von Frankreich allein abhänge, die dringlichen Anregungen Deutschlands in Empfang zu nehmen; London und Brüssel hätten auch ihr Wort bei der Entscheidung zu sprechen und man wisse, das; das englische Auswärtige Amt in diesem Punkte mit Vorsicht und in opportuner Weise handeln wolle. Wenn Deutschland seine letzten Entwaffnungsverpflichtungen rückhaltlos und ohne schlechten Willen erfülle, dann sei nicht zu bezweifeln, daß in einer mehr oder minder nahen Zukunft vor allem, wenn das französische Kriegsministerium eine neue Verteilung der französischen Streitkräfte vornehmen werde die assoziierten Mächte den Antrag Stresemanns in Er­wägung ziehen und prüfen würden, aber für den Augen­blick könne von einer eiligen Entscheidung nicht die Rede sein. Man wisse übrigens noch nicht, wie die alliierten Sachverständigen nach dem 15. Juni die Zerstörung der befestigten Werke an der deutschen Ost- grenze feststellen würden.

DieVolontö" glaubt zu wissen, Deutschland habe keine genaue Zahl für die Herabsetzung der Besatzungs­streitkräfte, die es erhoffe, angegeben, habe aber klar zum Ausdruck gebracht, daß eine französische Geste in dieser Richtung in Deutschland die Locarnopolitil stärken würde. Das französische Auswärtige Amt sei grundsätzlich nicht gegen den deutschen Antrag, aber es wünsche natürlich ein Gutachten des General­stabes. Diese beiden Organismen pflegten sich jedoch erst nach langwierigen Diskussionen zu einigen. Berlin müsse daher Geduld haben; feine Geduld werde übri­gens nicht auf eine allzu lange Probe gestellt werden.

-^ Die Erregung in Nr Pfalz.

Dr. Held über den Fall Himmelsbach.

Im Staatshaushaltsausschuß des Bayerischen Land­tags erklärte Ministerpräsident Dr. Held zu entsprechenden Anfragen von Abgeordneten der Bayerischen Volkspartei und der Sozialdemokraten u. a., die jüngsten Ereignisse in der Pfalz, die wieder mit dem Namen Germersheim ver­bunden seien, hätten zu einer ziemlichen Erregung der Be­völkerung der Pfalz geführt. Es müsse daraus hingewirkt werden, daß die Besatzung in der Pfalz überhaupt zurückgezogen oder mindestens erheblich abgebaut werde. Was bisher versprochen wurde, sei nicht einge­halten worden. Es sei ein unmöglicher Zustand, daß die Dinge auf längere Dauer so beibehalten werden können.

ftber den Fall Himmelsbach erklärte Dr. Held, die Re­gierung bedauere, daß sich die Dinge so entwickelt hätten, aber die Staatsregierungen und die staatlichen Stellen hätten keine Schuld an der Zuspitzung der Verhält­nisse. Der Finanzminister habe ihm erklärt, es sei zu wünschen, daß die Firma die Voraussetzungen für einen Ausgleich schaffe. Von beiden Seiten müsse das notwen­dige Maß des Entgegenkommens, des Ausgleichs und des guten Willens gezeigt werden. Er werde sich mit der Ministerialforstabteilung in Verbindung setzen, um nicht eine große Anzahl von Arbeitern mit ihren Familien brot­los werden zu lassen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung äußerte sich Mi­nisterpräsident Dr. Held zu verschiedenen an ihn gerichteten Fragen, wobei er aus den Widerspruch verwies, daß er ständig gezwungen werde, auf einen ganzen Komplex von außenpolitischen Fragen zu antworten, während ihm andererseits die Berechtigung abgesprochen werde, über Außenpolitik zu sprechen. Er werde sich aber durch diesen Widerspruch keinesfalls davon abhalten lassen, pflichtgemäß sich auch um außenpolitische Dinge zu kümmern, die Bayern berühren. Hinsichtlich der Fürsorge für die Saargänger bestätigte der Ministerpräsi­dent, daß die Reichsegierung einen schonenden Abbau un­gefähr bis August vorbereite. Es müsse anerkannt werden, daß sich die deutsche Bevölkerung in der Saarpfalz sehr wacker gehalten und einen ehernen deutschen Willen gel­tend gemacht habe.

