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mit Sen Beilagen: Selmatfchollen / Illustriertes Anterhaltungsblatt / Nach Feierabend / Herd und Scholle / Anterhaltung und Wissen Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.
Nr. 158
«Erstes Statt)
Sonnabend, den 9. Juli 1927
77. Jahrgang
Ungleiche Waffen.
Der Wettbewerb auf dem Markt der Filmindustrie.
Man soll selbst von einer vorzüglich geleiteten Industrie nichts Unmögliches verlangen.
Von der deutschen Filmindustrie war man von vornherein nur zu sehr geneigt, sich goldene Berge zu versprechen. Mußte sie sich doch, um die große Masse heran- zuziehen, für die ihre Erzeugnisse bestimmt waren, mit dem äußeren Aufputz glänzender Prachtentfaltung umgeben und ohne Rücksicht auf die Kosten ihre rasch wechselnden Darbietungen nach Inhalt und Wirkung unausgesetzt zu steigern suchen. Aber kaum waren ihr einige Jahre ungehemmter Entwicklung gegönnt, als auch schon von allen Seiten Vorbereitungen getroffen wurden, die Henne zu schlachten, von der man sich goldene Eier versprach. Heute ist es schon so weit, daß sie j ä h r l i ch v i e r- zig Millionen Mark an Lustbarkeitssteuern aufzubringen hat, bei einem Produktionskapital von 30 Millionen Mark, das sie jährlich in ihre Betriebe hineinsteckt. Das ist gewiß ein ungesunder Z u st a n d, der auch in schlimmen Notzeiten weder zu rechtsertigen noch aufrechtzuerhalten ist. Mit guten Ratschlägen ist es da bestimmt nicht getan; wenn es so leicht wäre, Amerika als aufnahmefreudiges Absatzgebiet zu erobern, wie gewisse Leute sich'das Vorzuftellen scheinen, die deutsche Filmindustrie hätte es an sich gewiß nicht fehlen lassen. Vorläufig zeigt die tägliche Erfahrung leider nur Ansätze einer entgegengesetzten Entwicklung: daß Amerika drauf und dran ist, sich überall in der Welt mit seiner Filmproduktion durchzusetzen, auch in Deutschland.
Kein Wunder, wenn man die Arbeitsbedingungen prüft, unter denen hüben und drüben die Produktion zu leben hat. In Amerika steht der Industrie ein Kapital- überfluß zur Verfügung, wie wir ihn hier selbst in unseren wohlhabendsten Zeiten nicht gekannt haben. Die amerikanischen Filme werden in 15 000 Theatern um- gcsetzt, in denen das Publikum bedeutend höhere Eintrittspreise bezahlt als in den 3000 deutschen Kino- theatern, und von einer Lustbarkeitssteuer weiß man «JTTnjrrt' erst bei Billeitpreisen von mehr als einem Dollar, während die Grenze bei uns ungleich niedriger angesetzt ist.
In Frankreich ist schon von einer nationalen Filmindustrie kaum noch die Rede. Seine hauptsächlichste Pro- duktionsgesellschast ist bereits zu einem erheblichen Grade amerikanisiert. Nicht anders in England, wenngleich die Amerikaner hier aus guten Gründen es für richtig halten, sich ein nationales Mäntelchen umzuhängen. Noch mehr aber lockt sie das deutsche Geschäft, weil wir in Berlin und München große Fabrikationswerkstätten besitzen, denen Riesenverleihunternehmungen angegliedert sind, wo Hunderttausende von Menschen mittelbar oder unmittelbar Brot und Arbeit finden. Über die steuerlichen Schwierigkeiten, die sie hier aufgetürmt finden, kommen die Amerikaner mit Leichtigkeit hinweg. Denn mit den Filmen, die sie in Deutschland absetzen, haben sie drüben natürlich schon längst ihre Kassen gefüllt, die Produktionskosten gedeckt und Kapital für neue Unternehmungen gesammelt. Der Gewinn, der ihnen hier noch in den Schoß füllt, ist reiner Überschuß, also Nettogewinn, während die deutschen Filme, mit denen Absatz in Amerika gesucht wird, zunächst erst noch, da das deutsche Geschäft nun einmal nicht auf Rosen gebettet ist, ihre Herstellungskosten aufbringen sollen. So sind wir drauf und dran, auch auf dem Filmgebiet in Deutschland der Amerikanisierung zu verfallen.
