SersfelSer Tageblatt
Anzeigenpreis: Die einspaltige Petitzeile 15 Pfennig, die Reklamezeile 50 Pfennig. (Grundfchrist Korpus). Bei Wiederholungen wird ein entsprechender Preisnachlaß gewährt. ❖ Kur die Schristleitung verant- wortlich: Kranz Kunk in Hersfelö. ❖ Kernsprecher Nr. S
tzersfelöer Kreisblatt
Amtlicher /inzeiger für ö«r Kreis Hersfel-
Monatlicher Bezugspreis: Durch öie Post bezogen 1.50 Reichs-Mark, ausschließlich Bestellgeld, für Kersfeld 1.0S Keichs-Mark bei freier Zustellung, für Abholer 0-80 Reichs-Mark ❖ Druck und Verlag von Ludwig Zunks Buchdruckerei in Hersfeld, Mitglied des VDZV.
mit den Beilagen: HeimaLschollen / Illustriertes Anlerhaltungsblc Belehrung unS Kurzweil
Anlerhaltungsblatt / Nach Feierabend / Herb und Scholle / Anlerbaltuna und Wissen HO und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.
Nr. HO Donnerstag, den 12. Mai 1027
77. Jahrgang
Die Räumungsvechandlunge«.
Kerne eiligen Verhandlungen.
Trotz der zwischen Briand und Botschaftsrat Dr. Rieth getroffenen Vereinbarungen, über die deutsch-französischen Besprechungen wegen der Rheinlandräumung keine Nachrichten in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen, fahren die französischen Blätter fort, genaue Einzelheiten über den Stand der Verhandlungen zu bringen. So meldet der „Matin", Briand habe Botschaftsrat Dr. Rieth darauf hingewiesen, das; es nicht von Frankreich allein abhänge, die dringlichen Anregungen Deutschlands in Empfang zu nehmen; London und Brüssel hätten auch ihr Wort bei der Entscheidung zu sprechen und man wisse, das; das englische Auswärtige Amt in diesem Punkte mit Vorsicht und in opportuner Weise handeln wolle. Wenn Deutschland seine letzten Entwaffnungsverpflichtungen rückhaltlos und ohne schlechten Willen erfülle, dann sei nicht zu bezweifeln, daß in einer mehr oder minder nahen Zukunft — vor allem, wenn das französische Kriegsministerium eine neue Verteilung der französischen Streitkräfte vornehmen werde — die assoziierten Mächte den Antrag Stresemanns in Erwägung ziehen und prüfen würden, aber für den Augenblick könne von einer eiligen Entscheidung nicht die Rede sein. Man wisse übrigens noch nicht, wie die alliierten Sachverständigen nach dem 15. Juni die Zerstörung der befestigten Werke an der deutschen Ost- grenze feststellen würden.
Die „Volontö" glaubt zu wissen, Deutschland habe keine genaue Zahl für die Herabsetzung der Besatzungsstreitkräfte, die es erhoffe, angegeben, habe aber klar zum Ausdruck gebracht, daß eine französische Geste in dieser Richtung in Deutschland die Locarnopolitil stärken würde. Das französische Auswärtige Amt sei grundsätzlich nicht gegen den deutschen Antrag, aber es wünsche natürlich ein Gutachten des Generalstabes. Diese beiden Organismen pflegten sich jedoch erst nach langwierigen Diskussionen zu einigen. Berlin müsse daher Geduld haben; feine Geduld werde übrigens nicht auf eine allzu lange Probe gestellt werden.
-^ Die Erregung in Nr Pfalz.
Dr. Held über den Fall Himmelsbach.
Im Staatshaushaltsausschuß des Bayerischen Landtags erklärte Ministerpräsident Dr. Held zu entsprechenden Anfragen von Abgeordneten der Bayerischen Volkspartei und der Sozialdemokraten u. a., die jüngsten Ereignisse in der Pfalz, die wieder mit dem Namen Germersheim verbunden seien, hätten zu einer ziemlichen Erregung der Bevölkerung der Pfalz geführt. Es müsse daraus hingewirkt werden, daß die Besatzung in der Pfalz überhaupt zurückgezogen oder mindestens erheblich abgebaut werde. Was bisher versprochen wurde, sei nicht eingehalten worden. Es sei ein unmöglicher Zustand, daß die Dinge auf längere Dauer so beibehalten werden können.
