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Kersfelörr Tageblatt

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tzersfelöer Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger für öen Kreis Hersfel-

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mit den Beilagen: Helmatschollen / Illustriertes Anlerhallungsblatt / Nach Feierabend / Herb und Scholle / Unterhaltung und Wissen Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.

Nr. 163

Freilag, den 15. Juli 1027

77. Jahrgang

Der tote Kutisker.

Der wegen seiner Prozesse bekanntgewor- dene Kaufmann Iwan Kutisker ist in der Berliner Charits an einer Lungenembolie plötzlich gestorben.

Noch einmal beschäftigten der Name und die Gestalt Iwan Kutiskers einen Augenblick hindurch die deutsche Öffentlichkeit; vierundzwanzig Stunden, bevor er durch die Berufungsinstanz das Urteil hören sollte, ist der Tod dem irdischen Richter zuvorgekommen. Eine Lungen­entzündung hatte dem Leben des Angeklagten ein rasches Ende bereitet. In der Verhandlung, die am Donnerstag nun den Schlußstrich unter den Prozeß zog, hat der Ge­richtsarzt darauf hingewiesen, daß die Verhandlung selbst, vor allem die Art, wie die Ärzte über sein Befinden ur­teilten, an dem Tode Kutiskers keinerlei Schuld trage, weil eine derartige Lungenentzündung auch durch einen nur leichten Erregungszustand ausgelöst werden kann. Es wäre also unsinnig, behaupten zu wollen, daß seine Unterbringung in der Berliner Charitü, die Überwachung durch Gerichtsbeamte und die Erklärung der Ärzte, er sei verhandlungsfähig, den Tod veranlaßt hätten. Immer­hin wird dieses Ereignis, das außerhalb der menschlichen Berechnung lag, trotzdem die Erinnerung daran auf­frischen, daß bekanntlich der frühere Reichspostminister Dr. H ö f l e, der wegen seiner Geschäfte mit den Barmats in Untersuchungshaft genommen worden war, im Gefäng­nis durch Unvorsichtigkeit seinen Tod gefunden hat.

Kutisker, die Barmats, Holzmann und wie sie alle heißen es ist eine lange Reihe von unerfreu­lichen G e st a l t e n, die die Produkte der deutschen In­flation gewesen sind. Kutisker, der kleine Ausländer, der deutsch nur radebrechend konnte und dessen Bildung so gering war, daß er kaum zu schreiben imstande war, hat es verstanden, in dem Deutschland der Infla­tion, in das er mittellos hineingezogen war, Millio­nen zu verdienen. Der gewandte Mann verstand es, in ^ 4ÄikMBi>MS/^l^ mrt feinem Kriegsgerat auf Befehl der Entente verait- stalten mußte. Und die Millionen, die er dadurch ver­diente, hat er dann in deutschen Banken und Industrie- werken angelegt, hat es leider auch erreicht, daß die Preu­ßische Seehandlung, also die Staatsbank, ihn wie andere seinesgleichen weitgehend unterstützte und ihm und an­deren seinesgleichen dadurch zum Opfer fiel. Der Tod Kutiskers hat dem Prozeß ein Ende gemacht; der Prozeß vermochte nicht, restlose Aufklärung über all die Vorgänge herbeizuführen, die mit dem Namen Kutisker verknüpft sind. Der groteske Tanz der Millionen konnte im Hinblick auf Schuld oder Unschuld der Betei­ligten nicht mehr in aller Vollständigkeit enthüllt werden.