Der Ausgang eines Kampfes, der dauernd mit ungleichen Waffen geführt wird, kann natürlich nicht zweifelhaft sein. Man hatte in Deutschland schon vor einem Jahr der mehr und mehr in Not geratenen Filmindustrie dadurch zu helfen gesucht, daß der Reichsrat eine oberste Grenze für die Besteuerung — nicht über 20 Prozent vom Bruttoeintrittspreis — festsetzte. Aber im Handumdrehen war diese oberste Grenze in vielen — wenn nicht in den meisten — deutschen Städten die normale, die Minimalgrenze geworden, so daß mit diesem Versuch also nichts gewonnen war. Nun hat die Spitzenorganisation der deutschen Filmindustrie einen letzten Vorstoß unternommen. Es soll durch Reichsgesetz, mit Wirkung also für alle Länder und Städte des Reiches, festgelegt werden, daß alle Theaterplätze bis zu 2 Mark steuerfrei zu bleiben haben und darüber hinaus eine Abgabe von 10 Prozent erhoben werde. So ungefähr liegen die Dinge in Amerika und in der Mehrzahl der europäischen Staaten; so ungefähr müssen sie auch in Deutschland gestaltet werden, wenn die deutsche Filmindustrie im Inland den hohen Anforderungen, die an ihr Kulturniveau gestellt werden, genügen und für einen Wettbewerb mit dem Ausland überhaupt erst die unbedingt erforderliche Rückendeckung in der Heimat finden soll.
Damit allein wird es aber einem in der Filmindustrie so fortgeschrittenen Lande wie Amerika gegenüber noch nicht getan sein. Seiner Übermacht hat die deutsche Industrie sich bisher durch Kontingentfestsetzungen zu erwehren gesucht, durch die bestimmt wird, daß für jeden eingeführten Film ein deutscher Film vorhanden sein muß. Aber die Erfahrung hat gezeigt, daß damit nichts Durchgreifendes erreicht wird. Vielmehr muß der internationale Austausch von Filmen auf das Prinzip der Gegenseitigkeit gegründet werden, so daß also ein amerikanischer Film in Deutschland nur eingeführt werden darf. wenn dafür ein deutscher Film kür Amerika
Enökampf um die Zölle
Zweite Seratung der Zollnovelle.
Deutscher Reichstag.
(337. Sitzung.) OB. Berlin, 8. Juli.
Die Verlängerung der Geltungsdauer der Mcistbegün- stigungsverträge mit Paraguay und der Vereinbarungen mit Frankreich über den Warenaustausch zwischen Deutschland und dem Saargebiet wird in allen drei Lesungen angenommen.
Verabschiedet wird auch ein Gesetzentwurf über die vorläufige Anwendung von Wirtschaftsabkommen, der die Reichs- regierung ermächtigt, mit Zustimmung des Reichsrats und eines Reichstagsausschusses wirtschaftliche Abkommen mit ausländischen Staaten im Falle eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfniffes und im Falle, daß der Reichstag nicht versammelt ist, vorläufig — jedoch längstens für die Dauer von drei Monaten — anzuwenden.
Das Haus nahm weiter in zweiter und dritter Beratung einen Gesetzentwurf an, der die Reichsrcgierung ermächtigt, zur Förderung der landwirtschaftlichen Sie - oelungen Bürgschaften des Reiches bis höchstens 70 Mil- \ lionen Mark zu entnehmen.
Es folgte die zweite Beratung der
Gesetzentwürfe über Zolländerungen,
über Erhöhung des Zuckerzolls und über Ermäßigung der Zuckersteuer. Entsprechend einer Vereinbarung im Ältestenrat findet heute nur die Einzelberatung statt, während eine allgemeine Aussprache erst bei der dritten Beratung am Sonnabend ersolge» soll.
Abg. Krätzig (Soz.) bezeichnet den Mehlzoll als ein Gratisgeschenk an die kartellierte Mehlindustrie. Er ermögliche die Schließung des Ringes für ein Privatmonopol unter der Führung französischer Kapitalisten.
Ein kommunistischer Antrag, den Reichskanzler hcrbeizu- holen, wurde gegen die Antragsteller und Sozialdemokraten abgelehnt.
Abg. Neddermeyer (Komm.) bekämpfte die Reichsregie- rung als eine Regierung der Volksanshunaerung.
angekaust und vorgesührt wird — erst dann wird es möglich sein, von einer ar-n-LH^rnden Gleichheit der Voraussetzungen für den internationalen Wettbewerb auf diesem Gebiet zu sprechen und nunmehr die l e H t e Entscheidung über den Erfolg von der einen Eigenschaft abhängig zu machen, auf die alles ankommt: von der künstlerischen Leistungsfähigkeit hüben und drüben.
