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Hersfelöer Tageblatt

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hersfelöer Kreisblatt

Amtlicher Anzeiger Dr den Kreis Hersfelö

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Nr. 237

Montag, den 10. Gtlober 1927

77. Jahrgang

Ja und Amen?

Der bekannte bayerische Novellist Ludwig Thoma hat einmal eine entzückende kleine Geschichte erzählt von zwei Schäfern, die wegen eines unerheblichen Vergehens vor Gericht erscheinen sollten. Der Gerichtsdiener beging die Unvorsichtigkeit, den Schöffenaufruf so undeutlich vorzu- nehmen, daß die beiden Schäfer als Schöffen ihre Sitze einzunehmen genötigt wurden. Erst im letzten Augenblick konnte unter großer Heiterkeit des Gerichts und der Zu­hörer dieses Versehen rückgängig gemacht werden. Diese kleine dichterische Erzählung wurde in einer etwas anderen Form, aber viel ernsthafter, in einem Schöffengericht ein­mal zur Wirklichkeit. Allerdings mußte dergute Freund", der für den zum Schöffenamt Auserschenen eingetreten war, nun vor Gericht erscheinen und ist wegen dieses Liebesdienstes" zu einer hartenGefängnisstrase verurteilt worden. Man wird dies ohne weiteres billigen, aber es darf doch nicht unwidersprochen bleiben, daß in der Gerichtsverhandlung der Angeklagte geäußert hat, er habe auf seine Frage, was er denn nun eigentlich als Schöffe zu tun habe, lediglich die Antwort erhalten: Man muß nur ja und amen zu dem sagen, was der Gerichts­vorsitzende vorschlägt. Die Gerichtsreform des früheren Justizministers Emminger hat 1923 das eigentliche Schwurgericht aus Sparsamkeitsgründen und zwecks Be­schleunigung des Gerichtsverfahrens abgeschqfft, aber natürlich ist damit nicht die Teilnahme der Schöffen be­seitigt worden. Es wäre eine völlige Verneinung des Gedankens, einer juristisch nicht vorgebildeten Volksstimme Einfluß auf die Rechtsprechung zu geben, wenn nun die Schöffen ihre Aufgabe lediglich darin erblicken wollten, ohne weiteres das zu billigen, was dergelehrte Richter" entwickelt. Es gibt ein lateinisches Sprichwort: Summum jus, summa injuria", das bedeutet, daß es zu schwerstem Unrecht werden kann, wenn man?>as geschriebene Reckt oe»n duchstriven nach zur AnMnMM vnllgl. IN öle,M" Sprichwort liegt erfahrungsgemäß ein tiefer Sinn. Nicht etwa, daß man dem Richter Weltfremdheit vorwerfen will, aber er ist verpflichtet, das Recht wortwörtlich so anzuwenden, wie das Gesetz es ihm befiehlt.

Nur läßt sich angesichts des vielgestaltigen Lebens nicht alles in die bisweilen spanischen Stiefel des Gesetzes ein­pressen, wird die Anwendung des Rechts zum Unrecht, weil es die Wechselfälle und bisweilen sehr eigenartig gelagerten Vorkommnisse des Daseins nicht berücksichtigen kann. DieBeratungendesRechtsausschusses im Reichstag, die ein neues Strafrecht schaffen sollen, geben hierfür den besten Beweis. Man hat sich dort bei­spielsweise unterhalten über den Begriff der Not­wehr und dabei platzten die Ansichten hart aufeinander. Auf der einen Seite verfocht man die Meinung, daß eine Überschreitung der Grenzen, die der Abwehrung eines rechtswidrigen Angriffes gesetzt sind, schon strafbar ist. Auf der anderen Seite aber wurde betont, daß dann, wenn man genötigt ist, zur Notwehr zu greifen, gar nicht die Möglichkeit besteht, sorgsam auf die Jnnehaltung dieser Grenzen zu achten. Beide Seiten haben natürlich recht. Erfolgt ein rechtswidriger Angriff, erfolgt sogar die Hilfe­leistung eines Außenstehenden, um die Notwehr des Ange­griffenen zu unterstützen, so urteilt das Rechtsgefühl des Volkes, daß dabei die schärfsten Mittel ohne weiteres angewandt werden können. Bisher urteilte der Jurist aber anders; er stellte sich auf den Standpunkt, daß nur diegeeigneten Mittel" angewandt werden dürfen; und so manches Mal mußte der, der zur Notwehr zu greifen genötigt war, sich vor Gericht deswegen verant­worten, ob er diesegeeigneten Mittel" nicht überschritten habe. Namentlich aber, wenn jemand dem in Notwehr Befindlichen Zu Hilfe sprang, konnte er sich vergegenwär­tigen, vor Gericht seine Hilfeleistung rechtfertigen zu müssen.