Zu der national-sozialistischen Anfrage, welche Stel­lung die bayerische Regierung in der Frage der Ent­wicklung der Außenpolitik eingenommen habe, erklärte der Ministerpräsident, die Regierung sei nicht in der Lage, auf diesem Gebiete etwas zu unternehmen, weil sie gar nicht um ihre Meinung gefragt worden sei. Die Ministerpräsidentenkonferenzen hätten inzwischen ein seliges Ende gefunden, was zu bedauern sei, weil man sich bei diesen früher über den Stand der Außenpolitik orien­tieren konnte und weil andererseits die Länder die Mög­lichkeit hatten, ihren Standpunkt gegenüber der Reichs­regierung zur Geltung zu bringen. Der Werbung für die Fremdenlegion werde die Regierung ihr besonderes Augenmerk zuwenden.

Deutscher Reichstag.

(311. Sitzung.) OL. Berlin, 11. Mai.

Das Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe wird in allen drei Lesimaen angenommen. Ebenso das Ab-

Am das Republikschutzgesetz

Wichtige politische Zeratungen.

Die Dauer des Re.publikschutzgesetzes.

Sofort nach Eröffnung der neuen parlamentarischen Session sind auch die Verhandlungen über die Verlänge­rung des Republikschutzgesetzes in Fluß gekommen. Den Anstoß hierzu gab ein plötzlich vom Zentrum gefaßter Beschluß, der sich einstimmig für eine Verlängerung des Republikschutzgesetzes auf zwei Jahre aussprach. Diesem Zentrumsbeschluß folgten am Mittwoch Besprechungen von Vertretern der Regierungsparteien mit dem Reichs­kanzler Marx, denen auch der Reichsinnenminister von Keudell, Justizminister Hergt sowie Reichswirtschafts- minister Dr. Curtius beiwohnten. Als Parteivertreter waren die Abgeordneten Graf Westarp von der Deutsch­nationalen Volkspartei, Scholz von der Deutschen Volks­partei , Prälat Leicht von der Bayerischen Volks­partei und von Guörard vom Zentrum erschienen. Nach diesen Besprechungen beschäftigte sich auch das Neichs- kabinett mit der Frage der Verlängerung des Republik­schutzgesetzes.

Die interfraktionellen Besprechungen waren st r e n g vertraulich. In gutunterrichteten parlamentarischen Kreisen wird erklärt, daß sich die Deutschnationalen mit einer Verlängerung des Republikschutzgesetzes einver­standen erklärt haben sollen, dafür aber die Beseitigung des im Gesetz vorgesehenen Staatsgerichtshofes verlangen. Wie es heißt, wird schon in allernächster Zeit die Ent­scheidung darüber fallen, ob das Republikschutzgesetz ver­längert wird oder nicht. Zu einer solchen Verlängerung wäre eine Zweidrittelmehrheit des Reichstages not- wendig; es. müßtealso auß^r den. Äegwrrmgöparteien. auch noch ein Teil der Oppositionsparteien für das Gesetz eintreten. In welchem Umfange diese Parteien dies tun werden, läßt sich schwer voraussagen; doch ist es immerhin möglich, daß sowohl Demokraten wie Sozialdemokraten für die Verlängerung des Republikschutzgesetzes stimmen werden, da sie natürlich ein erhebliches Interesse an dem Weiterbestehen gerade dieses Gesetzes haben.

Der Inhalt des Gesetzes.

Nach dem gewaltsamen Tode Rathenaus am 24. Juni 1922 war in rasch verlaufener Beratung dasGesetz zum Schutz der Republik" vom Reichstag mit einer Zweidrittel­mehrheit angenommen, die notwendig war, weil das Ge­setz verfassungsändernde Bestimmungen enthielt.