Eine solche Verständigung hängt natürlich vom guten Willen beider Teile ab. Die deutsche Filmindustrie hat es der amerikanischen gegenüber bisher an gutem Willen gewiß nicht fehlen lassen. Leider mit dem Erfolg, daß sie sich mehr und mehr in ihren berechtigten Interessen zurückgedrängt sieht, so daß schließlich bei ihr das Gefühl einer lebenbedrohenden Ausnutzung en^ standen ist, der unbedingt ein Ende gemacht werden muß. An den Amerikanern wird es sein, der deutschen Filin- industrie ein größeres Maß von Entgegenkommen zu zeigen, als es bisher von ihnen für nötig gehalten wurde, wenn eine Grundlage für das von der deutschen Filmindustrie angestrebte gute Einvernehmen beider Teile gefunden werden soll. Sonst bleibt als äußerstes Abwehrmittel gegen die drohende Überfremdung unserer Industrie nur noch ein Schutzgesetz des Staates übrig, das der Verfolgung ausländischer Filminteressen auf deutschem Boden bestimmte, durch die Lebensinteressen unserer Filmindustrie unbedingt gebotene Grenzen zieht.
Kein Nationalfeiertag in diesem Jahr.
Beratungen im Rechtsausschuß und im Reichsrat.
Der Rechtsausschuß des Reichstages befaßte sich weiter mit der Frage des Nationalfeiertages. Nach längerer Debatte wurde mit 14 gegen 10 Stimmen ein sozial- demokratischer Antrag abgelehnt, die bereits beschlossene Verbindung der Frage des Nationalfeiertages mit den Anträgen über die kirchlichen Feiertage zu lösen. Der Vorsitzende, Dr. Kahl (D. Vp.) legte hieraus zu Protokoll fest, daß hiermit das E n d e d e r a l l g e m e i n e n A u s- sprache über die Anträge erreicht sei. Der Ausschutz ging hierauf auseinander, ohne eine neue Sitzung anzu- beraunlen. Weitere Abstimmungen fanden nicht statt. _ r.a- mit ist also die Frage des Nationalfeiertages vorläufig zurückgestellt und kann nicht mehr vor dem 11. August dieses Jahres erledigt werden. , m 2
' Auch der Reichsrat beschäftigte sich auf Antrag Preußens mit der Frage des Nationalfeiertages, ^n der Abstimmung, die auf Antrag Bayerns namentlich erfolgte, wurden die Vorschläge des Reichsratsausschusses auf Einführung eines Nationalfeiertages am 11. dlugust imt -I gegen 25 Stimmen angenommen. Für den Nationalfeiertag stimmten mit der preußischen Staatsregierung die Provinzen Stadt Berlin, Posen-Westpreußen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hesien-Nassau, Rheinland und die Staaten Sachsen, Baden, Hessen, Ham- bura Mecklenburg-Schwerrn, Anhalt, Bremen, Lippe- Detmold, Lübeck und Waldeck. Der Vertreter der Provinz Oberschlesien blieb wiederum der Abstimmung fern.
Mit derselben Mehrheit wurde m namentlicher Abstimmung die von Bayern beantragte Erklärung des Ge- H^ Ä ^ gelehnt. Dieser
Abg. Dietrich (Dem.) wies aus die u n g ü n st i g e Lage der schweinezüchtenden Bauern hin. Der richtige Weg zur Abstellung der Notstände wäre die Aufhebung oder wenigstens weitgehende Herabsetzung der Futtermittelzölle. Da die Regierungsparteien aber diesen Weg nicht gehen wollten, würden die Demokraten trotz starker Bedenken der Erhöhung des Schweinezolles zusammen.
Abg. Obendieck (Komm.) richtet scharfe Angriffe gegen die Regierung und die Regierungsparteien. Das arbeitende Voll werde diese Regierung des Brotwuchers wegen htnwcgfegcn.
Abg. Stöcker (Komm.) beantragte Vertagung der Sitzung, bis die Regierungsparteien sich entschlossen hätten, wenigstens einen Redner vorzuschicken. Der kommunistische Antrag wurde abgelehnt.
Abg. Frau Wurm (Soz.) sprach sich gegen die Erhöhung der Schweinezölle aus und beantragte statt beffen die Herabsetzung der Futtermittelzölle.
Abg. Putz (Komm.) schlug vor, den Ausgleich zwischen Industrie und Landwirtschaft lieber durch eine Herabsetzung der Jndustriezölle zu erzielen.
Die Abgg. Henke (Soz.) und Weber-Düsseldorf (Komm.) wandten sich gegen die Erhöhung der Zuckerzölle. Damit schloß die Aussprache.
Die Anträge der Linken auf Aufhebung der Futtermittelzölle wurden abgelehnt. Ein Antrag ver Sozialdemokraten aus Herabsetzung der Futtermittelzölle wurde in namentlicher Abstimmung mit 242 gegen 192 Stimmen abgelehnt. Ebenso ein demokratischer Antrag auf Herabsetzung der Zölle für bestimmte Futtermittel.