ftber den Fall Himmelsbach erklärte Dr. Held, die Regierung bedauere, daß sich die Dinge so entwickelt hätten, aber die Staatsregierungen und die staatlichen Stellen hätten keine Schuld an der Zuspitzung der Verhältnisse. Der Finanzminister habe ihm erklärt, es sei zu wünschen, daß die Firma die Voraussetzungen für einen Ausgleich schaffe. Von beiden Seiten müsse das notwendige Maß des Entgegenkommens, des Ausgleichs und des guten Willens gezeigt werden. Er werde sich mit der Ministerialforstabteilung in Verbindung setzen, um nicht eine große Anzahl von Arbeitern mit ihren Familien brotlos werden zu lassen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung äußerte sich Ministerpräsident Dr. Held zu verschiedenen an ihn gerichteten Fragen, wobei er aus den Widerspruch verwies, daß er ständig gezwungen werde, auf einen ganzen Komplex von außenpolitischen Fragen zu antworten, während ihm andererseits die Berechtigung abgesprochen werde, über Außenpolitik zu sprechen. Er werde sich aber durch diesen Widerspruch keinesfalls davon abhalten lassen, pflichtgemäß sich auch um außenpolitische Dinge zu kümmern, die Bayern berühren. Hinsichtlich der Fürsorge für die Saargänger bestätigte der Ministerpräsident, daß die Reichsegierung einen schonenden Abbau ungefähr bis August vorbereite. Es müsse anerkannt werden, daß sich die deutsche Bevölkerung in der Saarpfalz sehr wacker gehalten und einen ehernen deutschen Willen geltend gemacht habe.
Zu der national-sozialistischen Anfrage, welche Stellung die bayerische Regierung in der Frage der Entwicklung der Außenpolitik eingenommen habe, erklärte der Ministerpräsident, die Regierung sei nicht in der Lage, auf diesem Gebiete etwas zu unternehmen, weil sie gar nicht um ihre Meinung gefragt worden sei. Die Ministerpräsidentenkonferenzen hätten inzwischen ein seliges Ende gefunden, was zu bedauern sei, weil man sich bei diesen früher über den Stand der Außenpolitik orientieren konnte und weil andererseits die Länder die Möglichkeit hatten, ihren Standpunkt gegenüber der Reichsregierung zur Geltung zu bringen. Der Werbung für die Fremdenlegion werde die Regierung ihr besonderes Augenmerk zuwenden.
Deutscher Reichstag.
(311. Sitzung.) OL. Berlin, 11. Mai.
Das Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe wird in allen drei Lesimaen angenommen. Ebenso das Ab-
Am das Republikschutzgesetz
Wichtige politische Zeratungen.
Die Dauer des Re.publikschutzgesetzes.
Sofort nach Eröffnung der neuen parlamentarischen Session sind auch die Verhandlungen über die Verlängerung des Republikschutzgesetzes in Fluß gekommen. Den Anstoß hierzu gab ein plötzlich vom Zentrum gefaßter Beschluß, der sich einstimmig für eine Verlängerung des Republikschutzgesetzes auf zwei Jahre aussprach. Diesem Zentrumsbeschluß folgten am Mittwoch Besprechungen von Vertretern der Regierungsparteien mit dem Reichskanzler Marx, denen auch der Reichsinnenminister von Keudell, Justizminister Hergt sowie Reichswirtschafts- minister Dr. Curtius beiwohnten. Als Parteivertreter waren die Abgeordneten Graf Westarp von der Deutschnationalen Volkspartei, Scholz von der Deutschen Volkspartei , Prälat Leicht von der Bayerischen Volkspartei und von Guörard vom Zentrum erschienen. Nach diesen Besprechungen beschäftigte sich auch das Neichs- kabinett mit der Frage der Verlängerung des Republikschutzgesetzes.
Die interfraktionellen Besprechungen waren st r e n g vertraulich. In gutunterrichteten parlamentarischen Kreisen wird erklärt, daß sich die Deutschnationalen mit einer Verlängerung des Republikschutzgesetzes einverstanden erklärt haben sollen, dafür aber die Beseitigung des im Gesetz vorgesehenen Staatsgerichtshofes verlangen. Wie es heißt, wird schon in allernächster Zeit die Entscheidung darüber fallen, ob das Republikschutzgesetz verlängert wird oder nicht. Zu einer solchen Verlängerung wäre eine Zweidrittelmehrheit des Reichstages not- wendig; es. müßtealso auß^r den. Äegwrrmgöparteien. auch noch ein Teil der Oppositionsparteien für das Gesetz eintreten. In welchem Umfange diese Parteien dies tun werden, läßt sich schwer voraussagen; doch ist es immerhin möglich, daß sowohl Demokraten wie Sozialdemokraten für die Verlängerung des Republikschutzgesetzes stimmen werden, da sie natürlich ein erhebliches Interesse an dem Weiterbestehen gerade dieses Gesetzes haben.
