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Hersfel-erTageblatt tzersfelöer Kreisblak Amtlicher Mzeiser für den Kreis Hersfel-

mit den Beilagen: Heimatfchollea / Illustriertes Anterhaltungsblatt / Nach Feierabend / Serd und Scholle / Unterhaltung und Wissen Belehrung und Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.

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Nr. 241

Freitag, den 14. Oktober 1927

77. Jahrgang

Dienst am Kunden.

Betrachtungen zur Tagung des deutschen Einzelhandels.

Wirtschaftliche Propheten sind vielleicht noch unzuver­lässiger als sonstige; denn die Menge ihrer Irrtümer und Falschprophezeiungen ist wirklich zahllos. Wie oft ist gesagt, geschrieben und gelehrt worden, daß der Einzel­handelnicht mehr zeitgemäß" sei, unaufhaltsam dem Untergang entgegengehe. Beides hat sich als ein Irrtum herausgestellt und wenn auch auf der soeben stattgefunde- nen Tagung der Hauptgemeinschaft des deut­schen Einzelhandels, also der Spitzenorganisation, zahlreiche Klagen vorgebracht, zahlreiche Schmerzen be­rührt wurden, so machen die dort gehaltenen Reden und die dort gefaßten Beschlüsse keineswegs den Eindruck, als wolle der Einzelhandel die Flinte so bald ins Korn werfen.

Wenn der Reichswirtschaftsminister Dr. C u r t i u s in seinen Ausführungen, die er auf dieser Tagung machte, besonders von der Notwendigkeit sprach, daß auch der Ein­zelhändler seinen Betrieb, mag er auch noch so klein sein, rationalisieren müsse, so traf er damit wohl den entscheidenden Punkt. Liegen doch im Augenblick die Dinge so, daß die T e n d e n z z u e i n e r P r e i s st e i g e- r u n g unverkennbar ist und der Einzelhandel, wenn er nicht modern denkt, sich mit dem Versuch begnügen würde, die Preissteigerung einfach auf den Verbraucher abzu- wälzen. Modern denken, heißt nämlich hier nichts anderes, als das weiter auszubauen, was durch eine vertikale Kon­zentration und genossenschaftlichen Zusammenschluß zwecks gemeinsamen Wareneinkaufs im Einzelhandel erfreulicher­weise bereits angebahnt ist und was damit fast das Aus­sehen einer Konzernbildung erhält. Das führt zur Senkung der Selbstkosten, die mit dem Waren­umsatz an und für sich verbunden sind, und der Hinweis darauf ist darum im gegenwärtigen Augenblick besonders wichtig, weil sich die Steigerung der Kaufkraft durch Er­höhung der Einkommen bei den Beamten und bei sonstigen Verbraucherklassen gar nicht zu einer Steigerung auch des Absatzes auswirken würde, wenn nun etwa der Einzel­handel ohne weiteres zu einer Preiserhöhung schritte. Er würde sich damit eher ins eigene Fleisch schneiden, weil eine erhebliche Absatzsteigerung zu einer entfprechenven Vermehrung der Erzeugnisse und damit zu ihrer Verbilli- gung führen würde, wenn eben nicht die Steigerung der Kaufkraft durch eine entsprechende Preiserhöhung zu­nichte gemacht wird.

Der Minister Dr. Curtius glaubt im übrigen auch nicht an ein den Einzelhandel wirklich gefährdendes Vor­dringen der Warenhäuser; denn eines bleibt dem Einzelhandel, was das Warenhaus niemals wird be­werkstelligen können: der Kundendienst, also die persönlichen, auf die besonderen Wünsche des Ver­brauchers eingestellten Beziehungen zwischen diesem unh dem Verkäufer im Einzelhandel. Das amerikanische Gegenbeispiel stimme nicht; denn in den Vereinigten Staaten bilde die Unterlage für das überraschend schnelle Aufblühen der Warenhäuser nichts anderes als eine ent­sprechende Verbreitung des Abzahlungsgeschäftes. Hier­für fei aber die Voraussetzung eine erhebliche Spanne zwischen dem Reallohn und den Kosten der Lebenshal­tung bei den großen Massen, eine Spanne, die eben aus­genutzt wird zur Anschaffung von Gütern, die nicht un­mittelbar zur Deckung primitivster Lebensbedürfnisse hielten und durch den überschießenden Teil des Real- lohnes allmählich bezahlt werden können. Eine derartige Spanne zwischen Kaufkraft und Reallohn besteht irr Deutschland aber nicht.