Gleichzeitig läuft der Barmat-Prozeß, demgegenüber die Verhandlung gegen Kutisker nur eine Kleinigkeit darstellt. Auch hier kommt es weniger auf die Namen und die Persönlichkeiten der Beschuldigten an, sondern der Prozeß ist weit darüber hinaus eine Methode, das Geschehen in der Inflationszeit und während des Jahres nach Stabilisierung der Währung aufzuhellen. Dort ge­lingt es in mühseliger Arbeit, werden die Schleier von zahllosen Vorgängen hinweggezogen und das deutsche Volk erfährt zu seinem Entsetzen, was alles sich damals ereignet hat. Mit tiefem Erschauern blicken wir alle a u f den Sumpf zurück, durch den wir Jahre hindurch gegangen sind, ohne von der Gefährlichkeit unseres Weges eine Ähnung zu haben. Iwan Kutisker, den das Gericht in der ersten Instanz zu fünf Jahren Zuchthaus verur­teilt hatte, bedeutet nur einen Teil dieses Sumpfes. Müh­seligste Arbeit bedeutete die Trockenlegung dieses wüsten Gebietes. Mehr als nur wirtschaftlich war die Gefahr ungeheuer, daß das deutsche Volk in diesem Sumpfe ver­sank; seine Seele war in Gefahr, unterzu­gehen, ein Opfer von Mächten zu werden, von denen Kutisker nur ein Teil war. Auf der Anklagebank saßen ja nicht nur er, sondern neben ihm hohe Beamte, die den Lockungen des Goldes erlegen waren, des Goldes, das damals ja einen besonders heißbegehrten Wert darstellte, weil es in so geringer Menge vorhanden war. Nach Golde drängt, am Golde hängt doch alles, ach wir Armen! Dieses Wort Goethes erhielt damals einen noch besonders tiefen, tragischen Sinn. Aber wir haben die Kraft behalten, uns von diesem faszinieren­den Gold innerlich zu befreien und die Schuldigen, die Nutznießer unserer moralischen Zerrüttung zur Verant- wortung zu ziehen. Deswegen bedeutete der Prozeß Iwan Kutiskers einen Teil innerer Reinigung und das Opfer, das dabei, durch ein tragisches Geschick verursacht, auf der Strecke blieb, wird hingenommen werden müssen.

Wenn die kommenden Geschlechter die Geschehnisse in jener dunkelsten Zeit deutscher Geschichte nachlesen, so werden sie auch auf den Namen dieses Mannes stoßen, dessen plötzlicher Tod ihn verhindert hat, Sühne leisten zu müssen für das, was er am deutschen Volke gesündigt hat, das ihm Gastrecht gewährte, dessen Not er aber be­nutzte, um selbst zu gedeihen. Durch den Sumpf sind wir hindurch, in dem Iwan Kutisker und andere seiner Art üppig gediehen find, und wir haben nur eine Bitte an das Schicksal, daß uns nämlich Gleiches nimmermehr be- schieden sein mag.

~ -r-- ®

Das Urteil im Kutisker-prozeß.

Im Kutisker-Prozeß beantragte der Verteidiger des verstorbenen Hquvtangeklaaten Jwgn Kutisker im Hin-

Vertrauen zu Deutschland

Die Zinanzkonferenz in Amerika.

Erklärungen Dr. Schachts.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht weilte dieser Tage zu einer Konferenz der Notenbanken in Newyork. Nach etwa zweiwöchigem Aufenthalt hat er Amerika wieder verlassen. Vor seiner Abreise nach Deutschland empfing Reichsbankpräsident Dr. Schacht Vertreter der deutschen Presse im Generalkonsulat, um kurz über die Themen und das Ergebnis der Besprechungen in Amerika zu berichten sowie gewisse irrtümliche Darstellungen über die Kon­ferenz zu berichtigen. Bei den Leitern der großen Noten­banken habe sich, so sagte Dr. Schacht, die Gepflogenheit entwickelt, alljährlich zusammenzukommen, um gemein­same Jnteressenfragen zu besprechen. Eine besonders er­freuliche freundschaftliche Note erhielt die diesjährige Zu­sammenkunft durch die Beteiligung Rists, des Vizegouver­neurs der Bank von Frankreich. Dr. Schacht führte aus: Keinerlei politische Fragen wurden erörtert, insbesondere nicht, wie vielfach behauptet wurde, die Neparationsfrage oder die Stabilisierung des französischen Franken. Im Mittelpunkt der Erörterungen stand die Frage der Goldverschiffungen, wobei die Mittel und Wege beraten wurden, die Verschiffungen auf ein unbedingt notwendiges Maß zu beschränken, zu vereinfachen und zu verbilligen. Irgendwelche Vereinbarungen sind nicht ge­troffen worden, es ist jedoch anzunehmen, daß künftig in höherem Maße als bisher eine gegenseitige Verständigung der großen Notenbanken bei Goldverschiffungen statt- finden wird." Eingehend sei auch die Frage der Kauf, kraft des Goldes besprochen worden, wobei ange­sichts der Natur dieses Problems die Erörterungen sich zunächst mehr auf theoretischer Grundlage bewegten. Schließlich sei auch das Problem der Diskontraten er-