Selbstverständlich muß das Strafgesetzbuch hier Be­stimmungen treffen, doch ist das Bestreben des Rechtsaus- fchusses nach diefer Richtung hin verständigerweise darauf gerichtet, daß diese Bestimmungen auch d e m e i n f a ch e n Mann aus dem Volke verständlich sind. Sitzt er doch oben am Richtertisch und soll als Schöffe nach bestem Wissen und Gewissen darüber entscheiden, ob der Angeklagte Unrecht begangen hat oder nicht. Daß hier beträchtliche Schwierigkeiten vorliegen in der Formu­lierung des Strafrechtes, ist natürlich dem Rechtsaus- schuß gerade in diesem Falle besonders bewußt. Und dabei soll nun über die natürlich engen Grenzen des geschriebenen Rechtes hinaus die Anschauung des mitten im Leben stehenden Menschen die Entscheidung treffen, damit nicht buchstabenmäßige Rechtsausführung zum Un­recht wird. Gewiß wird dabei geurteilt werden aus den Anfchauungen der Gegenwart heraus, in der übrigens der Richter selbst mitten drin steht. Aber wir haben immer noch die Überzeugung, daß dies ebensowohl seitens des Richters wie seitens des Schöffen nach bestem Wissen und Gewissen geschieht. Man mag das Urteil, das den falschen Schöffen für Monate hinaus in das Gefängnis sperrte, vielleicht als hart empfinden, aber die Rechtsprechung urteilt hier in eigener Sache: sie will dieses Zutrauen zu der Unversehrtheit des Gerichts mit allen Mitteln aufrechterhalten und das Gewissen desjenigen, der da berufen ist, Recht zu sprechen, wieder einmal so schärfen, daß er sich immer des t i e f e n E r n st e s s e i n e r A u f - gäbe bewußt ist. Er entscheidet über Menschenschicksal.

Seröifdjes Ultimatum an Bulgarien

Die Unruhen auf dem Balkan.

Neue Untaten in Mazedonien.

Durch die Ermordung des jugoslawischen Generals Kowacevic, den bulgarischen Parteigänger erschossen, ist mit einemmal der alte Brandherd Europas, der Balkan, wieder in bedenkliche Unruhe versetzt worden.

Wie gemeldet wird, hat der südslawische Gesandte dem bulgarischen Außenminister Burofs eine Note seiner Regierung überreicht, in der unter Stellung einer Frist Mitteilung über die Maßnahmen der bulgarischen Regierung zur Verhinderung von neuen Zwischenfällen erbeten wird. Nach dem Besuch des südslawischen Ge­sandten trat sofort ein Kabinettsrat zusammen, der jedoch zu keiner Entscheidung gelangte. Die Antwort an Bel­grad wird wahrscheinlich in einem neuen Kabinettsrat formuliert werden.

Die Lage wird in Belgrad als sehr ernst beurteilt, weil die Regierung keine Möglichkeit zu haben glaubt, Er­eignisse, wie sie sich in Südslawien abspielten, durch eine neue, schärfere Grenzkontrolle unmöglich zu machen. Die Belgrader Blätter treten dafür ein, daß Jugoslawien an­gesichts der ernsten Lage, die durch das Bestreben gewisser Staaten, sich auf dem Balkan Einfluß zu verschaffen, er­schwert werde, im Interesse des allgemeinen Friedens und vor endgültigem Handeln die Aufmerksamkeit der Groß­mächte auf die dauernden Gefahren lenken solle, die sich aus einer derartigen Lage ergeben.