Auch in die Zukunft blickt der Minister recht hoff­nungsvoll, weil die Ordnung der allgemeinen wirtschaft­lichen Verhältnisse auch Ordnung in den Warenumschlag des Einzelhandels hineingebracht hat, die Kaufkraft nach der Tiefe und der Breite der Verbraucher durch die sinkende Arbeitslosigkeit und durch die Besoldungs­erhöhung eine starke Steigerung erfährt. Das werde zu einer weiteren Belebung des Umsatzes führen, aber nicht durch Preissteigerung, sondern durch Umsatzsteigerung, durch Ausweitung des Absatzes, durch Angebot von Qualitätswaren zu niedrigsten Vertriebskosten. Denn gerade darin erblickt Dr. Curtius mit Recht die volks­wirtschaftliche Bedeutung und damit auch die volkswirt- fchaftliche Berechtigung des Einzelhandels.

Gesteigerte Kaufkraft.

Auf der Tagesordnung der Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels betonte der Vorsitzende Grünfeld- Berlin, daß die deutsche Wirtschast damit rechnen müßte, daß die jetzige günstige Konjunktur nicht von langer Dauer sein könne. In keinem Einzelhandelsverbande sei jemals der Gedanke aufgetaucht, daß höheres Einkommen weiter Beamtenschichten ein Anlaß zur Preissteigerung sein könne.

Aus den Ausführungen des Reichswirtschafts­ministers Dr. Curtius, in deren Mittelpunkt das Ver­hältnis des Einzelhandels zu den übrigen deutschen Wirt­schaftsfaktoren stand, ist hervorzuheben, daß nach Ansicht des Ministers ein selbständiger Einzelhandel für eine er­schöpfende und rasche Warenvermittlung zwischen Pro­duktion und Verbrauch unentbehrlich ist. Zusammen­fassend stellte der Minister fest, daß die krisenhaften Ab­satzstockungen, die für die Marktlage bis herein in den An­fang des Jahres kennzeichnend waren, allmählich einem normaleren Lagerumschlag gewichen sind. i^ " ' "

Streitpunkte Wischen Reich und Ankern

Die Besoldungsfrage.

Wer trägt die Kosten?

In den letzten Tagen haben sich die Auseinander­setzungen über die Besoldungsreform fast zu einem offenen Streitverhältnis zwischen dem Reich und den Ländern entwickelt. Eine Lösung ist vorläufig noch nicht abzusehen. Zwar erklären sowohl die obersten Reichs­behörden wie die Minister der Länder die unbedingte Notwendigkeit der Besoldungserhöhung für die Beamten. Aber ebenso bestimmt kommt von beiden Seiten die Be­kundung, daß niemand von ihnen in der Lage sei, die Kosten für die Besoldungsreform für sich allein oder doch im wesentlichen Maßstabe zu tragen. Die heftigsten Klagen erschallen aus den einzelnen Staaten. Außer Preußen will niemand von ihnen auch nur für die nächsten Monate die Möglichkeit haben, die Mittel für die Gehaltserhöhungen aufzubringen. Preußen erklärt sich nur für einige Monate dazu imstande. Das Reich besteht weiter aus der Durchführung des Gesetzentwurfes für die Steuervereinheitlichung. Diese Steuervereinheitlichung, die vorläufig noch in der Schwebe ist, würde den Ländern mehr noch als bisher die Möglichkeit nehmen, die Real­steuern zu erhöhen und damit ihre Einnahmen günstiger zu gestalten.

Um einen Ausweg aus diesem verfahrenen Zustand zu finden, schlug die bayerische Regierung vor, die Anteile der Länder an der Einkommensteuer des Reiches von 75 auf 80 Prozent zu erhöhen. Sofort er­klärte die Reichsregierung, davon könne keine Rede sein, überhaupt dürfe der Finanzausgleich in keiner Weise von den jetzigen Fragen berührt werden. Ein neues Moment ist aber in die Erscheinung getreten, weil Preußen sich enl- fchlosfen hat, neben anderen Ländern dem bayerischen Vorschlag beizutreten. Ein dementsprechender Be­schluß im Reichsrat ist wahrscheinlich, der um so weittra­gender wirken müßte, als die Einberufung des Reichs­tages vor der TürE sehen kann, wie sich nun die Verhältnisse gestalten werden.

Höpker-Aschoff zur Besoldungsfrage.

Der Preußische Staatsrat hielt bei seinen letzten Be­ratungen die Erhöhung der Beamtengehälter für un­bedingt notwendig, äußerte sich aber dahin, daß eine er­hebliche Steigerung der Ausgaben in Ländern und Ge­meinen die Folge sein werde. Die Gemeinden könnten nur durch Anspannung der Kommunalsteuern den neuen Aufgaben gerecht werden. Der Nachteil für die Finanz- Wirtschaft müsse durch stärkere Überweisungen von Reichs­steuern an Länder und Gemeinden ausgeglichen werden.