blick auf den Tod Kutiskers'die Einstellung des Gerichtsverfahrens. Der Staatsanwalt schloß sich diesem Anträge an. Der Vorsitzende teilte nach Beratung des Gerichtshofes mit, daß jegliche Gerichtsmaßnahme gegen einen Verstorbenen unzulässig sei. Es sei infolge­dessen auch keine Einstellung des Verfahrens erforderlich. Das erste Urteil sei nie rechtskräftig geworden, es seien also auch keine Folgerungen nötig. Die Strafe für Alex­ander Kutisker wird von sechs Monaten Gefängnis auf vier Monate herabgesetzt. Auch bei den anderen Mitan­geklagten werden die Strafen zum Teil herabgesetzt, bei einigen erfolgt Freisprechung. In der Urteilsbegründung führte Landgerichtsdirektor Dr. Schultze noch aus, Kutisker hätte die erheblichen Beträge aus der Staatsbank, die in die Millionen gingen, durch einen für das Gericht unver­ständlichen Leichtsinn der Beamten der Staatsbank er­halten. Dieser Umstand hätte das Gericht dazu veranlaßt, die mildernden Umstände zu bewilligen. Diese Erwägung sei auch den Gehilfen des verstorbenen Haupt- angeklagten zugute gekommen. Infolgedessen wurde auch die Strafe der Mitangeklagten erheblich herabgesetzt.

Reichskabineti und Michsschulgesetz.

Einmütige Zustimmung.

Die mehrtägigen Beratungen des Reichskabinetts über den Entwurf des Reichsschulgesetzes sind heute zum Abschluß gelangt. Die Vorlaae fand die einmütige Zu-

Beisetzung des Generals Hoffmann.

Unter Teilnahme des Reichspräsidenten von Hinden- burg, zahlreicher hoher Offiziere der alten Armee und der

Reichswehr wurde auf dem Jnvalidenfriedhof in Berlin General Hoffmann beigesetzt. Unser Bild zeigt den Trauerzug auf dem Wege zum Friedhof.

stimmung des Kabinetts. Bezüglich der Behandlung der südwestdeutschen Simultanschule (Artikel 174 der Reichs­verfassung) erklärten die Reichsminister Dr. Curtius und Dr. Stresemann nach Ablehnung des von ihnen dazu ge­stellten Antrages, ihren Standpunkt in dieser Frage auf-

wurde, daß das eigene Bedürfnis und die Interessen des jeweiligen Landes für die Gestaltung der Diskontpolitik der Notenbanken maßgebend sein müßten. Darüber hinaus sei jedoch eine engere gegenseitige Fühlungnahme und Verständigung im Interesse aller Beteiligten denkbar.

Auf eine Frage erklärte Dr. Schacht, daß Dawes-Plan und Eisenbahnbonds während der Besprechungen mit keiner Silbe erwähnt wurden. Die Frage der Eisenbahn­bonds sei ein Problem, das nicht außerhalb des Rahmens des Dawes-Planes akut werden könne. Dr. Schacht ver­trat persönlich die Auffassung, daß der Dawes-Plan alle Möglichkeiten vorsehe. Es sei deshalb unrichtig, von einer Revision zu reden. In Frage komme vielmehr zu gegebener Zeit eine Ergänzung des Planes durch die Ausfüllung der noch offenen Punkte, nämlich die endgültige Entscheidung über Transfer und die Festsetzung der Höhe der Gesamtzahlungen.