Im letzten Paragraphen war bestimmt worden, daß es nur fünf Jahre in Kraft bleiben sollte; da es am 21. Juli 1922 durch Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt Gesetzeskraft erhielt, so ist die Frist am 21. I u l i d. I. abgelaufen. Bekanntlich haben sich um die Frage, ob es ganz oder teilweise wieder erneuert werden soll, ziemlich heftige innenpolitische Kämpfe entwickelt, die besonders deswegen bemerkenswert sind, weil auch innerhalb der ge­genwärtigen Regierungsparteien die Ansichten hierüber sehr geteilt sein sollen. Ziemlich unvermittelt hat nun die eine Regierungspartei, das Z e n t r u m, jetzt einstimmig beschlossen, die Verlängerung des Gesetzes um zwei Jahre

herbeizusuhren.

Die Entstehungszeit desRepublikschutzgesetzes" weist schon darauf hin, daß es einen Kampfcharakter für be­stimmte Zeit bat. Deswegen sind die Strafen für Ver­

kommen über Erleichterung des internationalen Eisenbahn­verkehrs auf der Eisenbahnstrecke FürchauMarienburg. Es folgt die zweite Beratung der Reichshaushaltsrech­nungen für 1924.

Abg. Simon-Schwaben (Soz.) berichtete über die Aus- schußverhandlungeu. Der Ausschuß legt eine Entschließung vor, worin darauf hingewiesen wird, daß die vorliegende Haushaltsrechnung Haushaltsüberschreitungen und außer­planmäßige Ausgaben in bedeutender Höhe aufweist. Der Reichstag erwarte, daß in Zukunft solche Haushaltsuber- schreitungen vermieden werden. Im übrigen schlägt der Aus­schutz vor, die Etatsüberschreitungen zu genehmigen. Das Haus stimmte den Ausschutzbeschlüssen zu. Nunmehr beginnt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über den

Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten.

Abg. Stöcker (Komm.) beantragte Absetzung von der Tagesordnung. Die Abgg. Schreck (Soz.) und Brodauf (Dem.) beantragten Zurückverweisung an den Ausschuß. Die Abgg. Brüninghaus (D. Vp.) und Mumm (Dtn.) setzten sich für so­fortige Beratung ein. Der Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung wurde in einfacher Abstimmung, ebenso auch die Rückverweisung an die Kommission durch Auszahlung mit 161 gegen 147 Stimmen abgelehnt.

Abg. Seydewitz (Soz.) bekämpfte die Vorlage. Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes werde hier die Vorzensur über die Theater und alle öffentlichen und nichtöffentlichen Ver­anstaltungen geplant. ,

Abg. Frau Wurm (Soz.) beantragte mit Rücksicht aus die schwache Besetzung Absetzung der Vorlage. Gegen die Stim­men der wenigen anwesenden Mitglieder, der Regierungs­

gehen und Verbrechen gegen das Gesetz sehr hohe und gehen weit über jene des Strafgesetzbuches hinaus. Vor allem richten sie sich gegen Vereinigungen und Verab­redungen, die bestrebt sind, Mitglieder einer republika­nischen Reichs- oder Landesregierung mit Gewalt zu ent­fernen, wobei diese Mitgliedschaft schon mit hohen Zucht­hausstrafen belegt wird, die sich bis zur Todesstrafe stei­gern, wenn dem Mitglied dahingehende Bestrebungen be­kannt waren. Mitgliedschaft ist aber nicht nur strafbar, sondern auch jede finanzielle Unterstützung oder sonstige Hilfeleistung durch einen Außenstehenden; strafbar auch die nicht den Behörden mitgeteilte Kenntnis von solchen Vereinigungen. Strafbar ferner die nächsten Verwandten, die Kenntnis von geplanten Attentaten haben, aber durch Unterlassung der Anzeige das Gelingen des Attentats er­möglichen.

Des weiteren enthält das Gesetz schwere Strasbestim- mungen gegen Gewalttätigkeiten, die gegen Regierungs­mitglieder verabredet werden, gegen Aufforderungen zu derartigen Gewalttaten, für Beschimpfungen von Mi­nistern, wenn diese das Opfer eines Attentates geworden sind. Ebenso werden schwere Gefängnisstrafen über jeden verhängt, der sich einer geheimen Verbindung anschlicßt, deren Bestreben es ist, die republikanische Staatsform zu untergraben, oder deren Mitglieder unbefugt Waffen be­sitzen. Schon die Verheimlichung der Kenntnis eines solchen Waffenlagers wird bestraft. Und schließlich enthält der wohl am meisten angewandte § 8 die Bestimmung über die Höhe der Strafen, die für die Beschimpfung der re­publikanischen Staatsform und der Reichs- oder Landes­farben verhängt werden. Strafverfolgung gegen Deutsche und Ausländer ist auch dann zulässig, wenn die Straftaten im Ausland begangen werden.