Der preußische Finanzminister Dr. H ö p k e r - A s ch o f s sagte dabei nach Betonung des dringenden Erfordernisses für die Gehaltserhöhung unter anderem: Der Wochenlohn eines gelernten Industriearbeiters hat gegenüber dem Vorkriegs­stände eine Steigerung aus 138 Prozent erfahren, der des ungelernten Industriearbeiters aus 145,7 Prozent. Die über­wiegende Mehrzahl der Beamten wird auch nach Durchführung der Besoldungsreform das Friedensrealgehalt nicht erreichen. Der Ministerialrat bekommt durch die Besoldungsreform 16,7 Prozent mehr Gehalt und er kommt damit auf 75,8 Pro­zent des Friedensrealgehalts. Beim Regierungsrat sind die Zahlen 18,7 bzw. 82,2 Prozent, beim Obersekretär 21,8 bzw. 81,2 Prozent, beim Bureauaffistcnten 20,6 bzw. 86,2 bis 95,2 Prozent. Bei der Gruppe 10 ist die Steigerung durch die Besoldungsordnung 25,4 Prozent, wodurch 96 Prozent Friedensrealgehalt erreicht würden. Die Gruppe 12 wird um 33,1 Prozent gesteigert und kommt damit aus 101,2 Prozent.

Lockerung der Wohnungszwangs- wirischast in Preußen.

Teilung von Wohnungen.

Der preußische Minister für Volkswohlfahrt erließ unter dem Datum vom 4. Oktober d. I. eine neueZweite Verordnung über die Lockerung der Wohnungszwangs­wirtschaft". Die wesentlichsten Bestimmungen beziehen sich auf die Teilung von Wohnungen, die bisher für eine Mietpartei benutzt worden sind.

Wenn durch Teilung einer unbenutzten oder be­nutzten Wohnung von fünf oder mehr Wohnräumen neue räumlich und wirtschaftlich selbständige Wohnungen her­gestellt werden, so finden auf die neu hergestellten Woh­nungen die Vorschriften des Wohnungsmangel-, des Mieterschutz- und des Reichsmietengesetzes keine Anwen­dung mehr, d. h., die gesamte Wohnungs- zwangswirtschaft dieser Wohnungen ist aufgehoben bis auf die aufrechterhaltenen Vor­schriften, daß Wohnräume nicht zu gewerblichen Räumen umgewandelt werden dürfen und daß die zum Woh­nungstausch erforderliche Zustimmung des Vermieters vom Mieteinigungsamt ersetzt werden kann. Hierüber hinaus darf das Wohnungsamt eine Wohnung mit fünf und mehr Zimmern nicht mehr beschlagnahmen, wenn der Verfügungsberechtigte sich bereit erklärt, innerhalb einer vom Wohnungsamt zu bestimmenden Frist von wenigstens vier Wochen durch Teilung dieser Wohnung neue räumlich und wirtschaftlich selbständige Wohnungen herzustellen und wenn er innerhalb dieser Frist die Ar- beiten auch tatsächlich ausführt.

Bei mittleren und höheren Beamten werde kaum eine Ein­passung an die Friedensgehälter erreicht.

Die Landgemeinden zur Steuervereinheitlichung und Besoldungsreform.

Der Vorstand des Deutschen Landgemeindetages, der in München zu einer Sitzung zusammentrat, nahm Stellung zum Entwurf des Steuervereinheitlichungsgesetzes. Es wurde be­schlossen, das Ergebnis der Beratung in einer Eingabe an die maßgebenden Stellen im Reiche zusammenzusassen und diese Stellungnahme des Deutschen Landgemeindetages der Öffent­lichkeit in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. In seiner Stellungnahme zur Besoldungsfrage ging der Vorstand davon aus, daß diese Besoldungsreform zwangsläufig eine Revision der Besoldungsbezüge der Gemeindebeamten zur Folge haben müsse. Da die Gemeinden aber nicht in der Lage seien, den vermehrten Auswand aus den zugestandenen eigenen Mitteln zu bestreiten, sei es zur Vermeidung einer Realsteuererhöhung nicht zu umgehen, daß das Reich die zur Durchführung der Besoldungserhöhung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt.

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Das Schulgesetz.

Die Einigungsaussichten sind gering.