Der Inhalt des Gesetzes.
Nach dem gewaltsamen Tode Rathenaus am 24. Juni 1922 war in rasch verlaufener Beratung das „Gesetz zum Schutz der Republik" vom Reichstag mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen, die notwendig war, weil das Gesetz verfassungsändernde Bestimmungen enthielt.
Im letzten Paragraphen war bestimmt worden, daß es nur fünf Jahre in Kraft bleiben sollte; da es am 21. Juli 1922 durch Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt Gesetzeskraft erhielt, so ist die Frist am 21. I u l i d. I. abgelaufen. Bekanntlich haben sich um die Frage, ob es ganz oder teilweise wieder erneuert werden soll, ziemlich heftige innenpolitische Kämpfe entwickelt, die besonders deswegen bemerkenswert sind, weil auch innerhalb der gegenwärtigen Regierungsparteien die Ansichten hierüber sehr geteilt sein sollen. Ziemlich unvermittelt hat nun die eine Regierungspartei, das Z e n t r u m, jetzt einstimmig beschlossen, die Verlängerung des Gesetzes um zwei Jahre
herbeizusuhren.
Die Entstehungszeit des „Republikschutzgesetzes" weist schon darauf hin, daß es einen Kampfcharakter für bestimmte Zeit bat. Deswegen sind die Strafen für Ver
kommen über Erleichterung des internationalen Eisenbahnverkehrs auf der Eisenbahnstrecke Fürchau—Marienburg. Es folgt die zweite Beratung der Reichshaushaltsrechnungen für 1924.
Abg. Simon-Schwaben (Soz.) berichtete über die Aus- schußverhandlungeu. Der Ausschuß legt eine Entschließung vor, worin darauf hingewiesen wird, daß die vorliegende Haushaltsrechnung Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben in bedeutender Höhe aufweist. Der Reichstag erwarte, daß in Zukunft solche Haushaltsuber- schreitungen vermieden werden. Im übrigen schlägt der Ausschutz vor, die Etatsüberschreitungen zu genehmigen. Das Haus stimmte den Ausschutzbeschlüssen zu. Nunmehr beginnt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über den
Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten.
Abg. Stöcker (Komm.) beantragte Absetzung von der Tagesordnung. Die Abgg. Schreck (Soz.) und Brodauf (Dem.) beantragten Zurückverweisung an den Ausschuß. Die Abgg. Brüninghaus (D. Vp.) und Mumm (Dtn.) setzten sich für sofortige Beratung ein. Der Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung wurde in einfacher Abstimmung, ebenso auch die Rückverweisung an die Kommission durch Auszahlung mit 161 gegen 147 Stimmen abgelehnt.
Abg. Seydewitz (Soz.) bekämpfte die Vorlage. Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes werde hier die Vorzensur über die Theater und alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen geplant. ,
Abg. Frau Wurm (Soz.) beantragte mit Rücksicht aus die schwache Besetzung Absetzung der Vorlage. Gegen die Stimmen der wenigen anwesenden Mitglieder, der Regierungs
gehen und Verbrechen gegen das Gesetz sehr hohe und gehen weit über jene des Strafgesetzbuches hinaus. Vor allem richten sie sich gegen Vereinigungen und Verabredungen, die bestrebt sind, Mitglieder einer republikanischen Reichs- oder Landesregierung mit Gewalt zu entfernen, wobei diese Mitgliedschaft schon mit hohen Zuchthausstrafen belegt wird, die sich bis zur Todesstrafe steigern, wenn dem Mitglied dahingehende Bestrebungen bekannt waren. Mitgliedschaft ist aber nicht nur strafbar, sondern auch jede finanzielle Unterstützung oder sonstige Hilfeleistung durch einen Außenstehenden; strafbar auch die nicht den Behörden mitgeteilte Kenntnis von solchen Vereinigungen. Strafbar ferner die nächsten Verwandten, die Kenntnis von geplanten Attentaten haben, aber durch Unterlassung der Anzeige das Gelingen des Attentats ermöglichen.