Zur Aburteilung ist bekanntlich der Staats- gerichtshof zum Schutze der Republik eingesetzt worden, der aus neun Mitgliedern aMldet ist;drei davon smb' Ml^glleder"^ Reichsgerichts, während die andern- sechs nicht berufsmäßig Richter zu sein brauchen. Ernannt werden sie alle vom Reichspräsidenten und gegen ihr Urteil finden Rechtsmittel nicht statt.

Des weiteren regelt das Gesetz den Begriff der ver­botenen Vereinigungen, die Bestimmungen über die Auf­lösung solcher Verbände und die dagegen möglichen Rechts­mittel. Dazu gehört gleichzeitig die Behandlung von Druckschriften, die mit irgendeiner Bestimmung des Ge­

setzes in Widerspruch Der fünfte Absch

kommen.

mitt behandelt als § 23 die Stellung

ber Deutschen Republik gegenüber den Mitgliedern solcher Familien, von denen ein Angehöriger bis November 1918 in einem ehemaligen deutschen Bundesstaat regiert hat. Dieser Paragraph steht jetzt ganz besonders im Mittel­punkt der politischen Debatte. Nach ihm kann einem solchen Mitglied ehemals regierender Fami­lien, wenn es seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt im Ausland hat, von der Reichsregierung das Betreten des Reichsgebietes untersagt oder der Aufenthalt auf bestimmte Teile oder Orte des Reiches beschränkt werden, allerdings nur dann, wenn die Besorgnis gerecht­fertigt ist, daß andernfalls das Wohl der Republik ge« fährdet wird. Eine Berufung gibt es in diesem Falle, nämlich an den Staatsgerichtshof.

Man sieht also, welch' außerordentlich scharfe und die verfassungsmäßigen Rechte der Staatsbürger weithin be­rührende Bestimmungen dieses Gesetz enthält. Daher ver­steht man auch den Widerstand, der jetzt, da die Zeiten doch politisch andere geworden sind, sich in verstärkter Weise gegen das Gesetz erhebt. Eine wirklich endgültige Lösung der Streitfrage aber wird man wohl allein dadurch finden, daß das neue Strafgesetzbuch sich den ver­änderten Zeitkäufen anpaßt.

parteien wurde nunmehr der Absetzungsantrag unter großer Heiterkeit angenommen.

Präsident Lobe beräumte die nächste Sitzung für einige Zelt später an.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung

schlug Präsident Löbe vor, das Jugendschutzgesetz auf die Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag nachmittag zu setzen.

., Abg. Torgler (Komm.) wollte dagegen die Anträge gegen die Portoerhöhungen und gegen die Einschränkung der Krisen- fursorge auf die Tagesordnung gesetzt haben. Dieser Antrag wurde jedoch mit den Stimmen der Regierungsparteien ab­gelehnt, so daß es bei der Fortsetzung der zweiten Beratung des Jugendschutzgesetzes bleibt.

Nächste Sitzung Donnerstag nachmittag.

preußischer Landtag.

(283. Sitzung.) tt. Berlin, 11. Mai.

Das Haus, das heute auch seine erste Abendsitzung in dieser Woche abhält, überweist zunächst einen Zentrumsantrag über die Fortsetzung der Bodenverbesserungs- und Meliorations­arbeiten im Westerwald und einen deutschnationalen Antrag über die Förderung der Landwirtschaft in der Provinz Hessen- Nassau dem Westausschuß. Die zweite Beratung des Haus­halts der Handels- und Gewerbeverwaltung wird fortgesetzt beim zweiten Abschnitt

Gewerbliches Unterrichtswesen".

Abg. Dr. Pinkerueil (D. Vp.) trägt als Berichterstatter die Wünsche des Ausschusses vor. U. a, werden gefordert bessere