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6 ersfe! öer Tageblatt

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Hersfelöer Kreisblatt H

»tlicher /inzeiger für den Kreis hersfel- Zunk«

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Amtlicher Mazeiger für den Kreis Hersfel- : Zunks Vuchöruckerei in HersM, Mitgliedes vdZv.

bi« den Beilagen: HeMMchslien , DlUifttierkes Anterhallungsblatt / Nach Feierabend / Herd und Scholle / Anterbaltuna und Wissen Belehrung and Kurzweil / Wirtschaftliche Tagesfragen.

Nr. 259

Freitag, den 4. November 1927

77. Jahrgang

Dir ZuKlB der

AirgeßeMeoverßchemng.

Die deutschen Privatangestellten stehen jetzt in einem Wahlkampf, dem auch die übrigen Volksschichten ihre Auf- merksamkeit schenken sollten. Es handelt sich um die Wahl der Vertrauensmänner zur A n - g e st e l l t e n v e r s i ch e r u n g, die in allernächster Zeit, in den meisten Städten am 13. November, vorgenommen werden muß.

Der Ausgang dieses Wahlkampfes soll und wird zeigen, wie die Privatangestellten in ihrer Mehrheit über die Zukunft der für sie geschaffenen, vom Reichstage im Dezember 1911 verabschiedeten Alters- und Pensionsver­sicherung denken. Zehn Jahre lang ist um diese Ver­sicherung gekämpft worden. Eine Anzahl Angestellten­verbände schloß sich im Jahre 1901 zum sogenannten Haupfausschuß" zusammen, der die Forderung vertrat, daß, wie die bestehende Invalidenversicherung für die Arbeiter, etwas Ähnliches für die Privatangestellten ge­schaffen werde. Der konservative Abgeordnete Dr. Diederich Hahn erhob im Jahre 1902 diese Forderung im Reichstage in einem entsprechenden Anträge. Im De­zember 1911 wurde dann das Angestelltenversicherungs­gesetz vom Reichstage verabschiedet und am 1. Januar 1913 trat es in Kraft.

Zwei Richtungen in der Angestelltenbewegung stehen sich in dem augenblicklichen Wahlkamps um die Zukunft der Angestelltenversicherung gegenüber. Die s o z i a l i - stischen Angestelltenverbände (Afa-Burtd) sind Gegner einer besonderen Angestelltenversicherung und verlangen die Umgestaltung der deutschen Sozialversiche­rung in eine allgemeine Sozialfürsorge, wie ja überhaupt die Sozialdemokratische Partei bei jeder Gelegenheit die Verschmelzung der Angestelltenversicherung mit der In­validenversicherung gefordert hat. Die sozialistischen An­gestelltenverbände sind auch Gegner des bisherigen Kapitaldeüungsversahrens der Neichsversicherungsanstalt

- ,_ für Angestellte, sie wollen, daß durch Umlage stets nur k J fntoM All STUi+rÄnAn AvfirtftAM ^r^ ^?A «1* SIa frAtfwSott

Erhöhung der Renten ohne Erhöhung der Beiträge". Das jetzige Vermögen der Angestelltenversicherung in Höhe von 550 bis 600 Millionen Mark M zur Einlösung dieses Versprechens benutzt werden. Eine Ansammlung von Kapital zur Sicherung der Versicherungsleistungen halten die sozialistischen Angestelltenverbände nicht für er­forderlich.

Die imHauptausschuß" zusammengeschlossenen nichtsozialistischen Angestelltenverbände treten für das Bestehen einer s e l h st ä n d i g e n Angestellten- versicherung ein. Zu diesen Verbänden gehören bei­spielsweise der Deutschnationale Handlungsgehilfenver- band, der Verbund der weiblichen Handels- und Bureau-

. angestellten, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Reichsverband der Deutschen Presse usw. DerHaupt­ausschuß" ist ebenfalls für eine Erhöhung der Renten, aber nicht unter Opferung oes vorhandenen Vermögens. Im Gegensatz zu d. .i sozialistischen Verbänden hält der Hauptausschuß" Rücklagen für unbedingt notwendig, weil sonst keine Gewähr gegeben ist, daß die Versicherten auch in den Genuß der ihnen zustehenden Leistungen kom­men. Der Hinweis auf dashohe" Vermögen der An­gestelltenversicherung ist deshalb nicht angebracht, weil diese Versicherung erst seit dem 1. Januar 1913 in Kraft ist, eine Wartezeit von zehn Jahren vorgesehen war und natürlich die Zahl der Rentenempfänger sowie deren Durchschnittsrentenbetrag im Laufe der weiteren Jahre noch ständig steigen müssen. Beispielsweise ist die Zahl der Rentenempfänger von Ende 1924 bis Ende 1926 von 24 650 auf 50 395 gestiegen.