Des weiteren enthält das Gesetz schwere Strasbestim- mungen gegen Gewalttätigkeiten, die gegen Regierungsmitglieder verabredet werden, gegen Aufforderungen zu derartigen Gewalttaten, für Beschimpfungen von Ministern, wenn diese das Opfer eines Attentates geworden sind. Ebenso werden schwere Gefängnisstrafen über jeden verhängt, der sich einer geheimen Verbindung anschlicßt, deren Bestreben es ist, die republikanische Staatsform zu untergraben, oder deren Mitglieder unbefugt Waffen besitzen. Schon die Verheimlichung der Kenntnis eines solchen Waffenlagers wird bestraft. Und schließlich enthält der wohl am meisten angewandte § 8 die Bestimmung über die Höhe der Strafen, die für die Beschimpfung der republikanischen Staatsform und der Reichs- oder Landesfarben verhängt werden. Strafverfolgung gegen Deutsche und Ausländer ist auch dann zulässig, wenn die Straftaten im Ausland begangen werden.
Zur Aburteilung ist bekanntlich der Staats- gerichtshof zum Schutze der Republik eingesetzt worden, der aus neun Mitgliedern aMldet ist;drei davon smb' Ml^glleder"^ Reichsgerichts, während die andern- sechs nicht berufsmäßig Richter zu sein brauchen. Ernannt werden sie alle vom Reichspräsidenten und gegen ihr Urteil finden Rechtsmittel nicht statt.
Des weiteren regelt das Gesetz den Begriff der verbotenen Vereinigungen, die Bestimmungen über die Auflösung solcher Verbände und die dagegen möglichen Rechtsmittel. Dazu gehört gleichzeitig die Behandlung von Druckschriften, die mit irgendeiner Bestimmung des Ge
setzes in Widerspruch Der fünfte Absch
। kommen.
mitt behandelt als § 23 die Stellung
ber Deutschen Republik gegenüber den Mitgliedern solcher Familien, von denen ein Angehöriger bis November 1918 in einem ehemaligen deutschen Bundesstaat regiert hat. Dieser Paragraph steht jetzt ganz besonders im Mittelpunkt der politischen Debatte. Nach ihm kann einem solchen Mitglied ehemals regierender Familien, wenn es seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt im Ausland hat, von der Reichsregierung das Betreten des Reichsgebietes untersagt oder der Aufenthalt auf bestimmte Teile oder Orte des Reiches beschränkt werden, allerdings nur dann, wenn die Besorgnis gerechtfertigt ist, daß andernfalls das Wohl der Republik ge« fährdet wird. Eine Berufung gibt es in diesem Falle, nämlich an den Staatsgerichtshof.
Man sieht also, welch' außerordentlich scharfe und die verfassungsmäßigen Rechte der Staatsbürger weithin berührende Bestimmungen dieses Gesetz enthält. Daher versteht man auch den Widerstand, der jetzt, da die Zeiten doch politisch andere geworden sind, sich in verstärkter Weise gegen das Gesetz erhebt. Eine wirklich endgültige Lösung der Streitfrage aber wird man wohl allein dadurch finden, daß das neue Strafgesetzbuch sich den veränderten Zeitkäufen anpaßt.
parteien wurde nunmehr der Absetzungsantrag unter großer Heiterkeit angenommen.
Präsident Lobe beräumte die nächste Sitzung für einige Zelt später an.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung
schlug Präsident Löbe vor, das Jugendschutzgesetz auf die Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag nachmittag zu setzen.
., Abg. Torgler (Komm.) wollte dagegen die Anträge gegen die Portoerhöhungen und gegen die Einschränkung der Krisen- fursorge auf die Tagesordnung gesetzt haben. Dieser Antrag wurde jedoch mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt, so daß es bei der Fortsetzung der zweiten Beratung des Jugendschutzgesetzes bleibt.
Nächste Sitzung Donnerstag nachmittag.
preußischer Landtag.
(283. Sitzung.) tt. Berlin, 11. Mai.
Das Haus, das heute auch seine erste Abendsitzung in dieser Woche abhält, überweist zunächst einen Zentrumsantrag über die Fortsetzung der Bodenverbesserungs- und Meliorationsarbeiten im Westerwald und einen deutschnationalen Antrag über die Förderung der Landwirtschaft in der Provinz Hessen- Nassau dem Westausschuß. Die zweite Beratung des Haushalts der Handels- und Gewerbeverwaltung wird fortgesetzt beim zweiten Abschnitt
„Gewerbliches Unterrichtswesen".
Abg. Dr. Pinkerueil (D. Vp.) trägt als Berichterstatter die Wünsche des Ausschusses vor. U. a, werden gefordert bessere