Abschließend bat Dr. Schacht, die Gesamtarbeit der Notenbanken, welche sowohl der Wirtschaft der einzelnen Länder wie auch der Weltwirtschaft zugute kommen, nicht als politische Aktion zu betrachten, an welche sensationelle Schlußfolgerungen zu knüpfen wären, vielmehr sei der­artige Zusammenarbeit als erfreulicher Beweis zunehmender internationaler Wirtschaftsbeziehungen durch sachliche Berichterstattung zu fördern. Dr. Schacht erklärte zum Schluß nochmals:Ich habe in Amerika nichts gewollt, habe mit keiner Bank über Anleihen ver­handelt oder gesprochen. Ich habe jedoch festgestellt, daß man Deutschland großes Vertrauen ent- gegenbringt." Dies Gefühl sei noch stärker als anläßlich seines letzten Besuches im Jahre 1925. Es herrschte all­gemein das Gefühl der Sicherheit und die Überzeugung, daß die Deutschen nichts unternehmen, was finanziell un- ! vernünftig wäre. Man glaube an Deutschlands Selbst- rechtzuerhalten. Die Veröffentlichung des Gesetzentwurfs wird noch in dieser Woche erfolgen.

über den Inhalt des Gesetzentwurfes wird an offi­zieller Stelle strengstes Stillschweigen bewahrt. Doch ver­lauten aus sonst gut unterrichteter Quelle schon Einzel­heiten über das neue Gesetz. So soll in der Frage der Beaufsichtigung des Religionsunterrichtes ein Kompro­miß in der Form geschlossen worden sein, daß Geistliche die Aussicht übernehmen, aber nicht in ihrer Eigenschaft als Seelsorger, sondern als Staatsbeamte. Außerdem soll die Möglichkeit der Errichtung von Konfessions­schulen schon auf Wunsch einer geringen Anzahl von Er­ziehungsberechtigten möglich sein. Eventuell sollen hier­für staatliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. In politisch linksstehenden Kreisen wird schon jetzt gegen den Entwurf Sturm gelaufen, so daß man sich auf scharfe parlamentarische Kämpfe gefaßt machen muß.

poincares Parlamentssieg.

Die Besoldungsvorlage angenommen.

PoincarS hat die Gefahr, die in den letzten Tagen ihn und sein Kabinett bedrohte, wieder einmal geschickt abge­wehrt und auf der ganzen Linie gesiegt. Kammer und Senat haben den Gesetzentwurf über die B e s o l - dungsreform in der von der Regierung gewünschten Fassung mit großer Mehrheit angenommen. Auch der von der Kammer bereits früher verabschiedete Gesetz­entwurf über die W a h l r e f o r m ist vom Senat ohne jede Abänderung angenommen worden. Ehe das Par­lament jedoch in die Ferien gehen konnte, gab es noch einige Scharmützel um das von dem Handelsminister Bokanowski geforderte Ermächtigungsgesetz.

Der Handelsminister verlangte die Ermächtigung, während der Parlamentsferien ein provisorisches WirtschaftsabkommenmitDeutschland zum Abschluß zu bringen. Er erklärte, daß eine Einigung mit Deutschland zu erwarten sei, daß aber das Provisorium dem Parlament nicht mehr vor dem Beginn der Ferien vorgelegt werden könne. Mehrere Redner protestierten gegen das Ermächtigungsgesetz, das sie als ein neu­artiges Verfahren bezeichneten. Als aber Poincarö mit harten Worten dazwischenfuhr, beruhigten sich die Ge­müter. Die Ermächtigungsvorlage wurde darauf mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Nachdem dann der Senat auch dieses Gesetz in der von der Kammer angenommenen Form genehmigt hatte, konnten endlich die Dekrete für die Schließung der Parla- mentssession verlesen werden.

Gegen die neue postgebührenvorlage. Einspruch des Groß - und Überseehandels.

Der Reichsverband des Deutschen Groß- und Über­seehandels hat an das Reichspostministerium eine Ein­gabe gerichtet, in der die neue Postgebührenvor- lage als untragbar bezeichnet und die Zurück­ziehung der Vorlage gefordert wird.

Es wird in der Eingabe dargelegt, daß die neue Vor­lage sich durchaus nicht wesentlich von der ersten Vorlage unterscheide und daß die neugefatzte Begründung der Vorlage keinerlei neue Gründe bringe^ auch von der un-