Bei den beiden bisher stattgefundenen Angesteltten- Versicherungswahlen hat sich die überwiegende Mehrheit der Versicherungspflichtigen Privatangestell- ten für denH a u p t a u s s ch u ß" entschieden, also für eine selbständige Angestelltenversicherung und gegen das von den sozialistischen Angestelltenverbänden propagierte Umlageverfahren. Die letzte Wahl im Jahre 1922 brächte den Gegnern der Angestelltenversicherung nur 840 Ver­trauensmänner, während derHauptausschuß", also die nichtsozialistischen Angestelltenverbände, 2591 Vertrauens- männer erhielten. Die gewählten Vertrauensmänner wählen auf Grund des Verhältniswahlsystems den V e r - waltungsrat der Reichsversicherungsanstalt für An­gestellte. Dieser wiederum wählt die ehrenamtlichen Mit­glieder des Direktoriums der Reichsversicherungs- anstalt für Angestellte. Das Direktorium besteht zurzeit aus sechs ehrenamtlichen und vier beamteten Mitgliedern. Die Angestelltenversicherungswahl ist also für die Privatangestellten von grundsätzlicher Bedeutung. Sie haben sich zu entscheiden, ob sie Beseitigung oder Erhaltung der Angestelltenversicherung wollen. Man darf auf das Ergebnis der Wahlen ge­spannt sein. P- K.

Beibehaltung -er Todesstrafe.

Mit 17 gegen 11 Stimmen.

Im Strafrechtsausschuß des Reichstages wurde der Antrag, im neuen Strafgesetzbuch die Todesstrafe zu streichen, mit 17 gegen. 11 Stimmen abgelehnt. Für die Beseitigung der Todesstrafe stimmten die Sozial- demokraten. die, Kommunisten und der demokratische Ab-

Veamielwimsche zur Vefoldung.

Änderungsanträge im Haushaltsausschuß.

Der Haushaltsausschuß des Reichstages hat seine Aussprache über die Finanzlage und über die Besoldungs- reform im Reiche am Donnerstag unterbrochen, um Ver­treter von 14 Beamtenorganisationen zur geplanten Be­soldungsreform zu hören. Jede Organisation durfte drei Vertreter stellen, die an die Reichstagsabgeordneten Fragen stellten, an die sich aber keine Erörterungen an- schließen durften.

Im übrigen ging die Beratung des Haushalts­ausschusses über die Besoldungsreform vorher weiter. Der Ausschuß hörte zwei Berichterstatter. Der Abgeordnete Steinkopf (Soz.) gab der Meinung Ausdruck, daß die Be­soldungsordnung von 1920 nicht so mangelhaft gewesen sei, um einen Umbau zu rechtfertigen. Die neue Besol­dungsordnung mache dieselben Fehler, wie ihre Begrün­dung sie der früheren Befoldungsordnung vorwerfe. In­folgedessen werde der Kampf um die Besoldung nicht auf­hören, sondern verschärft fortgesetzt werden. Der Mit- berichterstatter Dauer (Bayer. Vp.) bat um Aufklärung, weshalb für die Wehrmacht und die Polizei eine besondere Besoldungsreform aufgestellt werde. Festgestellt wurde in der Sitzung, daß die Aussprache über die Besoldungsfrage jetzt abgeschlossen ist. Die Entscheidung darüber, ob der werteren Ausschußberatung die gegenwärtige Vorlage zu­grunde gelegt werden oder ob man von der Besoldungs­ordnung von 1920 ausgehen soll, wurde auf Freitag vertagt.

Es ist damit zu rechnen, daß verschiedene Abände­rungsanträge zu dem jetzigen Besoldungsentwurf ein- gehen werden. Der Abgeordnete Eisenberger vom Baye­rischen Bauernbund hat bereits im Ausschuß den Antrag eingebracht, die Beamtenbesoldungsvorlage zurückzuziehen und nur die Gehälter der unteren Beamtengruppen zu er- Todesstrafe stimmten die Regierungsparteien und der demokratifche Abgeordnete Dr. Brodauf.