Auch alle übrigen Anträge werden abgelehnt und sämtlich« Vorlagen in der Ausschußfassung angenommen.
Damit war die zweite Beratung erledigt.
Ohne wesentliche Aussprache erledigte der Reichstag dann das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Steuermilderungsgesetzes in zweiter Lesung unb verabschiedete es auch sofort endgültig in dritter Lesung.
Daraus wandte sich das Haus der Beratung des Entwurfes eines Gesetzes zur Abänderung der Verordnung über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Konditoreien vom 23. November 1918 in zweiter Lesung zu.
Beschluß voL- Reichsrats wird zunächst nicht die von ihm gewünschte politische Wirkung haben, da ja der Rechtsausschuß des Reichstages auseinandergegangen ist, ohne einen Beschluß in dieser Frage herbeizuführen, ohne den Reichstag aber der Beschluß des Reichsrats wirkungslos bleibt. Politischrechtlich liegt die Frage so, daß die Reichs- regierung verpflichtet ist, den Initiativantrag des Reichs- rats an den Reichstag mit ihrer Stellungnahme weiterzu- lei'en. Das wird sie sicher tun. Es scheint aber ausge- fd)L "en zu sein, daß die Angelegenheit vor der Sommerpause im Reichstag behandelt wird, die schon am 9. Juli beginnt. Da aber der Reichstag erst wieder im September zusammentritt, so bleibt die ganze Frage für diesen 11. August noch ungeregelt.
Severing vor dem Kemeausschuß.
Schwarze Reichswehr und Arbeitskommandos.
Der Femeausschuß des Reichstages trat am Freitag zu einer öffentlichen Sitzung zusammen zur Vernehmung des früheren preußischen Ministers des Innern, Severing, des Staatssekretärs tm preußischen Ministerium des Innern Dr. Abegg und des Vizepolizeipräsidenten Dr. Weiß in Berlin als Zeugen über den schriftlichen und mündlichen Verkehr der preußischen Dienststellen mit dem Reichswehrmintstcrium und den Wehrkreiskommandos in Angelegenheiten der Erfassungs- abteilungen, Arbeitskommandos und sogenannten Schwarzen Reichswehr sowie über das Vorhandensein und den Verbleib von Akten über diese Organisationen und über den Schriftverkehr bet den preußischen Dienststellen. Der Zeuge Severing bekundet zunächst, daß irgendein Zusammenarbeiten mit den Arbeitskommandos der Schwarzen Reichswehr nicht stattge- funden habe.
Zur Zeit des Ruhreinbruchs sei es allerdings mit Stellen der Reichswehrbehörden zu einer Vereinbarung gekommen über die Erfassung von Heeresgeräten, die sich in Händen der Organisationen besanden. Über diese Dinge sollten keine Schriftstücke geführt werden, und zwar im Interesse der Landesverteidigung. Akten über die Schwarze Reichswehr seien im preußischen Innenministerium nur inso- weit vorhanden, als ein Verdacht bestand, daß in der Reichswehr mit privaten Wehrorganisationen Verbindungen vorhanden waren. Aus Befragen des Abgeordneten Schäffer (Dtn ) betont der Zeuge, daß niemals von feiten des preußischen Innenministers daran gedacht worden sei. die Arbeitskom- mandos zum Grenzschutz gegen Polen heranzuziehen. Bei Besprechungen zwischen dem Reichswehrministerium und dem preußischen Innenministerium, um
die Arbeitskommandos als Verstärkung der Reichswehr für den Grenzschutz im Osten einzusetzen, habe ihn nur das Bestreben geleitet, die Verbindung zwischen Reichswehr und ille- galen Organisationen zu verhindern.
Der nächste Zeuge, Staatssekretär Dr. Abegg, sagt aus, daß ein ständiges Zusammenarbeiten zwischen dem preußischen vmnenmuüsterium und dem Reichswehrministerium in der vorliegenden Frage nicht stattgefunden habe. Später sei es zu zwei ^cinbarurigen zwischen dem Reichswehrministerium und dem preußischen Innenministerium gekommen, die den
Landcsschny und den Schutz der Verfassung betrafen, über die Besprechungen, an denen Oberst Schleicher i^cn schriftliche Niederlegungen nicht vorhanden. Von einer Verstärkung der Reichswehr durch die Arbei mandos sei bei allen Besprechungen nicht die Rede ae
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w Besprechungen nicht die Rede gewesen. Damit war die Vernehmung des Zeugen Dr. Abegg abge. S von Polizeivizepräsident Dr. '