ALtsniate und Bandenüberfails.

Einige neue Gewalttaten reihten sich an die Ermor- ÄÄWÄMs^^ -

Grenze und warfen zwanzig Bomben. Die Gendarmerie­station, das Steuerhaus und das Postgebäude wurden er­heblich beschädigt. Menschenopfer sind nicht zu beklagen. Die Gendarmerie hat sofort den Kampf ausgenommen und die Banden vertrieben. Gleichzeitig haben Kämpfe ser- bifcher Gendarmen mit Komitatschis (bulgarische Frei-

Beratungsstelle fürWauWei&en

Die Beschlüsse des Reichskabinetts.

Ziemliches Aufsehen rief die letzte Diskonterhöhung der Reichsbank auch deshalb hervor, weil angenommen wurde, die Erhöhung sei dazu bestimmt, die Neigung zu Ausländsanleihen in Deutschland auf ein erträg­liches Maß herabzuschrauben. Tatsächlich beschäftigte sich nunmehr das Reichskabinett in seiner letzten Sitzung, an der Reichsbankpräsident Dr. Schacht und der General­direktor der Deutschen Reichsbahngesellschaft, Dr. Dorp - Müller, teilnahmen, mit der Frage der Ausländsan­leihen. über die Ergebnisse dieser unter dein Vorsitz des Reichskanzlers vor sich gegangenen Kabinettsberatung wurde amtlich mitgeteilt:

Bei der Aussprache des Reichskabinetts wurde völlige Einmütigkeit darüber erzielt, daß für Deutschland auch in der nächsten ZukunftdieAufnahmelangfristiger Ausländsanleihen nicht entbehrt werden könne und wirtschaftlich und finanziell durchaus berech­tigt sei. Ferner herrschte darüber Übereinstimmung, daß jede unter Berücksichtigung der heutigen Gesamtlage nicht dringliche oder unwirtschaftliche Ausgabe in Deutsch­land, sei es aus Ausländsanleihen oder aus anderen Quellen, unbedingt zu vermeiden sei. Um diese Gesichts­punkte in die Wirklichkeit zu übertragen, wurde eine Aus­gestaltung derBeratungsstellefür Ausländs­anleihen ins Auge gefaßt. Es soll insbesondere die Möglichkeit geschaffen werden, Bedenken, die bei der An­tragsberatung auftauchen, durch erneute, mit besonderen Sicherheiten versehene Prüfung Rechnung zu tragen. Hierüber wird unter Mitwirkung der Reichsbank mit den Ländern, die auch seinerzeit mit der Reichsregierung die Richtlinien der Beratungsstelle vereinbart haben, alsbald Fühlung genommen werden.

Die Beratungsstelle für Ausländsanleihen wird also weiter ausgebaut. Sie bestand schon bisher beim Reichs­finanzministerium und wurde von der Abteilung für Währungsfragen geleitet. Da ursprünglich zustimmende Beschlüsse dieser Beratungsstellen e i n st i m m i g gefaßt werden mußten, so hatte die Reichsbank als Mitglied der Beratungsstelle es in der Hand, die Zustimmung zu Aus­ländsanleihen zu verhindern. Man nimmt nach dem Ka­binettsbeschluß an, daß die Prüfung in Zukunft haupt- fächlich in der Richtung sich bewegen wird, ob eine etwa beantragte Anleihe von Staaten, Gemeinden oder Körper­schaften für wirklich dringliche oder produktive Ausgaben notwendig ist, daß aber die Frage der De­visenbeschaffung etwas aus dem Vordergründe zurücktritt.

Anierredung Chamberlam-Briand.

Der englische Außenminister Chamberlain hatte in Paris, wo er sich für kurze Zeit auf seiner Rückreise nach England aufhielt, eine Unterredung mit Briand. Nach einer offiziellen Verlautbarung haben die beiden Minister

schärler) bei Skotschinwira an der albanischen Grenze statt- gefunden.

Am Zrnarekafluß und im Kajmaktschalagebirge ver­suchten bulgarische Banden in die jugoflawischen Ort­schaften einzudringen. Die Gendarmerie vertrieb die Banden nach heftigem Kampfe.