Die Abstimmung erfolgte viel früher, als man es vor­ausgesetzt hatte. Der Bayerische Volksparteiler E m m i n° g e r, der frühere Reichsjustizminister, berichtete über die zwischen österreichischen und deutschen Rechtsausschußmit­gliedern gepflogenen Besprechungen. Danach soll am 15. oder 16. November dieses Jahres in Wien eine freie österreichisch-deutsche parlamentarische Konferenz zusam­mentreten, in der die in Aussicht genommenen Änderungen der beiderseitigen Strafrechtsresormen erörtert werden sollen. Reichsjustizminister H e r g t stellte fest, daß für diese Besprechungen keine staatsrechtliche Bindung in Frage komme und daß also die Freiheit der Willens­bildung in den beiden Parlamenten in keiner Weise beein­trächtigt werde. Der Versuch einer Rechtsangleichung zwischen den beiden Völkern sei warm zu begrüßen.

In der allgemeinen Aussprache nahmen fast nur An­hänger einer Abschaffung der Todesstrafe das Wort. Der Ausschußvorsitzende Dr. Kahl (D. Vp.) meinte, daß man einen Verzicht auf die Todesstrafe nur in Erwägung hätte ziehen können, wenn so viele Sicherheitsmaßregeln ge­schaffen worden wären, daß Psychopathen, Arbeitsscheue, Gewohnheitsverbrecher usw. von der menschlichen Gesell­schaft genügend abgeschlossen werden könnten.

Anträge der Minderheit,-zunächst Sachverständige an- zuhören, eine Denkschrift aufzustellen oder auf andere Weise die Entscheidung hinauszuschieben, wurden ab­gelehnt. Für die Todesstrafe stimmten von den 28 Mitgliedern des Ausschusses 6 Deutschnationale, 4 Zen- trumsabgeordnele, 3 Volksparteiler, 2 Wirtschaftspartei- ler, 1 Bayerische Volksparteiler, 1 Demokrat. Für Ab- fchaffung der Todesstrafe stimmten 7 Sozialdemokraten,, 3 Kommunisten und 1 Demokrat.

Sie wirtschastliche Sedeutung der Fischerei

Rede des Staatssekretärs Hosfmann.

Anläßlich einer Besichtigung der Nordseefischereihäfen führte Staatssekretär Hoffmann vom Reichsministerium für Ernäh­rung und Landwirtschaft in einer Rede in Altona aus, daß schon seit Jahrzehnten die Retchsregierung es als ihre Aufgabe angesehen habe, die Interessen der Fischerei zu fördern. Das, was bisher für die Auswertung der Fischerei in Deutschland im ganzen gesehen erreicht worden sei, sei nicht befriedigend. Nur durch Steigerung des Fischverbrauches im deutschen Laitde, durch stärkeren Konsum von Fischen in allen Kreisen der Be­völkerung könne der Fischerei geholfen werden. Das Ernah- rungsministerium Halle an dem Prinzip fest, nach Möglichkeit die Ernährung des deutschen Volkes aus eigener Produktion sicherzustellen. Hier aus dem freien Meere biete sich eine Gelegenheit, ohne Inanspruchnahme ausländischer Devisen chen Tisch des deutschen Volkes reicher zu besetzen. Im Jahre 1926 seien für die Einfuhr von frischen und zubereiteten Fischen 107 Millionen Mark, also mehr als der Wert unserer eigenen Produktion, ausgegeben. Deutschland stehe der Fang- menge nach in den europäischen Ländern hinter Großbritannien und Norwegen erst an dritter Stelle und am Werte des Fanges gemessen noch weiter zurück. Schon mit dem jetzt vorhandenen Schiffsmaterial würde man in der Lage sein, noch erheblich mehr Fische zu fangen, infolge des mangelhaften Absatzes der Seefische hätten jedoch in diesem Sommer

zahlreiche Fischdampfer stillgelegt werden müssen. Esn wesentlicher. Teil des Fangergebnisies

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böljen. Andererseits sind Bestrebungen im Gange, die darauf hinzielen, die Bezüge der höheren Beamten noch weiter zu erhöhen, als dies bereits in der Vorlage vor­gesehen ist.

Veröffentlichung des Reparations­memorandums.

Der neue deutsche Botschafter in Washington.

Die Beichsregierung ist am Donnerstag erneut zu- sammengetreten, um die Antwort aus die Denkschrift des Reparationsayenten endgültig fertigzustellen. Die Reichs- regierung ist im Einvernehmen mit dem Reparations­agenten zu dem Entschluß gekommen, den vollen Wort­laut des Memorandums zusammen mit der Antwort be­kanntzugeben. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich am kommenden Sonntag erfolgen.

Reichspräsident von Hindestburg hat Reichskanzler Marx und Relchsaußenminister Dr. Stresemann zum Vor- trag empfangen. Bei der Unterredung mit dem Reichs- außenminister dürfte es sich um die Besetzung des BotschafterPostens in Washington gehandelt haben. Hierfür kommt nach wie vor der deutsche Bot­schaftsrat in Rom Herr von Prittwitz und Gaffron in F^dge, für den bereits das notwendige Agrement nach- gesucht worden ist, das heißt, es ist in'Washingtoner Re- gierungskreisen angefragt worden, ob Herr von Prittwitz und Gaffron als Nachfolger Maltzans dort angenehm sein wurde.