Auch in der Frage des Reichsschulgesetzes hat sich vor­läufig noch keine Überbrückung zwischen dem vorliegenden Entwurf der Reichsregierung und den Wünschen der Länder gefunden. Preußen hat bekanntlich weitgehende Abänderungsvorschläge zu dem Reichsschulgesetzentwurs gemacht und damit im Reichsrat bisher ziemliches Ent­gegenkommen gefunden. Nun ist neuerdings Sachsen an die Seite derjenigen Länder getreten, die mit dem Schul­gesetzentwurf in der Reichsfassung in keiner Weise zu­frieden sind. Sachsen hat eine Reihe von Punkten auf­gestellt, aus denen es unbedingt bestehen will.

Zunächst verlangt es auch für sich erhöhten Schutz der Simultanschule. Auch will es der Gemeinschaftsschule den Charakter der Regelschule geben, die Gemeinschafts- 1MH ®ÄÖ L-8LFVÄ" keiner Weise beeinträchtigt werden, eine auch nur mittel­bare Wiederkehr der geistlichen Aufsicht sei abzuweisen. Die sächsischen Anträge gehen also noch über die preußi­schen hinaus und es ist kaum zu erwarten, daß vor dem Zusammentritt des Reichstages am 18. Oktober ein Aus­gleich der so scharf gegeneinanderlaufenden Interessen sich zeigen sollte. ~

Eine Doppesvorlage?

In parlamentarischen Kreisen glaubt man bereits zu wissen, daß nunmehr die Reichsregierung sich ernsthaft mit dem Plane beschäftige, eine Doppelvorlage an den Reichs­tag zu bringen, und zwar in der Weise, daß sie dem Parlament erstens den im Reichsministerium des Innern ausgearbeiteten Entwurf des Schulgesetzes vorlegen werde und andererseits einen Entwurf, der sich im Reichsrat etwa gestalten könnte unter größerer oder ge­ringerer Berücksichtigung der Wünsche aus den Ländern.

Ob dieser Weg eingeschlagen wird, ist natürlich im Augenblick noch nicht sicher. Jedenfalls würde es ein Vor­gang sein, der kaum Aussichten böte auf eine baldige, noch weniger auf eine allgemein befriedigende Lösung der doch so dringenden Angelegenheit, die schon in der National­versammlung zu Weimar vor neun Jahren als eine der wichtigsten zur inneren Ausgestaltung des Reiches be­zeichnet wurde.

preußischer Landtag.

(310. Sitzung.) tt. Berlin, 13. Oktober.

Ehe der Landtag seine Mittwochsitzung vertagte, überwies er fast sämtliche Anträge zu den Unwetterschäden an den Hauptausschuß. Annahme findet der deutschnationale Antrag, Staatsmittel für die Rückzahlung der von der Rentenbank an die Landwirtschaft gegebenen und zum 7. No­vember fälligen Kredite einstweilen zur Verfügung zu stellen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Abg. Teitscheid (Ztr.) eine längere Erklärung ab. in der er die vom Montag Morgen in einem Artikel mit der ÜberschriftAbgeordnete befolgen Buchmacherposten" gegen ihn erhobenen Beschuldi- gungen als unwahr zurückweist; der Redner erklärte zum Schluß, daß er wegen der beleidigenden unwahren Behaup­tungen Strafantrag stellen werde. Das Haus überweist dann kommunistische Anträge über Erhöhung der Bergarbeiterlöhne im mitteldeutschen Braunkohlenrevier und gegen die Berg- arbeiterentlafsungen bei der staatlichen Bergwerks-A.-G. Recklinghausen dem Handelsausschuß. Mit mehr als der ver­fassungsmäßigen Zweidrittelmehrheit bestätigt das Haus seinen früheren Beschluß auf Annahme der Elektrovorlage. Der Einspruch des Staatsrates ist damit hinfällig geworden. Es folgt die Beratung der mit Gesetzeskraft erlassenen Aus­führungsverordnung zum Reichsgesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Die Verordnung wird dem bevölke­rungspolitischen Ausschuß überwiesen. Ohne Aussprache wird die Verordnung über das Diensteinkommen der Gewerbe- und Handelslehrer an den Berufsschulen bewilligt.

Die KlaggenverorSnung -es Giaatsministeriums.

Innenminister Grzesinski gibt eine Erläuterung zu dem bekannten Erlaß vom 8. August d. J. und sagt, das Interesse der Autorität des Staates habe das Vorgehen der Regierung erfordert. Der Minister legt im einzelnen dar, daß von einem Eingriff in die Selbstverwaltung durch den Erlaß der Ver­ordnung keine Rede sein könne. Landesrecht gehe vor Kom-