Die serbisch-bulgarische Grenze.

Interventionen auf dem Balkan.

Ruhige Beurteilung in London.

Wie Reuter erfährt, sind die Großmächte bemüht ge­wesen, der jugoslawischen und der bulgarischen Regierung zur Mäßigung in der Angelegenheit der Grenzzwischen- sälle zu raten. In maßgebenden Londoner Kreisen besteht, wie Reuter hinzufügt, keine Neigung, die Lage mit über­triebenem Pessimismus zu betrachten. Bisher liegt kein ZkMLL^LZEslUW ^ der Angelegenheit an den auch nicht als notwendig' kkwöisen wird.

Nach den letzten Meldungen aus Sofia soll sich auch die Erregung in Bulgarien und Jugoslawien etwas gelegt haben. Jedenfalls soll, wohl auch infolge der Inter­vention der Großmächte, auf beiden Seiten das Bestreben bestehen, eine friedliche Löfung des Konflikts herbeizuführen.

bei der Unterredung die Übereinstimmung ihrer Ansichten festgestellt.

Havas" glaubt berichten zu können, daß die Unter­redung sich in der Hauptsache auf folgende zwei Punkte bezogen habe: 1. Tangerstatut, 3. die Beziehungen zu Ruß­land. Chamberlain habe Briand die genaue Bedeutung der Erklärungen auseinandergesetzt, die er Primo de Rivera gegenüber gemacht habe. Großbritannien würde glücklich sein, ein Abkommen zwischen Frankreich und Spa­nien betreffend die Tangerverwaltung verwirklicht zu sehen, und aus diesem Gedankengang heraus habe er zum Ausgleich geraten. England jedoch würde auch weiterhin nicht an den Verhandlungen zwischen Frankreich und Spa­nien teilnehmen wollen, sondern sich darauf beschränken, das Abkommen, das zwersellos zwifchen beiden Mächten zustande kommen dürfte, zu unterschreiben.

Es' könnte keine Rede davon fein, daß England an einem Mittelmeerpakt zwischen Italien, Spanien und Griechenland teilnehmen würde. Briand seinerseits dürfte Chamberlain über den Stand der mit Rußland einge­leiteten Verhandlungen betreffend die Abberufung Ra- kowskis unterrichtet haben.

Pressevertretern gegenüber erklärte Chamberlain über die Arbeiten des Völkerbundes: Wenn die von drei Mo­naten zu drei Monaten erzielten Fortschritte unbedeutend erscheinen, so stellt man nichtsdestoweniger rückwärts­schauend fest, daß die während der letzten Jahre erzielten Ergebnisse gewaltig gewesen sind. Zweifellos wird der Völkerbund noch für lange Zeit nicht das sein, was seine Gründer und seine gegenwärtigen Mitglieder wünschten, nämlich

der Schiedsrichter über Frieden und Krieg, dessen Urteil von allen angenommen würde. Das wird nicht das Werk einiger Tage, auch nicht einiger Fahre sein können. Aber bereits jetzt stellt man fest, daß die gesamte Welt größeres Vertrauen zum Völkerbund und dieser zu sich selber hat. Auf Grund von Locarno ist Deutschland in den Völkerbund eingetreten und jedermann hat fest­stellen können, daß Deutschland immer mehr eine Völker­bundpolitik betreibt und sämtliche Folgerungen, die sich für dies Land aus seinem Eintritt in den Völkerbund er­geben, zu ziehen sucht.

Neue Hinrichtungen in Mexiko.

Rückzug der Generäle Gomez und Almeda.

Aus Mexiko Stadt werden weitere Hinrichtungen zweier an dem Aufstand beteiligter Generäle berichtet. Die Zeitungen berichten, daß Alfonso de la Huerta, der Bruder des ehemaligen Präsidenten von Mexiko, mit sieden seiner Begleiter in Nogales erschossen wurde, als er die Grenze der Vereinigten Staaten überschritten hatte, um in Mexiko an der revolutionären Bewegung teilzunehmen.

Im Gegensatz zu Erklärungen der mexikanischen Re­gierung sprechen private Nachrichten von einer weiteren Ausdehnung der revolutionären Bewegung.