Von deutschnationaler Seite wird dem Reichsaußen- minister der Vorwurf gemacht, daß er durch die Nach- suchung des Agrements die Entscheidung in dieser Frage vorweggenommen habe und daß es deshalb nicht aus­geschlossen sei, daß die ganze Angelegenheit noch ein politisch bedeutsames Nachspiel haben könne.

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beträchtlicher Teil in Fischmehl, also in der Hauptsache in Düngemittel, verwandelt werden. Die Seefischnahrung lasse sich unstreitig in weiten Teilen des Reiches, namentlich in Mittel- und Süddeutschland, noch ganz wesentlich steigern. Wichtig sei aber vor allen Dingen auch, daß die Hausfrauen mitmachten und daß eine lebhafte Resonanz im deutschen Publikum für den Ruf:Etzt mehr Fische!" gesunden werde.

Landesarbeiisämier.

Einteilung in die neuen Bezirke.

Der Vorstand der Reichsanstalt hat nach Anhörung der Verwaltungsausschüsse der Landesarbettsämter und nach Benehmen mit den obersten Landesbehörden die Grenzen der Landesarbeitsämter wie folgt endgültig fest­gesetzt:

1. Landesarbeitsamt Ostpreußen, umfassend die Pro­vinz Ostpreußen.

2. Landesarbeitsamt Schlesien, umfassend die Provinz Oberschlesien, die Provinz Niederschlesien und den Kreis Fraustadt.

3. Landesarbeitsamt Brandenburg, umfassend die Stadt Berlin, die Provinz Brandenburg und die Provinz Grenzmark-Posen-Westpreußen ohne den Kreis Fraustadt.

4. Landesarbeitsamt Pommern, umfassend die Pro­vinz Pommern und den Freistaat Mecklenburg-Strelitz ohne den Landesteil Schönberg-Ratzeburg.

5. Landesarbeitsamt Nordmark, umfassend die Pro­vinz Schleswig-Holstein, den Freistaat Hamburg, den Freistaat Mecklenburg-Schwerin, den Freistaat Lübeck, die Grafschaft Lauenburg (Land Ratzeburg-Schönberg), den oldenburgischen Landesteil Lübeck und die hannoverschen Kreise Hadeln, Reu- haus, Kehdingen, Stade, Jork und Stadt- und Landkreis Harburg.

6. Landesarbeitsamt Niedersachsen, umfassend die Provinz Hannover ohne die Kreise Haveln, Neuhaus, Keh­dingen, Stade, Jork und Stadt und Landkreis Harburg, den Freistaat Oldenburg ohne die Landesteile Lübeck und Birken- feld, den Freistaat Bremen, den Freistaat Braunschweig, den Freistaat Schaumburg-Lippe und den Kreis Rinteln.

7. Landesarbeitsamt Westfalen, umfassend die Pro­vinz Westfalen und den Freistaat Lippe-Dßtmold.

8. Landesarbeitsamt R h e i n l a n d, umfassend die Rheinprovinz (ohne den Kreis Wetzlar) und den oldenbur­gischen Landesteil Birkenfeld.

9. Landesarbeitsamt Hessen, umfassend die Prov.inz Hessen-Rassau, ohne die Kreise Rinteln und Schmalkalden, den Freistaat Hessen, den Freistaat Waldeck und den Kreis Wetzlar.

10. Landesarbeitsamt Mitteldeutschland, umfas­send die Provinz Sachsen, den Freistaat Thüringen, den Frei­staat Anhalt und den Kreis Schmalkalden.

11. Landesarbeitsamt Sachs'.., umfassend den Freistaat Sachsen.

12. Landesarbeitsamt B ayern umfassend den Freistaat Bayern ohne den Regierungsbezir" felj.

13. Landesarbeitsamt S ü o w e st d e n t s ch l a n d, um­fassend den Freistaat Württemberg, den Freistaat Baden, den Regierungsbezirk Pfalz und den Regierungsbezirk Sig­maringen.

Durch den Beschluß des Vo.Zru.tves w.rden die bisher bestehenden 22 Landesarbeitsämter zu 13 Landesarbeits­ämtern zusammengefaßt. Den bezirklichen oder fachlichen Besonderheiten einzelner Gebiete will der Vorstand durch Errichtung von Zweigstellen oder Fachabteilungen weit­gehend Rechnung tragen.